Unfall | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 09:53:01 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Unfall | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Krank im Ausland: Arztbesuche und Klinikaufenthalte – Geplante Behandlungen bedürfen der Genehmigung und akute Notfälle zahlt die Krankenkasse https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krank-im-ausland-arztbesuche-und-klinikaufenthalte-geplante-behandlungen-beduerfen-der-genehmigung-und-akute-notfaelle-zahlt-die-krankenkasse/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krank-im-ausland-arztbesuche-und-klinikaufenthalte-geplante-behandlungen-beduerfen-der-genehmigung-und-akute-notfaelle-zahlt-die-krankenkasse/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:53:01 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63337 Auch im Ausland kommt es vor, dass Sie krank werden und eine notwendige Behandlung vornehmen müssen. Die Sachlage ist für Sie nicht ganz eindeutig, aber damit Sie in Zukunft besser Bescheid wissen, erklären wir Ihnen

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Auch im Ausland kommt es vor, dass Sie krank werden und eine notwendige Behandlung vornehmen müssen. Die Sachlage ist für Sie nicht ganz eindeutig, aber damit Sie in Zukunft besser Bescheid wissen, erklären wir Ihnen welche Leistungen die Krankenkasse auch im Ausland übernehmen. Es gibt aber auch Behandlung, welche Sie genehmigen lassen müssen und auch Fallstricke lauern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine gute Vorbereitung für eine Reise ist wichtig und dabei spielt es keine Rolle ob Sie privat verreisen oder aus beruflichen Gründen außerhalb Deutschlands unterwegs sind.
  • Das Ausland ist in vielerlei Hinsicht für die Menschen interessant und mittlerweile auch um eine medizinische Behandlung vornehmen zu lassen.
  • Gesprochen wird von dem sogenannten Behandlungstourismus, denn das Ausland lockt mit Einsparungen.
  • Sie sollten die Vorschriften Ihrer Krankenkasse kennen, wenn Sie einen Arztbesuch jenseits der deutschen Grenzen in Erwägung ziehen.

Auf der Reise krank

Bei einer akuten Erkrankung oder einem Unfall kommen die gesetzlichen Krankenkassen für die Behandlung auf, wenn Sie sich in einem EU-Mitgliedsland befinden, mit denen Deutschland n Sozialversicherungsabkommen hat.

Sie können sich eine genaue Länderübersicht anschauen, indem Sie die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland aufsuchen.

Kommt es zu einem solchen Fall, dann müssen Sie in der Klinik oder beim Arzt nicht nur die Europäische Krankenversicherungskarte vorlegen, sondern auch Ihren gültigen Personalausweis. Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte befindet sich die EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte). Zudem müssen Sie vor Ort noch ein Formular ausfüllen, wodurch der Arzt für die Behandlung berechtigt wird. In diesem Fall übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für alle Leistungen, die Sie im Urlaubsland nutzen. Es kommt vor, dass der Arzt oder die Klinik die EHIC nicht annehmen, dann müssen Sie in Vorleistung treten und die Rechnungen sammeln, so dass Sie diese bei Rückkehr bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. In aller Regel übernehmen die Krankenkassen die Kostenerstattung, aber Zuzahlungen und Selbstbehalte müssen Sie im Ausland aus der eigenen Tasche zahlen, wenn diese dort üblich sind.

Vorsicht:

Von den Hotelangestellten werden Ihnen in der Regel nur reine Privatärzte oder -kliniken angeboten und dann gilt besondere Vorsicht, denn diese Einrichtungen sollten Sie nur in Anspruch nehmen, wenn das System der Krankenversicherung des Aufenthaltsstaates zur Versorgung berechtigt ist. Recherchieren Sie am besten selber, wer dafür in Frage kommt. Achten Sie zudem darauf, dass es im Notfall kaum reicht, im Internet nach entsprechenden Anbietern zu suchen.

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Die Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Möglichkeit bietet eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung an, denn sie deckt die Lücken des gesetzlichen Versicherungsschutzes ab.

Für den Rücktransport gilt das auf jeden Fall, denn diese Kosten übernimmt die Krankenkasse nicht. Zudem übernimmt die Zusatzversicherung auch andere Anteile, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet werden und dazu gehört auch das Reisegepäck. Aber es gibt auch eine Ausnahme, denn wenn Sie eine Vorerkrankung haben oder aufgrund des Alters keine Zusatzversicherung erhalten, dann sammeln Sie die Absagen und wenden Sie sich an die Krankenversicherung. In vielen Fällen kommt sie dann für die Behandlung im Ausland auf.

Gesetzliche und private Auslandsreisekrankenversicherungen

Mittlerweile haben sich die Krankenkassen auf diese Umstände eingestellt und einen verbesserten Schutz für Auslandsreisen ins Sortiment aufgenommen. Dazu müssen Sie sich für einen Wahltarif entscheiden, aber beachten Sie, dass solche Tarife in der Regel an Bindungsfristen gekoppelt sind. Sie können dann die gesetzliche Krankenkasse nicht vor mehreren Jahren kündigen.
Bei den privaten Auslandsreisekrankenversicherungen läuft es anders, denn sie werden zusätzlich zur gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen. Sie sind von der gesetzlichen Krankenkasse vermittelt worden, aber auch dann entstehen keine Bindungsfristen.
Nutzen Sie die Möglichkeit eines Vergleichs, denn nicht jede private Auslandsreiseversicherung, die von der eigenen Krankenkasse empfohlen wird, ist die Beste.

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Die Auslandsbehandlung

Sie können sich innerhalb der Europäischen Union behandeln lassen, wenn Sie in einer gesetzlichen Versicherung gemeldet sind.

Heutzutage machen sich viele Menschen mit einer gesetzlichen Versicherung auf ins Ausland, um beispielsweise seine Zähne richten zu lassen. Der Grund ist einfach, denn die Preise sind in einigen Ländern deutlich günstiger. Aber in einem solchen Fall gibt es ein paar Dinge zu beachten, denn bei Zahnersatz oder Kuren müssen Sie die Leistungen vorher von der Krankenkasse genehmigen lassen. Dazu reichen Sie einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse ein, denn sonst kann es vorkommen, dass sie die Kosten nicht übernimmt. Das Bundessozialgericht (Az.: B 1 KR 19 / 08 R) hat diese Auflage am 30. Juni 2009 bestätigt. Eine Genehmigung von der zuständigen Krankenkasse brauchen Sie auch, wenn Sie einen Krankenhausaufenthalt planen, aber ein Notfall ist davon ausgeschlossen.

Sie sollten sich vor Reisebeginn mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und die Übernahme der Kosten erläutern, auch wenn die anstehende ambulante Behandlung eigentlich keine Genehmigung bedarf. Schließlich gibt es verschiedene Varianten der Kostenerstattung beziehungsweise der Kostenübernahme. Die günstigste Alternative finden Sie immer durch die Krankenkasse und einer ausführlichen Beratung.

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Die Arztsuche

Im besten Fall informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, denn diese hat allerlei Informationen zu Ärzten. Zudem können die Krankenkassen weitere Informationen liefern.

Die Kliniken und Ärzte präsentieren ihre Leistungen heute auch viel im Internet und darüber hinaus sind auch die medizinischen Dienste der Automobilclubs hilfreiche Quellen. Dadurch erhalten Sie Informationen über die deutschsprachigen Behandlungsmöglichkeiten im Ausland.

Klären Sie vor der Behandlung

Bevor Sie sich in die Behandlung im Ausland begeben sollten Sie sich gut informieren.

