Telefax | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Tue, 01 Oct 2019 11:23:52 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Telefax | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Vorsicht Trojaner: E-Mail von eFax-Dienst – Faxnachricht – enthält einen Virus (Update) https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-trojaner-e-mail-sie-haben-ein-5-seitiges-fax-erhalten-enthaelt-einen-virus/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-trojaner-e-mail-sie-haben-ein-5-seitiges-fax-erhalten-enthaelt-einen-virus/#respond Tue, 01 Oct 2019 11:23:52 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=16611 Kriminelle versenden aktuell eine E-Mail mit dem Betreff „Faxnachricht [Anrufer-ID: 82-940-933-632] fur …“ . Ihnen wird in der Nachricht vorgemacht, dass Sie ein Fax  erhalten haben. Um dieses aufzurufen, sollen Sie die DOC-Datei in der

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Kriminelle versenden aktuell eine E-Mail mit dem Betreff „Faxnachricht [Anrufer-ID: 82-940-933-632] fur …“ . Ihnen wird in der Nachricht vorgemacht, dass Sie ein Fax  erhalten haben. Um dieses aufzurufen, sollen Sie die DOC-Datei in der Anlage öffnen. Doch damit wird der Trojaner aktiviert.

Immer wieder versuchen Cyberkriminelle, ahnungslosen Nutzern auf verschiedenen Wegen einen Virus, Trojaner oder andere Schadsoftware unterzujubeln. Dabei werden E-Mails mit Anhängen oder Links versendet. So berichten wir schon länger über die angeblichen Mahnungen im Namen von Amazon, Ebay und Co. Und unlängst wurden vermeintliche Versandbestätigungen für bestellte DVDs versendet, die ebenfalls Malware enthielten. Auch gefälschte Informationen über DHL-Pakete machen immer wieder die Runde.

Jetzt versuchen die Betrüger über die Fax-Masche, PC’s und Computer mit Schadsoftware zu infizieren. Dazu versenden die Kriminellen im Namen des seriösen Fax-Dienstleisters eFax eine E-Mail, die über den Eingang eines neuen Telefax informiert. Danach haben Sie angeblich ein Fax mit 17 Seiten bekommen. Tatsächlich soll hier jedoch ein Virus verbreitet werden.

Das Unternehmen eFax Corporate, von dem die Faxmitteilung angeblich kommen soll, hat mit dem Versand der E-Mail nichts zu tun. Die Firma wird selber geschädigt, da Name und Logo des Unternehmens missbräuchlich verwendet werden.

Um diese E-Mail Benachrichtigung geht es

Im Folgenden erfahren Sie, was wir über die E-Mail bereits wissen. Da die Kriminellen schnell die Daten für Betreff, Absender und E-Mail-Text ändern können, bitten wir Sie, uns zu informieren, wenn Sie eine ähnliche Nachricht erhalten haben. Leiten Sie diese an [email protected] weiter.

Die aktuelle E-Mail wird von dem Absender eFax mit einer nicht zu dem Internetdienstleister passenden E-Mail-Adresse versendet. Im Betreff der Nachricht steht „Sie haben ein Fax erhal en“ und als text lesen Sie folgende Mitteilung:

Erneut Fax-Nachrichten mit Anhang versendet

Update 01.10.2019

Die E-Mail mit der angeblichen Faxnachricht von eFax wird aktuell verstärkt versendet. Am Inhalt der E-Mail hat sich nichts wesentliches geändert. Das Datum (derzeit 01.10.2019), die Referenznummer (efax-59564030264-5097-42235) und der Name der Doc.Datei werden natürlich immer angepasst. Den Link im Text oder die Datei sollten Sie nicht öffnen, da sonst eine Schadsoftware heruntergeladen wird.

