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Widerruf von Strom- oder Gasvertrag: So geht’s – Nutzen Sie das 14-tägige Widerrufsrecht


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Strom- und Gasverträge lassen sich heute auf verschiedene Weisen abschließen, online, telefonisch oder sogar an der Haustür. Einen so abgeschlossenen Vertrag können Sie 14 Tage lang widerrufen und dann ist der Vertrag unwirksam. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie können einen neuen Vertrag mit dem Energielieferanten in einigen Fällen wieder rückgängig machen.
  • Sie haben dafür 14 Tage Zeit und dieser Zeitraum wird als Widerrufsfrist bezeichnet.
  • Der Anbieter darf nach einem wirksamen Widerruf keine Zahlung mehr verlangen.
  • Sie müssen aber bereits genutzten Strom oder verbrauchtes Gas bezahlen.

Widerruf – was ist das?

Bei dem Widerruf handelt es sich um eine festen Zeitraum, in dem Sie die Möglichkeit haben, bei Strom- und Gasverträgen den Vertrag unwirksam zu machen. 

Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht, wenn Sie als Verbraucher

  • im Fernabsatz (per Brief, E-Mail oder im Internet)
  • außerhalb von Geschäftsräumen (Haustürgeschäft)
  • an einem Werbestand in einer Fußgängerzone

einen Vertrag abschließen. Sie können von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und dann sind Sie nicht mehr an die Vertragserklärung gebunden. Das bedeutet, der Vertrag ist unwirksam.

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Die Widerrufsfrist

Die Widerrufsfrist für einen solchen Vertrag liegt bei 14 Tagen und die Frist beginnt sobald der Vertrag abgeschlossen ist. 

Es gibt allerdings Unterschiede, wann der Vertrag abgeschlossen ist.

  • Im Internet einen unabsichtlichen Vertrag abschließen ist nicht mehr so einfach. Sie geben mit Hilfe des „Jetzt kaufen“- Button nur ein Angebot ab und der Energieversorger muss dieses Angebot annehmen. Erst dann besteht ein Vertrag. Die Bestellbestätigung ist noch keine Annahme des Angebots und gilt somit nicht als Vertrag. Sie erhalten eine schriftliche Auftragsbestätigung und erst dann in der Vertrag vorhanden. Die Anbieter sprechen von dem sogenannten Begrüßungsschreiben.
  • Beliebt sind bei den Anbietern auch die Verträge über das Telefon. Sie sagen „Ja“ am Telefon und auch dann handelt es sich erst einmal nur um ein Angebot. Der Energielieferant muss das Angebot annehmen, sonst kommt kein Vertrag zustande. Grundsätzlich nimmt der Energieversorger über eine gesonderte Mitteilung den Vertrag an und senden ein Begrüßungsschreiben an den Kunden. Er bestätigt den Vertrag und der Belieferungsbeginn ist ebenfalls enthalten.

Die Widerrufsfrist beginnt immer erst dann, wenn der Anbieter eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht gemacht hat und dabei spielt es keine Rolle, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Erst, wenn die Belehrung bei Ihnen eingeht, beginnt die Widerrufsfrist und Sie haben 14 Tage Zeit den Widerruf zu versenden. In den meisten Fällen erhalten Sie die Belehrung mit dem Begrüßungsschreiben also mit der Auftragsbestätigung.

Zwei Voraussetzungen müssen also erfüllt sein, damit die Widerrufsfrist beginnt:

  1. Der Energieanbieter hat das Angebot angenommen und es ist ein Vertrag zustande gekommen.
  2. Ordnungsgemäß hat der Anbieter Sie über das Widerrufsrecht informiert.

Was bedeutet die Aussage „ordnungsgemäß“?

Mittlerweile gibt es sogenannte Muster-Widerrufsbelehrungen, die per Post, Fax oder Mail versendet werden. In dem Fall gehen Sie davon aus, dass die Belehrung ordnungsgemäß ist.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Sie nicht auf Ihr Widerrufsrecht hingewiesen werden, dann haben Sie ein Jahr und 14 Tage Zeit den Vertrag zu widerrufen.

Widerruf erklären

Ein Widerruf kann auf verschiedene Art gemacht werden, denn es gibt keine bestimmte Form.