  • Informieren Sie sich zuerst sehr gut über den Arzt und achten Sie schon vor der eigentlichen Behandlung darauf, dass es zu keinen Verständigungsproblemen kommt. Zur Not müssen Sie sich einen Dolmetscher besorgen, wenn Sie keinen anderen Arzt nehmen wollen.
  • Richten Sie ein besonderes Augenmerk auf die Qualifikation des Arztes und auf die Standards der Klinik oder der Praxis. Eine vorhandene Zertifizierung bietet das ISO-Zeichen, denn es weist auf eine ständige Kontrolle hin und das gilt nicht nur für die Praxis, sondern auch für das Material. Bei der Erstellung von Zahnersatz können Sie sich über einen Materialpass erkundigen, denn er gibt Auskunft über das Material und das Labor.
  • Sprechen Sie den Termin und den Behandlungsablauf genau ab und dazu gehört auch die Dauer der Voruntersuchung, die eigentliche Therapie und die Nachbehandlung. Chirurgische Eingriffe können kompliziert sein und eine geregelte Nachsorge ist für den Heilungsprozess sehr wichtig. Zudem kann eine Nachbehandlung sich mehrere Wichen hinziehen und somit die Behandlungskosten deutlich teurer machen. Wichtig ist auch, dass die Ärzte einen Kooperationspartner in Deutschland haben, denn damit können Sie weitere Reisekosten vermeiden, wenn der deutsche Arzt die Nachbehandlung übernimmt.
  • Legen Sie Wert auf einen exakten Kostenvoranschlag, denn nur wenn alle erforderlichen Maßnahmen auf dem Kostenvoranschlag vorhanden sind, kommt es am Ende zu keinen Schwierigkeiten, wenn Arzt oder Klinik weitere Rechnungen ausstellen.
  • Das deutsche Recht gilt nicht automatisch und aus dem Grund sollten Sie immer einen Behandlungsvertrag mit dem Arzt oder einem anderen Leistungserbringer abschließen.
  • Stellen Sie dem behandelnden Arzt alle wichtigen Unterlagen zur Verfügung wie Röntgenbilder und Befunde, damit der Arzt sich im Vorfeld genau informieren und planen kann.
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Die häufigsten Behandlungen im Ausland

Nicht alle Behandlungen werden im Ausland gern gemacht, aber es gibt auch Behandlungen, die aufgrund der Preise gern in Anspruch genommen werden.

Zahnersatz

Von der Krankenkasse bekommt jeder Versicherte für den Zahnersatz einen festen Zuschuss, denn dabei handelt es sich um eine Pauschale und die gilt für alle gleichen Zahnbeschwerden. Es spielt also keine Rolle, wie hoch die Kosten tatsächlich sind. Diese Regelung gilt auch für eine Behandlung im Ausland. Lassen Sie sich zuerst von einem deutschen Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen, wenn Sie sich entschließen die Zähne in einem Nachbarland richten zu lassen. In diesem Plan stehen alle Kosten für die Behandlung in Deutschland und auch der Krankenkassenzuschuss, sowie der Eigenanteil. Danach lassen Sie sich einen Heil- und Kostenplan von dem ausländischen Zahnarzt nach dem gleichen Muster erstellen.

Bevor Sie die Behandlung beginnen müssen Sie den Plan bei Ihrer Krankenkasse vorlegen, aber beachten Sie auch die Fahrt- und Unterkunftskosten. In Deutschland besteht für die Zahnärzte immer die Pflicht, dass Sie nachbessern oder den Zahnersatz neu anfertigen müssen, wenn der Bedarf besteht. Im Ausland gilt diese Regelung nicht und aus dem Grund sollten Sie sich hier auf eine sichere Seite begeben und mit dem Zahnarzt einen schriftlichen Vertrag abschließen. Sie müssen die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen, wenn Sie eine Nachbehandlung in Deutschland durchführen müssen.

Kuren

Es gibt Krankenkassen, die einen Vertrag mit Kureinrichtungen in Osteuropa abgeschlossen haben und solche Vereinbarungen erleichtern die Abrechnung zwischen der Krankenkasse und dem Leistungsanbieter.

Sie sind auf der Suche nach einem Aufenthaltsort für die Kur, dann wenden Sie sich an die Krankenkasse und fragen Sie nach den Abkommen. Sie können zwar frei aussuchen, ob Sie eine Kur in Deutschland oder im Ausland machen, aber die Leistungen müssen Sie auf jeden Fall von der Krankenkasse genehmigen lassen. Stellen Sie nicht nur die Besonderheiten der Einrichtung und das Therapieangebot gegenüber, sondern achten Sie auch auf die Reisekosten und eine daraus entstehende Einsparung.

Arzneimittel

Arzneimittel für den persönlichen Bedarf dürfen Sie aus Ländern der Europäischen Union für drei Monate nach Deutschland mitbringen. Sie haben rezeptpflichtige Arzneimittel gekauft, dann sollten Sie nicht nur mit der Zuzahlung rechnen, sondern auch mit einer zusätzlichen Pauschale und einem hohen Verwaltungsaufwand. In der Regel lohnt sich die Einlösung eines Rezepts aus dem EU-Ausland nicht. Nachlässe erhalten Sie auch bei einer Internetapotheke aus dem Nachbarland, aber für die verschreibungspflichtigen Arzneimittel übernimmt die Krankenkasse die Kosten in der Regel nicht.

Innerhalb der Europäischen Union gibt es starke Preisunterschiede und von diesen können Sie profitieren. Sie kommen aus Thailand oder der Türkei und haben Arzneimittel dabei, dann darf es nur die Menge für den persönlichen Bedarf sein. Die Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht. Außerdem sollten Sie mit Arzneimitteln aus dem Ausland vorsichtig sein, denn es besteht die Gefahr, dass die Arzneimittel nicht zugelassen, falsch dosiert oder eine Fälschung sind. Der Zoll hält weitere Informationen zum Thema „Mitbringen von Arzneimitteln aus dem Urlaubland“ bereit.

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Die Kosten und die Abrechnung

Auf unterschiedlichen Wegen kann die geplante Behandlung im Ausland abgerechnet werden.

Sie haben vor der Behandlung keine Genehmigung Ihrer Krankenkasse eingeholt, dann kommt es zum Kostenerstattungsverfahren. In diesem Fall müssen Sie für alle Kosten in Vorkasse treten und erst nach Abschluss der Behandlung reichen Sie alle Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse ein. Dann kommt es zur Kostenerstattung, aber nur bis zum Beitrag, der bei gleicher Behandlung im Inland fällig gewesen wäre. Die Krankenkasse behält automatisch den Anteil für die gesetzliche Zuzahlung und für den hohen Verwaltungsaufwand behält die Krankenkasse auch einen Posten.

  • Die Rechnungen für die Krankenkasse müssen alle in Deutsch oder Englisch ausgestellt sein, denn ansonsten müssen sie übersetzt werden. Dafür kommen Sie als Patient auf.
  • Wenn die Rechnung höher ausfällt als die Kosten für die Behandlung in Deutschland, dann müssen Sie die Differenz bezahlen.
  • Alle Behandlungskosten sind detailliert aufzuschlüsseln.
  • Die Krankenkasse übernimmt grundsätzlich keine Kosten für die Reise oder die Unterkunft.

Sie müssen sich die Kostenübernahme vorher bestätigen lassen und Sie haben die Möglichkeit, dass Sie auch für nicht zustimmungspflichtige Leistungen eine Kostenübernahme beantragen können. Sie erhalten die Leistungen entweder als Sachleistungen oder im Wege der Kostenerstattung entweder nach deutschem oder ausländischen Recht. Das kommt aber auf die gesetzliche Grundlage an. Sie sollten sich bei der Versicherung über die verschiedenen Wege informieren.