Update 18.09.2019

Immer wieder erreichen uns die E-Mails zu den dubiosen Faxnachrichten. Als Betreff ist „Faxnachricht [Anrufer-ID: 82-943-642-285] fur …“ angegeben. Und augenscheinlich scheint diese Nachricht auch von dem eFax-Dienst zu kommen. Aber eben nur augenscheinlich. Öffnen Sie die Doc.Datei im Anhang auf keinen Fall.

Sie haben am Donnerstag, 18.09.2019, ein einseitiges Fax erhalten.
* die Referenznummer fur dieses Fax ist an efax-84281536569-3459-74255.
Bitte laden Sie Microsoft Word-Anhang herunter und betrachten Sie ihn.
Bitte besuchen Sie www.efax.eu/faq, wenn Sie Fragen zu dieser Nachricht habenoder Ihre Dienstleistung
efax-84281536569-3459-74255.doc

Update 12.09.2019

Seit dem 12. September sind die Fax-Nachrichten im Namen der eFax-Corporate wieder unterwegs. Diesmal ist allerdings keine ZIP-Datei im Anhang. Vielmehr handelt es sich um eine DOC-Datei. Und in dieser besteht die Gefahr. Die Datei enthält einen Virus. Laden und öffnen Sie die Datei auf keinen Fall.

Sobald die Datei im Anhang geöffnet wird, wird der Virus aktiv und kann noch mehr Schadsoftware nachladen. Einige Virenschutzprogramme erkennen die Gefahr bereits. Sie sollten sich aber darauf nicht verlassen.

2019-09-12 efax spam
(Quelle: Screenshot)

Was passiert, wenn Sie den Anhang anklicken?

Im Anhang befindet sich kein Telefax, sondern eine infizierte ZIP-Datei. Diese enthält den Trojaner. Im Moment wissen wir noch nicht, was dieser Trojaner macht. Im schlimmsten Fall handelt es sich um Ransomware (Erpressungstrojaner), welche Ihren Computer vollständig verschlüsselt und unbrauchbar macht.

Öffnen Sie die Datei auf keinen Fall und führen Sie diese auch nicht aus!

Am besten ist, wenn Sie die Nachricht gleich in den virtuellen Papierkorb verschieben. Denn nur so gehen Sie sicher, dass Sie nicht doch versehentlich die Datei öffnen und die Malware damit aktivieren.

Derzeit wird die Schadsoftware noch nicht von allen Virenschutzprogrammen erkannt. Dennoch sollten Sie auf eine Virenscanner auf Ihrem Rechner nicht verzichten. Auch das Smartphone sollten Sie schützen.

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Warnung kommt zu spät?

Sie haben den Anhang bereits geöffnet? Dann sollten Sie schnell aktiv werden. Trennen Sie zunächst den Computer vom Internet und vom Netzwerk. Sicherheitshalber sollten Sie den PC ausschalten. Anschließend empfehlen wir Ihnen, den Virus von einem Experten entfernen zu lassen.

Außerdem sollten Sie alle Passwörter in sozialen Netzwerken, Onlineshops, Onlinekonten und so weiter ändern. Verwenden Sie sichere Passwörter und setzen Sie nicht auf die beliebtesten Passwörter der Deutschen. Zusätzlich empfiehlt es sich, Banken und Kreditinstitute zu informieren.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Spam rechtzeitig erkennen

Sie selber können diese gefährlichen Spam-Nachrichten auch selber erkennen. Dafür braucht es nur etwas Übung und vielleicht unseren Spam-Ratgeber. Dieser gibt Ihnen Tipps, auf was Sie bei E-Mails achten sollten, damit Sie sich keine Schadsoftware auf den Rechner oder das Smartphone holen.

Haben Sie komische E-Mails erhalten?

Haben Sie eine merkwürdige E-Mail erhalten, welche vielleicht sogar einen Anhang besitzt? Sie sind sich nicht sicher, ob die E-Mail einen Virus oder einen schädlichen Link enthält? Leiten Sie uns diese Nachricht an [email protected] weiter. Wir prüfen die Nachrichten und geben Entwarnungen beziehungsweise verfassen bei Bedarf einen neuen Artikel, um unsere Leser zu warnen.

