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Steuererklärung für Rentner: Spartipps von der Steuer-Expertin, damit Sie auch im Alter keine Steuernachzahlung haben


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Die Steuer-Expertin Gabriele Waldau-Cheema hat ein Interview gegeben und erklärt, worauf Pensionäre und Rentner bei ihrer Steuererklärung achten müssen. Zudem gibt die Expertin sinnvolle Spartipps, die Ihnen helfen können. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ruhestand schützt leider nicht vor dem eher lästigen Papierkram, denn auch als Rentner müssen Sie eine Steuererklärung machen.
  • Sie sind verpflichtet eine Steuererklärung als Rentner zu machen, wenn das Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt.
  • Die Expertin liefert Tipps und Tricks rund um die Steuererklärung für Rentner.

Gabriele Waldau-Cheema ist eine staatlich geprüfte Betriebswirtin und Bilanzbuchhalterin, die seit 15 Jahren die Beratungsstellen des Aktuellen Lohnsteuerhilfevereins leitet. Außerdem arbeitet Sie seit über 30 Jahren für verschiedene Steuerkanzleien.

Geld vom Staat: Das müssen Rentner über die Grundsicherung wissen

Eine niedrige Rente können sich Senioren mit der staatlichen Grundsicherung aufbessern lassen. Doch viele Rentner wissen gar nicht was ihnen zusteht, welches Vermögen sie haben dürfen und was die Voraussetzungen für den staatlichen Zuschuss sind.

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Das Thema Rentenbesteuerung 

Sie sollten sich so früh wie möglich mit dem Thema Absicherung im Alter beschäftigen und aus dem Grund kann es nie zu früh sein.

Die Weichen lassen sich in jungen Jahren deutlich besser stellen als im Alter. Auch die spätere Besteuerung spielt eine wichtige Rolle, denn die Möglichkeiten sind umfangreich und eine gute, frühzeitige Planung schützt Sie in Zukunft vor unschönen Überraschungen.

Rentner sind steuerpflichtig

Seit 2005 gibt es das Alterseinkünftegesetz und seit den das Gesetz in Kraft getreten ist müssen auch die gesetzlichen Renten teilweise besteuert werden.

Der steuerfreie Rentenanteil wird jährlich abgeschmolzen und bis einschließlich 2040 ist eine Neurentenbesteuerung von 100% erreicht. Nicht die einzelne Rente wird beteuert, sondern eigentlich die Summe aller Einkünfte und darauf findet dann auch die Steuertabelle ihre Anwendung. Im Grunde spricht man also eigentlich nicht von der Rentenbesteuerung, sondern eher von der Rentnerbesteuerung.

Bundeszentralamt für Steuern: E-Mail über Steuerrückerstattung ist Betrug

Haben Sie auch eine E-Mail vom Bundeszentralamt für Steuern bekommen? Angeblich haben Sie Anspruch auf eine Erstattung wegen einer Steuerrückzahlung. Doch ist diese E-Mail echt oder handelt es sich um Betrug? War dieser Artikel für

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Rentner und berufstätige Ehegatten getrennt veranlagen?

In den meisten Fällen ist es nicht zu empfehlen, dass Rentner und berufstätige Ehegatten eine getrennte Veranlagung machen, um Steuern zu sparen.

Die gemeinsame Veranlagung und die Anwendung des Splittungstarifs ist meist ein sehr großer steuerlicher Vorteil.

Steuerpflichtig nach Rentenerhöhung?

Die Erhöhung der Rente ist in den letzten Jahren immer sehr gering ausgefallen und lag unter 2%. 

Im gleichen Atemzug sind die Abzüge für die Kranken- und Pflegekasse angestiegen und diese sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Der Grundfreibetrag ist von 8.652 Euro im Jahr 2016 auf 9.168 Euro im Jahr 2019 angestiegen, aber aufgrund dieses Anstiegs kommt es nicht zu einer Steuerpflicht.

Finanzamt: Steuerliche Identifikationsnummer beantragen oder erfragen

Die steuerliche Identifikationsnummer wird immer wieder benötigt. Deswegen ist es wichtig, dass Sie diese zur Hand haben. Sollte sie doch einmal verloren gehen, verlegt oder vergessen werden, können Sie die Steueridentifikationsnnummer beim Bundeszentralamt für Steuern

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Steuererklärung abgeben und was lässt sich absetzen?

Im Jahr des Rentenbeginns sollten alle Neurentner eine Steuererklärung machen und im Idealfall erhalten Sie eine Steuererstattung.

Es lohnt sich manchmal auch eine freiwillige Steuererklärung zu machen, wenn von den Guthabenzinsen die Kapitalertragssteuer einbehalten wurde, so dass der Sparer eine Erstattung erwarten kann.