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Sie wünschen eine kostengünstige Behandlung im Ausland, dann müssen Sie bedenken, dass eventuell mehrere Termine in verschiedenen Zeitabständen vor Ort notwendig sind. Bedenken Sie, dass die Kosten für die Reise und die Behandlung vielleicht deutlich teurer werden könnten als wenn Sie die Behandlung vor Ort vornehmen. Eine Behandlung im Ausland lohnt sich für Sie, wenn Sie ihn Grenznähe wohnen oder ein Langzeiturlauber sind.

Bei Problemen

Sie haben sich für eine Behandlung im Ausland entschieden und es kommt zu Problemen. Dann gehen Sie wie folgt vor:

  • Wenden Sie sich zuerst an Ihre Krankenkasse, denn sie ist der erste Ansprechpartner.
  • Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland bietet Informationen.
  • Informationen finden Sie auch bei der nationalen Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung.
  • Bei den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und beim Europäischen Verbraucherzentrum können Sie sich einen unabhängigen Rat einholen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Krank im Ausland

1. Lohnt sich eine Zahnbehandlung im Ausland?

In den meisten Fällen ist die Zahnbehandlung im Ausland deutlich preiswerter als in Deutschland, aber achten Sie darauf, dass auch die Qualität stimmt. Zudem zahlen die Krankenkassen die Reise und auch den Aufenthalt für die Behandlung nicht.

2. Warum nutzen viele Verbraucher das Europäische Ausland für Zahnersatz?

In den letzten Jahren ist der Zahnersatz in Deutschland immer teurer geworden und die Krankenkassen übernehmen nur einen gewissen Teil. In vielen Ländern ist der Zahnersatz deutlich günstiger und eventuell übernehmen die Krankenkasse die Behandlung sogar komplett.

3. Reicht das Vorzeigen der Krankenversicherungskarte bei einer Auslandsbehandlung?

Sie müssen sich im Ausland von einem Arzt behandeln lassen, dann reicht es normalerweise im Europäischen Ausland, wenn Sie die Krankenkarte vorzeigen. Ansonsten erhalten Sie eine Rechnung und müssen in Vorkasse treten.

4. Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den Krankenhausaufenthalt in Spanien?

Spanien gehört mit zum Europäischen Ausland und wenn es sich um einen akuten Notfall handelt, dann übernimmt die gesetzliche deutsche Krankenkasse auch die Behandlungskosten.

5. Krankenkasse zahlt die Kosten nicht – an wen kann ich mich wenden?

Wenden Sie sich bei Problemen mit der Krankenkasse im besten Fall an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt. Lassen Sie sich beraten und leiten Sie alle weiteren Schritte ein. Aber meist hilft ein sachliches Gespräch mit der Krankenkasse auch weiter.

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Fazit

Heutzutage ist ein Besuch beim Arzt nicht mehr so einfach, denn die Kosten sind sehr hoch und einige Behandlungen übernimmt die Krankenkasse nicht. Um Kosten zu sparen, fahren viele Menschen ins Ausland, wo die Kosten deutlich geringer sind. Aber Sie müssen vorsichtig sein, denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Behandlung nur im Europäischen Ausland. Zudem nur bis zu dem gleichen Satz wie in Deutschland. Aus dem Grund sollten Sie sich vorher gut informieren und sich einen Kostenvorschlag von verschiedenen Ärzten einholen.

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In Deutschland passieren jedes Jahr um die neun Millionen Unfälle und aufgrund der Zahlen überlegen viele Verbraucher eine private Unfallversicherung abzuschließen, aber ist das wirklich notwendig. Eine private Unfallversicherung sind in erster Linie zusätzliche monatliche Kosten, aber macht sie im Endeffekt auch Sinn?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Unfallversicherung hilft nicht bei den Folgen einer Krankheit, denn in mehr als 90% aller Fälle werden Menschen nicht durch einen Unfall, sondern eher durch eine Krankheit berufsunfähig.
  • Zudem gibt es deutlich bessere Versicherungen wie die Unfallversicherung, denn sie schließen andere Risiken besser ab. Ein Beispiels stellt die Krankentagegeldversicherung dar.
  • Die Unfallversicherung ist ein wichtiger Schutz für Personen, die einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt sind, aber gleichzeitig sind die Kosten auch sehr hoch.

Wie definieren Versicherungen einen Unfall?

„Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ergebnis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“

So definieren die Versicherungen einen Unfall.

  • „Plötzlich“ bedeutet, dass ein Ereignis innerhalb einer relativ kurzen Zeit eintritt- Somit stellen Gesundheitsschädigungen durch eine Dauerbelastung beim Sport keinen Unfall dar. Auch krankhafte Störungen wie Ärger, Aufregung und Schock gehören nicht zu den versicherten Sachen.
  • „Von außen auf den Körper einwirkend“ bedeutet, dass Kräfte notwendig sind. Diese Kräfte müssen auf den Körper wirken. Das passiert zum Beispiel bei einem Zusammenstoß im Straßenverkehr oder wenn Verletzungen durch herunterfallende Gegenstände entstehen.
  • „Unfreiwillig“ bedeutet, dass Sie den Unfall nicht selber herbeigeführt haben. Selbstverstümmelung oder der Freitod sind nicht mit versichert, denn wer groß fahrlässig handelt, verwirkt den Versicherungsschutz.

Für die Versicherungen zählen auch Schäden an Gliedmaßen oder z.B. der Wirbelsäule nach einer hohen Kraftanstrengung zu den Unfällen. Allerdings gibt es die Voraussetzung, dass durch die Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskel, Bänder, Sehnen oder Kapseln gezerrt oder verrissen werden müssen. In der Regel reichen normale Bewegungen im Alltag dafür nicht aus.

Sie müssen daher der Versicherung selber nachweisen, dass Sie nach diesen Kriterien einen Unfall erlitten haben. Zudem umfasst die private Unfallversicherung alle Unfälle im täglichen Leben, so dass Sie nicht nur in der Freizeit, sondern auch auf der Arbeit ausreichend Schutz haben. Die private Unfallversicherung ist inzwischen weltweit gültig.

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Die Unfallversicherung brauchen…

Eine private Unfallversicherung ist besonders wichtig für Selbstständige, Hausfrauen und Hausmänner, Personen ohne Beruf, Erwerbstätige mit Vorerkrankungen und Personen mit hohem Unfallrisiko, die keine Versicherung in Bezug auf die Berufsunfähigkeit abschließen können.  

Es gibt aber auch Personengruppen, die keine private Unfallversicherung brauchen.

  • Arbeitnehmer, die schon für Arbeits- und Wegeunfalle und Berufskrankheiten abgesichert sind. Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Der Arbeitgeber muss die Versicherung für Sie bei der Berufsgenossenschaft abschließen und die Beiträge leisten. Der Schutz wird durch eine private Unfallversicherung nicht verbessert.
  • Kinder und Jugendliche brauchen auch keine Unfallversicherung, denn sie sind im Kindergarten, der Schule und der Uni abgesichert. Auch der Hin- und Rückweg ist inbegriffen.

In der Freizeit, im Haushalt, im Straßenverkehr und im Urlaub besteht allerdings kein Versicherungsschutz. Wenn Sie in diesen Bereichen auch abgesichert sein wollen, dann denken Sie über eine private Unfallversicherung nach.

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Andere günstigere Versicherungen

Die Unfallversicherung deckt viele Risiken ab, aber es gibt andere Versicherungen, die nicht nur umfassender sind, sondern z.B. auch deutlich kostengünstiger. 

Aus dem Grund sollten Sie sich nicht nur auf eine Unfallversicherung versteifen, sondern sich auch über andere Versicherungen informieren.

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist übrigens deutlich wichtiger als eine Unfallversicherung. Diese Versicherung kommt z.B.  auch zum Tagen, wenn Sie aufgrund einer Krankheit berufsunfähig werden.
  • Die Krankentagegeldversicherung hilft bei Verdienstausfällen. Und das nicht nur bei einem Unfall, sondern auch bei Krankheit.
  • Sie können Ihren Tod auch durch eine Risikolebensversicherung abdecken und auf diese Weise für die Vorsorge Ihrer Nachkommen sorgen.

