Versicherung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 08:28:43 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.9 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Versicherung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Versicherungsvertrag kündigen: Wann das klappt und wie Sie vorgehen, damit Sie keine Schwierigkeiten bekommen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/versicherungsvertrag-kuendigen-wann-das-klappt-und-wie-sie-vorgehen-damit-sie-keine-schwierigkeiten-bekommen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/versicherungsvertrag-kuendigen-wann-das-klappt-und-wie-sie-vorgehen-damit-sie-keine-schwierigkeiten-bekommen/#respond Fri, 13 May 2022 08:28:43 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62565 In der Regel verlängern sich die meisten Versicherungsverträge automatisch, aber Sie haben auch die Möglichkeit einer Kündigung. Allerdings müssen Sie rechtzeitig kündigen und sich an alle Fristen und Möglichkeiten halten. Eine Kündigung ist sinnvoll, wenn

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In der Regel verlängern sich die meisten Versicherungsverträge automatisch, aber Sie haben auch die Möglichkeit einer Kündigung. Allerdings müssen Sie rechtzeitig kündigen und sich an alle Fristen und Möglichkeiten halten. Eine Kündigung ist sinnvoll, wenn sich die Lebensumstände ändern oder der Vertrag zu teuer ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie sollten sich rechtzeitig vor Verlängerung um die Kündigung der Versicherungsverträge kündigen, dann können Sie ohne Angabe von Gründen kündigen. Die verschiedenen Möglichkeiten und Fristen rund um die Kündigung erklären wir Ihnen.
  • Für Kfz-Versicherungen, Lebensversicherung und private Krankenversicherungen gelten besondere Kündigungsmöglichkeiten.
  • Sie können von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn eine Betragserhöhung ansteht, im Schadensfall oder als privat versicherte Person, die in eine gesetzliche Versicherung eintreten muss.
  • Nicht alle Versicherungsverträge lassen sich einfach kündigen.

Automatisch enden eigentlich nur sehr wenige Versicherungsverträge und dazu gehört zum Beispiel die Reiserücktrittskostenversicherung. Sie endet, wenn die Reise abgeschlossen ist und bei einer neuen Reise muss sie erneut abgeschlossen werden. Die kapitalbildende Lebensversicherung endet auch zu einem festgelegten Zeitpunkt. Sie müssen sich nicht um eine Kündigung kümmern, wenn der Vertrag von alleine endet.

Im Kleingedruckten steht bei den meisten Versicherungsverträgen, dass eine automatische Verlängerung in Kraft tritt, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Verlängerung von einem Jahr und dann wieder um ein Jahr, denn in der Regel können solche Versicherungen eine Ewigkeit laufen. Damit Sie eine solche Versicherung kündigen können, müssen Sie sich frühzeitig kümmern und sich nach Fristen informieren, sowie das Unternehmen anschreiben.

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Wann lassen sich Versicherungsverträge kündigen?

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherung, im Kleingedruckten und im Produktinformationsblatt sind die Informationen zur Kündigung geregelt.

Sie erhalten die Unterlagen in der Regel vor dem Vertragsabschluss, aber spätestens bei der Unterschrift und wenn nicht, dann fordern Sie die Unterlagen nach. Sie müssen bei einer Kündigung vor der automatischen Vertragsverlängerung keinen Grund angeben, denn es handelt sich um eine ordentliche Kündigung.

Kündigungsrechte in Sonderfällen

Sie haben ein Kündigungsrecht, wenn die Versicherung teurer wird, aber die Leistungen gekürzt werden oder gleich bleiben. Die Versicherung endet automatisch, wenn Sie ein Auto abmelden. Die Hausratversicherung muss eventuell auch gekündigt werden, wenn Sie von zwei Haushalten in einen Haushalt ziehen.

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Die „ordentliche“ Kündigung

In der Regel kann ein Vertrag immer am Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden, wenn nicht, dann verlängert sich der Vertrag meist um 12 Monate.

Das Versicherungsjahr kann aber auch anders ausfallen und muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Das bedeutet, wenn andere Daten im Vertrag stehen, dann gilt nicht der 31. Dezember. Achten Sie immer auf den Stichtag, der im Vertrag zu finden ist, denn dieses Datum ist gültig. Grundsätzlich finden Sie das Datum immer im Versicherungsschein.

Eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gilt als normal, wenn der Vertrag also Ende September endet, dann sollten Sie spätestens zum 30. Juni die Kündigung bei der Versicherung abgegeben haben.

Gehen Sie wie folgt vor, um eine ordentliche Kündigung zu erledigen:
  1. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig, denn ein ganz normales Kündigungsschreiben reicht vollkommen aus. „Hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine Kündigungsbestätigung unter Angabe des Vertragsendes zu.“
  2. Damit die Versicherung Sie identifizieren kann, sollten Sie Ihre Daten angeben und dazu gehören der Name, die Anschrift und die Vertragsnummer.
  3. Sie können sogar per Brief, Fax oder Mail kündigen, denn gerade wenn Sie am Ende einer Frist kündigen, dann sollten Sie ein Einwurfeinschreiben oder ein Fax mit Sendebericht nutzen. Der Versicherer soll Ihnen den Eingang der Kündigung bestätigen.
  4. Die Fristen für die Kündigung sind unterschiedlich und werden von den einzelnen Versicherungsverträgen bestimmt. In den Vertragsbedingungen und in dem Informationsblatte stehen die Informationen. Sie erhalten die Unterlagen immer bei Vertragsabschluss oder fordern sie einfach nach.

Die Vertragslaufzeit liegt bei einem Jahr, dann wird der Vertrag sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängern. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, dann können Sie auch problemlos nach dem dritten Jahr kündigen. Dann spielt es auch keine Rolle, wie lange der Vertrag noch läuft. Früher sind Versicherungen wie Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungen mit einer solchen Laufzeit angeboten worden.

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Informationen zu den Kündigungsfristen

In der Regel liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten. Sachversicherungen wie Hausrat-, Wohngebäude-, Rechtsschutz-, Privathaftpflicht- und Unfallversicherungen sind von dieser Regelung betroffen.

Es gibt aber auch Versicherungssparten mit anderen Kündigungsfristen:

  • Kfz-Versicherungen

Die Kfz-Versicherungen (Haftpflicht und Vollkasko) können jährlich gekündigt werden. Die Frist liegt bei einem Monat vor Ende des Versicherungsjahres. Während früher das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmte, ist es heute ein wenig anders. Der Stichtag für die alten Verträge liegt beim 30. November und das Kündigungsschreiben muss bis zu diesem Tag bei der Versicherung vorliegen, damit die Versicherung am 31. Dezember endet. Mittlerweile gehen immer mehr Versicherungen dazu über, dass die Stichtage anders gelegt werden.

Achtung:

Der Kfz-Versicherer teilt Ihnen eine Beitragserhöhung erst im Dezember mit, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Sie übernehmen den Versicherungsvertrag des Verkäufers, wenn Sie ein Fahrzeug kaufen, das angemeldet ist. Innerhalb eines Monats können Sie diesen Vertrag kündigen, mit sofortiger Wirkung und eine Versicherung bei einem anderen Versicherer abschließen.

  • Kapitallebensversicherung und private Rentenversicherungen

In der Ansparphase lassen sich die Kapitallebensversicherungen und die privaten Rentenversicherungen ohne eine Frist kündigen, wenn Sie die Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres machen. Sie zahlen die Beiträge in Raten, dann können Sie auch innerhalb des Versicherungsjahres zum Ende eines Zahlungsabschnitts kündigen.

Achtung:

Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Kündigung einer Lebens- und Rentenversicherung meist nicht sinnvoll, denn bei einer Kündigung zahlen die Versicherer nur den Rückkaufswert und das ist nicht die Summe der bezahlten Beträge. Vor allen Dingen zu Beginn der Laufzeit verlieren Sie hohe Summen, denn die Abschluss- und Vertriebskosten bleiben bestehen und auch der Stornoabzug kostet eine Menge Geld. Prüfen Sie auf jeden Fall immer die Alternativen zur Kündigung, denn Sie haben die Möglichkeit die Laufzeit zu kürzen, die Beitragszahlung auszusetzen oder den Vertrag verkaufen.

Vielleicht ist der Widerruf des Vertrags eine gute Idee, denn bei einigen Lebensversicherungen liegt die Widerrufsfrist bei 30 Tagen. Damit der Widerruf rechtswirksam wird zählt die Absendung, nicht der Zugang beim Versicherer. Sie können die Rückabwicklung eines Vertrages auch noch nach Jahren verlangen, wenn Sie nicht ordentlich über das Widerrufsrecht belehrt worden, gar nicht oder nur zum Teil. In diesem Fall muss der Versicherer alle gezahlten Prämien zurückzahlen und auch den Nutzen aus den Prämien zurückgeben. Allerdings müssen Sie sich den Versicherungsschutz für die Risikoabsicherung anrechnen lassen.

Interessant:

Das Widerspruchsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen ist sehr interessant, vor allen Dingen wenn diese zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden. Für diese Verträge ist ein ewiges Widerspruchsrecht entstanden, denn das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Rechtsprechung gilt auch, wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde und Sie den Rückkaufswert erhalten haben. In der Regel ist die Rückabwicklung vorteilhafter für Sie als der Rückkaufswert bei einer Kündigung.

Falsche Belehrungen zu erkennen kann mitunter sehr schwierig sein und aus dem Grund sollten Sie sich bei der Verbraucherzentrale unabhängig beraten lassen.

Die Kündigung einer Riester-Rentenversicherung ist in der Ansparphase auch jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode möglich.

Allerdings kann es auch einige Nachteile mit sich bringen, denn eine Kündigung bezeichnet der Gesetzgeber als schädliche Verwendung und das bedeutet, dass die gesamten staatlichen Förderungen zurückzuzahlen sind. Das heißt, alle Zulagen und steuerlichen Vorteile, die Sie aufgrund des Sonderausgabenabzugs hatten, müssen zurück. Die erzielten Erträge sind meist sogar steuerpflichtig.

Zudem ist der Rückkaufswert mit hohen Abschluss- und Vertriebskosten versehen und dazu kommen noch Verwaltungskosten des gebildeten Kapitals und der sogenannte Stornoabzug.

Aus diesen Gründen lohnt es sich meist eher, wenn Sie auf eine beitragsfreie Zeit setzen und keine Kündigung in Betracht ziehen. Sie haben zudem die Möglichkeit das gebildete Kapital an einen anderen Anbieter zu übertragen, wenn Sie sich an die Kündigungsfristen halten.

  • Private Krankenversicherungen

Bei der privaten Krankenversicherung können Sie eine Kündigung zum Ende des ersten oder jedes drauffolgenden Jahres aussprechen, wenn Sie innerhalb der dreimonatigen Frist kündigen. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen haben.

In Deutschland besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht und demnach müssen Sie folgende Dinge bei einer Kündigung beachten:

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie einen Vertrag mit einer anderen Versicherung gemacht haben und er für die Krankenversicherungspflicht ausreicht.
  • Zudem darf es keine Unterbrechungszeit zum bisherigen Vertrag geben.

Die Kündigung wird unwirksam, wenn es sich zu einer Anschlussversicherung kommt.

Ein Wechsel zwischen verschiedenen privaten Krankenversicherern ist in der Regel eher sinnlos, denn der Zustand der Gesundheit wird bei dem neuen Versicherer erneut geprüft. Zudem kommt es vor, dass der Betrag deutlich höher wird, denn das Alter hat sich schließlich auch erhöht. Dies gilt zwar nur für alle Verträge ab 1. Januar 2009, aber alle Verträge davor sind davon nicht betroffen.

Sie sollten also auf jeden Fall erst einmal nach einem Tarifwechsel beim Versicherer fragen, denn Sie haben das Recht auf einen Tarifwechsel, wenn der Altvertrag mit angerechnet wird.

  • Gesetzliche Krankenversicherungen

Sie wollen von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln, dann nur, wenn Sie keine versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Arbeitnehmer und Selbstständige haben diese Möglichkeit, wenn Sie ein Jahreseinkommen von 62.550 Euro überschreiten.

Die Mitgliedschaft der gesetzlichen Krankenversicherung muss bis zum Ende der Frist des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Also muss die Kündigungsfrist immer zwei volle Monate betragen. Die gesetzliche Krankenversicherung kündigen Sie zum 30. September und die private Krankenversicherung muss dann am 1. Oktober beginnen.

Mit dem Wirksamwerden der Kündigung endet die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Bestehen einer anderweitigen Versicherung müssen Sie nachweisen, wenn es zu einem Krankheitsfall kommt. Der neue Vertrag muss also immer nahtlos an den alten Vertrag anschließen.

Für Beamte:

Für die Beamten gilt die folgende Regelung, denn wenn Sie vor der Verbeamtung versicherungspflichtig beschäftigt waren, dann endet mit Ablauf des Tages die Mitgliedschaft der Krankenversicherung und das ist der Tag der Verbeamtung.

Sie scheiden aus der Versicherungspflicht der freiwilligen Versicherung aus, dann endet die Pflicht mit diesem Tag und Sie brauchen weder eine Erklärung noch eine Information. Allerdings gibt es eine Ausnahme, so dass die Regelung nicht gültig ist, wenn das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe durch die Versicherung seinen Austritt erklärt.

Sie müssen die gesetzliche Krankenkasse kündigen, wenn Sie vor der Verbeamtung freiwillig versichert waren und ein Jahreseinkommen von mehr als 62.550 Euro hatten. Dann ist eine Kündigung zum Ende des übernächsten Kalendermonats möglich.

Überlegen Sie sich den Wechsel in eine private Krankenversicherung sehr gut, denn eine Rückkehrmöglichkeit gibt es meist nur unter ganz gewissen Umständen.

Aufgrund des Beihilfeanspruchs ist eine private Krankenversicherung für Beamte zu empfehlen.

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Die „außerordentliche“ Kündigung

Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Beitragserhöhung

Die Prämie wird aufgrund der Anpassungsklausel erhöht, aber der Versicherungsschutz bleibt gleich, dann haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats zu kündigen.

  • Schadensfall

Sie können den Vertrag kündigen, wenn es sich um eine Kfz-Versicherung, Sachversicherung oder Unfallversicherung handelt, wenn ein Schadensfall aufgetreten ist. Allerdings darf die Versicherung nur zum Ablauf des Monats gekündigt werden. Die Kündigung bekommt ihre Wirksamkeit sofort, wenn sie beim Versicherer angekommen ist, aber spätestens wenn das Versicherungsjahr endet.

Bei einer Rechtsschutzversicherung besteht erst nach zwei Versicherungsfällen innerhalb von 12 Monaten eine Kündigungsmöglichkeit. Aber auch nur, wenn der Versicherer seine Leistungspflicht bejaht hat. Sie können aber trotzdem kündigen, wenn die Versicherung seine Leistungspflicht einmal nicht nachkommt. Allerdings muss die Kündigung nach einem Monat nach Ablehnung oder Leistung bei der Versicherung sein.

Sie können bei der Unfallversicherung kündigen, wenn die Versicherung die Leistung ablehnt oder wenn ein Rechtsstreit mit der Versicherung in einem Urteil oder einem Vergleich endet.

Die Versicherung kündigt Ihnen nach einem solchen Zwischenfall, dann endet der Versicherungsschutz einen Monat nach Erhalt der Kündigung. Sie zahlen dann auch keine Beiträge für die Versicherung mehr und wenn Sie in Vorleistung gegangen sind, dann erhalten Sie Ihr Geld zurück.

  • Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherungspflicht

Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben Sie bei der privaten Krankenversicherung, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden und das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ein Angestellter sind und eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Zudem muss das Jahreseinkommen unter 62.550 Euro liegen.

Die Grenze von 56.250 Euro gilt nicht, wenn Sie seit 31. Dezember 2002 in der privaten Versicherung sind und die Jahresverdienstgrenze überschreiten.

Unmittelbar nach Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze setzt die Versicherungspflicht ein und dann können Sie auch binnen drei Monaten rückwirkend kündigen. Sie müssen aber dem Versicherer nachweisen, dass Sie versicherungspflichtig sind, ansonsten ist die Kündigung unwirksam.

Der Anspruch auf Familienversicherung steht der Versicherungspflicht gleich und das bedeutet, die Versicherung bei dem privaten Anbieter können Sie kündigen, wenn Sie in die beitragsfreie Familienversicherung eintreten.

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Nichtkündbare Versicherungsverträge

Es gibt auch Versicherungsverträge, die Sie nicht kündigen können.

Die Basis-Rentenversicherung auch Rürup-Rente genannt, können Sie nicht einfach kündigen, auch nicht, wenn Sie sich den Rückkaufswert auszahlen lassen möchten. Sprechen Sie trotzdem eine Kündigung aus, dann kommt es zu einer Umwandlung und Sie geraten in die beitragsfreie Versicherung.

Das Aussprechen der Kündigung

Die Kündigung sollte entweder als Einwurfeinschreiben oder per Fax mit einem Sendebericht verschickt werden.

Aber Sie können auch einfach per Post, Fax oder Mail kündigen, aber in allen Fällen lassen Sie sich die Kündigung bestätigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn Sie sich an die Kündigungsfrist halten und sie innerhalb dieser Frist beim Versicherer eingeht. Bei eine Kündigung per Post zählt nicht der Poststempel, sondern das Eingangsdatum bei der Versicherung.

Beispiel:

Die Kündigungsfrist für Ihren Vertrag beträgt drei Monate und Sie wollen für Ende September kündigen, dann muss das Schreiben spätestens am 30. Juni bei der Versicherung vorliegen.

Unter Angabe der Versicherungsnummer schreiben Sie der Versicherung, dass Sie zum 30. Juni kündigen und wenn Sie sich nicht sicher mit dem Datum sind, dann schreiben Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Versicherung muss den Eingang des Kündigungsschreibens bestätigen und zudem sollten Sie einen Widerruf für das Bankkonto schreiben, so dass Sie die Einzugsermächtigung entziehen.

Das Kündigungsschreiben ist vielleicht zu spät eingegangen oder es gibt einen anderen Grund, dass die Versicherung die Kündigung nicht akzeptiert, dann muss sie die Kündigung zurückweisen und den Grund nennen.

Somit wird deutlich, dass eine Kündigung nicht immer stattfindet, wenn Sie es wollen, aber die Versicherung dagegen spricht. Sie sollten sich immer ein Kündigungsschreiben mit allen wichtigen Daten fertig machen und zum nächstmöglichen Termin kündigen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Versicherungsvertrag kündigen

1. Die Kfz-Versicherung erhöht die Beiträge – darf ich kündigen?

Wenn die Kfz-Versicherung die Beiträge erhöht ohne dass die Leistung angepasst wird, dann haben Sie das Recht fristgerecht zu kündigen.

2. Für wie lange verlängert sich ein Versicherungsvertrag ohne Kündigung?

In der Regel verlängert sich die Laufzeit des Versicherungsvertrags immer um 12 Monate, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen.

3. Wann sollte ich die Hausratversicherung kündigen?

Jede Versicherung hat eine gewisse Laufzeit und bei der Hausratversicherung handelt es sich eigentlich immer um ein Jahr. Kündigen Sie drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres oder zum nächstmöglichen Termin.

4. Muss ich trotz Kündigung die Beiträge zahlen?

Die Beiträge zahlen Sie bis zum Ablauf des Vertrages.

5. Lohnt sich der Rückkauf einer Lebensversicherung?

Nein, denn es entsteht Ihnen ein hoher finanzieller Verlust.

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Fazit

Versicherungen hat jeder Verbraucher von der Kfz-Versicherung bis hin zahlreichen Zusatzversicherungen. Meist sind die meisten Versicherung nicht notwendig und so kommt es oft zur Kündigung. Achten Sie bei der Kündigung immer darauf, dass Sie sich an die Fristen halten. Eine Kündigung ist immer nur wirksam, wenn die Versicherung die Kündigung annimmt und bestätigt.

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Auslandsurlaub mit dem Mietwagen: So vermeiden Sie Ärger und Fallen – Ein Übergabeprotokoll kann unnötige Streitigkeiten verhindern https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/auslandsurlaub-mit-dem-mietwagen-so-vermeiden-sie-aerger-und-fallen-ein-uebergabeprotokoll-kann-unnoetige-streitigkeiten-verhindern/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/auslandsurlaub-mit-dem-mietwagen-so-vermeiden-sie-aerger-und-fallen-ein-uebergabeprotokoll-kann-unnoetige-streitigkeiten-verhindern/#respond Fri, 13 May 2022 08:12:36 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63722 Urlaub ist heute nicht einfach nur ein paar Tage im Hotel oder am Strand zu verbringen, auch das Anschauen von Sehenswürdigkeiten oder das Besuchen der bekannten Städte gehört dazu. Damit Sie auch im Urlaub unabhängig

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Urlaub ist heute nicht einfach nur ein paar Tage im Hotel oder am Strand zu verbringen, auch das Anschauen von Sehenswürdigkeiten oder das Besuchen der bekannten Städte gehört dazu. Damit Sie auch im Urlaub unabhängig sind, sollten Sie sich einen Mietwagen buchen. Der Mietwagen sorgt dafür, dass Sie Ihre Zeit frei einteilen können, aber vermeiden Sie Ärger und achten Sie auf Fallen bei der Mietwagenmietung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Buchen Sie Ihren Mietwagen im besten Fall schon in Deutschland, so dass Sie sich frühzeitig drum gekümmert haben und denken Sie daran, dass Sie das Kleingedruckte aufmerksam lesen.
  • Schauen Sie bei den angebotenen Versicherungen genau hin, denn Sie brauchen auf jeden Fall eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Allerdings sollten Sie auf die Deckungssumme achten, denn viele Anbieter setzen den Betrag zu niedrig an und im Schadensfall haben Sie das Nachsehen.
  • Bei der Übergabe des Fahrzeugs sind alle Mängel zu dokumentieren und Sie sollten sich das Protokoll vom Anbieter unbedingt unterschreiben lassen.

Frühzeitig reservieren und buchen

Ein Mietwagen sollte frühzeitig gebucht werden, denn das schont nicht nur die Nerven, sondern kann Ihnen auch eine Menge Rabatte, Sonderkonditionen und somit bares Geld sparen.

Genau wie bei allen anderen Dingen auch, zählt beim Mietwagen die Devise, vergleichen kann sich lohnen. Achten Sie beim Preis unbedingt darauf, dass alle Kosten enthalten sind. Zudem sollten Sie nur einen Vertrag nehmen, welchen Sie auch noch kurz vor Reiseantritt stornieren können. Sie haben eine Rundreise geplant, dann vereinbaren Sie unbegrenzte Kilometer, aber für kurze Trips kann die Begrenzung der Kilometer durchaus einen Sinn machen.

Bevor Sie den Mietwagenvertrag unterschreiben, sollten Sie alle Seiten genau lesen und sich alle Unterlagen aushändigen lassen. Dazu gehören die Bestätigung der Reservierung, aber auch die Vertragsbedingungen. Sie können die Papiere auch ausdrucken. Aber wichtig ist, dass Sie den Vertrag auf keinen Fall unterschreiben, wenn es Passagen gibt, die Sie nicht verstehen.

Das Recht nach den Ortsbestimmungen gilt, wenn es zu Streitigkeiten kommen. Der Bestimmungsort ist der Ort, an dem der Mietwagen übergeben und der schriftliche Vertrag geschlossen wird. Anhand des Ortes wird auch der Ort für einen eventuellen Prozess ausgesucht. Das deutsche Recht gilt bei einem deutschen Mietwagenvermittler.

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Teure Fallen bei den Versicherungen

Die Versicherung ist für einen Mietwagen immens wichtig und diese gilt es zu prüfen, so dass Sie sich die Mietwagen- und Versicherungsbedingungen genau anschauen sollten.

Sie haben den Mietwagen im Ausland gebucht, dann richtet sich der Versicherungsschutz nach den Vorschriften des Landes. Im Mietpreis enthalten ist die wichtige und notwendige Kfz-Haftpflichtversicherung. Allerdings gelten in einigen Ländern ziemlich niedrige Deckungssummen und diese reichen für einen Personenschaden nicht aus. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Deckungssumme mindestens 1 Million Euro hat.

Zusätzlich können Sie eine Mallorca-Police abschließen. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Kfz-Versicherung. Sie verfügen vielleicht schon über diesen Schutz, wenn Sie beispielsweise den Mietwagen mit Hilfe der Kreditkarte gebucht haben. Auch ein Autoschutzbrief oder eine Kfz-Versicherung kann schon enthalten sein. Schließen Sie eine Traveller-Police ab, wenn Sie außerhalb der EU einen Mietwagen buchen.

In der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung sind die selbst verschuldeten Schäden nicht abgedeckt und auch der Diebstahls des Fahrzeugs ist nicht eingerechnet. Experten empfehlen, dass Sie eine Vollkaskoversicherung abschließen und zwar ohne Selbstbeteiligung. Zudem sollte Diebstahl, Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden und Dach, sowie Steinschlag abgedeckt sein.

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Die abgeschlossenen Versicherungen gelten nur für die angemeldeten Fahrer und wenn ein an anderer Führerscheinbesitzer fährt, dann erlischt der Versicherungsschutz.

Sie brauchen unbedingt eine Haftpflichtversicherung, vor allen Dingen, wenn keine Mallorca-Police oder Traveller-Police vorhanden ist. In den Unterlagen sollte mindestens eine der folgenden Versicherungen stehen:

  • LIS (Liability Inurance Supplement) Erhöhung der Haftpflicht-Deckungssumme
  • EP (Extended Protection) Erhöhung der Haftpflicht-Deckungssumme
  • ALI (Additional Liability Insurance) höhere Haftpflicht-Deckungssumme
  • SLI (Supplemental Liability Insurance) höhere Haftpflicht-Deckungssumme
Auch bei den Vollkaskoversicherungen gibt es ein paar Kürzel:
  • LDW (Lose Damage Waiver) Vollkaskoversicherung mit Haftungsbefreiung für Schäden am Mietwagen, aber auch bei Diebstahl und Vandalismus
  • SCDW (Super CDW) Vollkaskoversicherung mit oder ohne geringem Selbstbehalt
  • CDW (Collision Damage Waiver) Vollkaskoversicherung mit Haftungsreduzierung, aber von Land zu Land wird unterschiedlich mit der Haftungsbefreiung umgegangen
Sie können auch eine Personeninsassenversicherung abschließen, aber diese ist nur im Ausnahmefall notwendig. Eine Möglichkeit ist, wenn es keine Auslandsreisekrankenversicherung gibt oder keine Unfallversicherung vorhanden ist.

Die Versicherungen sind unter den folgenden Namen bekannt

  • PAI (Personal Addicent Insurance) Personeninsassenversicherung bei Verletzung und Tod
  • PEC (Personal Effects Coverage) Personeninsassenversicherung
  • CPP (Carefree Personal Protection) Personeninsassenversicherung
  • PAE (Personal Accident and Affects Coverage) Personeninsassen- und Gepäckversicherung

Es gibt noch viele Versicherungsangebote, die auch im Einzelfall sehr wichtig sein können, aber nur wenn kein entsprechender Schutz vorhanden ist.

Die UMP (Unisured Motorist Protection) fällt in diesen Bereich, denn es handelt sich um eine Zusatzversicherung bei Verletzung oder Tod durch flüchtige oder unversicherte Unfallgegner. Eine solche Versicherung ist in dritte Welt Ländern und den USA wichtig. Die STP (Super TP) ist eine Diebstahlversicherung ohne oder mit einer geringen Selbstbeteiligung und kann sinnvoll sein, wenn Sie keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Auch die TP (Theft Protection) ist eine Diebstahlversicherung, aber sie ist meist mit Selbstbeteiligung versehen.

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Extrakosten gibt es fast immer

Es kommt immer wieder zu Zusatzkosten und diese fallen in erster Linie bei Sonderausstattungen an. Dazu gehören Kindersitze oder auch ein Navigationsgerät.

Auch auf die Einwegmiete müssen Sie achten, denn sie kann teuer werden. Das bedeutet, wenn Sie den Mietwagen an einem anderen Ort abgeben wollen. Der Einsatz von Schneeketten oder Winterreifen kann auch teuer werden.

Bei der Buchung des Mietwagens sollten Sie auf alle möglichen Zusatzkosten achten, ansonsten wird es für Sie sehr teuer. Es entstehen sogar Mehrkosten, wenn Sie einen Fahrer einschreiben, der jünger als 25 Jahre ist.

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Streit bei Kratzern oder anderen Schäden

Bei der Abgabe des Fahrzeugs kommt es oft zu Streit, denn der Anbieter ist der Meinung, dass der Kratzer noch nicht vorhanden war, aber Sie sagen, dass er schon da war.

Zwei unterschiedliche Meinungen sorgen immer für Streit und aus dem Grund sollten Sie den Mietwagen auch nie außerhalb der Öffnungszeiten abholen. Der Grund ist einfach, denn ein vorhandener Mitarbeiter kann Ihnen bei der Bestandsaufnahme von Kratzern oder Schäden helfen, so dass der Zustand des Fahrzeugs dokumentiert werden kann. Machen Sie Fotos der Gebrauchsspuren und auch von der Tankanzeige. Zudem halten Sie alle Mängel in einem Übergabeprotokoll fest.

Im Mietwagen sollte ein Warndreieck, Verbandskasten und Warnwesten enthalten sein. In einigen Ländern gehören auch Feuerlöscher, Alkoholschnelltester, Abschleppseil und Ersatzlampen-Sets zur Ausstattung.

Bei der Rückgabe des Fahrzeugs sollten Sie sich ein Protokoll unterschreiben lassen und stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen erhalten. Gerade die Unterlagen, welche Sie als Sicherheit hinterlegt haben wie zum Beispiel einen Kreditkarten-Zahlungsbeleg, den Sie unterschrieben haben.

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Kaution kostet bis zu 2.300 Euro

In der Regel müssen Sie mit einer Kaution rechnen, wenn Sie den Mietwagen abholen. Für die Mietdauer wird der Betrag auf der Kreditkarte geblockt, damit eventuelle Schäden am Fahrzeug abgedeckt sind.

Aus dem Grund sollten Sie darauf achten, dass Ihr Verfügungsrahmen nicht nur die Kaution, sondern auch die restlichen Tage des Urlaubs ausreicht. Die Kaution wird immer auf den Hauptfahrer ausgestellt und kann eine Höhe von bis zu 2.300 Euro haben. Sie müssen allerdings mit mindestens 300 Euro Kaution rechnen.