Das ist aber unterschiedlich und wird durch die Einkunftsart bestimmt. Im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen und den Sonderausgaben kann ein hohes Sparpotential versteckt sein und da sollten Sie an folgende Dinge denken:

  • Spenden
  • krankheitsbedingte Kosten
  • Brille
  • Hörgeräte
  • Zahnersatz
  • Fahrten zu Therapeuten
  • Fahrten zu Ärzten
  • Krankenhausfahrten

Belege sammeln, aber die richtigen

„Das Steuerrecht ist die Erziehung zur Kleinlichkeit“, das sagte schon der Schriftsteller Otto Galo.

Sammeln Sie einfach einmal alle Belege des gesamten Jahres, von den gefahrenen Kilometern zum Arzt bis hin zu den Apothekenquittungen. Sie werden sich am Ende des Jahres wundern, dass so viel zusammen gekommen ist. Eine beachtliche Summe kommt auch bei den Kleinstspenden zusammen, denn auch die Kleinbeträge ergeben am Ende des Jahres eine ansehnliche Summe. Bündeln Sie die Spenden und nutzen Sie bargeldlose Zahlungen, denn dann haben Sie sofort einen Steuererklärungsnachweis.

E-Mail vom Bundeszentralamt für Steuern wegen Steuerrückerstattung enthält Virus

Nein, Sie bekommen keine Steuerrückerstattung. Eine E-Mail im Namen des Bundeszentralamtes fur Steuern mit dem Betreff „Wichtige informationen uber Steuerruckerstattung“ suggeriert genau das. In Wirklichkeit wird über den angehängten Steuerbescheid jedoch ein Virus verbreitet.

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Die besonderen Spar-Tipps

Seit einigen Jahren sind haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerbegünstigt.

Diese Leistungen werden anteilig mit 20% von der zu zahlenden Steuer direkt abgezogen und das ist anders als bei Sonderausgaben oder den außergewöhnlichen Belastungen. Sie sparen also nur, wenn Sie auch Steuern zahlen. Die Zahlung muss unbedingt bargeldlos erfolgen, denn auch das ist eine Voraussetzung zum Sparen. Die kleinen Beträge werden in der Regel mit Bargeld bezahlt und somit geht es an der Steuererstattung einfach vorbei.

Melden Sie die Haushaltshilfe oder den Gärtner unbedingt bei der Mini-Jobzentrale an, denn dann können Sie diese Kosten plus die Sozialabgaben von der Steuer absetzen. Die Steuererstattung kann sogar deutlich höher sein als die Sozialabgaben der Mini-Jobzentrale. Die Anmeldung ist einfach und Sie haben ein gutes Gewissen. Als Zugabe ist einer Steuerersparnis drin.

Vorsicht Virus: E-Mail „Steuerrückzahlung“ und „Steuern“ von Schweizerische Steuerverwaltung ist Spam

Eine E-Mail im Namen der Schweizerische Steuerverwaltung kündigt eine Steuerrückzahlung in Höhe von 795,65 CHF oder 938,45 CHF an. Dafür müssen Sie nur das beigefügte Formular ausfüllen. Doch genau das dürfen Sie nicht öffnen. Es

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Steuererklärung für Rentner

1. Welches Formular für die Steuererklärung brauchen Rentner?

Rentner müssen in der Steuererklärung auf die Anlage R achten und detaillierte Angaben in Bezug auf die Bezüge machen.

2. Wie hoch darf die Rente sein, ohne dass Steuern zu zahlen sind?

Der Steuerfreibetrag liegt zurzeit bei 9.000 Euro für einen Single und für ein Ehepaar liegt der Betrag bei 18.000 Euro im Jahr.

3. Wo bekomme ich das Formular für die Steuererklärung für Rentner her?

Die Formulare für die Steuererklärung für Rentner gibt es in manchen Gemeinden im Bürgerbüro, aber auch das Internet hält die entsprechenden Formulare bereit.

4. Wie hoch ist die Steuer auf die Rente?

72% der Jahresbruttorente muss versteuert werden und die restlichen 28% sind steuerfrei. Sie gelten als Rentenfreibetrag.

5. Wie viel Steuern muss ich auf die Rente bezahlen?

Der Steuersatz in Deutschland liegt aktuell zwischen 14 und 45% auf das gesamte Jahreseinkommen.

Vorsicht Mac-Nutzer: E-Mail mit Malware im Umlauf – Fragen zu der Steuererklärung

Trojaner, Viren und andere Schädlinge treffen nur Windows-Nutzer? Falsch gedacht. Auch Mac-Nutzer müssen aufpassen, dass sie auf fiese Spam-Nachrichten mit Schadsoftware nicht hereinfallen. Denn aktuell treibt eine E-Mail mit dem Betreff „Fragen zu der Steuererklärung“

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Fazit

Rentner müssen in Deutschland einen Teil ihrer Rente steuerlich geltend machen und aus dem Grund ist es sinnvoll auch als Rentner eine Steuererklärung zu machen. Planen Sie die Altersvorsorge schon in jungen Jahren, damit Sie im Alter keine bösen Überraschungen erleben. Die entsprechenden Formulare für die Rentenbesteuerung gibt es im Internet oder bei den entsprechenden Behörden. Lassen Sie sich von einem Steuerberater helfen!

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