Die Gefahrengruppen der Unfallversicherung

In der privaten Unfallversicherung wird zwischen zwei Gefahrengruppen unterschieden.

  • Die Gefahrengruppe A umfasst alle Risiken mit einem geringen Unfallrisiko. Dabei handelt es sich z.B. um Personengruppen, die einer kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeit nachgehen. In der Regel werden Frauen immer in dieser Gefahrengruppe eingeordnet.
  • Die Gefahrengruppe B richtet sich an alle Personen, die eine handwerkliche oder körperliche Arbeit verrichten. Wenn Sie in dieser Gruppe landen, dann müssen Sie mit einem höheren Versicherungsbeitrag rechnen.
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Die Leistungen der privaten Unfallversicherung

In der Unfallversicherung gibt es eine sehr wichtige Leistung und das ist die Invaliditätsleistung. Es handelt sich um eine einmalige Zahlung.

Die Voraussetzung für die Zahlung des einmaligen Geldbetrages ist eine dauerhafte Beeinträchtigung der geistigen oder körperlichen Leistungsfähigkeit. Die Versicherung erkennt das an, wenn die Unfallfolgen länger als drei Jahre bestehen und innerhalb der Zeit keine Verbesserung zu erwarten ist.

Die Entschädigungshöhe wird anhand der Invalidität bestimmt, so dass die Unfallversicherung einen gewissen Prozentsatz von der vereinbarten Versicherungssumme auszahlt. Es kommt allerdings darauf an, wie der Verlust eines Körperteils im Vertrag berücksichtigt ist.

Nachfolgend finden Sie ein paar Beispiele der am weitesten verbreiteten Gliedertaxe:

  • 70% ein Arm im Schultergelenk
  • 60% ein Bein bis zur Mitte des Oberschenkels
  • 55% eine Hand im Handgelenk
  • 50% ein Auge
  • 30% das Gehör auf einem Ohr
  • 10% der Geruchssinn

Sie haben eine private Unfallversicherung mit einer Summe von 300.000 Euro abgeschlossen und bei einem Unfall haben Sie ein Auge verloren. Dann erhalten Sie eine Invaliditätszahlung in Höhe von 150.000 Euro. Die Werte werden gekürzt, wenn es sich nur um einen teilweisen Verlust oder eine teilweise Funktionsunfähigkeit handelt.

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Für bestimmte Berufsgruppen wie Chirurgen, Friseure und Musiker gibt es andere Tarife und eigene Gliedertaxen, wobei die einzelnen Körperteile deutlich besser versichert sind.

Zusatzleistungen der Unfallversicherung

Beim Abschluss einer Unfallversicherung sollten Sie auf die zusätzlichen Leistungen achten.

Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze sollten in der privaten Unfallversicherung inbegriffen sein. Eintreten sollte die Versicherung auch, wenn es um eine unfallbedingte kosmetische Operation geht.

Überflüssige Leistungen der Unfallversicherung

Allerdings gibt es nicht nur sinnvolle Leistungen in der Unfallversicherung, denn in vielen Versicherungen finden sich auch überflüssige Leistungen.

Die Absicherung des Todesfallrisikos ist bei den meisten Versicherungen automatisch ausgeschlossen und das auch bei Unfalltod. Denken Sie also auf jeden Fall über eine Risikolebensversicherung nach, wenn Sie Ihre Angehörigen absichern wollen.

Zusätzlich können Sie weitere Leistungen in den Vertrag einfließen lassen und dazu gehören unter anderem:

  • Krankenhaustagegeld (mit und ohne Genesungsgeld oder Übergangsleistungen)
  • Krankentagegeld

Wobei dieser Zusatzschutz eher unnötig ist und in der Regel durch einen anderen Vertrag abgesichert ist. Einen Verdienstausfall können Sie deutlich besser durch eine private Krankentagegeldversicherung absichern. Sie erhalten dann nicht nur Leistungen nach einem Unfall, sondern auch bei Krankheit.

Zusammen mit der Unfallversicherung können Sie auch eine Unfall-Rente abschließen, aber hierbei handelt es sich um eine Versicherung, die nicht zu empfehlen ist. Die Rentenzahlung setzt in der Regel erst nach einem Invaliditätsgrad von 50% ein und ist zugleich noch sehr teuer. Das Krankentagegeld oder die Berufsunfähigkeitsversicherung sind zum Ausgleich eines unfallbedingten Einkommensausfalls deutlich besser geeignet. Sie erhalten in diesen beiden Fällen auch im Falle einer Krankheit Geld.

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Wichtig zu wissen

Sie brauchen keine Dynamik abschließen, denn die Versicherungssummen werden mit einem fest vereinbarten Prozentsatz abgeschlossen. Die Prämien erhöhen sich entsprechend, so dass es besser ist, wenn Sie gleich zu Vertragsbeginn eine hohe Versicherungssumme wählen. Die Versorgungslücken sind in jungen Jahren deutlich größer als im Alter, denn dann haben Sie höhere Renten- und Versorgungsansprüche und brauchen weniger Geld für die Unfallversicherung.

Bei einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr sollten Sie vorsichtig sein, denn hier kommt es zu einer Kopplung von überteuerten Unfallversicherungen mit einem schlecht verzinsten Sparvorgang. Sie sollten eine Risikoversicherung und ein Sparvertrag immer getrennt voneinander abschließen.

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Sondertarife mit höheren Leistungen (bei schweren Unfällen)

Sie können die Versicherungssumme auf Wunsch anheben, wenn Sie sich besonders hoch versichern wollen. 

Allerdings gibt es auch viele Versicherungen, die Ihnen die Möglichkeit bieten, ein anderes Versicherungsmodell zu wählen und somit stärkere Beeinträchtigungen höher zu versichern. Allerdings hat das nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile.

  • In der Regel ist ein anderes Versicherungsmodell deutlich preiswerter als wenn Sie die Versicherungssumme in der Unfallversicherung anheben.
  • Allerdings erreichen Sie die notwendige Invalidität nicht, um die höheren Zahlungen zu bekommen.

Im Endeffekt zahlen Sie für die Versicherung einen deutlich höheren Beitrag, aber dafür springt sie leider nur in seltenen Fällen mit höheren Zahlungen ein.

In der Regel profitieren Sie nicht von den Sondertarifen, denn die meisten Unfälle sind nicht so schwer. Lassen Sie sich auf jeden Fall im Vorfeld beraten, bevor Sie einen solchen Vertrag abschließen.

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Darauf ist zu achten

Bei dem Antrag auf Abschluss einer Unfallversicherung müssen Sie viele Fragen rund um den Gesundheitszustand beantworten und diese Fragen sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird.

Die Tarifstufe und der Beitrag richten sich nach dem versicherten Risiko und aus dem Grund müssen Sie jede Änderung in beruflicher Hinsicht oder des Hobbies sofort bei der Versicherung melden.

Zudem müssen Sie auf die Fristen achten, wenn es zu einem Unfall kommt, denn ansonsten ist der Versicherungsschutz in Gefahr. Die Fristen variieren anhand der einzelnen Versicherungen, so dass Sie im eigenen Interesse in den Versicherungsbedingungen nachlesen sollten.

