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Private Drohnen: Tipps zu Versicherung und Rechtslage – Private Haftpflichtversicherung ist ein Muss


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Drohnen sind seit einigen Jahren in den Lüften unterwegs, wobei es sich um ein Spielzeug für Kinder und Jugendliche handelt. Aber auch immer mehr Erwachsene haben den Spaß am Drohnenfliegen für sich entdeckt. Leider kommt es immer wieder vor, dass die Flugdrohne unter einer unglücklichen Steuerung leidet und im schlimmsten Fall Schaden anrichtet. In so einem Fall ist der Versicherungsschutz meist unklar. Wichtig ist, dass Fotografieren und Filmen von Personen auf jeden Fall verboten ist!

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Drohne kann sich jeder Verbraucher anschaffen und sie für private Zwecke einsetzen, denn es gibt aktuell keine Beschränkungen für den Besitz einer Drohne, aber für die Nutzung schon.
  • Die Drohnen und andere Flugobjekte dieser Art dürfen nur innerhalb der Sichtweite geflogen werden und auf einer freien Fläche im Höchstfall in einer Höhe von 120 Metern.
  • Alle Drohnen mit einer Kamera müssen seit Anfang 2021 beim Luftfahrtbundesamt registriert werden. Wenn die Drohne keine Kamera hat, dann müssen nur Drohnen ab einem Gewicht von 250 g angemeldet werden.
  • Bei sämtlichen Drohnen sind Sie verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, denn wenn Ihre Drohne einen Schaden verursacht, dann haften Sie als Halter dafür.

Unbemannte Flugobjekte sind nicht nur mit und ohne Kamera ein beliebtes Objekt, denn auch als Spielzeug sind die Drohnen sehr beliebt. Allerdings sollten Sie vor dem Kauf und den ersten Flügen auf ein paar Sachen achten, damit es am Ende keine unschönen Überraschungen gibt.

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Flugerlaubnis von Drohnen

Jeder Verbraucher hat das Recht sich für den privaten Spaß eine Drohne zu kaufen oder sich eine Drohne schenken zu lassen. Seit Anfang 2021 werden die Drohnen je nach Gewicht und Einsatzzweck in drei Kategorien unterteilt.

  • Offen erlaubt den Betrieb von Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 25 kg. Diese Art der Drohnen dürfen in Sichtweite bis zu einer Höhe von 120 Metern geflogen werden, aber keine gefährlichen Güter transportieren oder Gegenstände abwerfen.
  • Speziell umfasst alle Drohnen, die über die offenen Werte hinaus gehen.
  • Zulassungspflicht sind Drohnen für den Transport von Menschen oder gefährlichen Gütern.

Die Drohnen für den privaten Zweck fallen in erster Linie in die Kategorie „offen“ und sie dürfen ohne Genehmigung geflogen werden. Allerdings muss die steuernde Person ein Mindestalter von 16 Jahren haben.

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Das Gewicht der Drohne ist wichtig

Wenn Sie sich für eine Drohne oder ein Modellflugzeug mit einem Gewicht von mehr als 250 g entschieden haben, dann müssen Sie das Gerät beim Luftfahrtbundesamt registrieren kann. Außerdem müssen Sie die Plakette mit der Registrierungsnummer auf der Drohne anbringen. Wenn Sie sich für ein Modell mit einem Gewicht unter 250 g entschieden haben, dann brauchen Sie keine Nutzungserlaubnis und auch eine spezielle Schuldung ist nicht notwendig. Piloten von einer Drohne mit mehr als 250g Eigengewicht müssen einen EU-Kompetenznachweis oder ein Fernpilotzeugnis haben. Das Luftfahrtbundesamt kann dazu weitere Informationen liefern.

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Die Sicherheit bei Drohnen

Die Drohne darf sich in der Luft nicht aus der Sichtweite des Piloten entfernen und zudem müssen Sie eine Art Sicherheitsabstand zu verschiedenen Orten halten.

Der Sicherheitsabstand gilt zu Unglücksorten, Einsatzorten der Bundeswehr und Katastrophengebieten. Aber damit noch nicht genug, denn mit der Drohne dürfen Sie auch nicht über Wohngrundstücke, Naturschutzgebiete und Krankenhäuser fliegen. Des Weiteren darf die Sicherheit von Personen und Sachen weder gestört noch gefährdet werden.

Sie als Halter und Pilot sind dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden!

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Der Versicherungsschutz für Drohnen

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist Pflicht, wenn Sie ein Flugobjekt unter freiem Himmel bewegen.