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Beim Unfall müssen Sie Folgendes beachten

Bei einem Unfall oder Diebstahl halten Sie sich unbedingt genau an die Versicherungsbedingungen und rufen Sie sofort den Autovermieter an.

Die Polizei informieren Sie, wenn es sich um einen Diebstahl handelt, damit ein Bericht erstellt wird. Sie sollten auf jeden Fall ein Unfallprotokoll erstellen. Ein solches Formular finden Sie in der Regel im Handschubfach des Mietwagens. Das ausgefüllte Formular legen Sie beim Autovermieter vor. Sie müssen zudem Fotos machen und zwar nicht nur von den entstandenen Schäden, sondern auch von der Unfallumgebung. Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Beteiligten und eventuellen Zeugen.

Ein Schadensbericht wird bei Fahrzeugrückgabe angefertigt und diesen müssen Sie unterschreiben, aber lassen Sie sich auch ein Exemplar geben. Alle Belege rund um den Automietvertrag bewahren Sie sorgfältig auf, darunter auch den Nachweis zur Kautionszahlung und den Unfallbericht. Die Schadensabwicklung wird in der Regel von dem Vermieter in Deutschland abgewickelt, wenn Sie dort einen Mietwagen gebucht haben.

In der Regel zahlen Sie den Schaden am Mietwagen selber und zwar direkt im Urlaubsland. Die Kontaktdaten und Meldefristen sind sehr unterschiedlich und variieren je nach Anbieter.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Mietwagen im Urlaub

1. Wie hoch ist die Kaution für einen Mietwagen?

Die Höhe der Kaution ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und kann zwischen 300 Euro und 2.300 Euro liegen.

2. Muss ich die Kaution in bar vorlegen?

Die meisten Anbieter arbeiten mit dem Blocken der Kreditkarte und das bedeutet, dass die Höhe der Kaution auf der Kreditkarte geblockt ist, damit Sie eventuelle Schäden direkt bezahlen können.

3. Wer darf mit dem Mietwagen fahren?

Bei der Reservierung müssen Sie die potentiellen Fahrer des Mietwagens angeben und dann dürfen auch nur die angemeldeten Fahrer den Mietwagen bewegen.

4. Dürfen 22 Jährige auch einen Mietwagen fahren?

Auch junge Menschen mit einem Führerschein dürfen den Mietwagen fahren, aber dann entstehen in der Regel Zusatzkosten.

5. Was ist eine Kilometerbegrenzung beim Mietwagen?

Mietwagen werden oft zu Pauschalpreisen angeboten und in den Preisen ist eine feste Kilometerzahl vorhanden. Das bedeutet, solange Sie unter dieser Zahl bleiben zahlen Sie keine Extrakosten. Fahren Sie mehr, dann müssen Sie auch tiefer in die Tasche greifen.

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Reisebuchung: Können Sie Ihre Urlaubsreise bei Katastrophen kostenfrei stornieren?

Aktuell macht das Coronavirus vielen Verbrauchern auch in finanzieller Sicht Sorgen. Was wird aus der geplanten Urlaubsreise? Kann diese kostenfrei storniert werden? Oder müssen Sie die Reise bezahlen, ohne diese antreten zu können. Die Verbraucherzentrale

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Fazit

Heute ist der Mietwagen im Urlaub wichtig, denn die Unabhängigkeit und die Flexibilität ist den Urlaubers auch während des Urlaubs wichtig. Ein Mietwagen können Sie schon in Deutschland reservieren und müssen sich vor Ort nur noch um ein paar andere Dinge kümmern. Kontrollieren Sie immer das Fahrzeug auf Kratzer oder Schäden, damit es bei der Rückgabe keine Streitigkeiten gibt. Zudem sollten Sie ein Übergabeprotokoll schreiben und dieses von einem Mitarbeiter des Vermieters unterschreiben lassen. Achten Sie zudem auf eine ausreichende Versicherung, damit es am Ende keine bösen Überraschungen gibt.

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Risikovoranfrage: So suchen Sie mit Vorerkrankungen eine Versicherung und schließen am Ende eine Versicherung nach den eigenen Wünschen ab https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/risikovoranfrage-so-suchen-sie-mit-vorerkrankungen-eine-versicherung-und-schliessen-am-ende-eine-versicherung-nach-den-eigenen-wuenschen-ab/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/risikovoranfrage-so-suchen-sie-mit-vorerkrankungen-eine-versicherung-und-schliessen-am-ende-eine-versicherung-nach-den-eigenen-wuenschen-ab/#respond Sun, 24 Apr 2022 14:44:29 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68655 Die Unternehmen, die Berufsunfähigkeits- und private Krankenversicherungen anbieten, verlangen, dass potentielle Kunden ein paar Gesundheitsfragen beantworten. Wenn Sie eine Vorerkrankung haben, dann landen Sie im Anschluss auf einer sogenannten Risikoliste. Allerdings können Sie auch im

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Die Unternehmen, die Berufsunfähigkeits- und private Krankenversicherungen anbieten, verlangen, dass potentielle Kunden ein paar Gesundheitsfragen beantworten. Wenn Sie eine Vorerkrankung haben, dann landen Sie im Anschluss auf einer sogenannten Risikoliste. Allerdings können Sie auch im Vorfeld eine anonyme Risikoanfrage starten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Versicherer stellen einige Gesundheitsfragen, bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Krankenversicherung abschließen können. Die Fragen sind nicht nur vollständig, sondern auch wahrheitsgemäß zu beantworten.
  • Viele Gesellschaften speichern die Antworten in einer gemeinsamen Datenbank ab, so dass es vorkommt, wenn ein Versicherer Sie aufgrund von Vorerkrankungen ablehnt, dass der nächste Versicherer Sie auch ohne entsprechende Prüfung ablehnt.
  • Es gibt eine Möglichkeit, um in keiner Datenbank zu landen und das ist eine anonymisierte Risikoanfrage. Mit ihr können Sie rausfinden, welche Anbieter Sie versichern würden, aber Sie landen in keiner Datenbank.

Die Gesundheitsfragen der Versicherer

Die Versicherungsgesellschaft stellen Ihnen eine Reihe an Gesundheitsfragen, wenn Sie auf der Suche nach einer Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder privaten Krankenversicherung sind.

Wichtig ist, dass die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sein, denn das ist sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie müssen aber auch vollständig beantwortet werden und wenn Sie das nicht ausführen, dann kann es sein, dass es zu einer Ablehnung kommt. Geregelt ist das im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und heißt „vorvertragliche Anzeigepflicht“.

Zahlreiche Versicherungsagenten versuchen Sie zu überreden, damit Sie einige Erkrankungen als Bagatelle abtun und nicht angeben. Darauf lassen Sie sich nicht ein. „Der Rücken ist eine Volkskrankheit und muss nicht angegeben werden!“ – das ist eine Aussage, die nicht zutrifft und nur von Vermittlern behauptet wird, die an ihre Provision denken. Der Versicherungsschutz für Sie ist ihm egal und im schlimmsten Fall ist der Schutz schon direkt zu Beginn unwirksam.

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Falsche Antworten führen zu Kündigung und mehr

Der Versicherer hat eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, wenn Sie die Gesundheitsfragen falsch beantworten und somit kann er sich vor den Leistungen drücken.

  • Vertragsrücktritt
  • Erhöhung des Beitrages
  • Ausschluss der Leistung in der Zukunft
  • Kündigung
  • Anfechtung wegen Versicherungsbetrug

Das Recht kann der Versicherer vom Einzelfall abhängig machen, aber pauschal hat er die Möglichkeit die Rechte innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss durchzusetzen.

Der Versicherer kann den Vertrag aber auch noch nach 10 Jahren aufgrund von arglistiger Täuschung anfechten, wenn Sie gezielt einige Dinge verschweigen oder einfach falsche Angaben gemacht haben. Sie müssen nicht nur auf alle Leistungen verzichten, sondern auch die Beiträge der letzten Jahre sind komplett weg. Im §19 VVG finden Sie den genauen, aber auch komplizierten Gesetzestext zum Thema.

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Falsche Antworten sind zu vermeiden

Zahlreiche Möglichkeiten stehen zur Verfügung, um falsche Antworten bei den Gesundheitsfragen der Versicherer zu vermeiden.

  • Sie wählen nur einen Versicherer aus, der ausdrücklich nach behandelten Gesundheitsstörungen fragt.
  • Zudem suchen Sie nur einen Versicherer aus, der die Fragen rund um ambulante Behandlungen auf maximal fünf Jahre und bei stationären Behandlungen auf höchstens 10 Jahre eingrenzt.

Besonders vorsichtig müssen Sie sein, wenn es um sehr weitgreifend formulierte Fragen geht. Eine solche Frage ist „Leiden Sie aktuell oder litten Sie jemals unter Erkrankungen, Gesundheitsbeschwerden oder -störungen?“ und diese kann kein Mensch richtig beantworten. Der Grund ist einfach, denn Sie wissen doch nicht mehr, ob Sie im Babyalter die Babymilch nicht vertragen haben. Wenn es einen Versicherer mit solchen Fragen gibt, dann meiden Sie diese Gesellschaft.

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Tipps!

Sie können sich aber auch auf den Katalog an Fragen ein wenig einstellen.

  • Die Krankenversicherung kann Ihnen eine Aufstellung über die abgerechneten Behandlungen für den abgefragten Zeitraum fertigmachen.
  • Sie können sich auch einen Auszug aus der Patientenakte geben lassen, wenn Sie nur sehr wenig bei Ärzten waren.

Diese Ausdrucke können Sie einfach bei der Versicherung abgeben, aber dann müssen Sie im Antrag bei den Gesundheitsfragen angeben, dass Anhänge vorhanden sind. Mit den Ausdrucken kommt es eher selten zu Missverständnisse, denn damit sind alle Vorerkrankungen auf dem Tisch.

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Die Datenbank der Versicherer

In der Regel nutzen die Versicherer eine gemeinsame Datenbank und dort stehen alle Angaben rund um die Gesundheitsfragen und alle anderen Risikoangaben (Beruf, Arbeitsort, usw.).

Hierbei handelt es sich um das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer – HIS. Das System finden Sie im Internet und können die Informationen nachlesen. Sie können aber auch die Daten abfragen, welche die HIS über Sie gespeichert hat und das bedeutet, dass Sie eine Selbstauskunft einholen können.

Das System ist nicht nur zur effizienten Prüfung des Risikos entwickelt worden, sondern dient auch zur Bekämpfung von Versicherungsbetrug. Aber eigentlich soll jeder Versicherer die eingereichten Anträge individuell prüfen. Allerdings ist im Laufe der Jahre deutlich geworden, dass die Versicherer sich an die gespeicherten Informationen in HIS halten. Das Motto „Einmal abgelehnt – immer abgelehnt!“ scheint für viele Versicherer Gang und Gebe zu sein.

Die Angaben zu Vorerkrankungen werden von den Versicherern nicht einheitlich geprüft, denn Tests haben deutlich gemacht, dass eine Versicherung den Antrag einer Person abgelehnt haben und mit Hilfe eines Risikozuschlags wurde die Person bei einer anderen Versicherung angenommen.

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Einträge in die HIS-Datenbank vermeiden

Einige Personen versuchen bei vielen Versicherern Anträge zur gleichen Zeit zu stellen, um sich am Ende das beste Angebot rauszusuchen. Aber das funktioniert leider nicht.

Die Versicherer sind in den letzten Jahren immer skeptischer geworden und fragen direkt, ob noch weitere Anträge gestellt worden sind. Außerdem sammeln die Versicherer Angaben in einer zentralen Wagnisdatei und somit können die gestellten Anträge also abgleichen und somit eine Versicherung ablehnen.

Sie haben aber die Möglichkeit eine anonyme Risikovoranfrage zu starten, wenn Sie Angst haben, dass Vorerkrankungen ein Problem werden können. Das funktioniert ganz einfach. Mit Hilfe eines Versicherungsmaklers oder eines behördlich zugelassenen Versicherungsberaters lassen Sie sich einen Preis-Leistungs-Vergleich erstellen. Dadurch können Sie die passende Gesellschaft finden.

Der Versicherungsmakler oder der behördlich zugelassene Versicherungsberater legt den Versicherungen dann eine Anfrage vor. In der Anfrage stehen alle Informationen über den gewünschten Versicherungsschutz und Angaben zur Vorerkrankungen, aber die Informationen sind anonymisiert. Dadurch lassen sich die Daten zwar speichern, aber nicht mit einer bestimmten Person in Verbindung bringen. Der Versicherer kann Ihnen dann ein verbindliches Angebot machen und Sie entscheiden, ob Sie den Vertrag abschließen möchten oder nicht. Erst bei Vertragsabschluss erhält die Versicherung alle persönlichen Daten.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Risikovoranfrage 

1. Wer kümmert sich um die Risikovoranfrage bei der Versicherung?

Um die Risikovoranfrage kümmert sich entweder ein Versicherungsmakler oder ein behördlich zugelassener Berater. Diese finden Sie in jeder Stadt mit Hilfe des Internets.

2. Was kostet eine Risikovoranfrage?

Grundsätzlich müssen Sie für die Risikovoranfrage keine Gebühren oder ähnliches bezahlen, denn am Ende schließen Sie eine Versicherung ab und dafür bekommt der Makler oder der Berater eine Provision.

3. Wie viele Versicherungen werden bei einer Risikovoranfrage angefragt?

Das ist eine Entscheidung, welche Sie zusammen mit dem Makler treffen. Im Grunde können Sie alle Versicherungen mit einer Risikovoranfrage versehen und sich am Ende für das beste Angebot entscheiden.

4. Wie sicher sind Risikovoranfragen?

Bei einer Risikovoranfrage handelt es sich eigentlich nur um eine Anfrage, ob die Versicherung Sie versichern würde. Allerdings fehlen genaue Angaben zur eigenen Person. Also im Grunde ist die Risikovoranfrage sehr sicher.

5. Wie oft kann eine Risikovoranfrage gestellt werden?

Sie können die Risikovoranfrage immer wieder stellen, aber eigentlich stellen Sie sie nur einmal. Schließlich wollen Sie am Ende eine Versicherung abschließen.

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Fazit

Einige Versicherer von bestimmten Versicherungen stellen Gesundheitsfragen und entscheiden aufgrund der Antworten über einen Vertragsabschluss. Allerdings speichern die Versicherungen alle Informationen in einer speziellen Datenbank ab, so dass alle Versicherungen Zugriff darauf haben. Aber mit Hilfe einer Risikovoranfrage können Sie der speziellen Datenbank entkommen und sich am Ende in Ruhe für eine Versicherung entscheiden. Persönliche Daten gibt es erst, wenn es Angebote der Versicherungen gibt.

