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Influencer oder nicht? Wann ein Beitrag in sozialen Medien Werbung ist und eine Kennzeichnungspflicht besteht


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Sie loben ein Restaurant und dessen Menü auf Facebook, machen ein Selfie mit dem neuen Smartphone und posten es bei Instagram oder stellen eine kurze Hotelbewertung auf Twitter online – handelt es sich dabei schon um Werbung? Der Account bei den sozialen Netzwerken ist grundsätzlich privat und wird in der Regel auch nur für solche Zwecke genutzt, dann nicht. Auch wenn Sie sich als Privatperson bezeichnen handelt es sich bei den Beiträgen nicht um Werbung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Präsentieren Sie auf den sozialen Medien verschiedene Produkte und verdienen damit auch noch Geld, dann gelten Sie als Influencer.
  • Die Beiträge sind in einem solchen Fall eindeutig als Werbung zu kennzeichnen, wenn sie einen werbenden Charakter haben. Sollten Sie für die Produktnennung kein Geld bekommen oder keine andere Gegenleitung, dann muss auch diese Werbung gekennzeichnet sein.
  • Oft lässt sich die Frage nicht leicht beantworten, ab wann eine private Person als Influencer bezeichnet werden kann.

Der Beitrag muss als Werbung gekennzeichnet sein, wenn Sie Produkte auf sozialen Kanälen präsentieren und sich dafür bezahlen lassen.

Mittlerweile können Sie auf allen sozialen Medien Beiträge hochladen, egal ob auch YouTube, Instagram oder Twitter. Die Menschen berichten von ihren Reisen durch die Welt, stellen Produkte vor und präsentieren die eingekauften Sachen oder filmen sogar den ganzen Alltag. Aber achten Sie darauf, gerade wenn Sie Produkte vorstellen können Werbe-Kennzeichnungspflichten notwendig sein. Das Gleiche gilt auch bei Restaurants oder Hotels, aber wann ist das eigentlich wirklich notwendig?

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Postings als Werbung kennzeichnen

Nutzen Sie die sozialen Medien rein für private Zwecke, dann muss keine Werbekennzeichnung erfolgen – da ist der Gesetzgeber eindeutig.

Sie sind privat in einem Restaurant unterwegs und Sie posten das Menü oder bewerten das Restaurant, dann muss der Beitrag nicht als Werbung gekennzeichnet werden. Es spielt keine Rolle, ob Ihr Beitrag nur von einer Person gesehen wird oder ob Sie den Beitrag öffentlich machen.

Influencer haben Kennzeichnungspflicht

Für Influencer sieht die Sache ganz anders aus, aber um das Ganze zu verstehen muss zuerst der Begriff selbst erläutert werden.

Der Begriff stammt auf dem Englischen und kommt von to influence was auf Deutsch beeinflussen heißt. In erster Linie ist also ein Influencer eine Person, die in der Lage ist, andere Personen in seinem Umfeld zu beeinflussen. Bei Influencern handelt es sich meist um Personen, die sehr aktiv in den sozialen Medien unterwegs sind und eine Menge Follower oder Abonnenten haben. Sie spezialisieren sich überwiegend auf ein bestimmtes Themengebiet und sind dort mit ihren Beiträgen aktiv. Sie berichten über eine bestimmte Sportart, ein spezielles Hobby, Lifestyle-Trends oder Mode-Trends. Es gibt keine feste Grenze wie viele Follower eigentlich notwendig sind, damit Sie sich als Influencer bezeichnen können. In erster Linie geht es darum, welchen Einfluss die Person hat und als Meinungsführer auftritt. Die hohe Reichweite ist natürlich eindeutig ein Pluspunkt.

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Die Werbeindustrie

Influencer sind für die Werbeindustrie sehr interessant, denn sie haben eine starke mediale Präsenz und die meisten Zuschauer oder Leser nehmen diese Person als themenkompetent und vertrauenswürdig wahr. Die Werbeindustrie macht sich diese Aktion zu Nutze und geht mit den Influencern eine Kooperation ein. Beispielsweise soll der Influencer bei seinen Beiträgen bestimmte Markenkleidungsstücke tragen oder über die Produkte eines bestimmten Unternehmens berichten. Das Unternehmen stellt als Gegenleitung entweder ein Entgelt zur Verfügung oder die Produkte werden dem Influencer kostenfrei überlassen. In einem solchen Fall muss der Influencer den Beitrag aber von Beginn an als Werbung kennzeichnen.

Es besteht zudem eine Kennzeichnungspflicht, wenn Sie als Influencer bestimmte Regionen veröffentlichen oder Produkte in den Beiträgen vorstellen und dafür erhalten Sie keine Gegenleistung. Insbesondere, wenn Sie die Produkte eindeutig in den Vordergrund stellen. Sie sind dazu verpflichtet diese Beiträge als Werbung zu kennzeichnen.

Die richtige Kennzeichnung der Beiträge

Auf den ersten Blick müssen die werblichen Beiträge in den sozialen Medien gekennzeichnet werden.

Sie müssen ohne jeden Zweifel gut zu erkennen sein und dabei handelt es sich um eine Empfehlung von der Wettbewerbszentrale und den Landesmedienanstalten. Nutzer, die sich mit dem Beitrag beschäftigen, müssen sofort erkennen, dass es sich um einen Beitrag für kommerzielle Zwecke handelt und es sich nicht um eine private Meinungsäußerung oder eine Berichterstattung im neutralen Rahmen handelt.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Influencer oder nicht

1. Müssen Influencer alle ihre Beiträge kennzeichnen?

Nein natürlich nicht, denn auch ein Influencer hat eine private Seite, die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Wichtig ist, dass der Influencer alle Beiträge als Werbung kennzeichnet, wenn er für das Nennen der Produkte oder der Region irgendeine Art von Gegenleitung bekommt.

2. Spielen nur materielle Gegenleistungen eine Rolle?

Nicht nur materielle Gegenleistungen entscheiden, ob es sich um eine kennzeichnungspflichtige Werbung handelt. Der Influencer bekommt irgendeine Art von Gegenleistung und schon handelt es sich um eine kennzeichnungspflichtige Werbung.

3. Kann jeder zu einemn Influencer werden?

Im Grunde hat jede Person die Möglichkeit zum Influencer zu werden. Wichtig ist, dass Sie eine gute Reichweite haben und eine Menge Follower. Bedenken Sie, dass eine Menge Zeit eingeplant wird, um Influencer zu werden.

4. Bekommt jeder Influencer Geld für seine Beiträge?

Nein, denn es gibt mittlerweile nicht nur unzählige Influencer, sondern auch viele andere Möglichkeiten. Eigentlich erhalten nur die bekannten Influencer ein Entgelt für ihre Werbung. Andere erhalten die Waren kostenfrei und dürfen sie behalten.

5. Im Restaurant das Essen gepostet – besteht Kennzeichnungspflicht?

Sie gehen als private Person in ein Restaurant und dort posten Sie ihr Essen, dann müssen Sie den Beitrag nicht als Werbung kennzeichnen.

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Fazit

In den letzten Jahren hat der Beruf des Influencers eine Menge Aufsehen erregt. Immer mehr Jugendliche wollen Influencer werden und mit Hilfe von Posts und Beiträgen eine Menge Geld verdienen. Grundsätzlich ist das möglich, aber Sie sollten wissen, dass Influencer die Beiträge mit Produkten, Dienstleistungen und Waren immer als Werbung kennzeichnen müssen. Private Personen müssen das nicht.

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