Diese Pflicht gilt für sämtliche Flugobjekte und da gibt es keine Ausnahme, denn wenn eine Drohne eine Stromleitung beschädigt oder einen Menschen verletzt, dann springt die normale Haftpflichtversicherung meist nicht ein. Der Unterschied liegt bei dem Drohnentyp, denn je nach Versicherungsbedingungen kann die Drohne vom Versicherungsschutz ausgenommen sein. Aus dem Grund sollten Sie sich im Vorfeld sehr gut informieren. Die Bandbreite in Sachen Versicherung ist recht umfangreich und unterscheidet sich in Sachen Größe und Gewicht. Nicht motorisierte Flugmodelle können in verschiedenen Tarifen versichert werden.

Aus dem Grund sollten Sie sich vor dem ersten Flug mit der Drohne bei der Versicherung schlau machen und auf jeden Fall eine schriftliche Bestätigung einfordern. Dann sind Sie auf der sicheren Seite und können nachweisen, inwieweit die Versicherung für einen Schaden aufkommt. Wenn der Standardschutz allerdings nicht greift, dann muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Entweder kommt es zu einem integrierten Schutz oder Sie müssen eine Zusatzpolice abschließen. Mittlerweile können Sie sich bei den Modellflugverbänden erkundigen, denn Sie kennen die richtigen Versicherungen. Eine Mitgliedschaft in einem solchen Verein kann Ihnen helfen.

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Die Haftung

Als Drohnen-Besitzer sind Sie für die Haftung zuständig und das heißt, wenn es zu einem Schaden kommt, dann haftet der Halter.

Das gilt nicht nur, wenn Sie eine andere Person mit der Drohne fliegen lassen und es an der Drohne zu einem Schaden kommt, sondern auch wenn die Drohne einen Schaden verursacht.

Das Thema Persönlichkeitsrecht

Mittlerweile gibt es Drohnen, die mit einer Film- und Fotokamera ausgestattet sind, aber ohne Erlaubnis darf die Kamera nicht alles und jeden ablichten.

Personen, die auf den Aufnahmen gut zu erkennen sind, können dafür sorgen, dass die Bilder und Filme weder im Internet oder sonst irgendwo auftauchen. Aus diesem Grund sollten Sie dafür sorgen, dass auf Ihren Aufnahmen keine fremden Personen zu sehen sind.

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Tipp:

Vor dem Kameraeinsatz der Drohne können Sie Personen um Foto- und Filmerlaubnis bitten und wenn Sie das schriftlich bekommen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema private Drohnen

1. Sind Drohnen für den Privateinsatz erlaubt?

Heutzutage sind Drohnen für den Privateinsatz durchaus erlaubt, aber Sie müssen sich an einige Regeln halten, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt. Wichtig ist, dass Sie nicht über Wohngebiete fliegen und Personen aufnehmen. Außerdem müssen Sie die Drohne immer im Blick haben.

2. Wie viel kostet ein sogenannter Drohnenführerschein?

Bei dem Drohnenführerschein wird zwischen dem privaten und dem gewerblichen Schein unterschieden. Der private Schein kostet um die 30 Euro und der gewerbliche Schein liegt bei um die 500 Euro.

3. Wo darf die private Drohne fliegen?

Grundsätzlich können Sie die private Drohne auf offenem Gelände problemlos fliegen lassen, aber über Militäranlagen, Kraftwerken, Krankenhäusern und Gefängnissen ist das Fliegen verboten.

4. Was kostet eine private Drohne?

Drohnen für den privaten Einsatz gibt es schon ab 10 Euro zu kaufen, wobei es sich bei den günstigen Modellen eher um Spielzeug handelt. Wenn Sie ein hochwertiges Modell haben wollen, dann müssen Sie mit einem Kaufpreis von mindestens 100 Euro und mehr rechnen.

5. Ist der Drohnenführerschein in Deutschland kostenfrei?

Aktuell scheint der Drohnenführerschein für den privaten Zweck noch kostenfrei zu sein, aber das soll sich am Mitte 2021 ändern und dann müssen Sie für den Führerschein mit Kosten rechnen.

nextdrone.de/customme.de: Wie seriös ist der Drohnen-Shop?

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Fazit

Drohnen sind heute in den Lüften unterwegs und sie dienen nicht nur reinen Flugzwecken, sondern können auch Bild- und Videoaufnahmen machen. In Deutschland dürfen Drohnen für den privaten Zweck auf offenem Gelände in Sichtweite fliegen, aber keine Bilder- und Videos von fremden Personen machen. Aktuell ist der Führerschein für eine schwere Drohne kostenlos, aber in Zukunft wird er kostenpflichtig. Außerdem müssen Sie für eine Drohne eine Haftpflichtversicherung haben, um sich abzusichern, wenn es zu einem Schaden kommt. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung!

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