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Eine Versicherung wegen Beitragserhöhung, Verkauf oder Umzug kündigen. Das Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/eine-versicherung-wegen-beitragserhoehung-verkauf-oder-umzug-kuendigen-das-sonderkuendigungsrecht-bei-versicherungen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/eine-versicherung-wegen-beitragserhoehung-verkauf-oder-umzug-kuendigen-das-sonderkuendigungsrecht-bei-versicherungen/#respond Thu, 14 Apr 2022 04:01:49 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57402 Sie haben in bestimmten Situationen ein sogenannten Sonderkündigungsrecht bei allen Versicherungsverträgen. Der Vorteil ist, dass Sie nicht auf den vorgegebenen Kündigungstermin warten müssen. Im Normalfall ist eine Kündigung allerdings nur mit einer Jahresfrist möglich. Versicherungsverträge

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Sie haben in bestimmten Situationen ein sogenannten Sonderkündigungsrecht bei allen Versicherungsverträgen. Der Vorteil ist, dass Sie nicht auf den vorgegebenen Kündigungstermin warten müssen. Im Normalfall ist eine Kündigung allerdings nur mit einer Jahresfrist möglich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Versicherungen erhöhen in unregelmäßigen Abständen ihre Beiträge ohne dass die Leistungen ansteigen. In solchen Fällen haben Sie das immerhin Recht, den Vertrag kurzfristig zu kündigen.
  • Verkaufen Sie einen versicherten Gegenstand dann funktioniert es mit der Versicherung im Grunde genommen genauso.
  • Der Umzug wird bei der Hausratversicherung gemeldet und es kommt zu teuren Beiträgen. In solchen Fällen besteht ebenfalls ein Kündigungsrecht.
  • Allerdings gibt es für solche Sonderkündigungen gewisse Fristen. Sie müssen folglich schnell handeln.

Versicherungsverträge lassen sich in manchen Fällen vorzeitig kündigen. Zum Beispiel dann, wenn der Versicherer die Beiträge anhebt, aber die Leistungen gleich bleiben. Besitzen Sie den versicherten Gegenstand aufgrund von Verlust oder Verkauf nicht mehr, dann ist eine Kündigung möglich. Oder Sie zahlen z.B. bei dem aktuellen Versicherer nach dem Umzug höhere Beiträge. Auch in diesem Fall dürfen Sie immerhin kündigen.

Einmal im Jahr kündigen Sie Versicherungen „ordentlich“, ansonsten verlängern sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Nach einem Versicherungsfall besteht aber immer ein Kündigungsrecht.

In diesem Beitrag lesen Sie, wie eine normale Kündigung und eine Kündigung im Schadensfall funktioniert.

Die Kündigung bei Beitragserhöhung

Die Beiträge für eine Versicherung steigen und die Versicherungssumme bleibt gleich, dann haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.

In einem solchen Fall gilt es schnell zu handeln. Sie kündigen die Versicherung kurzfristig und dass ohne die üblichen Fristen. Sie haben nur eine kurze Widerrufspflicht. Diese müssen Sie nutzen, um anschließend rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Das gleiche Prinzip greift auch in anderen Bereichen. Der Beitrag bleibt in gleicher Höhe, aber der Versicherungsschutz also die Leistungen reduzieren sich deutlich, haben Sie das Recht auf eine außerordentliche Kündigung.

Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach der Ankündigung der Erhöhung beim Versicherer eingehen. Bei einer Krankenversicherung besteht diese Möglichkeit nicht nur bei der Beitragserhöhung, sondern auch wenn sie die Eigenbelastung erhöht.

Achtung:

Einige Verträge beinhalten, dass die Beiträge regelmäßig erhöht werden, aber dafür leistet die Versicherung immerhin auch mehr. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist das übrigens meistens der Fall. Dann haben Sie nur das Recht auf eine ordentliche Kündigung.

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Bestimmte Lebenssituationen sorgen für Kündigungsmöglichkeit

Sie haben die Möglichkeit frühzeitig aus Versicherungsverträgen auszusteigen, aber nur wenn die Lebenssituation sich ändern.

Zu diesen Situationen gehören ein Umzug oder der Verkauf des versicherten Gegenstands.

  • Die Hausratversicherung lässt sich kündigen, etwa wenn Sie in eine andere Stadt ziehen und der Tarif sich dadurch stark erhöht. Die erhöhte Beitragsrechnung wird zugeschickt. Ab jetzt haben Sie einen Monat Zeit, um die Kündigung einzureichen. Einen Monat nach Zugang bei Versicherer wird die Kündigung dann wirksam.
  • Die Wohngebäudeversicherung lässt sich übrigens auch kündigen, wenn Sie das Haus verkaufen. Dies aber erst, wenn der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen ist. Die einmonatige Kündigungsfrist läuft ab dem Zeitpunkt der Grundbucheintragung.
  • Beim Autokauf ohne Meldung bei der Versicherung übernehmen Sie zwar den bestehenden Versicherungsvertrag. Der neue Besitzer hat aber immerhin das Recht einen neuen Vertrag abzuschließen. Der bisherige Vertrag endet dann dadurch automatisch.

Vor dem Autoverkauf melden Sie das Fahrzeug ab. Mit der Abmeldung endet auch der Versicherungsvertrag. Sie bekommen nun also die zu viel gezahlten Beiträge zurück. Der Übergabezeitpunkt des Fahrzeugs ist dabei immer schriftlich festzuhalten. Im Kaufvertrag befindet sich schließlich eine Klausel, die zur unverzüglichen Ummeldung verpflichtet. Wenn der neue Besitzer einen Unfall vor der Abmeldung verursacht, dann muss Ihre Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommen. Das Ergebnis ist eine Hochstufung der Prozente und somit auch der Beiträge ohne eigenes Verschulden.

Stirbt ein Versicherungsnehmer, dann enden einige Versicherungsverträge automatisch. Andere Versicherungen werden dagegen von den Erben übernommen. Die Privathaftpflichtversicherung endet mit dem Tod des Versicherungen, wenn es sich um eine Einzelversicherung handelt. Handelt es sich um eine Familienversicherung, dann behält die mitversicherte Person den Versicherungsschutz. Dies gilt allerdings nur bis der nächste Beitrag fällig ist. Es gilt auch nur, wenn der Vertrag vom Erben nicht fortgesetzt wird. Die Kfz-Versicherung bleibt erhalten und geht auf den Erben des Fahrzeugs über.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kündigung der Versicherung

1. Wann besteht das Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen?

Jeder Versicherte hat das Recht der außerordentlichen Kündigung, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass die Leistungen sich verbessern. In einem solchen Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats. Die Kündigung erfolgt schriftlich.

2. Wie kündige ich meine Versicherung?

Bei der Kündigung einer Versicherung gibt es mehrere Varianten. Eine ordentliche Kündigung erfolgt immer spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Eine außerordentliche Kündigung erfolgt dagegen einen Monat nach Erhalt der Beitragserhöhung. Eine Kündigung muss immer in schriftlicher Form erfolgen.

3. Was ist ein Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht ist ein einseitiges Gestaltungsrecht, das ein bestehendes Rechtsverhältnis kündigt.

4. Ist eine Kfz-Versicherung jederzeit kündbar?

Die Kfz-Versicherung ist immer vor dem Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen. Die Kündigung ist einen Monat vorher einzureichen. Ansonsten verlängert sich der bestehende Vertrag um ein weiteres Jahr.

5. Wie wird eine Sonderkündigung geschrieben?

Der Versicherte macht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündig den laufenden Vertrag außerordentlich. Verlangen Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des nächstmöglichen Kündigungstermins. Unterschrift und Datum, sowie alle Details zum Vertrag sind ebenfalls im Schreiben zu hinterlassen.

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Fazit

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit jeden Vertrag fristgerecht zu kündigen. Dazu haben Sie in einigen Fällen das Recht einer Sonderkündigung. Die Sonderkündigung ist möglich, wenn die Versicherungsbeiträge steigen, die Versicherungsleistungen aber nicht. Beim Verkauf des versicherten Gegenstands können Sie auch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Eine weitere Möglichkeit besteht, wenn Sie nach einem Umzug einen deutlich teuren Tarif bekommen. Die Sonderkündigung erfolgt immer in schriftlicher Form. Sie muss vier Wochen nach Informationszugang auf dem Tisch des Versicherers liegen.

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Fahrradversicherung: Welcher Versicherungsschutz ist notwendig? Hausratversicherung schützt ausreichend, Extra-Fahrradversicherung lohnt sich nicht https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fahrradversicherung-welcher-versicherungsschutz-ist-notwendig-hausratversicherung-schuetzt-ausreichend-extra-fahrradversicherung-lohnt-sich-nicht/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fahrradversicherung-welcher-versicherungsschutz-ist-notwendig-hausratversicherung-schuetzt-ausreichend-extra-fahrradversicherung-lohnt-sich-nicht/#respond Thu, 14 Apr 2022 04:01:49 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57409 In Deutschland hat die Polizei im Jahr 2017 um die 300.000 gestohlene Fahrräder gemeldet bekommen, aber die Dunkelziffer liegt wahrscheinlich weit höher. Somit ist es verständlich, dass Sie sich gegen Fahrraddiebstahl versichern. Ihnen stehen zwei

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In Deutschland hat die Polizei im Jahr 2017 um die 300.000 gestohlene Fahrräder gemeldet bekommen, aber die Dunkelziffer liegt wahrscheinlich weit höher. Somit ist es verständlich, dass Sie sich gegen Fahrraddiebstahl versichern. Ihnen stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, die Hausratversicherung oder eine spezielle Fahrradversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Fahrrad sichern Sie entweder über die Hausratversicherung oder über eine extra Fahrradversicherung ab.
  • Die Fahrradversicherungen sind sehr teuer und das gilt auch für eine umfassende Diebstahlsicherung. Im Grunde lohnt sich eine solche Versicherung nur bei sehr teuren Rädern.
  • Dadurch, dass auch die Hausratversicherung den Fahrraddiebstahl abdeckt, lohnt sich eine Erkundigung bis zu welcher Höhe eine Abdeckung erfolgt.

Die Hausratabsicherung und die Fahrradabsicherung

Das Fahrrad ist über die vorhandene Hausratversicherung auch versichert, aber meist nur bei Einbruchdiebstahl.

Die Absicherung gilt auch für Pedelecs mit einer Motorleistung von höchstens 250 Watt, denn sie gelten rechtlich gesehen als Fahrrad.

  • Um einen Einbruchdiebstahl handelt es sich, wenn das Fahrrad aus einem Keller oder eine Garage gestohlen wird. Voraussetzung ist immer, dass der Ort auch abgeschlossen ist.
  • Außerhalb geschlossener Räumlichkeiten handelt es sich um einen einfachen Diebstahl und die Hausratversicherung übernimmt keine Haftung. Sie haben aber die Möglichkeit den einfachen Diebstahl separat abzusichern. Dazu leisten Sie bei der Hausratversicherungen einen Mehrbetrag, aber das lohnt sich nur bei teuren Fahrrädern.

Der Versicherungsschutz ist nicht uhrzeitabhängig und gilt auch in der Nacht. Ältere Verträge haben eine Zeitvorgabe. In diesen Verträgen gilt der 100%ige Schutz nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Die einzige Ausnahme ist die Nutzung. Das bedeutet, Sie sind mit dem Rad ins Kino gefahren oder zur Kneipe und haben es dort abgestellt. Das Fahrrad muss dann aber mit einem entsprechenden Schloss gesichert sein.

Kommt es zu einem Versicherungsfall, dann übernimmt die Versicherung den Neuwert des Fahrrades. Hierbei handelt es sich um den Betrag, den ein ähnliches Rad neu kostet. Aber die Versicherungssumme muss ausreichend hoch sein, nur dann wird der Schaden in kompletter Höhe ersetzt.

Der Versicherungsschutz ist an Bedingungen geknüpft, dabei handelt es sich um die folgenden:

  • Das Fahrrad wird mit einem eigenständigen Fahrradschloss gesichert, wenn es in der Öffentlichkeit abgestellt wird. Die Rahmenschlösser, die fest am Rahmen des Fahrrads verbaut sind, gelten nur bedingt als eigenständiges Schloss.
  • Das Fahrrad muss, wenn die Möglichkeit besteht, in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum abgestellt werden. Die Möglichkeit müssen Sie nutzen, wenn vorhanden. Aber auch dort ist das Rad immer mit einem eigenen Schloss zu sichern.
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Wenn Sie auf einen Trickbetrüger oder Fakeshop reingefallen sind, können Sie eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. In den meisten Bundesländern geht das online über die Internetwache der Polizei. Wir erklären, was Sie bei der

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Extra-Fahrradversicherungen und deren Versicherungsschutz

In Deutschland gibt es mittlerweile Extra-Fahrradversicherungen, die zurzeit von vier Versicherern angeboten werden.

  • Ammerländer Versicherung VVaG
  • ENRA verzekinger bv
  • Pergande & Pöthe GmbH
  • WERTGARANTIE AG

Je nach Anbieter gibt es Unterschiede beim Versicherungsschutz, der nicht nur bei Diebstahl liegt. Auch Reparaturkosten und Unfallleistungen sind manchmal enthalten.

Kommt für Sie eine solche Versicherung in Betracht, dann vergleichen Sie die Verträge miteinander und achten auf die folgenden Punkte:

  • Viele Versicherer versichern die Fahrräder nur bis zu einem festen Kaufpreis, wie beispielsweise 6.000 Euro. Ist das eigene Modell teurer, dann wird es nicht ausreichend versichert.
  • Gepäck und Zubehör wird in einigen Fällen nur gegen Antrag in den Versicherungsschutz aufgenommen.
  • Achten Sie auf die Angaben zu den Fahrradschlössern, denn einige Versicherer lassen nur spezielle Schlösser zur Sicherung zu.
  • Neue Fahrräder lassen sich meist schnell versichern, aber wie sieht es mit einem Gebrauchten aus?
  • Versichert wird bei vielen Versicherern nicht jeder Schaden. Da gibt es Unterschiede zwischen:

  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Unfall-, Fall- und Sturzschäden, Feuer, Feuchtigkeits- und Elektronikschäden, unsachgemäße Handhabung, Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler.
  • Ist der Schutz auch im Ausland, während eines Urlaubs geltend? Sie prüfen, ob, wo und wie lange der Versicherungsschutz gültig ist.
  • Radsportveranstaltungen und -training, wie Downhill-Fahrten schließen einige Versicherer im Vorfeld direkt aus.
  • Ist ein Schutzbrief oder ein Pick-Up-Service mitversichert, das ist für Urlauber wichtig. Mit dieser Absicherung sind folgende Kosten abgedeckt, Hilfe im Alltag und auf Reisen, Pannenhilfe vor Ort, ein Abschleppdienst, Weiter- oder Rückfahrt mit Taxi oder dem öffentlichen Nahverkehr, Übernachtung, Werkstattvermittlung, Fahrrad-Rücktransport, Mietfahrrad und im Notfall auch Bargeld.
  • Einige Versicherer übernehmen die Reparaturkosten für das Rad, aber gilt dieser Anspruch und wann wird ein neues Fahrrad bezahlt?
  • Ein Fahrrad lässt sich auch codieren, aber sinkt der Versicherungsbetrag, wenn Sie das in Anspruch nehmen? Die Gemeinde oder die Polizei geben Aufschluss darüber.

Im Fall eines Diebstahls

Der Kaufbeleg, die Herstellerunterlagen, die Marke und die Rahmennummer des Fahrrades sind immer gut aufzubewahren.

Im Schadenfall lassen sich durch die Unterlagen der Eigentum und auch die Schadenhöhe nachweisen.

Wird das Fahrrad gestohlen, dann arbeiten Sie die folgenden Schritte ab:

  • Der Diebstahl wird sofort der Polizei und der Versicherung gemeldet.
  • Nach drei Wochen bekommt der Versicherer eine Informationen, dass das Fahrrad nicht wieder da ist.