Die Höhe der Versicherungssumme ist auch immer ein wichtiger Punkt, wobei es in der Hinsicht eine bekannte Faustformel gibt. Mit ihr können Sie eine ausreichende Invaliditätsgrundsumme ausreichend, die sich nach Alter und Einkommen richtet:

  • 30 Jahre = sechsfaches Bruttojahreseinkommen
  • 40 Jahre = fünffaches Bruttojahreseinkommen
  • 50 Jahre = vierfaches Bruttojahreseinkommen
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Den richtigen Tarif und Anbieter finden

Im Bereich der Unfallversicherungen gibt es enorme Beitrags- und Leistungsunterschiede.

Sie können sich aber Unterstützung bei der Suche nach einer Unfallversicherung mit passendem Tarif holen:

  • bei der Stiftung Warentest
  • bei einem unabhängigen Versicherungsberater
  • vor Ort bei der Verbraucherzentrale
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema private Unfallversicherung

1. Wie hoch ist der Beitrag für die private Unfallversicherung?

Der Beitrag der privaten Unfallversicherung wird durch unterschiedliche Faktoren bestimmt, denn das Alter, der Beruf und die Hobbies spielen eine wichtige Rolle. Je risikoreicher diese Faktoren desto höher fällt der Beitrag aus.

2. Ist eine private Unfallversicherung für einen Dachdecker sinnvoll?

In der Regel hat der Arbeitgeber eine entsprechende Risikoversicherung abgeschlossen, aber wenn Sie sich zusätzlich absichern wollen, dann ist eine private Unfallversicherung für einen Dachdecker eine gute Idee.

3. Private Unfallversicherung als Berufskraftfahrer?

Berufskraftfahrer zählen zu den Personengruppen, die eine private Unfallversicherung abschließen können, um sich und die Familie abzusichern.

4. Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung?

Idealerweise schließen Sie die private Unfallversicherung direkt zu Beginn der beruflichen Tätigkeit ab, damit Sie direkt von Anfang an richtig abgesichert sind.

5. Wie hoch sollte die Deckungssumme einer privaten Unfallversicherung sein?

Pauschalisierte Antworten lassen sich hier nicht geben, aber anhand der Faustformel erhalten Sie einen kleinen Einblick. Das Alter und das Einkommen sind entscheidend.

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Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

Die private Unfallversicherung ist für viele Menschen eine sinnvolle Absicherung. Allerdings sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie sich für diesen Schutz oder besser für eine andere Versicherungsform entscheiden. Lassen Sie sich am besten ausführlich beraten, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

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Pedelecs – Welcher Versicherungsschutz ist notwendig? Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung oder Kfz-Versicherung? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pedelecs-welcher-versicherungsschutz-ist-notwendig-hausratversicherung-haftpflichtversicherung-oder-kfz-versicherung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pedelecs-welcher-versicherungsschutz-ist-notwendig-hausratversicherung-haftpflichtversicherung-oder-kfz-versicherung/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:49:19 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64431 Der Markt rund um die Pedelecs boomt, denn die elektrischen Fahrzeuge liegen voll im Trend und ein Ende ist nicht in Sicht. Allerdings sollten Sie sich vor der Anschaffung eines Pedelecs Gedanken zum richtigen Versicherungsschutz

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Der Markt rund um die Pedelecs boomt, denn die elektrischen Fahrzeuge liegen voll im Trend und ein Ende ist nicht in Sicht. Allerdings sollten Sie sich vor der Anschaffung eines Pedelecs Gedanken zum richtigen Versicherungsschutz machen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei den Pedelecs wird zwischen zwei Arten unterschieden, die langsamen und die schnellen Pedelecs.
  • Bei den langsamen Pedelecs handelt es sich um ein Fahrrad mit elektrischem Antrieb und hier reicht eine Hausratversicherung gegen Diebstahl als Schutz aus. Eine separate Fahrradversicherung kann bei sehr teuren Modellen eine gute Absicherung sein.
  • Bei den S-Pedelecs handelt es sich um Kleinkrafträder, die eine Motorleistung von bis zu 4.000 Watt haben, so dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig ist. Eine Teilkaskoversicherung vervollständigt den Schutz, denn dann ist auch Diebstahl ausreichend abgesichert.

Sie müssen sich zuerst informieren, ob es sich um ein Fahrrad oder ein Leichtkraftrad handelt, wenn Sie sich für ein Pedelec entscheiden. Anhand dieser Einstufung müssen Sie sich anschließend um eine entsprechende Versicherung kümmern. Die Einstufung ist entscheidend für die Versicherung, aber auch wo und wie Sie mit dem Pedelec fahren können.

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Pedelecs als Fahrrad

Im Grunde handelt es sich bei einem Pedelec um ein Fahrrad, welches mit Muskelkraft angetrieben wird, aber mit einem unterstützenden Elektromotor ausgestattet ist.

Die folgenden Bedingungen sind bei einem solchen Pedelec zu erfüllen:

  • Nur wenn Sie die Pedale treten schaltet sich der Elektromotor dazu.
  • Die Motorleistung liegt höchstens bei 250 Watt.
  • Die Unterstützung des Motors wird unterbrochen, wenn Sie eine Geschwindigkeit von 25km/h erreichen oder das Treten einstellen.
  • Eine Anfahr-/Schiebehilfe ist bis zu 6km/h erlaubt, ohne gleichzeitiges Treten.

Die folgenden Vorschriften sind geltend, wenn es sich um ein Fahrrad handelt:

  • Sie brauchen keine Fahrererlaubnis und keine Mofa-Prüfbescheinigung.
  • Ein Mindestalter ist nicht vorgeschrieben.
  • Es besteht zwar keine Helmpflicht, aber für die eigene Sicherheit und bei höheren Geschwindigkeiten sollten Sie einen Helm tragen.
  • Mit dem Pedelec dürfen Sie auf den Radweg fahren.
  • Umbauten und Anbauten sind erlaubt.
  • Kinder bis zu einem Alter von 7 Jahren dürfen mit einem geeigneten Kindersitz mitgenommen werden.
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Die Versicherung bei einem Pedelec-„Fahrrad“

Ein Pedelec-„Fahrrad“ wird über die Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl abgesichert.

Es handelt sich um einen Einbruchdiebstahl, wenn das Pedelec in einem verschlossenen Keller oder einer verschlossenen Garage steht und von dort entwendet wird.

Es handelt sich allerdings nur um einen normalen Diebstahl, wenn das Pedelec außerhalb eines geschlossenen Raums steht und von dort entwendet wird. Sie können den normalen Diebstahl auch absichern, indem Sie die Hausratversicherung aufstocken und einen höheren Betrag bezahlen. Sollten Sie das Pedelec öfter draußen stehen lassen und es handelt sich um ein teures Modell, dann sollten Sie sich erkundigen.

Des Weiteren können Sie auch eine separate Fahrradversicherung abschließen, dann bezieht sich der Versicherungsschutz nicht nur auf Diebstahl, sondern auch auf Kostenübernahme bei Reparatur oder Leistungen bei einem Unfall. Grundsätzlich sollten Sie sich über eine erweitere Hausratversicherung oder eine Fahrradversicherung Gedanken machen, denn Pedelecs sind sehr teuer.

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Achtung

Sie können einen folgenreichen Unfall verursachen, wenn Sie mit einen Pedelec unterwegs sind und auch ohne Verletzte können hohe Forderungen auf Sie zukommen. Sie müssen die Reparaturkosten bezahlen, wenn Sie ein parkendes Fahrzeug beschädigen. In solchen Fällen haben Sie einen ausreichenden Versicherungsschutz, wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Grundsätzlich sollten Sie eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, um einen ausreichenden Schutz zu haben. Informieren Sie sich bei den Versicherungen über die Bedingungen.

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Pedelecs als Leichtkraftrad

Die S-Pedelecs sind keine Fahrräder im rechtlichen Sinne, sondern gelten als Kraftfahrzeug des Typs „Leichtkrafträder mit geringer Leistung“.