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Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ): Unternehmen tappen in Kostenfalle – Rechnung über 498,00 Euro https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/datenschutzauskunft-zentrale-daz-unternehmen-tappen-in-kostenfalle/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/datenschutzauskunft-zentrale-daz-unternehmen-tappen-in-kostenfalle/#respond Fri, 16 Nov 2018 16:29:05 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=26745 Zahlreiche Gewerbetreibende haben in der Vergangenheit ein Schreiben der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) aus Oranienburg erhalten. Das Anschreiben, welches per Telefax versendet wurde, stammt aber von keiner Behörde und Unternehmen sollten darauf nicht antworten. Jetzt flattern die ersten

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Zahlreiche Gewerbetreibende haben in der Vergangenheit ein Schreiben der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) aus Oranienburg erhalten. Das Anschreiben, welches per Telefax versendet wurde, stammt aber von keiner Behörde und Unternehmen sollten darauf nicht antworten. Jetzt flattern die ersten Rechnungen ins Haus. Was ist zutun?

Selbständige, Freiberufler und Unternehmen haben wenig Zeit. Vor allem der bürokratische Aufwand lenkt die Unternehmer von ihrer Kerntätigkeit ab. Da wird schnell ein Formular für das Finanzamt oder andere öffentliche Einrichtungen ausgefüllt, ohne das Kleingedruckte zu lesen. Ganz besonders ärgerlich sind Anschreiben mit Termindruck. Dubiose Geschäftemacher nutzen diesen Umstand seit Jahren, um Firmen teure und oft nutzlose Verträge unterzuschieben.

Wir haben in der Vergangenheit beispielsweise vor der Branchenbuchabzocke der Webseite Regista online gewarnt. Auch hier wurden Gewerbetreibende angeschrieben und um eine Antwort gebeten. Die Briefe machten den Eindruck von einem Amt zu stammen. Aktuell geht der Wahnsinn weiter. Nur das es im Fall der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) aus Oranienburg um keinen Branchenbucheintrag geht, sondern um die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Diese ist in aller Munde und hat ohnehin bei Unternehmern keinen guten Ruf. Nun sollen Gewerbetreibende offenbar von einem Amt erfasst werden. Doch Vorsicht: Das ist eine Falle.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Worum geht es in dem Anschreiben der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ)?

Der Brief landet per Telefax auf den Schreibtischen vieler Unternehmer. Es geht laut dem Betreff um die „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ . Im Anschreiben ist von einer gesetzlichen Pflicht die Rede und der Empfänger bekommt den Eindruck, dass er der Datenschutzauskunft-Zentrale antworten muss. Vermutlich soll hier der Eindruck erweckt werden, dass es sich um ein Anschreiben des offiziellen Datenschutzbeauftragten der Länder handelt. Doch das ist nicht der Fall. So lautet der Text des Briefes:

Sehr geehrte Damen und Herren,

um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen, bitten wir Sie, das beigefügte Formular auszufüllen und Annahme unterschrieben bis zum … gebührenfrei an die EU.weite zentrale Fax-Stelle: 00800/77000777 zu senden.

Oder per Post an:

DAZ
Zentrale Postverteilstelle
Lehnitzstraße 11
16515 Oranienburg

Rechtlicher Hinweis: Um die rechtzeitige Bearbeitung bis … zu gewährleisten, erhalten Sie die Unterlagen per Fax.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

So sieht das Anschreiben aus:

2018-10-04 Fake-Fax Datenschutzauskunft-Zentrale Anschreiben
(Quelle: Screenshot)

Die optische Aufmachung erweckt den Eindruck, dass es sich um Post von einem Amt handelt. Doch dieses Schreiben stammt von keinem Amt. Vielmehr versuchen vermeintliche Betrüger mit einer altbekannten Masche und einem Trick ahnungslose Selbständige abzuzocken. Gerade kleine Betriebe sind gefährdet und fallen auf den Unsinn oft herein.