Sie können theoretisch sogar am Telefon den Vertrag widerrufen, aber wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann schicken Sie den Widerruf nachweislich ab. Das bedeutet, perfekt ist ein Einschreiben oder Sie nutzen ein Fax mit Sendebericht. Einige Energielieferanten haben ein Widerrufsformular, dass sie Ihnen kostenfrei zur Verfügung stellen oder Sie nutzen den Musterbrief der Verbraucherzentralen.

Widerruf fertig und jetzt?

Nachdem Sie den Widerruf rausgeschickt haben und das vor dem Lieferbeginn des Energieanbieters, dann ist der Vertrag komplett hinfällig.

Sollten Sie schon Gas und Strom bezogen haben, dann müssen Sie die erhaltenen Leistungen natürlich auch bezahlen. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme und Sie müssen nur bezahlen, wenn Sie den Energielieferanten ausdrücklich geben haben, dass die Lieferung schon vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Zudem müssen Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen informiert worden sein.

Die Widerrufserklärung darf nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters versteckt sein. Bei einem Abschluss im Onlineportal setzen Sie meist ein Häkchen für einen vorzeitigen Lieferbeginn.

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Widerruf erledigt, trotzdem eine Zahlungsaufforderung?

Der Vertrag mit dem Energielieferanten besteht nicht mehr, wenn Sie fristgerecht bei dem Adressaten widerrufen haben.

Demnach kann der Energielieferant auch keine Zahlung verlangen. Sie widerrufen eventuelle Einzugsermächtigungen und kündigen die Daueraufträge.

Sie müssen den Energielieferanten auffordern, den Widerruf zu akzeptieren, wenn er nicht locker lässt und aus seiner Zahlung besteht. Rechtliche Beratung erhalten Sie bei einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale und als Alternative bietet sich die Schlichtungsstelle Energie an.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Widerruf von Gas- und Stromverträgen

1. Kann ich auch online einen Vertrag widerrufen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einen Vertrag auch online zu widerrufen, allerdings sollten Sie dafür die schriftliche Form wählen und parallel ein Einschreiben verschicken, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

2. Muss der Anbieter den Widerruf akzeptieren?

Der Anbieter muss den Widerruf akzeptieren, wenn er innerhalb der 14 Tage in schriftlicher Form versendet wurde.

3. Was muss in einem Widerruf stehen?

Im Widerruf muss eindeutig nachzulesen sein, dass Sie auf das Widerrufsrecht bestehen und Sie brauchen dafür auch keinen Grund angeben. Beginn und Dauer der Widerrufsfrist, eine ladungsfähige Adresse und die richtige Firmenbezeichnung müssen enthalten sein.

4. Besteht bei jedem Vertrag ein 14 tägiges Widerrufsrecht?

Innerhalb von 14 Tagen können Sie von jedem Vertrag zurücktreten, aber das sollte immer per Einschreiben oder per Fax mit Benachrichtigungsbestätigung erfolgen.

5. Muss ich für einen Widerruf einen Grund angeben?

Eigentlich sind Sie nicht verpflichtet einen Grund für den Widerruf anzugeben. Mittlerweile haben einige Versandhändler ein spezielle Formular beigefügt, indem die Gründe anzugeben sind. Aber eine Verpflichtung besteht nicht.

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Fazit

Gas- und Stromverträge lassen sich auf unterschiedlichste Weise abschließen, aber auch wenn Sie dem Vertrag zuerst zugestimmt haben, besteht die Möglichkeit ihn zu widerrufen. Sie haben für jeden Vertrag ein 14 tägiges Widerrufsrecht von dem Sie Gebrauch machen können. Innerhalb der Widerrufsfrist können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen und somit ist er unwirksam. Sollten Sie Strom und Gas verbraucht haben, dann kann der Energielieferant Sie zur Zahlung auffordern, wenn Sie eindeutig der Lieferung innerhalb der Frist zugestimmt haben. Eine bestimmte Form ist bei einem Widerruf nicht einzuhalten, aber Sie sollten auf jeden Fall auf alle wichtigen Informationen achten und ihn als Einschreiben verschicken.

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