Der Versicherer hat sonst das Recht den Vertrag zu kündigen und die Leistung zu verweigern.

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Sie suchen ein neues Fahrrad? Dann könnten Sie in sozialen Netzwerken, Kleinanzeigen oder auf Preisvergleichsportalen auf den Onlineshop 2rad-xxl.de stoßen. Wir haben uns den Webshop für Rennräder, Citybikes und E-Bikes näher angesehen. Einkaufen und ein Schnäppchen

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Die Versicherungsbeiträge

Extra-Fahrradversicherungen sind teuer und die Höhe der Beiträge richtet sich immer nach den Leistungen.

Zu den typischen Leistungen gehören die Übernahme der Reparaturkosten, der Diebstahlschutz und die Schutzbriefleistung. Ein Fahrrad, das in der Anschaffung bei 1.000 Euro liegt, kostet dann im Jahr zwischen 95.00 Euro und 220,00 Euro.

Für das genannte Fahrrad lohnt sich der Betrag in der Regel eher nicht, denn eine Extra-Fahrradversicherung lohnt sich wirklich nur bei sehr teuren Fahrrädern.

Das gleiche Prinzip gilt auch für Zusatzleistungen von Hausratversicherungen. Für die Zusatzleistungen wird ein höherer Beitrag fällig und das lohnt sich meist nur bei einem teuren Rad.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Fahrradversicherung

1. Wann ist ein Fahrrad versichert?

Im Grunde gehören Fahrräder zu den versicherten Sachen, die in der Hausratversicherung enthalten sind. Sie tritt ein, wenn das Fahrrad durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl beschädigt oder zerstört wird.

2. Welche Versicherung bietet sich für ein E-Bike an?

Bei zugelassenen E-Bikes, die auch als Pedelecs bezeichnet werden und bis 45 km/h fahren, ist eine Mopedversicherung abzuschließen. Sie wird als reine Haftpflichtversicherung oder als Haftpflichtschutz mit Teilkasko abgeschlossen.

3. Muss ich ein Fahrrad extra versichern?

Nein, es hat sich gezeigt, dass eine separate Fahrradversicherung sich nicht lohnt. Die Beiträge und die Leistung stehen nicht in Einklang. Nur für Fahrräder, die sehr teuer im Einkauf sind, lohnt sich eine solche Versicherung.

4. Was kostet eine E-Bike Versicherung?

Für die Versicherung eines E-Bikes müssen Sie mit 1 / 20 vom Kaufpreis für die Versicherung rechnen. Die Versicherungsprämie wird für ein Jahr berechnet.

5. Zahlt die Hausratversicherung auch bei Diebstahl vor einer Kneipe?

Das Fahrrad muss vor der Kneipe mit einem eigenständigen Fahrradschloss abgeschlossen sein, damit im Diebstahlfall die Versicherung zahlt.

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Fazit

Die Anschaffung eines Fahrrades ist mit hohen Kosten verbunden. Aus dem Grund ist es ärgerlich, wenn es zu einem Diebstahl oder anderen Schäden kommt. Das Fahrrad fällt in die Hausratversicherung, die bedingt auch den Diebstahl abdeckt. Für eine bessere Schadensabdeckung greifen Sie zu einer speziellen Fahrradversicherung, die sich aber nur für sehr teure Fahrräder wirklich lohnt.

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Grundsätzlich sollte jeder Verbraucher eine normale private Haftpflichtversicherung haben, aber es gibt einige Bereiche im alltäglichen Leben, die von der normalen Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind. In einigen Fällen sind spezielle Haftpflicht-Versicherungen notwendig, um einen ordentlichen Schutz zu haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Versicherer bieten die verschiedensten Zusatzhaftpflichtversicherungen für die unterschiedlichsten Versicherungsarten an. Die Beiträge und die Policen unterscheiden sich anhand der Versicherungsarten.
  • Eine der bekanntesten Zusatzhaftpflichtversicherungen ist die Tierhalter-Haftpflicht. Sie ist für Tierbesitzer interessant, die ein Hund oder ein Pferd haben.
  • Bevor Sie sich für eine solche Zusatz-Haftpflichtversicherung entscheiden, sollten Sie eine Preis-Leistungs-Vergleich durchführen, denn mittlerweile bieten viele Versicherer diese Arten der Haftpflichtversicherungen an, so dass ein Vergleich eine gute Möglichkeit ist, um für einen günstigen Beitrag eine gute Leistung zu erhalten.

Die private Haftpflichtversicherung sollte in der heutigen Zeit ein Muss sein, denn sie bietet einen optimalen Schutz. Aber in den letzten Jahren ist immer mehr deutlich geworden, dass die normale Haftpflichtversicherung bestimmte Schäden nicht abdeckt. Gerade, wenn ein Haustier (Pferd, Hund) einen Schaden verursacht, kommt die Haftpflichtversicherung dafür nicht auf. In solchen Fällen ist es besser, wenn Sie eine spezielle Haftpflichtversicherung haben.

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Heutzutage befindet sich in jedem Haushalt mindestens ein Haustier, wobei Hunde und Katzen zu den beliebtesten Haustieren der Deutschen zählen, aber auch Pferde sind beliebt.

Gerade, wenn Sie einen Hund oder ein Pferd haben, sollten Sie sich über die Tierhalter-Haftpflicht Gedanken machen. Ein Hund kann einen anderen Menschen oder Hund beißen und wenn Sie nicht ausreichend versichert sind, dann haften Sie für den Schaden. Das gleiche Prinzip gilt auch für das Pferd. Bei einem Pferd kommt es eher selten zu Beißattacken, aber Unfälle sind durchaus möglich. Wenn der Verletzte lebenslang eine Rente bekommen muss, dass muss der Tierbesitzer dafür aufkommen, wenn keine Versicherung besteht.

Aber nicht bei allen Haustieren ist die Tierhalter-Haftpflicht eine gute Sache, denn gerade bei exotischen Tieren kommt es zu Unterschieden. Bei exotischen Tieren versichern viele Versicherer nicht, dann kommt es auf den Versicherer selber an. Auch bei Kampfhunden kommt es immer wieder zu Problemen mit der Tierhalter-Haftpflicht. Einige Versicherer nehmen Kampfhunde nur in die Versicherung auf, wenn sie durchgehend einen Maulkorb tragen und nur an der Leine geführt werden. Bei einem Schadensfall müssen Sie nachweisen, dass Sie diesen Pflichten nachgekommen sind und das ist meist kaum möglich.

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Die Wassersport-Haftpflicht

Die Wassersport-Haftpflichtversicherung bietet sich für Besitzer und Führer von Segelbooten, Wasserfahrzeugen mit Motor und Surfbretter an.

Die normale Haftpflichtversicherung greift nicht, wenn das Motorboot oder das Surfbrett einen Schaden verursacht. Die einzige Möglichkeit besteht darin, dass die Gegenstände separat in der normalen Haftpflichtversicherung festgehalten werden. Die Wassersport-Haftpflicht ist keine deutsche Erfindung, denn mittlerweile ist diese spezielle Haftpflichtversicherung auf der ganzen Welt Pflicht.

Ein wenig anders sieht es mit Ruder- und Paddelbooten aus, denn sie sind mit in der privaten Haftpflichtversicherung verankert. Auch hier sollten Sie unbedingt einen Preis-Leistungs-Vergleich durchführen, denn viele Versicherer gibt es für die Wassersport-Haftpflicht nicht. Dadurch nutzen die wenigen Anbieter die Möglichkeit die Preise nach oben zu treiben. Achten Sie auch auf das Kleingedruckte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Kfz-Versicherung: Pflicht für alle Halter von Kraftfahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen

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Die Haus- und Grundstücksbesitzer-Haftpflicht

Sie haben sich dazu entschlossen eine Immobilie zu kaufen und diese zu vermieten. Vielleicht sind Sie auch Besitzer eines Grundstücks und verpachten diesen an einen Interessenten.

In diesen Fällen reicht die private Haftpflichtversicherung nicht mehr aus, denn als Besitzer von Gebäuden, Grundstücken und Eigentumswohnungen sollten Sie eine Haus- und Grundstücksbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. Kommt es dann zu einem Schaden, dann springt die Versicherung ein und Sie bleiben nicht auf dem kompletten Schaden sitzen. Wichtig ist, dass Sie auf die Höhe der Versicherungssumme achten, denn gerade bei einer Immobilie oder einem Grundstück kann es teuer werden und dann sind auch mehrere Hunderttausend Euro keine Seltenheit mehr.

Sie brauchen eine solche Versicherung aber nicht nur, wenn Sie eine Immobilie oder ein Grundstück besitzen, sondern auch, wenn Sie mehrere Einfamilienhäuser, ein Wochenendhaus oder einen Schrebergarten Ihr Eigen nennen. Auch in diesen Fällen ist eine Haus- und Grundstücksbesitzer-Haftpflichtversicherung Pflicht und muss abgeschlossen werden.

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Die Jagd-Haftpflichtversicherung

Die Jagd ist mit vielen Gefahren verbunden, denn Sie führen nicht nur Jagdhunde, sondern gehen auch mit Waffen um.

Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund eine Jagd-Haftpflichtversicherung für Jäger auf den Weg gebracht und heute ist diese spezielle Haftpflichtversicherung ein Muss. Das bedeutet, wenn sich aus Versehen ein Schuss aus der Waffe löst und einen Menschen verletzt, dann sind Sie im finanziell geschützt. Das Gleiche gilt auch, wenn der Jagdhund einen Schaden verursacht. Allerdings sollten Sie sich die Leistungen der Versicherung gut anschauen, damit Sie im Schadensfall wirklich auf der sicheren Seite sind.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema spezielle Haftpflicht-Versicherung

1. Welche Vorteile bietet eine spezielle Haftpflicht-Versicherung?

Die spezielle Haftpflicht-Versicherung ist passend zu Ihrem aktuellen Bedarf und deckt nicht nur Personen- und Sachschäden ab, sondern auch Vermögens- und Mietsachschäden. Zudem werden damit unberechtigten Ansprüche abgewehrt und bei Rechtsstreitigkeiten übernimmt die Versicherung die Kosten.

2. Wann springt die spezielle Haftpflicht-Versicherung ein?

Wenn es zu einem Schadensfall kommt und die Versicherung festgestellt hat, dass Sie der Schadenverursacher sind, dann springt in der Regel die spezielle Haftpflicht-Versicherung ein, um Sie vor einem finanziellen Ruin zu schützen.

3. Wann braucht man eine spezielle Haftpflicht-Versicherung?

Es gibt einige spezielle Haftpflichtversicherung und eine solche Versicherung muss nach den eigenen Bedürfnissen abgeschlossen werden. Wenn Sie also einen Hund oder ein Pferd haben, dann ist eine Tierhalter-Haftpflicht notwendig und wenn Sie ein Jäger sind, dann brauchen Sie eine Jagd-Haftpflichtversicherung.

4. Wie hoch ist die Deckungssumme bei der speziellen Haftpflicht-Versicherung?

Die Deckungssumme sollte im Millionenbereich liegen. Alleine eine dauerhafte Rente für einen Geschädigten kann sehr teuer werden und die Versicherung übernimmt den Schaden nur bis zur Deckungssumme. Also sollte diese wirklich ausreichend hoch sein und nach der Art der Haftpflicht bestimmt werden.

5. Wie hoch sind die Beiträge der speziellen Haftpflicht-Versicherung?

Die Beiträge für die spezielle Haftpflicht-Versicherung sind unterschiedlich und hängen von der Art der Versicherung, den Leistungen und der Deckungssumme ab. Bevor Sie eine solche Versicherung abschließen, sollten Sie einen Preis-Leistungs-Vergleich der Anbieter durchführen.

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Fazit

In der heutigen Zeit ist die private Haftpflichtversicherung ein Muss, aber in bestimmten Situationen ist diese Versicherung nicht ausreichend und es muss eine spezielle Haftpflichtversicherung vorhanden sein. Es gibt einige spezielle Haftpflicht-Versicherungen für Wassersportbetreiber, Immobilienbesitzer, Haustierhalter oder Jäger. Jede Versicherung wird auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst und schützt Sie im Schadensfall vor dem finanziellen Ruin.

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Wohngebäudeversicherung: Erhebliche Preiserhöhungen sorgen für Kündigungen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wohngebaeudeversicherung-erhebliche-preiserhoehungen-sorgen-fuer-kuendigungen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wohngebaeudeversicherung-erhebliche-preiserhoehungen-sorgen-fuer-kuendigungen/#respond Mon, 28 Feb 2022 11:03:10 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64873 Viele Versicherungen schrecken Hausbesitzer mit Erhöhungen der Prämien, aber davon müssen Sie sich nicht beeindrucken lassen. Achten Sie aber immer darauf, dass Sie nicht von der Versicherung gekündigt werden, sondern kündigen Sie lieber selber.  Kündigung

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Viele Versicherungen schrecken Hausbesitzer mit Erhöhungen der Prämien, aber davon müssen Sie sich nicht beeindrucken lassen. Achten Sie aber immer darauf, dass Sie nicht von der Versicherung gekündigt werden, sondern kündigen Sie lieber selber. 

Das Wichtigste in Kürze

  • In den letzten Jahren sind die Prämien für Wohngebäudeversicherungen immer mehr gestiegen, sodass viele Eigentümer einen ordentlichen Schrecken bekommen haben.
  • Lassen Sie es nicht auf eine Kündigung durch den Versicherer ankommen, sondern kündigen Sie selber.
  • Lesen Sie sich die neuen Bedingungen gründlich durch und unterzeichnen Sie nichts, womit Sie nicht einverstanden sind.

Kündigung droht bei Unterschriftsvermeidung

Ihnen droht die Kündigung der Wohngebäudeversicherung, wenn Sie Ihrer Unterschrift nicht unter die Beitrags- oder Bedingungsanpassungen setzen.

Aber Sie sollten keine Kündigung seitens des Versicherers vermeiden, denn bei einem Neuvertrag müssen Sie angeben, dass es sich um eine Kündigung von Seiten des Versicherers handelt. Die neue Versicherung kann nicht nur die neue Versicherung ablehnen, sondern auch eine deutlich höhere Prämie verlangen oder Sie mit einem hohen Selbstbehalt versehen.

Sie schaffen es nicht mehr, sich ausreichend Angebote vor der Kündigung einzuholen, dann schließen Sie die erst beste Versicherung an. Danach haben Sie die Möglichkeit sich in aller Ruhe nach einer neuen Versicherung mit optimalen Konditionen für Sie umzuschauen.

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Ein Muss ist die Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümer ein Muss, denn mit ihr ist der Hausbesitzer vor Risiken wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser geschützt.

Allerdings handelt es sich nicht um eine Versicherung für den Hausrat, sondern nur für das Gebäude selber. Die Versicherung übernimmt die Kosten für alle Schäden, die sich an der Immobilie befinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie wieder in Stand gebracht wird oder neu aufgebaut.

Allein aus Sicherheitsgründen ist die Wohngebäudeversicherung ein Mus, denn in der Regel verlangen die Geldinstitute bei Vergabe eines Kredits eine solche Versicherung. Nur dann vergeben sie ein Darlehen zur Hausfinanzierung.

Sie müssen sich die Zustimmung der Sparkasse oder der Bank einholen, wenn Sie die Versicherung wechseln wollen. Das ist wichtig, wenn die Bank oder die Sparkasse im Grundbuch eingetragen ist.