  • Sie erreichen eine Geschwindigkeit von bis zu 45km/h und sind mit einer Motorleistung von bis zu 4.000 Watt ausgestattet. Der Motor muss sich spätestens bei Erreichen der 45km/h ausschalten.
  • Erst bei 45km/h schaltet sich die Motorunterstützung ab.
  • Der Motor arbeitet bei einem S-Pedelec nur, wenn Sie in die Pedale treten. Allerdings ist auch ein Motorantrieb ohne Tretleistung möglich, dann wird von der Anfahrhilfe gesprochen.
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Für die S-Pedelecs brauchen Sie:

  • eine Betriebserlaubnis / Fahrzeugpapiere
  • eine Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen
  • und eine Fahrererlaubnis der Klasse AM

Im Autoführerschein ist die Fahrererlaubnis enthalten und das Versicherungskennzeichen besteht aus drei Ziffern, drei Bruchstaben. Zudem ist jedes Jahr mit einer neuen Farbe ausgestattet. Sie müssen mindestens ein Alter von 16 Jahren haben, damit Sie ein S-Pedelec fahren dürfen.

Das S-Pedelec muss auf der Straße gefahren werden, denn die Radwege dürfen Sie nicht nutzen. Zudem dürfen Kinder auch nicht im einem Kinderanhänger oder Kindersitz mittransportiert werden. Auch das Tragen eines geeigneten Helms ist Pflicht. Achten Sie immer auf die Sicherheit, denn es werden Geschwindigkeiten von bis zu 45km/h erreicht.

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Die Versicherung des S-Pedelecs

Für das S-Pedelec besteht eine Versicherungspflicht, so dass der Gesetzgeber vorsieht, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen ist.

Sie kommt dafür auf, wenn es im Straßenverkehr zu Schäden kommt und wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer Schaden nimmt. Allerdings prüft das Unternehmen immer zuerst, ob und in welcher Höhe die Versicherung einspringen muss. Die berechtigen Forderungen werden ohne Probleme bezahlt, aber bei unbegründeten Schadenersatzansprüchen wehrt der Haftpflichtversicherer die Ansprüche ab.

Grundsätzlich kommt die Haftpflichtversicherung auf:

  • Personenschaden von Verletzungen bis zum Tod
  • Sachschäden von Beschädigung über Zerstörung bis hin zum Abhandenkommen
  • Vermögensschäden (in Geld zu bewertenden Einbußen am Vermögen)

Die Versicherungen bieten Ihnen die Möglichkeit, durch Erhöhung der Beiträge auch einen deutlich höheren Versicherungsschutz zu erhalten. Den Versicherungsschutz können Sie an dem Versicherungskennzeichen erkennen, welches Sie direkt bei der Versicherung erhalten. Das Kennzeichen ist jedes Jahr zu erneuern, denn es ist immer nur für ein Verkehrsjahr (März bis zum kommenden Februar) gültig.

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Seit Juni 2019 gehören die E-Scooter offiziell zu den zugelassenen Kraftfahrzeugen, die im Straßenverkehr geführt werden dürfen. Jedoch gibt es im Umgang mit den Flitzern einiges zu beachten. Mit dem neuen Fahrzeug kommen auch neue

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Praktisch und Preisgünstig: Die Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung, denn dadurch ist das S-Pedelec auch für Diebstahl ausreichend geschützt. Zusätzlich sind noch Schäden wie

  • Brand
  • Explosion
  • Naturgewalt (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag)
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Bruch der Verglasung

abgesichert. Sie können die Teilkaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.

Interessant:

Seit dem Jahr 2019 müssen Fahrer ab einem Alter von 23 Jahren mit Kosten von um die 100 Euro rechnen, wenn Sie ein S-Pedelec fahren und über eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Teilkaskoversicherung verfügen. Eine Teilkaskoversicherung ist empfehlenswert, denn nur sie bietet auch einen ausreichend Diebstahlschutz bei den teuren Fahrzeugen.

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Anbieter und Tarif finden

Bei den zahlreichen Versicherungen unterscheiden sich nicht nur die Beiträge stark, denn auch bei den Leistungen gibt es Unterschiede.

Sie können aber Unterstützung bei der Entscheidung bekommen und dafür wenden Sie sich an:

  • die Stiftung Warentest für Fahrräder und Kraftfahrzeuge
  • einen unabhängigen Versicherungsberater
  • bei der Verbraucherzentrale vor Ort.
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Einkauf im Fakeshop: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Sie haben in einem Fakeshop eingekauft und bekommen gerade mit, dass Sie womöglich betrogen wurden? In diesem Fall ist guter Rat teuer. Bei uns erhalten Sie diesen jedoch kostenlos. Wir erklären konkret, was Sie nach

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Versicherungen für Pedelecs

1. Welche Versicherung ist Pflicht für ein Pedelec?

Grundsätzlich sollten Sie eine Hausratversicherung haben, damit das Pedelec einen Mindestversicherungsschutz hat. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen einem „normalen“ Pedelec und einem S-Pedelec.

2. Schützt die Hausratversicherung auch vor Diebstahl? Die Hausratversicherung bietet nur einen ausreichenden Diebstahlschutz, wenn sich das Pedelec innerhalb eines geschlossenen Raums befindet.
3. Pedelec steht auf öffentlicher Straße – welcher Versicherungsschutz ist notwendig?

Wenn das Pedelec auf öffentlichen Straßen steht, dann sollten Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen.

4. Wer darf ein S-Pedelec fahren?

Ein S-Pedelec darf nur ab einem Mindestalter von 16 Jahren gefahren werden und zudem ist eine Fahrerprüfung Pflicht. Für die Sicherheit muss ein ordnungsgemäßer Helm getragen werden.

5. Wie wichtig ist eine Teilkaskoversicherung bei einem S-Pedelec?

Nur eine Teilkaskoversicherung bietet einen ausreichenden Diebstahlschutz bei einem so teuren Fahrzeug und aus dem Grund ist eine solche Versicherung zu empfehlen.

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Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

In den letzten Jahren sind die Pedelecs immer mehr zum Trend geworden und heute sind sie von den Straßen nicht mehr wegzudenken. Grundsätzlich wird zwischen den normalen und den S-Pedelecs unterschieden, so dass es auch bei den Versicherungen Unterschiede gibt. Für ein normales Pedelec brauchen Sie nur eine Hausratversicherung, aber für ein S-Pedelec ist eine Haftpflichtversicherung und eine Kfz-Versicherung notwendig. Empfehlenswert ist eine Teilkaskoversicherung, um einen ausreichenden Schutz zu haben.

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Berufsunfähigkeit: Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die wichtigste Zukunftsabsicherung. https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/berufsunfaehigkeit-wie-sie-sich-gegen-verlust-des-einkommens-absichern-die-berufsunfaehigkeitsversicherung-ist-die-wichtigste-zukunftsabsicherung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/berufsunfaehigkeit-wie-sie-sich-gegen-verlust-des-einkommens-absichern-die-berufsunfaehigkeitsversicherung-ist-die-wichtigste-zukunftsabsicherung/#respond Thu, 07 Jan 2021 09:17:53 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57490 Nach einer Krankheit oder einem Unfall kommt es manchmal zum Verlust der Arbeitskraft. Das sorgt für finanzielle Schwierigkeiten. Vielen Menschen ist das nicht bewusst, aber Sie können sich vor den finanziellen Folgen schützen. Dazu brauchen

Der Beitrag Berufsunfähigkeit: Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die wichtigste Zukunftsabsicherung. erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Nach einer Krankheit oder einem Unfall kommt es manchmal zum Verlust der Arbeitskraft. Das sorgt für finanzielle Schwierigkeiten. Vielen Menschen ist das nicht bewusst, aber Sie können sich vor den finanziellen Folgen schützen. Dazu brauchen Sie nur eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sehr wichtig für alle Menschen, die von dem Einkommen eines Jobs leben. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann zu großen finanziellen Schwierigkeiten führen.
  • Neben der Privathaftpflichtversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste Versicherung. Sie deckt das existenzbedrohende Risiko ab und außerdem gibt es keine andere Alternative.
  • Die Anbieter sind von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ gekennzeichnet. Große Beitrags- und Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern sind möglich.
  • Eine unabhängige Beratung und ein sorgfältiger Vergleich sind bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig.