Die Fax-Antwort kostet den Unternehmer 1.777,86 Euro

Bekannt ist die Masche von der sogenannten Branchenbuchabzocke. Genau genommen handelt es sich bei dem Anschreiben nämlich um ein Angebot, welches der Unternehmer durch das Ausfüllen und Unterschreiben des Antwortfaxes annimmt. Allerdings geht genau das aufgrund der Aufmachung aus dem Schreiben nicht hervor. Und das hat System. Denn kein Selbständiger oder Freiberufler würde ein solch teures Angebot annehmen. Zumal hier nicht einmal bekannt ist, wer für die Offerte überhaupt verantwortlich ist.

2018-10-04 Fake-Fax Datenschutzauskunft-Zentrale Antwortfax
Wer das Kleingedruckte nicht liest, tappt in die Falle. (Quelle: Screenshot)

Im Kleingedruckten der Faxantwort ist zu lesen, dass Sie das Leistungspaket Basisdatenschutz für 498 Euro plus Mehrwertsteuer für drei Jahre erwerben. Insgesamt möchte der unbekannte Absender also 1.777,86 Euro von Ihnen. Dafür sollen angeblich einige Formulare, eine Datenschutzerklärung für die Webseite  sowie Checklisten zur Verfügung gestellt werden.

Das Problem: Die meisten Unternehmer möchten gar keinen Auftrag auslösen, sondern senden das Fax in der falschen Annahme zurück, dass Sie auf eine Behördenanfrage reagieren müssen. Im Text wird immer wieder durch die Worte „bei Annahme“ darauf hingewiesen , dass es sich um eine Angebot handelt.

Was sollten Sie mit dem Fax der Datenschutzauskunft-Zentrale tun?

Wenn Sie bei dem unbekannten Absender keinen Auftrag auslösen möchten, dann sollten Sie das Fax auf keinen Fall ausfüllen und erst recht nicht zurücksenden. Sie können den Brief einfach in den Papierkorb werfen. Dann werden Sie vermutlich auch keine Rechnung erhalten.

Wer das Antwortfax versehentlich zurück sendet, wird nach kurzer Zeit eine Rechnung in Höhe 592,62 Euro von der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) bekommen. Die Kosten werden jeweils jährlich berechnet. Spätestens dann wird den Unternehmern oft bewusst, dass sie einen Fehler gemacht haben.

Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein nimmt Stellung

Update 10.10.2018 Zu dem ominösen Unternehmen „Datenschutzauskunft-Zentrale“ hat sich auch eine offizielle Datenschutz-Behörde geäußert. Die Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein stellt in einer Pressemitteilung am 04.10.2018 klar:

Bei der ‚Datenschutzauskunft-Zentrale‘ handelt es sich nicht um eine offizielle Stelle oder gar um eine Aufsichtsbehörde. In dem Fax werden die Unternehmen dazu gedrängt, ihre Firmen- und Betriebsdaten in einem Formular anzugeben und dieser ‚Datenschutzauskunft-Zentrale‘ mitzuteilen. Es wird der falsche Eindruck erweckt, dies gewährleiste die Einhaltung der Datenschutzanforderungen. […] Seriös ist das nicht!

Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein am 02.10.2018

Einstweilige Verfügung gegen die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd.

