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Rundfunkbeitrag: Infos für Studierende und Auszubildende – Jeder Cent zählt


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Der Start in das Studium oder die Ausbildung ändert viel. Informieren Sie sich deshalb auch über den Rundfunkbeitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Meist geht der Ausbildungsstart oder der Beginn des Studiums mit einem Umzug einher.
  • Abhängig davon, wie Sie während des Studiums oder der Ausbildung wohnen, müssen Sie beim Rundfunkbeitrag ein paar Dinge beachten.

Die Verantwortung beginnt

Ziehen Sie in eine Wohngemeinschaft, gilt das „Einer für alle“ Prinzip.

Sofern Sie ein Zimmer oder Appartement in einem Studentenwohnheim beziehen, gilt dies jedoch als eigene Wohnung. In diesem Fall muss jeder Bewohner 17,50 Euro monatlich für den Rundfunkbeitrag bezahlen. Jetzt erhalten Sie als kleine Einzugshilfe ein paar Hinweise.

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Die Anmeldepflicht

Sobald Sie volljährig sind, studieren oder eine Ausbildung machen und eine eigene Wohnung beziehen, müssen Sie Beiträge an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen.

Selbst wenn Sie ein Einzelzimmer mit gemeinsamer Wohn- oder Etagenküche beziehen und einen gemeinsamen Wohnungseingang haben, gilt dies als Wohnung. Respektive gilt auch ein Appartement in einem Studentenwohnheim als eigene Wohnung. Ebenso müssen ausländische Studierende oder Stipendiaten der Beitragspflicht nachkommen.

Pro Wohnung, ein Beitrag

Leben Sie in einer Wohngemeinschaft, so muss sich ein Bewohner für den Beitragsservice des ARD, ZDF und Deutschlandradio anmelden.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag besagt z.B. , dass Sie als Bewohner einer WG gesamtschuldnerisch haften. Für Sie bedeutet das, dass generelle jeder Bewohner der WG zur Zahlung der Gebühr herangezogen werden kann. Dies aber nur dann, wenn der eigentlich angemeldete Teilnehmer nicht bezahlt. Werden vom Beitragsservice Nachzahlungsforderungen gestellt, müssten Sie nachweisen können, dass Sie den Befreiungstatbestand erfüllen. In diesem Fall könnten sie von nachträglichen Zahlungen befreit werden.

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Befreiung

Die Tatsache, dass Sie studieren oder eine Ausbildung machen, ist nicht ausreichen, um sich von den Rundfunkbeiträgen befreien zu lassen.

Sofern Sie nicht mehr im elterlichen Haushalt leben, jedoch aber BAföG, Ausbildungsgeld nach SGB II oder Berufsbildungsbeihilfe erhalten, können Sie beim ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice einen Befreiungsantrag stellen. Die Anträge erhalten Sie z.B.  im Internet. Sofern Sie einen Antrag stellen, müssen Sie aber auch nachweisen, dass diese eine der obigen Leistungen beziehen und eine entsprechende amtliche Bescheinigung vorlegen.

Gut zu wissen: Sofern ein WG-Mitbewohner keine der Leistungen bezieht und somit nicht vom Rundfunkbeitrag befreit ist, muss dieser die 17,50 Euro im Monat bezahlen. Sind jedoch alle Bewohner der WG befreit, so ist die Wohnung beitragsfrei.

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Um- und Auszug

In WGs gibt es meist in großes Kommen und Gehen.

Treffen Sie für den Fall eines Ein- oder Auszuges gleich klare Regeln, damit der angemeldete Mitbewohner die monatlichen Kosten nicht alleine trägt. Sofern der gemeldete Bewohner auszieht, ist es wichtig, dass dieser sich beim Beitragsservice schriftlich meldet, um seine neue Anschrift zu übermitteln.

Sollte er in eine neue WG einziehen, so braucht der Beitragsservice nur die Beitragsnummer des Mitbewohners, der in der neuen WG die Beiträge bezahlt.

Für die alte WG gilt, dass sich hier ein anderes WG-Mitglied anmelden muss, um künftig die Beiträge zu bezahlen.

Achtung:
Selbst wenn die Wohnung wegen eines Auslandssemesters aufgegeben wird oder Sie z.B. später wieder ins elterliche Zuhause ziehen, informieren Sie den Beitragsservice schriftlich darüber.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag: Infos für Studenten und Auszubildende – Jeder Cent zählt

1. Sind Studenten und Auszubildende generell von der Beitragspflicht befreit?

Dies ist nicht der Fall. Sofern diese volljährig sind, müssen sie sich beim Beitragsservice melden und sind beitragspflichtig. Ob sie eine Befreiung oder Ermäßigung erhalten, hängt vom Einzelfall ab.

2. Muss jeder in einer WG die Beiträge bezahlen?

Es reicht, wenn ein Bewohner sich anmeldet und die Beiträge begleicht. Wie sich allerdings diese Kosten unter den Mitbewohnern aufteilen, muss innerhalb der WG geregelt werden.

3. In der WG habe ich die Beiträge bezahlt, jetzt ziehe ich zu den Eltern zurück. Wie ist die Lage?

Sofern die Eltern beim Beitragsservice gemeldet sind und ihre Gebühren bezahlen, müssen Sie sich nicht darum kümmern. Schicken Sie dem Beitragsservice jedoch einen Brief, um über Ihre neue Wohnsituation zu informieren.

4. Können sich Studenten und Auszubildende von der Beitragspflicht befreien lassen?

Das ist inzwischen möglich, sofern Sie BAföG, Ausbildungsgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Dies muss beim Beitragsservice mittels amtlichen Bescheids nachgewiesen werden.

5. Muss ich in einem Studentenwohnheim Gebühren bezahlen?

Das müssen Sie durchaus. Denn jedes Appartement zählt als eigene kleine Wohnung, auch wenn Sie sich die Küche, Aufenthaltsräume und den Eingang mit allen Bewohnern teilen.

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Fazit

Selbst wenn es jetzt finanziell eng wird, so müssen Sie sich um die Anmeldung zum Rundfunkbeitrag kümmern. Ob Sie auch Beiträge zahlen müssen, hängt von der jeweiligen Situation ab. Melden Sie dem Beitragsservice auch immer Änderungen Ihrer Wohnverhältnisse, damit Sie später keine Beiträge nachzahlen müssen.

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