Jeden Menschen kann es treffen. Nach einem Unfall oder einen langen Krankheitsphase ist man nicht mehr in der Lage, den eigenen Beruf auszuüben. Oft steht man dann vor großen finanziellen Problemen. Die gesetzliche Rentenversicherung gibt bekannt, dass jeder fünfte Neurentner schon eine Erwerbsminderungsrente bezieht. Eine private Absicherung haben leider sehr wenige Berufstätige. Und dies, obwohl das Risiko hoch ist und die gesetzlichen Leistungen sehr gering. Für den Ernstfall ist keine Absicherung vorhanden und das ist erschreckend.

Wann lohnt sich diese Versicherung?

Die meisten Menschen wissen nicht, welche Ursachen eine Berufsunfähigkeit hat und welche Versorgungslücken dadurch entstehen.

  • Von der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es für Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, nur eine Erwerbsminderungsrente. Die Höhe liegt unter dem Niveau der Grundsicherung.
  • Durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird vorgesorgt. Aber das ist leider meist nur eine trügerische Sicherheit. Im Schnitt bekommen Sie bei der BU-Rente etwa 400 Euro im Monat. Das ist für eine finanzielle Absicherung sehr wenig. Es bleibt also immer noch eine große finanzielle Lücke.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird immer in gesunden, jungen Jahren abgeschlossen. Dann entscheidet zudem das Kleingedruckte, ob die Versicherung sich am Ende auch lohnt. Der Markt ist sehr unübersichtlich und eine gute Beratung mehr als wichtig.

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Zu hohe Abschluss- und Vertriebskosten haben einige Versicherer von Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung kassiert. Auch die Allianz Lebensversicherung gehört zu diesen Versicherern. Wann wurde zu viel Geld verlangt und wie bekommen Sie das Geld wieder?

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Ein verlässlicher Preis-Leistungs-Vergleich

Bei den Berufsunfähigkeitsversicherern sind die Beitrags- und Leistungsunterschiede sehr groß. Sie können schon bis zu 200% bei gleicher Leistung ausmachen.

Mit dem falschen Versicherer zahlen Sie zu viel und das Geld ist verloren.

  • Einen guten Preis-Leistungsvergleich bieten Verbraucherzentralen. Er ist zwar kostenpflichtig, aber es werden alle Anbieter auf dem Markt berücksichtigt, die sich nach den richtigen Kriterien richten.
  • Die Stiftung Warentest bietet einen unabhängigen Test.
  • Behördlich zugelassene Versicherungsberater bieten einen kostenpflichtigen Vergleich, aber ohne Interesse an Provision an.

Bei Online-Vergleichen ist Vorsicht zu wahren!

Im Internet gibt es einige Vergleichsportale, die kostenlose Vergleiche anbieten. Bedenken Sie aber, dass diese Portale meist als Vermittler eingetragen sind. Dies bedeutet, sie leben von ihren Abschlussprovisionen. Im Vergleich taucht manchmal nur ein ausgewählter Anbieter auf.

Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein guter Versicherungsschutz ist schwer zu finden. Es gibt viele Anbieter mit noch mehr Tarifen und unterschiedlichen Leistungen.

Neben den oben genannten Dingen kommt es beim Abschluss meist zu Problemen. Die gesundheitlichen Voraussetzungen, der Beruf und die riskanten Hobbys fließen nämlich in die Bewertung des Versicherers ein. Sie sind ein Hindernis auf dem Weg zum Versicherungsschutz.

Die folgenden Regelungen sind wichtig, damit die Berufsunfähigkeitsversicherung einen guten Schutz bietet.

  • Die Berufsunfähigkeitsrente tritt vor Allem in diesen Fällen ein: wenn die versicherte Personen aufgrund einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines altersentsprechenden Kräfteverfalls nicht mehr ihren Beruf voll ausüben kann.

Ein Beispiel

Ein gelernter Bauschlosser arbeitet am Ende als IT-Experte. Die Versicherung prüft dann aber nur die Tätigkeit als IT-Experte.

  • Es findet keine Prüfung statt. Diese sollte feststellen, dass Sie mit Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten, sowie der Erfahrung und Ausbildung, in der Lage sind eine andere Tätigkeit auszuüben.

Das bedeutet: Ein operierender Chirurg könnte auch als Fachgutachter arbeiten, wenn seine Hand aufgrund eines Unfalls verkrüppelt wurde. Dazu gibt es keine Prüfung.

  • Eine Berufsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn der Versicherte länger als sechs Monate mehr als 50% berufsunfähig ist.
  • Gezahlt wird die Rente rückwirkend ab dem ersten Tag des Sechs-Monat-Zeitraums.
  • Die Rente wird mindestens drei Jahre rückwirkend bezahlt, wenn eine verspätete Meldung stattfindet.
  • Der Beitrag wird während der Leistungsprüfung auf Wunsch gestundet. Die Zahlung der monatlichen Versicherungsbeiträge fällt meist schwer, wenn das Geld an vielen Stellen knapp ist. Die Versicherungen werden dann meist als erstes nicht mehr bezahlt. Dadurch fällt dann auch der Versicherungsschutz weg und das soll verhindert werden.
  • Die Versicherung verzichtet auf eine Kündigung oder eine Beitragserhebung. Dies z.B. dann, wenn sich herausstellt, dass der Versicherte eine Vorerkrankung hatte und diese nicht angibt. Ein Grund kann Unwissenheit sein. Der Versicherte wusste zum Vertragsabschluss nicht, dass er eine Erkrankung hat. Somit handelt es sich um ein Versehen und es folgt keine Kündigung.
  • Der Vertrag ist auf der ganzen Welt gültig.
  • Der Versicherer verlangt keine Rückzahlung der bereits gezahlten Renten, wenn sich herausstellt, dass kein Anspruch bestand.

Ein paar der Versicherungen zahlen für einmalige Übergangshilfen und ReHa-Maßnahmen. Sie sind zwar sehr hilfreich, aber sollten kein Auswahlkriterium für oder gegen die Versicherung sein.

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Wichtige Regelungen in Bezug auf die Beiträge

Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll. Im Schadensfall zahlt sie die Rente. Zugleich übernimmt sie aber auch die Beitragszahlung.

Das bedeutet, Sie erhalten nicht nur die vereinbarte Rentensumme, sondern die Beiträge für die Versicherungen werden weiterhin bezahlt.

Sie sollten auf jeden Fall eine Dynamik vereinbaren. Damit sichern Sie Einkommenssteigerungen oder eine Inflation ab. Beispiel: Sie versichern heute 1.000 Euro im Monat. In 20 Jahren hat das Geld vermutlich weniger Kaufkraft. Nach 20 Jahren haben die 1.000 Euro, bei einer Inflation von 2% einen Wert von 672,97 Euro. Eine gute Versicherung berücksichtigt zumindest eine kleine Steigerung.

Ideal ist auch eine sogenannte Nachversicherungsgarantie. Sie tritt bei besonderen Ereignissen ein, wie

  • beruflicher Karriere
  • Heirat
  • Geburt eines Kindes
  • Hausbau
  • usw.

und die Rente wird ohne eine weitere Gesundheitsprüfung erhöht. Diese Ereignisse setzen im Leben meist neue Ziele und gerade für Kinder sorgen die meisten Menschen deutlich mehr vor.