Update 10.10.2018 Eine Rechtsanwaltskanzlei aus München hat eine Einstweilige Verfügung gegen die Datenschutzauskunft-Zentrale beantragt. Diese wurde vom Landgericht München auch beschlossen. Allerdings dürfte der Spuk dadurch noch lange nicht zuende sein. Denn durch die Einstweilige Verfügung wird dem  dubiosen Abzock-Unternehmen lediglich verboten, weitere Anschreiben an den Antragsteller der Einstweiligen  Verfügung, der Rechtsanwaltskanzlei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte PartG mbB, zuzustellen. Dennoch dürfte der Beschluss des Landgerichts Signalwirkung haben. Die Richterin am Landgericht stellt in dem Beschluss klar:

[…] Durch die Verwendung eines getarnten amtlichen Schreibens, indem nur im kleingedruckten die
Entgeltlichkeit der Leistung versteckt ist, stellt einen eklatanten Verstoß gegen den Grundsatz der
Preisklarheit dar. 

Beschluss des Landgerichts München (29O13838/18)

Rechtsanwalt Daniel Loschelder kommentiert die von seiner Kanzlei erwirkte Einstweilige Verfügung wie folgt:

[…] Wir gehen davon aus, dass in den kommenden Tagen die ersten Rechnungen versandt werden. Insofern ist es erfreulich, in einem so frühen Stadium bereits eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt zu haben, welche das Geschäftsmodell der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. ausdrücklich missbilligt. […] Pressemitteilung LoschelderLeisenberg vom 05.10.2018

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei LoschelderLeisenberg, in den letzten Jahren viele erfolgreiche Gerichtsverfahren gegen Abofallenbetreiber geführt hat.

Sollten Sie die Rechnung über 498,00 Euro bezahlen?

Update 16.11.2018 Seit 13.11.2018 versendet die Datenschutzauskunft-Zentrale die ersten Rechnungen an Unternehmer, die auf die dubiosen Fax-Angebote hereingefallen sind. Als Leistungsbeschreibung ist „Basisdatenschutz“ angegeben. Überweisen sollen die Rechnungsempfänger auf ein Konto in Malta. Wenn Sie das tun, wird das einmal gezahlte Geld für immer weg sein. Rechtsanwalt Daniel A. Loschelder von der Rechtsanwaltskanzlei Loschelder Leisenberg sagt dazu:

Wir empfehlen, hier keinesfalls Zahlungen zu leisten. Diese Forderungen lassen sich abwehren, hier haben wir eine breite Expertise und vertreten unsere Mandanten bundesweit.Rechtsanwalt Daniel A. Loschelder am 14.11.2018

Fraglich ist, ob hier überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Allerdings wird jetzt der Ärger erst richtig losgehen. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall, dass Sie zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstatten und gleichzeitig den Rat eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen. Dieser kann die Forderung zurückweisen beziehungsweise anfechten.

Haben Sie auch ein Fax der Datenschutzauskunft-Zentrale bekommen?

Bitte senden Sie uns das Schreiben per E-Mail an [email protected], damit wir noch gezielter davor warnen können. Häufig werden die Anschreiben nach unserer Warnung geringfügig verändert. Außerdem helfen Sie anderen Lesern, wenn Sie in den Kommentaren unter dem Artikel erwähnen, auf welchem Weg das Schreiben bei Ihnen eingegangen ist und wie in Ihrem Betrieb mit solchen Dingen umgegangen wird.

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Polizeiwarnung: Abzocke mit angeblicher Erbschaft – Vorschussbetrug https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/polizeiwarnung-abzocke-mit-angeblicher-erbschaft-vorschussbetrug/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/polizeiwarnung-abzocke-mit-angeblicher-erbschaft-vorschussbetrug/#comments Mon, 12 Jun 2017 17:10:46 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=13347 Die Polizei warnt aus aktuellem Anlass vor der Abzocke mit einer angeblichen Erbschaft. Die Masche der sogenannten Nigeria Connection gaukelt Ihnen einen hohen Erbschaftsanteil vor. Im Falle der vorliegenden Polizeimeldung ist glücklicherweise kein Schaden entstanden. Doch

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Die Polizei warnt aus aktuellem Anlass vor der Abzocke mit einer angeblichen Erbschaft. Die Masche der sogenannten Nigeria Connection gaukelt Ihnen einen hohen Erbschaftsanteil vor. Im Falle der vorliegenden Polizeimeldung ist glücklicherweise kein Schaden entstanden. Doch noch oft genug fallen Opfer darauf rein. Deswegen auch von uns noch einmal die Warnung vor dieser Masche.