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Die Ausstiegsklauseln

Der Vertrag der Wohngebäudeversicherung darf nicht nur vom Kunden, sondern auch vom Versicherer ordentlich gekündigt werden.

Wichtig ist, dass die Frist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres eingehalten wird. Eine außerordentliche Kündigung ist nach einem Schaden und innerhalb eines Monats möglich.

Kündigung nur mit neuem Vertrag

Die Wohngebäudeversicherung ist ein optimaler Schutz, um sich vor einem Totalverlust der eigenen vier Wände abzusichern.

Das finanzielle Risiko ist hoch und aus dem Grund sollten Sie die bestehende Versicherung nur kündigen, wenn Sie schon eine andere Option zur Verfügung haben. Das Geldinstitut muss zudem der Kündigung zustimmen, wenn es im Grundbuch steht. Das Geldinstitut wird der Kündigung nur zustimmen, wenn Sie einen anderen Versicherer an der Hand haben und dieser den Schutz übernimmt.

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Nachhaltige Folgen bei Kündigung durch die Versicherung

Wenn die Versicherung Ihre Wohngebäudeversicherung kündigt, dann kommt es zu weitreichenden Folgen. 

Es spielt keine Rolle, warum die Versicherung Sie gekündigt hat, aber mit einer Kündigung seitens der Versicherung haben Sie es schwer eine neue Versicherung zu finden. Gerade attraktive Konditionen fallen eher weg und Sie müssen das nächstmögliche Angebot annehmen. Das bedeutet aber auch, dass die Prämien sehr hoch sein können oder die Versicherung nur mit Hilfe einer Selbstbeteiligung abgeschlossen wird.

Aus dem Grund empfehlen wir, dass Sie selber kündigen, wenn Sie den Verdacht haben, dass die Versicherung Sie kündigen will. Schauen Sie sich rechtzeitig nach einer neuen Versicherung um und vergleichen Sie die Angebote.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wohngebäudeversicherung

1. Wann kann ich die Wohngebäudeversicherung kündigen?

Sie können die Wohngebäudeversicherung immer drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres ordentlich kündigen. Im Schadensfall können Sie auch außerordentlich innerhalb eines Monats kündigen.

2. Sparkasse verweigert die Kündigung der Wohngebäudeversicherung – darf sie das?

Wenn die Sparkasse im Grundbuch steht und das geldgebende Institut ist, dann hat die Sparkasse das Recht sich gegen die Kündigung auszusprechen.

3. Die Wohngebäudeversicherung will mich kündigen – was soll ich tun?

Schauen Sie sich sofort nach einer neuen Versicherung um und kündigen Sie auf jeden Fall zuerst, denn mit einer Kündigung seitens des Versicherers finden Sie kaum eine neue Versicherung.

4. Wann muss die Wohngebäudeprämie bezahlt werden?

In der Regel wird die Prämie für die Wohngebäudeversicherung einmal im Jahr abgebucht. Sie können aber auch alle drei Monate eine Rate zahlen. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung.

5. Die Prämien werden erhöht, kann ich einfach kündigen?

Sie haben die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen, wenn die Wohngebäudeversicherung die Prämie erhöht, aber das sollten Sie nur, wenn Sie schon eine andere Versicherung haben.

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Fazit

Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für Hausbesitzer, denn sie sichert vor vielen Schäden und am Ende vor einem finanziellen Ruin ab. Durch die Erhöhungen der Beiträge sind immer mehr Kunden auf der Suche nach einer Versicherung mit besseren Konditionen. Wichtig ist, dass Sie immer selber kündigen. Wenn die Versicherung Sie kündigt, dann finden Sie kaum eine gute Versicherung.

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Umzug in Deutschland – auf welche Versicherungen Sie achten sollten um ausreichend abgesichert zu sein https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/umzug-in-deutschland-auf-welche-versicherungen-sie-achten-sollten-um-ausreichend-abgesichert-zu-sein/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/umzug-in-deutschland-auf-welche-versicherungen-sie-achten-sollten-um-ausreichend-abgesichert-zu-sein/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:58:49 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64626 Ein Umzug innerhalb Deutschlands kann durchaus Auswirkungen auf die Versicherungen haben und das beginnt damit, dass Sie der Versicherung die neue Adresse mitteilen müssen. Der neue Wohnort wirkt sich in einigen Versicherungssparten auch auf die

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Ein Umzug innerhalb Deutschlands kann durchaus Auswirkungen auf die Versicherungen haben und das beginnt damit, dass Sie der Versicherung die neue Adresse mitteilen müssen. Der neue Wohnort wirkt sich in einigen Versicherungssparten auch auf die Versicherungsverträge aus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geben Sie bei einem Umzug Ihrer Versicherung Bescheid und melden Sie die neue Adresse, denn in einigen Fällen ändert sich nur die Anschrift.
  • Die Tarifeigenschaften können sich am neuen Wohnort ändern und ein Beispiel bietet die Kfz-Versicherung. In größeren Städten kommt es häufig zu höheren Beiträgen. Auch bei den Hausratversicherung kommt es zu Änderungen, denn die Beitragshöhe richtet sich nach dem Wohnort, der Wohnungsgröße und der Einrichtungsart.
  • Sie haben eine Wohneigentumsversicherung, dann macht es einen Unterschied, ob Sie selber drin wohnen oder die Wohnung vermietet haben. Wenn Sie ein Vermieter sind, dann müssen Sie weitere Risiken versichern. Auf solche Versicherung wirkt es sich auch aus, wenn eine Person aus der Familie ein- oder auszieht.

Die Haftpflichtversicherung

Ein Umzug hat zur Folge, dass neue Haftungsrisiken entstehen oder die vorhandenen Risiken entfallen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich mit den Haftpflichtversicherungen im Falle eines Umzugs beschäftigen.

Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt ist die Privathaftpflichtversicherung und sie sichert das selbstgenutzte Wohneigentum ab. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn vor Ihrem Gebäude eine Person einer Verletzung unterliegt, weil Sie den Gehweg nicht vom Schnee befreit haben und vergessen haben zu streuen. Die Privathaftpflichtversicherung springt dann ein und übernimmt nicht nur die Zahlung von Schadenersatz, sondern auch den Rechtsstreit mit der geschädigten Person. Gerade Immobilienbesitzer sollten so eine Versicherung abschließen.

Bei der Privathaftpflichtversicherung ändert sich bei einem Umzug:

  • Die Privathaftpflichtversicherung greift nicht mehr, wenn Sie Wohneigentum nach dem Umzug nicht verkaufen, sondern an Dritte vermieten. In dem Fall brauchen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
  • Prüfen Sie auf jeden Fall den Versicherungsbedarf, denn ein Umzug hat meist zur Folge, dass die neue Immobilie anders ausgestattet ist. Ein Beispiel liefert ein Öltank, denn Schäden im Grundwasser sind teuer und aus dem Grund ist eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung in so einem Fall sinnvoll.
  • Es müssen Anpassungen des Versicherungsschutzes gemacht werden, wenn es zu einem Ein- oder Auszug aus der Wohnung kommt. Sie sollten wissen, dass alleinstehende Elternteile nicht automatisch zu den mitversicherten Personen gehören, wenn Sie in den Haushalt des Versicherungsnehmers ziehen. Darum müssen Sie sich kümmern.
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Die Kfz-Versicherung

Der Umzug bedeutet in erster Linie, dass auch das Kraftfahrzeug umgemeldet werden muss, so dass das Fahrzeug am Wohnsitz abgemeldet und am neuen Wohnort angemeldet werden muss.

Das bedeutet, dass Sie als Halter des Fahrzeugs mit der Anschrift gemeldet sein müssen. Zudem kommt es bei einer Ummeldung manchmal zu anderen Tarifmerkmalen, denn es gibt Regionen, in denen die Beiträge viel höher ausfallen. Aus dem Grund richtet sich die Beitragshöhe häufig nach dem Wohnort. Es kommt aber auch vor, dass noch weitere Merkmale eine Rolle spielen, denn manchmal kommt es nach einem Umzug zur gewerblichen Nutzung des Fahrzeugs oder die jährliche Fahrleistung verändert sich. Auch eine Garage spielt bei den Beiträgen eine wichtige Rolle.

Bei einer Ummeldung haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Sie haben ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn Sie das Fahrzeug am alten Wohnort abmelden und am neuen Wohnort anmelden.

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Alles rund um die Immobilie

Gerade für Immobilien gibt es zahlreiche Versicherungen von der Wohngebäudeversicherung über die Hausratversicherung bis hin zur Rechtsschutzversicherung, so dass auch hier bei den einzelnen Versicherungen ein Blick auf den Umzug gerichtet werden muss. Nachfolgend informieren wir über die wichtigsten Versicherungen rund um Haus und Wohnung.

Die Wohngebäudeversicherung

Sie brauchen eine Wohngebäudeversicherung, wenn Sie bis zum Umzug zur Miete gewohnt haben und nun in Eigentum einziehen. Sie sorgt dafür, dass Sachschäden an der Immobilie nicht zu teuer werden. Berücksichtigen Sie auch Gefahren durch Feuer, Naturgewalten und Leitungswasser.

Beschäftigen Sie sich auf jeden Fall auch mit der Wohngebäudeversicherung, wenn Sie aus einer selbstgenutzten Immobilie ausziehen. Sie müssen der Versicherung auf jeden Fall eine Information zukommen lassen, wenn Sie die Immobilie vermieten. Auf jeden Fall sollten Sie sich Gedanken zu einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung machen.

Bei vermieteten Objekten sollten Sie unbedingt darauf achten, wie lange der Mietausfall nach einem versicherten Schaden ersetzt wird, denn ein Mindestzeitraum von 12 Monaten sorgt für mehr Sicherheit. Empfehlenswert ist es, wenn Sie zahlreiche Risiken mit Hilfe einer speziellen Deckungserweiterung absichern. Der Grund dafür ist einfach, denn in der Regel können Sie die Versicherungsprämie auf den Mieter umlegen, aber den versicherten Schaden nicht.

Der Versicherungsschutz geht in den Käufer über, wenn Sie das Einfamilienhaus verkaufen. Für die Prämie haften nicht nur Sie als Verkäufer, sondern auch der Käufer. Beide stehen als Gesamtschuldner dar und das gilt während der laufenden Versicherungsperiode. Sie bleiben zur Prämienzahlung verpflichtet, wenn der Käufer seinen Vertrag mit Ihnen kündigt, aber nur bis zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses.

Wichtig

Teilen Sie der Versicherung den Verkauf der Immobilie umgehend mit und zwar am besten in schriftlicher Form. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, von einem Fax über eine E-Mail bis hin zum Brief. Wenn Sie Ihrer Pflicht nicht nachkommen und es kommt zu einem Schaden, dann kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass die Versicherung die Leistung verweigert.

Aus dem Grund müssen Sie immer klare, schriftliche Vereinbarungen mit dem Käufer treffen und festlegen, wann er die Prämie für die Versicherung übernimmt. Verlassen Sie sich nicht auf Aussagen und informieren Sie die Versicherung lieber eigenständig.

KFZ-Versicherung wechseln
Kfz-Versicherung wechseln: Die Vorteile

Jeder, der hierzulande ein Kraftfahrzeug führen möchte, muss nicht nur einen Führerschein, sondern auch eine Kfz-Versicherung vorweisen können. Für eine Kfz-Versicherung gilt das, was für Versicherungen anderer Art gilt: Ein eingehender Preis-Leistungs-Vergleich lohnt sich auf

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Die Hausratversicherung

Besitzen Sie eine Hausratversicherung, dann gilt für den Umzug die folgende Information. Der Versicherungsschutz geht von der alten Wohnung auf die neue Wohnung über und während des Umzugs sind beide Wohnungen mit einem ausreichenden Versicherungsschutz ausgestattet. In der Regel erlischt der Versicherungsschutz für die alte Wohnung innerhalb von zwei Monaten. Ausschlaggebend ist der Umzugsbeginn. Anders sieht es aus, wenn Sie die alte Wohnung behalten, dann kommt es zu keinem Versicherungsschutzübergang. Es handelt sich um einen Doppelwohnsitz und dann müssen beide Wohnungen versichert werden.

Informieren Sie den Versicherer spätestens zum Umzugsbeginn über den Wohnungswechsel und teilen Sie die Wohnfläche in Quadratmetern mit. Der Grund ist einfach, denn eine größere Wohnfläche bedeutet in der Regel auch einen höheren Wert und das kann zu einer Unterversicherung führen. Die Versicherungssumme muss an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Vorhandene Sicherungen können dafür sorgen, dass auch bei der neuen Wohnung die gleichen Sicherungen angebracht sein müssen, wie ein Sicherheitsschloss oder ähnliches. Gefahrenerhöhende Umstände sind auch anzeigepflichtig, wenn es zum Beispiel in der Nachbarschaft eine Gastwirtschaft oder eine Diskothek gibt. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass in den Unterlagen keine längere Vertragslaufzeit zu finden ist, denn die Änderung muss im Rahmen des bestehenden Vertrages durchgeführt werden.

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Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Was tun im Fall einer Trennung?

Sie sind Versicherungsnehmer und ziehen bei einer Trennung aus der gemeinsamen Wohnungen aus, aber der Partner bleibt in der Wohnung, dann gelten die neue Wohnung und die bisherige Wohnung als Versicherungsort. Das bleibt so lange bestehen, bis es zu einer Änderung kommt oder nach drei Monaten, denn auch bei einem Auszug müssen Sie die Beiträge zahlen. Im Anschluss ist der Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung vorhanden.
Die Tarifbestimmungen des Versicherung gelten mit dem Beginn des Umzugs und dann für den neuen Wohnort. Sie haben aber die Möglichkeit die Versicherung zu kündigen, wenn es aufgrund einer höheren Diebstahlgefahr zu einem höheren Prämiensatz kommt.

Die Rechtsschutzversicherung

In der Regel muss es zu einer Anpassung des Versicherungsschutzes kommen, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und ein Umzug stattfindet. Grundsätzlich ist der Versicherungsschutz an eine Person gebunden, aber bezieht sich meist nur auf ein Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil. Der Versicherungsschutz geht auf das neue Objekt über, wenn Sie das selbstgenutzte Objekt wechseln.

Eine Anpassung des Fahrzeugrechtsschutzes ist notwendig, wenn Sie in einen neuen Kreis ziehen und es zu einer Änderung am Kennzeichen kommt. Sie müssen die Änderung sofort der Versicherung mitteilen, damit die Anpassung umgehend durchgeführt wird. Der Versicherungsschutz ist auf ein Objekt bezogen und somit nur für das eine Fahrzeug gültig. Im Versicherungsschein muss das amtliche Kennzeichen stehen.

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Die Krankheitskostenversicherung

Nach einem Umzug müssen Sie die Änderungen der privaten Krankenversicherung mitteilen, denn als Beamter sind Sie beihilfeberechtigt.

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil der Krankheitskosten zahlen muss, wenn es sich um einen öffentlichen Arbeitgeber handelt. Die restlichen Kosten werden durch eine private Versicherung und einem Restkostentarif abgesichert. Es kann mitunter eine Anpassung des Versicherungsschutzes notwendig sein, wenn Sie nach einem Umzug in ein anderes Bundesland auch einen anderen öffentlichen Arbeitgeber haben.