Achtung:

Bei den Berufsunfähigkeitsversicherungen werden Kombinationen angeboten. Die häufigsten Kombinationen bestehen mit einer kapitalbindenden Lebensversicherung. Sie sind nicht nur sehr teuer, sondern auch sinnlos. Eine Kapitallebensversicherungen eignet sich nur sehr selten als gute Altersvorsorge. Es gibt deutlich bessere Möglichkeiten, um für das Alter vorzusorgen und eine gute Rente zu bekommen.

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Die Rente in richtiger Höhe

Die Rente soll die monatlichen Ausgaben decken. Auch während der Berufsunfähig ist dafür zu sorgen.

Ein guter Richtwert sind etwa 80% des aktuellen Nettolohns.

Die Laufzeit beachten

Die Berufsunfähigkeitsversicherung läuft idealerweise bis zum 67. Lebensjahr, also bis zum Eintritt in den Altersruhestand.

Sie können den Vertrag jederzeit kündigen oder kürzen. Dies ist sinnvoll, wenn Sie die Vertragsersparnisse nicht mehr brauchen oder nur teilweise benötigen.

Im Alter steigt die Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit an. Manche Versicherer bieten ihren Kunden eine Versicherung an. Dessen Vertragsende liegt in der Regel vor dem Rentenalter. Sie verlieren den Versicherungsschutz also genau dann, wenn Sie ihn wahrscheinlich am meisten brauchen.

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Berufsstarter versichern sich günstig

Für einen Menschen in der Ausbildung oder im Studium ist eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung meist sehr teuer. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie besonders gute Bedingungen anbietet.

Die Versicherer haben sich mittlerweile angepasst und bieten sogenannte Starterpolicen an. Die Starphase ist dabei auf einige Jahre befristet. Während dieser Zeit gibt es die normalen Bedingungen zu einem deutlich günstigeren Beitrag. Nach Ablauf der Startphase steigt der Beitrag an.

Unterm Strich ist diese Variante sicherlich ein wenig teurer. Aber auf diese Weise können sich auch schon junge Menschen frühzeitig um einen ausreichenden Schutz kümmern.

Die preisliche Orientierung

Für eine monatliche BU-Rente von 1.000 Euro zahlt ein 30-jähriger kaufmännischer Angestellte um die 50 Euro im Monat. Der Versicherungsschutz gilt bis zum 67. Lebensjahr und es handelt sich um einen günstigen Anbieter.

Bei einem teuren Anbieter zahlt eine Person mit den gleichen Bedingungen für eine monatliche BU-Rente von 1.000 Euro im Monat etwa 100 Euro. Die Unterschiede sind deutlich zu erkennen und das nicht nur bei der Prämie, sondern auch bei den Bedingungen.

Ein gutes Beispiel liefern auch die Dachdecker. Mit 20 Jahren bis zum 65. Lebensjahr bekommt er eine BU-Rente von 1.000 Euro. Dafür muss er allerdings monatlich 100 Euro bei einer günstigen Versicherung bezahlen. Bei einem teuren Vertrag zahlt er schon um die 200 Euro für die gleiche Rente. Deutlich besser steht der Dachdecker folglich dar, wenn er z.B. schon als Schüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Zu diesem Zeitpunkt ist die Versicherung sehr günstig und er zahlt im besten Fall nur ein Drittel der monatlichen Beiträge.

Ein Schüler oder ein Student hat oft einen guten Gesundheitszustand. Wenn er seine erste Arbeitskraft versichert, bekommt er dadurch günstige Beiträge. Dazu kommt noch eine vorteilhafte Einstufung bei der Berufsgruppe.

Die Berufsgruppe bleibt auch später bestehen, z.B. wenn ein handwerklicher oder risikoreicher Beruf gewählt wird.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Antrag, Vorerkrankung und Risikovoranfrage

Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, müssen Sie einige Fragen zur eigenen Gesundheit beantworten.

Die Fragen sind immer richtig und vollständig zu beantworten. Der Versicherer tritt ansonsten von dem Vertrag zurück und es gibt keinen Versicherungsschutz mehr. Er beruft sich auf die „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“. Im schlimmsten Fall zahlen Sie in die Versicherung ein und gehen leer aus, wenn die Berufsunfähigkeit eintritt.

Die Versicherer beurteilen die Antworten auf die Gesundheitsfrage gleich. Es hat sich gezeigt, dass eine Person mit identischen Angaben bei einer Versicherung einen Vertrag bekommt und bei einer anderen Versicherung abgelehnt wird.

Eine anonyme Risikovoranfrage bietet sich an, wenn Sie befürchten, dass Sie aufgrund von Vorerkrankungen Probleme bekommen. Ein spezieller Dienstleister fragt bei der Versicherung in ihrem Auftrag an, ob und zu welchen Bedingungen eine Versicherung stattfinden kann. Name und Anschrift von Ihnen wird nicht rausgegeben.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Berufsunfähigkeit

1. Wie sinnvoll ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Menschen sinnvoll, die ihren Alltag mit Hilfe des Arbeitseinkommens bestreiten. Können Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten, dann reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht mehr aus. Daher sollten Sie schon in jungen Jahren über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken.

2. Was zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die BU-Versicherung springt mit dem zuvor vertraglich festgelegten Betrag ein. Sie können aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten gehen und das Gehalt fällt weg? Dann greift die BU-Versicherung. Sie tritt ein, wenn der Versicherte nur noch 50% seiner Tätigkeit ausüben kann.

3. Wann ist man zu 50% berufsunfähig?

Die Berufsunfähigkeit muss auf Dauer vorliegen. Der Fall ist gegeben, wenn Sie mehr als 6 Monate aufgrund  Unfall nicht mehr arbeiten konnten. Zudem spielen die Arbeitsstunden eine wichtige Rolle. Aber die Arbeitsstunden sind nicht alleine entscheidend. Für einen Beruf ist eine prägende Tätigkeit wichtig. Bei einem Dachdecker zum Beispiel die Bewegung in großer Höhe. Kann diese Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden, dann kann der Versicherte nicht mehr als Dachdecker arbeiten und muss ins Büro oder ähnliches.

4. Gibt es eine gesetzliche BU-Versicherung?

Eine gesetzliche BU-Versicherung gibt es nicht mehr. Alle Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, haben keine solche Versicherung mehr. Sie erhalten nur noch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Die Leistungen sind sehr gering und reichen kaum zum Leben.

5. Wie lange zahlt eine BU-Versicherung?

Die BU-Versicherung zahlt die vereinbarte Rente solange die Berufsunfähigkeit besteht. Im Höchstfall zahlt sie nur bis zum Ablauf des Vertrages. Die genauen Regelungen lesen Sie in den Versicherungsbedingungen nach.

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Fazit

In der heutigen Zeit ist die Absicherung der Zukunft sehr wichtig. Zu Beginn des Berufslebens ist eine BU-Versicherung noch günstig und die erste Arbeitskraft wird versichert. Die Beiträge halten sich im Rahmen. Mit den Jahren beginnen die Beiträge zu steigen und passen sich der Lebenssituation an. Aber bei einer Berufsunfähigkeit greift die Versicherung ein und schützt Sie vor einem finanziellen Ruin. Sie können die monatlichen Rechnungen bezahlen und den Lebensstandard halten, obwohl Sie nicht mehr in der Lage am Berufsleben zu 100% teilzunehmen. Es gibt zahlreiche Versicherer auf dem Markt, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten. Ein Vergleich sorgt dafür, dass Sie den günstigsten Anbieter mit den besten Konditionen finden.

Der Beitrag Berufsunfähigkeit: Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die wichtigste Zukunftsabsicherung. erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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