Natürlich haben wir bei unseren Meldungen bereits vor der Masche der Nigeria Connection gewarnt. Immer wieder tauchen neue Schreiben auf, die es auf ähnliche Weise probieren, an Ihr Geld zu gelangen. In unserem Artikel „Erben gesucht – Vorsicht vor folgenden E-Mails – Vorschussbetrug (Scamming)“ sammeln wir die Schreiben, welche Ihnen angeblich ein Erbe versprechen.

Polizeimeldung: Warnung vor der Erbschaftsgeschichte

Laut Polizeimeldung wurde im Kreis Olpe einer Firma unlängst ein Fax zugestellt, welches von einem angeblichen Rechtsanwalt aus Spanien kam. In dem Schreiben selber, wurde dem Empfänger eine Millionen-Erbschaft angekündigt. Zum Glück wurde der Firmeninhaber misstrauisch, da er keinen Verwandten mit dem im Schreiben genannten Namen hatte. Er ging mit dem Schriftstück zur Polizei.

Auch in diesem Fall vermutet die Polizei die Nigeria-Connection hinter dem Trick. Diese versendet laut der Polizeimeldung:

[…] zahllose ähnlich lautende Briefe per Post, Fax oder Email, in denen den Empfängern große Erbschaften versprochen werden. Vorher müsse aber eine Gebühr entrichtet werden, der „Lohn“ der Betrüger. Hat man die Gebühr gezahlt, hört und sieht man weder etwas von den Betrügern, der gezahlten Gebühr noch von der in Aussicht gestellten Erbschaft.

Da der Faxempfänger in diesem Fall sehr umsichtig und misstrauisch war, ist kein Schaden entstanden.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

Kann die Masche wirklich noch funktionieren?

Ja, sie kann. Nicht nur, dass die Schreiben massenweise nach draußen geschickt werden. Nein, vielmehr sind diese personalisiert und die angeblichen Verstorbenen tragen Ihren Nachnamen. Da kann man schon mal nachdenklich werden. Gerade ältere Personen, welche die Masche nicht unbedingt kennen und deren Namensgedächtnis nicht auf dem besten Stand ist, sind beliebte Opfer der Masche.

Und so könnte ein Schreiben von den Betrügern aussehen.

Fax Nigeria Connection Erbbetrug
Auch in diesem Fall wurde auf den gleichen Nachnamen gesetzt. (Quelle: Screenshot)

Was tun mit solchen Faxen?

Am besten ignorieren Sie diese und werfen oder verschieben diese in den Papierkorb. Schenken Sie dem Schreiben aber keine Beachtung. Wir raten auch dringend davon ab, Kontakt zu dem Absender oder einer im Brief genannten Person oder Organisation aufzunehmen. Meist sitzen Sie dann in einer Falle, aus der Sie sich ohne Weiteres nicht allein befreien können. Immerhin wissen die Leute, wie sie richtig Druck ausüben können.

Löschen Sie die Nachricht sofort. Schenken Sie dem Schreiben keine Beachtung.

Haben Sie solche Nachrichten auch erhalten?

Wie gehen Sie mit derartigen „Faxen“ beziehungsweise E-Mails um? Landen diese bei Ihnen sofort im Papierkorb? Berichten Sie uns in den Kommentaren unter diesem Beitrag von Ihren Erfahrungen. Sollten Sie ein Erbschaftsschreiben erhalten haben, welches wir auf unserer Webseite noch nicht veröffentlicht haben, senden Sie es an [email protected].