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Die Personenversicherung

Die Ausgaben für Personenversicherungen können sich je nach deutscher Region ändern, denn Dienstleistungen sind nicht überall mit der gleichen Summe zu bekommen.

Gerade, wenn Sie aufs Land ziehen, müssen Sie mit weiten Strecken rechnen und aus dem Grund kommt es meist zu höheren Ausgaben. Nach einem Umzug kommt es außerdem immer wieder vor, dass mehr Geld für den Lebensstil gebraucht wird und aus dem Grund sollten Sie die Versicherungen anpassen.

Zu den anpassenden Versicherungen gehören:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Risiko-Lebensversicherung
  • private Pflegeversicherung
  • private Altersvorsorge
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Urlaubszeit: Welche Reise-Versicherungen benötigen Sie wirklich

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Versicherungen und Umzug

1. Wann muss ich die Versicherungen über den Umzug informieren?

In der Regel sollten Sie alle Versicherungen direkt nach dem Umzug informieren, spätestens wenn Sie eine Ummeldung durchgeführt haben.

2. Warum muss ich die Versicherung bei einem Umzug informieren?

Die Versicherung muss die aktuelle Adresse haben, um Ihnen Schriftstücke zukommen zu lassen und außerdem kommt es vor, dass es nach einem Umzug zu anderen Gegebenheiten kommt. Die Versicherungen müssen entsprechend angepasst werden.

3. Was kostet eine Versicherungsummeldung?

Sie müssen mit keinen Kosten rechnen, wenn Sie nach einem Umzug die Versicherungen informieren.

4. Welche Versicherungen sollte ich nach einem Umzug zuerst informieren?

Zu den wichtigsten Versicherungen gehören die Kfz-Versicherung, die Hausratversicherung und die Haftpflichtversicherung.

5. Warum kann eine Kfz-Versicherung nach dem Umzug teurer werden?

Die Kfz-Versicherungsprämie richtet sich nicht nur nach dem Halter und dem Fahrzeug, sondern auch nach der Region. Die Versicherung auf dem Land ist meist preiswerter als in der Stadt, weil in der Stadt die Risiken deutlich höher sind.

Krankenversicherungspflicht
Rückkehr in die Krankenversicherung: Was beim Wiedereinstieg zu beachten ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

In Deutschland besteht inzwischen eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Gerade z.B. bei einer Krankheit muss der Patient abgesichert sein. Obwohl diese Pflicht besteht, gibt es immer mehr Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Die Gründe dafür sind allerdings

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Fazit

Versicherungen gehören zum alltäglichen Leben und jeder Mensch besitzt mindestens eine Versicherung. Bei einem Umzug müssen Sie die Versicherungen informieren und die neue Adresse mitteilen, denn es kann zu einer Änderung der Bedingungen kommen und das Ergebnis sind höhere oder niedrigere Beiträge. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem nicht vorhandenen Versicherungsschutz, wenn Sie Ihrer Informationspflicht nicht nachkommen.

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Versicherungen für Studenten: Die unerlässlichen Policen – alles über Prämien, Leistungen und Voraussetzungen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/versicherungen-fuer-studenten-die-unerlaesslichen-policen-alles-ueber-praemien-leistungen-und-voraussetzungen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/versicherungen-fuer-studenten-die-unerlaesslichen-policen-alles-ueber-praemien-leistungen-und-voraussetzungen/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:55:41 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64396 Wenn Sie  sich für ein Studium entschieden haben, dann müssen Sie eine Menge organisieren. Z.B. Eine neue Wohnung, neues Lernen und ein neues Leben sind die Folge, so dass ein ganz neuer Lebensabschnitt beginnt. Auch

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Wenn Sie  sich für ein Studium entschieden haben, dann müssen Sie eine Menge organisieren. Z.B. Eine neue Wohnung, neues Lernen und ein neues Leben sind die Folge, so dass ein ganz neuer Lebensabschnitt beginnt. Auch die Versicherungen müssen der neuen Situation angepasst werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Beginn des Studiums ist der Weg in die Selbstständigkeit und nicht nur das Leben ändert sich, denn auch die Versicherungen sind anzupassen.
  • Neben der normalen Krankenversicherung muss ein Student auch noch andere Versicherungen haben, um ein abgesichertes Leben führen zu können.
  • Allerdings gibt es auch Versicherungen, die ein Student nicht braucht, obwohl die Versicherungsunternehmen gern mit Studenten werben.

Viele Versicherungsunternehmen werben mit Studenten, aber nicht alle angepriesenen Versicherungen sind auch wirklich notwendig.

Ein großer Faktor direkt zu Beginn, denn die Studenten brauchen in vielen Bereichen eigentlich keine eigene Versicherung. In der Regel sind Sie über die Eltern mitversichert, so dass eine eigene Versicherung gar nicht notwendig ist. Wichtig ist daher, dass Sie die Angebote vergleichen und das Kleingedruckte studieren!

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Die Krankenversicherung

Die wichtigste Absicherung für die Studenten ist die Krankenversicherung, wobei die meisten Studienanfänger über die Eltern versichert sind.

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist z.B. eine Mitversicherung über die Eltern bis zu einem Alter von 25 Jahren möglich. Dazu kommt dann noch der Wehr oder Freiwilligendienst. Hierbei handelt es sich um eine kostenlose Familienversicherung. Sind die Eltern allerdings in einer privaten Versicherung, dann können Sie sich entscheiden, ob Sie auch privat versichert bleiben oder nicht.

Wenn Sie sich im Studium für eine private Krankenversicherung entscheiden, dann können Sie während des kompletten Studiums nicht in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
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Nach dem 25. Lebensjahr

Studenten, nach dem 25. Lebensjahr, werden versicherungspflichtig in der studentischen Krankenversicherung, wenn sie zu dem Zeitpunkt an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind. Hierbei handelt es sich um eine befristete Mitgliedschaft, die zum Abschluss des 14. Fachsemesters endet aber spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Der Beitrag setzt sich aus dem einheitlichen Sockelbetrag und dem kassenindividuellen Zusatzbetrag zusammen. Jeder Student zahlt also einen unterschiedlichen Beitragssatz, der durch die Zusatzbeiträge der Krankenkasse festgelegt wird.

Der gemeinsame Sockelbetrag beläuft sich auf 10,22% des seit dem Wintersemester 16/17 geltenden BAföG-Bedarfssatzes von 649 Euro. Dazu kommen noch 2,55% für die Pflegeversicherung und der Zusatzbeitrag der ausgesuchten Krankenkasse. Studenten über 23 Jahre ohne Kinder müssen inzwischen mit 2,8% Pflegeversicherung rechnen.

Beispielrechnung:

  • Beitragssatz 10,22% + Zusatzbeitrag
  • Bemessungsgrundlage 649,00 Euro
  • Krankenkassenbeitrag 66,33 Euro
  • Pflegekassenbeitrag (2,8%) 18,17 Euro

Insgesamt 84,50 Euro + Zusatzbeitrag.

Beispielrechnung für Zusatzbeitrag von 0,9%:

  • Beitragssatz 11,12%
  • Bemessungsgrundlage 649,00 Euro
  • Krankenkassenbeitrag 72,17 Euro
  • Pflegekassenbeitrag (2,8%) 17,17 Euro

Insgesamt 90,34 Euro.

Die privat versicherten Studenten zahlen einen individuellen Beitragssatz und der ist abhängig von dem Leistungsumfang des ausgesuchten Tarifes.

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Informationen für familienversicherte Studenten

Die Familienversicherung endet, wenn der Student ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von mehr als 435 Euro oder einen Minijob mit 450 Euro hat. 

In der Regel müssen Studenten sich in so einem Fall selber versichern. Sie dürfen nur in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn sie versicherungspflichtig sind. Das gilt in erster Linie für Arbeitslose, aber auch für Angestellte. Aber nur, wenn das Einkommen für mindestens ein Jahr unter die Pflichtgrenze der Versicherung rutscht. Die Einkommensgrenze liegt seit 2017 bei 57.600 Euro im Jahr.

Krankenversicherung im Ausland 

Mittlerweile legen viele Studenten ein oder zwei Auslandssemester ein, so dass die Krankenversicherungswahl vom Ort abhängig wird.

Es gibt große Unterschiede zwischen einer Uni in Europa oder einer Uni außerhalb der EU. Bei einer Uni in Europa gilt z.B. in der Regel das Sozialabkommen. Das bedeutet, dass der Student die gleichen Leistungen erhält wie in Deutschland. Allerdings können einige Leistungen auch deutlich geringer ausfallen. Privatärztliche Behandlungen oder der Krankenrücktransporte werden allerdings nicht erstattet. Aus dem Grund sollten Sie sich für eine ergänzende Auslandskrankenversicherung entscheiden.

Wenn der Studienaufenthalt  im außereuropäischen Ausland stattfindet, dann gelten die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht. Sie brauchen in dem Fall eine private Krankenversicherung.

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Die Angebote der Versicherungen

Die Angebote der Versicherer sind recht unterschiedlich und unterscheiden sich nicht nur bei den Preisen, sondern auch anhand der Laufzeiten. In der Regel sind diese Verträge mit festen Laufzeiten versehen und können nicht verlängert werden. Für ein Jahr müssen Sie mit Kosten zwischen 350 und 1.300 Euro rechnen. Wichtig ist, dass Sie mehrere Angebote einholen und sie miteinander vergleichen. Aber bedenken Sie, dass nicht nur der Preis entscheidend ist, denn auch Bedingungen und Leistungen sollten Sie beachten.

In der Regel übernimmt die private Auslandskrankenversicherung nicht die Kosten für chronische Erkrankungen oder eine Behinderung.

Die private Haftpflichtversicherung

Im Grunde braucht jeder Mensch eine private Haftpflichtversicherung und das ist auch im Studium nicht anders. 

Die Haftpflichtversicherung kommt immer dann zum Einsatz, wenn bei einer anderen Person ein Schaden fahrlässig verursacht wurde. Schnell kann ein Personenschaden entstehen und der beläuft sich umgehend auch mehrere Hunderttausend Euros. Aus dem Grund müssen Sie genau auf die Mindestversicherungssumme achten, denn sie sollte zwischen drei und fünf Millionen Euro liegen.

Während des Studiums sind Sie bei den Eltern mitversichert, wenn eine Haftpflichtversicherung besteht. Der Schutz besteht für alle volljährigen, nicht verheirateten Kinder, die sich in der Schul- und Berufsausbildung befinden. Nachdem die Ausbildung abgeschlossen ist oder die Altersgrenze von 25 Jahren erreicht wurde, muss jeder eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.

Der Versicherungsschutz kann verloren gehen, wenn Sie eine Pause zwischen dem Ende der Schulausbildung und dem Studienbeginn haben.

Sie sollten sich unbedingt bei Ihrer Versicherung melden und nach dem Studentenstatus fragen, denn dann erfahren Sie auch die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz.

Die Versicherung für die Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig für Studenten, denn Studenten und junge Arbeitnehmer erhalten keine Erwerbsminderungsrente, wenn sie durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr in der Lage sind einer Arbeit nachzugehen.

Dann kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung ins Spiel und sichert den Lebensunterhalt. Die Höhe der Prämie hängt vom Alter ab, so dass es besser ist, wenn Sie sehr jung in die Versicherung einsteigen. Das Studium wird als ausgezeichneter Zeitpunkt für die Versicherung angesehen, wenn Sie die Beiträge zahlen können. Sie können mit Sicherheit eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit günstigen Bedingungen und niedrigen Beiträgen finden.

Einige Versicherungen legen für Studenten problematische Vertragsbedingungen vor, so dass der Schutz manchmal unzureichend ist. So gibt es Versicherungen, die nur dann eine Rente auszahlen, wenn Sie gar keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben können. Auch die Bedingungen sprechen für unterschiedliche Qualitäten der Versicherungen. Ein Stichwort ist die Nachversicherungsgarantie, die nach dem Studium in Kraft tritt.

Wichtig

Die Rente muss ohne Gesundheitsprüfung bis zum höchstmöglichen Alter erhöht werden können, denn dann handelt es sich um eine Nachsicherungsgarantie. Eine mögliche Erhöhung findet meist nach der Heirat oder bei einer Einkommenserhöhung statt. Denken Sie über eine Unfallversicherung nach, wenn Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Allerdings handelt es sich bei der Unfallversicherung nicht um einen Ersatz, denn es wird nicht bei Krankheit gezahlt, sondern nur im Fall einer dauerhaften Invalidität durch einen Unfall.

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Vorsicht bei Kombiangeboten

Immer mehr Versicherungen bieten eine Kombination aus Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge an, aber hier sollten Sie vorsichtig sein.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei den Kombi-Produkten meist mit einem anderen Produkt zusammengesteckt und dabei handelt es sich in der Regel um eine Altersvorsorge. Meistens kommt es zur Kombination mit einer klassischen oder einer fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in solchen Fällen meist nur eine Zusatzversicherung zum Produkt für Altersvorsorge. Das Problem ist einfach, denn die Kombi-Produkte sind mit so hohen Beiträgen bestückt, dass eine dauerhafte Zahlung für viele Menschen kaum möglich ist. Die Gründe sind unterschiedlich, von Arbeitslosigkeit, Kinder, Scheidung bis hin zu einem niedrigen Einkommen. Der erste Weg ist die Aufgabe der Altersvorsorge und dann ist auch der Schutz gegen die Berufsunfähigkeit nicht mehr vorhanden. Damit beginnt das Problem aber erst, denn wenn Sie in Zukunft eine neue Versicherung abschließen wollen, dann kann es sein, dass aufgrund des hohen Alters die Beiträge deutlich höher sind oder es gar keinen Schutz mehr gibt, weil Sie mittlerweile eine Erkrankung haben.

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Die Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung ist auch für Studenten wichtig, wenn keine Absicherung mit Hilfe einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist oder keine Rentenansprüche bestehen. 

Bei der Vereinbarung sollten Sie auf eine hohe Versicherungssumme achten, denn es kommt vor, dass ein Unfall zur Invalidität führt.

Die ergänzenden Versicherungen

Neben den wichtigen Versicherungen gibt es auch ein paar Versicherungen, die als Ergänzung angesehen werden können. 

Hausratversicherung

Zuerst müssen Sie klären, ob die Hausratversicherung der Eltern auch für den Hausrat im Wohnheim oder Studentenzimmer zuständig ist. Der Abschluss einer Hausratversicherung lohnt sich in der Regel eigentlich nur, wenn Sie einen teuren Hausrat besitzen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Versicherungen für Studenten

1. Wie lange ist ein Student über die Eltern krankenversichert?

Ein Student ist so lange über die Eltern krankenversichert bis er das 25. Lebensjahr erreicht hat. Zudem fällt er aus der Versicherung, wenn er einen Nebenjob hat und mehr als 435 Euro im Monat verdient. Allerdings muss der Verdienst regelmäßig die Höhe überschreiten, denn sonst handelt es sich um einen Sonderfall.

2. Brauche ich als Student mit eigener Wohnung eine Hausratversicherung?

Grundsätzlich ist eine Hausratversicherung eine gute Idee, aber nur, wenn der Hausrat teuer war. In einigen Fällen ist der Hausrat auch in der Studienzeit über die Hausratversicherung der Eltern versichert, aber das ist zu erfragen.

3. Wer muss sich um die Versicherung für einen Studenten kümmern?

Sie als Student sind selber für die Versicherungen zuständig. Sie müssen sich informieren und die entsprechenden Versicherungen abschließen, so dass Sie gut abgesichert sind.