Weitere Meldungen über Scamming und Trickbetrug

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Vorsicht: gewerbeverzeichnis-regional.net – Teurer Spaß für 1.884,96 Euro https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-gewerbeverzeichnis-regional-net-teurer-spass-fuer-1-88496-euro/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-gewerbeverzeichnis-regional-net-teurer-spass-fuer-1-88496-euro/#comments Mon, 12 Jun 2017 12:33:54 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=13338 Unternehmen aufgepasst. Wer dieses Formular vorschnell unterschreibt, soll happige 1.884,96 € für einen Eintrag im Gewerbeverzeichnis bezahlen. Doch bei dem gewerbeverzeichnis-regional.net handelt es sich um kein behördliches Angebot. Wir erklären, wo die Falle lauert und ob

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Unternehmen aufgepasst. Wer dieses Formular vorschnell unterschreibt, soll happige 1.884,96 € für einen Eintrag im Gewerbeverzeichnis bezahlen. Doch bei dem gewerbeverzeichnis-regional.net handelt es sich um kein behördliches Angebot. Wir erklären, wo die Falle lauert und ob Sie zahlen müssen, falls Sie versehentlich unterzeichnet haben.

Haben Sie schon einmal von der sogenannten Branchenbuchabzocke gehört? Davon spricht man, wenn dubiose Geschäftemacher Sie trickreich in einen Vertrag für den Eintrag in ein Branchenverzeichnis locken. Entweder erhalten Sie Angebote, die wie Rechnungen aussehen, und lösen den Vertrag durch die Zahlung aus. Oder die Firmen nutzen die Korrektur-Masche. Dabei erhalten Sie ein Anschreiben, welches den Eindruck erweckt, von einer Behörde zu stammen. Wer das Kleingedruckte nicht liest und vorschnell seine Daten überprüft und unterzeichnet, landet in der Kostenfalle.

Das Branchenverzeichnis gewerbeverzeichnis-regional.net aus Rumänien versendet derzeit per Fax solche Korrektur-Schreiben, die auf den ersten Blick nicht wie ein Auftrag oder Vertrag aussehen. Wer hier unterzeichnet, soll für den Zeitraum von zwei Jahren insgesamt 1.884,96 € bezahlen. Wir warnen vor der Masche. Unterzeichnen Sie nur, wenn Sie den Eintrag zu diesen Konditionen wirklich möchten. 

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:

So sieht das Fax von gewerbeverzeichnis-regional.net aus

Fax Spam Gewerbeverzeichnis
Bei diesem Fax kommt es auf das Kleingedruckte an, was für Unternehmer sehr teuer werden kann. (Screenshot)

Das Angebot für den teuren Eintrag in einem vergleichsweise geringwertigen Branchenbuch kommt unaufgefordert per Fax. In bekannter Manier haben die Macher des Verzeichnisses ihr Angebot trickreich gestaltet. Wer im stressigen Alltag das Blatt nur überfliegt, kann schnell den Eindruck gewinnen, dass es sich um ein behördliches Schriftstück handelt. Prominent dargestellt ist, dass der Empfänger seine Firmendaten überprüfen und gegebenenfalls ergänzen soll.

Deutlich kleiner ist der Absender zu finden und nur in dem Kleingedruckten lesen Sie, dass es sich um ein Angebot handelt. Am Rand des dubiosen Schreibens steht dann auch etwas zu den Kosten:

Eintragungsgebühr monatlich 66 € netto. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre.

Nur im Kleingedruckten steht, dass die Kosten für einen Zeitraum von 12 Monaten im Voraus fällig werden. 

Darf das Angebot unaufgefordert per Fax versendet werden?

Grundsätzlich ist die Kontaktaufnahme mit einem Unternehmen per Telefax zur Anbahnung eines Kontaktes oder zur Unterbreitung eines Angebots nicht zulässig. Denkbar ist, dass dem Faxempfänger sogar Unterlassungsansprüche oder Schadenersatzansprüche zustehen. Die IHK Stuttgart führt dazu auf ihrer Webseite aus:

[…] nach § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gilt es als wettbewerbswidrig, wenn an Privatpersonen oder Firmen unerwünschte Telefaxe ohne vorheriges ausdrückliches Einverständnis des Empfängers geschickt werden. Unaufgefordert zugesandte Werbemitteilungen können daher nach § 3 UWG bzw. §§ 823, 1004 analog Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich Unterlassungs- und gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche gegen die Versender der Mitteilungen auslösen. […] IHK Stuttgart

Allerdings dürfte es im Fall von gewerbeverzeichnis-regional.net eher schwierig werden, diese Ansprüche durchzusetzen. Das Unternehmen hat als Sitz eine Adresse in Bukarest in Rumänien angegeben. Obwohl die Rechtslage in Deutschland recht eindeutig ist, haben die Unternehmen kaum Chancen erfolgreich auf dem Rechtsweg gegen den Spam aus dem Ausland vorzugehen. Das sieht auch die Industrie- und Handelskammer Stuttgart so:

[…] Schwierig gestaltet sich die Rechtsverfolgung, wenn die Faxe aus dem Ausland stammen oder der inländische Absender nicht erkennbar angegeben wird. Trotz eindeutiger Rechtslage im Inland ist es also rein faktisch kaum möglich, der Flut der ausländischen Werbefaxe wirksam zu begegnen. […] IHK Stuttgart

Letztlich sind diese Schriftstücke also am schnellsten bearbeitet, wenn Sie diese direkt in den Papierkorb werfen. Die Macher der Faxmitteilungen setzen jedoch darauf, dass schnell unterzeichnet und zurückgesendet wird. Dann wird die Rechnung nicht lange auf sich warten lassen.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Müssen Sie die Rechnung bezahlen, wenn Sie unterschrieben haben?

Auf gar keinem Fall sollten Sie derartige Rechnungen ungeprüft und voreilig bezahlen, wenn Sie versehentlich unterzeichnet haben. Häufig ist es so, dass Sie gar keinen Vertrag abschließen wollten und arglistig getäuscht wurden. Vielmehr haben Sie im Glauben an einen behördlichen Datenabgleich überprüft und unterzeichnet. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist in vergleichbaren Fällen folgender Auffassung:

[…] Ist das Geld noch nicht überwiesen worden, sollte auch weiterhin nicht gezahlt werden. Auf Zahlung des in Rechnung gestellten Betrags hat das Branchenbuchunternehmen nämlich keinen Anspruch. […] Rechtsanwalt Christian Solmecke

Allerdings sollten Sie nie den Kopf einfach so in den Sand stecken und die Rechnung in der Schublade verschwinden lassen. Mit Blick auf den recht hohen Betrag lohnt es sich unter Umständen rechtlichen Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen und zu besprechen, wie gegen die Forderung vorzugehen ist. Das ist letztlich immer vom Einzelfall abhängig. Dazu Rechtsanwalt Solmecke:

[…] Je nach Art und Gestaltung des versendeten Formulars kommen verschiedene rechtliche Argumente in Betracht, die bei der Verteidigung gegen ein solches Unternehmen angeführt werden können. So kann in Zweifel gezogen werden, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Möglich ist auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. […] Rechtsanwalt Christian Solmecke

Aus unserer Erfahrung ist es immer schwer, einmal überwiesenes Geld zurückzuholen. Das trifft vor allem dann zu, wenn das Geld in das Ausland transferiert wurde. 

Haben Sie das Schreiben erhalten und war diese Warnung hilfreich?

Uns interessiert, wie massiv die unlautere Fax-Werbung versendet wird und ob diese nur in Deutschland oder der Schweiz im Umlauf ist. Bitte hinterlassen Sie einen Kommentar, in welcher Region Sie das dubiose Branchenbuch-Angebot bekommen haben. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob dieser Artikel hilfreich war. Über die Kommentare unter dem Artikel kommen Sie zudem mit anderen getäuschten Unternehmern in Kontakt.

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