4. Wer zahlt die Krankenversicherung für Studenten?

Bis zum 25. Lebensjahr ist der Student über die Eltern kostenlos gesetzlich familienversichert. Danach muss der Student für seine Versicherung selber aufkommen oder er geht einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach.

5. Wie wichtig ist eine Auslandskrankenversicherung für Studenten?

Eine Auslandskrankenversicherung für Studenten ist nur wichtig, wenn Sie außerhalb der EU unterwegs sind und es kein Abkommen mit Europa gibt. Wenn es sich um eine Uni innerhalb Europas handelt, brauchen Sie keine Auslandskrankenversicherung.

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Ein Kommentar

Fazit

Der erste Abschnitt des Lebens ist beendet und eigentlich geht es jetzt in die Berufsausbildung, aber Sie haben sich für ein Studium entschieden. In dem Fall gibt es viele Dinge zu beachten, denn nicht nur die Uni ist eine wichtige Entscheidung, sondern auch das künftige Leben und die Versicherungen. Ein Student braucht notwendige Versicherungen, so dass eine Krankenversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung zuerst geklärt sein müssen. Danach können Sie sich über Hausrat- und Haftpflichtversicherung Gedanken machen, aber in der Regel sind diese Versicherungen nicht notwendig. Achten Sie bei den Versicherungen nicht nur auf die Beiträge, sondern vergleichen Sie auch die Leistungen und die Voraussetzungen. Einige Versicherungen sind für Studenten geeignet und von anderen lassen Sie besser die Finger, weil es sich um teure Kombi-Produkte handelt. Ein Blick ins Kleingedruckte wird Ihnen helfen, so dass Sie gut abgesichert sind und keine unnötigen Versicherungen mit sich rumtragen.

Der Beitrag Versicherungen für Studenten: Die unerlässlichen Policen – alles über Prämien, Leistungen und Voraussetzungen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Regen, Hagel, Sturm und Gewitter: Wofür haftet welche Versicherung? Stellen Sie Ihr eigenes Versicherungspaket zusammen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/regen-hagel-sturm-und-gewitter-wofuer-haftet-welche-versicherung-stellen-sie-ihr-eigenes-versicherungspaket-zusammen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/regen-hagel-sturm-und-gewitter-wofuer-haftet-welche-versicherung-stellen-sie-ihr-eigenes-versicherungspaket-zusammen/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:52:22 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64535 In den Nachrichten kommen immer wieder Informationen wie überflutete Keller, kaputte Fahrzeuge und zerstörte Dächer, aber welche Versicherung kommt für einen solchen Schaden auf? Gibt es überhaupt eine Versicherung für einen dieser Schäden und was

Der Beitrag Regen, Hagel, Sturm und Gewitter: Wofür haftet welche Versicherung? Stellen Sie Ihr eigenes Versicherungspaket zusammen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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In den Nachrichten kommen immer wieder Informationen wie überflutete Keller, kaputte Fahrzeuge und zerstörte Dächer, aber welche Versicherung kommt für einen solchen Schaden auf? Gibt es überhaupt eine Versicherung für einen dieser Schäden und was muss bei der Schadensmeldung beachtet werden?

Das Wichtigste in Kürze

  • Verschiedene Versicherungen regulieren den Schaden, wenn es darum geht, dass ein Unwetter das Dach abgedeckt hat oder Bäume umgeknickt sind.
  • Grundvoraussetzung ist, dass Sie den Schaden umgehend bei der Versicherung melden.
  • Die nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Versicherung für welchen Schaden zuständig ist.

Grundsätzlich sollte man davon ausgehen, dass die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Haus zuständig ist. Dazu gehören das Dach, die Fenster und der Keller. Für alle Schäden am Hausrat ist die Hausratversicherung zuständig, wobei die Gegenstände nicht fest mit dem Haus verbunden sein dürfen. Sie müssen sich also einfach nur im Haus befinden.

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Die Versicherung für Sturmschäden

Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen haften in der Regel für Sturmschäden, aber die Versicherungen finden, dass es erst ab einer Windstärke von 8 stürmisch ist.

Die Windstärke 8 entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h. Sie müssen die Windstärke in der Regel nicht nachweisen, wenn Ziegel und Dachpappe vom Wind weggetragen wurde. Den Versicherungsgesellschaften reicht es meist aus, wenn es im Vorfeld eine offizielle Sturmwarnung gab und wenn auch in der Nachbarschaft andere Häuser betroffen sind.

Manchmal kommt es vor, dass auch der Hausrat in Mitleidenschaft gezogen wird, aber damit die Hausratversicherung den Schaden übernimmt, müssen Sie nachweisen, dass der Hausrat sich innerhalb eines Gebäudes befand. Ausnahmen stellen Markisen und Antennen dar, denn sie werden vom Mieter in der Regel außerhalb des Hauses angebracht. Zudem werden sie meist nur von einem einzelnen Bewohner genutzt. Einige Versicherungen bieten einen zusätzlichen Schutz, wenn bei einem Sturm der Strom ausfällt und das Gefriergut verdirbt.

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Im Internet lauern einige Gefahren, die Sie mit der passenden Versicherung absichern können. Es handelt sich um sogenannte Cyberversicherungen. Sind diese Bestandteil von anderen Versicherungen werden diese oft als Cyberpolicen bezeichnet. Doch was taugen die

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Dachziegel verursachen Autoschäden

Gerade bei starken Sturmböen kommt es immer wieder vor, dass Dachziegel auf einem parkenden Auto landen, dann kommt die Teilkaskoversicherung des Autohalters dafür auf.

Bei der Teilkaskoversicherung gibt es meist eine Selbstbeteiligung und dann wird diese von der Entschädigungssumme abgezogen, so dass nur noch der Rest gezahlt wird.

Umgestürzte Bäume und der daraus entstandene Schaden

Die Teilkaskoversicherung übernimmt den Schaden, wenn der Sturm dafür sorgt, dass ein Baum auf dem Fahrzeug landet.

Stürzt ein Baum während der Fahrt auf die Fahrbahn und es kommt zu einem Unfall, weil Sie nicht mehr rechtzeitig bremsen können, dann haftet die Vollkaskoversicherung. Handelt es sich um einen morschen Baum, dann haftet entweder der Baumbesitzer oder deren Haftpflichtversicherung für den Schaden. In der Regel ist die Beweislast nicht so einfach, wenn ein Sturm daran schuld ist. Handelt es sich um einen gesunden Baum, dann spricht man von höherer Gewalt und der Eigentümer muss nicht haften.

Schneeschäden

Das Hausdach bricht unter der Schneelast zusammen, dann kommt die Gebäude- oder Hausratversicherung zum Einsatz.

Allerdings müssen Sie einen Schutz gegen Elementarschäden abgeschlossen haben.

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Aufgrund der Corona-Pandemie fahren die meisten Autobesitzer deutlich weniger Kilometer. Je nach Versicherungsvertrag können sich viele Verbraucher auf eine Rückerstattung der Versicherungsbeiträge freuen. Das gilt nicht nur für Kunden der Allianz. Alles wird durch Corona

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Regenschäden

Dauerregen hat dafür gesorgt, dass die Keller unter Wasser stehen, die Wände beschädigt sind oder das Inventar kaputt ist, dann hilft eine Police gegen Elementarschäden.

Die Gebäudeversicherung haftet nicht für Schäden, die durch eindringendes Wasser entstehen. Allerdings wird die Police gegen Elementarschäden als Zusatzversicherung angeboten und wird als Ergänzung von Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bezeichnet. Sie deckt noch weitere Schäden ab:

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck und Lawinen

Wichtig ist, dass bei dieser Zusatzversicherung in der Regel eine Selbstbeteiligung vereinbart wird. Die Höhe beläuft sich auf 10% der Schadenssumme. Zu DDR-Zeiten gab es Hausratversicherungen, in denen der Schutz gegen Elementarschäden inbegriffen war und die gelten auch heute noch. Die alten Policen sind von der Allianz-Versicherung übernommen worden und neue Bedingungen haben dafür gesorgt, dass der Elementarschutz ausgeschlossen wurde.

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Ein kleiner Parkrempler beim Ein- oder Ausparken ist Ihnen auch schon passiert? Was haben Sie gemacht? Die beliebte Ausrede „Ich habe nichts bemerkt“ hilft nur selten. Am Ende zahlt zwar die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Aber diese

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Kfz-Teilkaskoversicherung übernimmt Überschwemmungen

Die Kfz-Teilkaskoversicherung übernimmt teilweise auch Schäden, die durch eine Überschwemmung entstanden sind.

Bei der Versicherung gibt es keine Schadensfreiheitsrabatte und so müssen Sie auch keine Rückstufung befürchten. Gibt es eine Selbstbeteiligung, dann wird diese von der Entschädigungssumme abgezogen. Je nach Gesellschaft gibt es Unterschiede in Bezug auf:

  • Kindersitze
  • Warndreieck
  • Verbandskasten

Wichtig zu wissen ist, dass wenn Sie wissentlich in ein gefährdetes Hochwassergebiet fahren und das Fahrzeug dort abstellen, dann könnte es sein, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Das gilt vor allen Dingen, wenn der Versicherte für den Schaden verantwortlich ist. In der Regel übernimmt die Versicherung dann meist nur einen Teil der Schadenssumme.

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Blitzschlagschäden

Die Gebäudeversicherung kommt für den Schaden auf, wenn der Blitz direkt ins Haus einschlägt und dadurch ein Schaden am Haus entsteht.

Schon bei Spuren eines Blitzschlages an dem Gebäude oder dem versicherten Grundstück werden in der Regel ersetzt. In der Gebäudeversicherung sind die sonstigen Gewitterschäden abgedeckt und dazu gehören

  • Überspannung
  • Überstrom
  • Kurzschluss

aber nur, wenn Sie eine Überspannungsklausel im Vertrag haben. Das Gleiche gilt auch für die Hausratversicherung.

Hagelschäden

Die Gebäudeversicherung tritt ein, wenn es zu faustgroßen Hagelbrocken kommt und durch sie ein Schaden am Dach, Fenster oder Rollo entsteht.

Die Teilkaskoversicherung tritt ein, wenn ein Auto betroffen ist.

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Das sollten Sie tun!

  • Melden Sie den Schaden umgehend und wahrheitsgetreu bei der Versicherungsgesellschaft. Sie haben alles zu unterlassen, was dazu beitragen könnte, dass die Versicherung den Schaden nicht mehr feststellen kann. Tun Sie das doch, dann droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Versuchen Sie den Schaden zu mindern, wenn es möglich ist, aber nur in Absprache mit dem Versicherer. Beseitigen Sie Gefahrenquellen und sichern Sie alles ab, damit kein weiterer Schaden entsteht. Dichten Sie das Dach notdürftig ab, wenn nur ein paar Ziegel entfernt wurden. Sollte der Keller unter Wasser stehen, dann müssen Sie mit dem Abschöpfen beginnen.
  • Kontaktieren Sie die Versicherung und fragen Sie nach genauen Anweisungen. Alle Äußerungen des Versicherers lassen Sie sich immer schriftlich geben, damit es zu keinem Missverständnis kommen kann.
  • Dokumentieren Sie die Schäden mit Hilfe von Fotos und Videos. Wichtig ist auch, dass Sie keine beschädigten Sachen wegwerfen.
  • Ein Regulierer wird von der Versicherung geschickt, wobei es sich nicht um einen Gutachter handelt. Er vertritt die Interessen der Versicherung und wird auch von dieser bezahlt.
  • Der Auftrag zur Reparatur und zur Beseitigung des Schadens muss so genau wie möglich festgelegt werden. Regeln Sie schriftlich nicht nur den Ausführungstermin, sondern auch den Auftragsumfang und die Vergütung. Wenn Sie ausreichend Zeit haben, sollten Sie verschiedene Kostenvoranschläge einholen, denn dadurch können Sie Leistungen und Kosten detailliert vergleichen. Aber wichtig ist, dass Sie auch dieses Vorgehen mit de Versicherung besprechen.
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Jeder, der hierzulande ein Kraftfahrzeug führen möchte, muss nicht nur einen Führerschein, sondern auch eine Kfz-Versicherung vorweisen können. Für eine Kfz-Versicherung gilt das, was für Versicherungen anderer Art gilt: Ein eingehender Preis-Leistungs-Vergleich lohnt sich auf

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Schäden vor und im Urlaub

Die Reiserücktrittsversicherung greift ein, wenn der Urlaub noch bevorsteht und wenn die Reise schon begonnen hat, dann kommt die Reiseabbruchversicherung zum Einsatz.

Diese beiden Versicherungen werden in der Regel als Kombination angeboten. Sie können die Reise aufgrund eines Schadens an Hab und Gut nur stornieren, wenn der Schaden einen erheblichen Verlust des Vermögens nach sich zieht. Außerdem muss die Anwesenheit des Versicherten unbedingt erforderlich sein. Der Schaden muss zudem durch Feuer, ein anderes Elementarereignis oder durch die Straftat einer weiteren Person entstanden sein.

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Verbraucherzentrale warnt vor Lebensversicherer Prisma Life und Vertrieb Afa AG

Unkündbare Nebenvereinbarungen beim Abschluss einer Lebensversicherung und unangemessen hohe Provisionen sind der Grund für die Warnung der Marktwächter. Im Visier der Verbraucherschützer ist nicht nur der Lebensversicherer Prisma Life, sondern auch die Vertriebsorganisation Afa AG. Der Lebensversicherer

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Kündigung durch die Versicherung

Viele Versicherungen nutzen die Möglichkeit, dass sie die wichtigen Versicherungen (Wohngebäudeversicherung) kündigen.

Es hat sich gezeigt, dass gerade im Schadensfall immer wieder eine Kündigung durch das Versicherungsunternehmen ausgesprochen wird. In so einem Fall kommt es zu einer außerordentlichen Kündigung, aber es besteht auch die Möglichkeit, dass die Kündigung zum Ablauf der einjährigen Versicherungslaufzeit erfolgt.

Nach der Kündigung müssen Sie sich nach einem neuen Versicherer umschauen und das bedeutet einen hohen Aufwand. Sie wollen schließlich eine Versicherung mit gleichen oder besseren Leistungen. Im besten Fall versuchen Sie selber zu kündigen, wenn Ihnen die Versicherung mit Kündigung droht.

Wenden Sie sich an die Verbraucherzentralen, denn sie können Ihnen nach Kündigung durch Schadensmeldungen helfen und suchen mit Ihnen zusammen eine neue Versicherung.

PKV
Private Krankenversicherung: So wechseln Sie in einen günstigeren Tarif, aber lassen Sie sich von einem unabhängigen Berater beraten

In der privaten Krankenversicherung sind die Beträge immer wieder gestiegen und viele Verbraucher ärgern sich darüber. Dabei müssen Sie das nicht einfach hinnehmen, denn Sie haben die Möglichkeit einen Wechsel durchzuführen. Wir zeigen Ihnen nicht

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Versicherungen

1. Was sind Elementarschäden?

Man spricht von Elementarschäden, wenn der Schaden durch Regel, Hagel, Sturm oder Gewitter entstanden ist.

2. Greift bei einem Sturmschaden immer die Wohngebäudeversicherung?

Grundsätzlich greift die Wohngebäudeversicherung, wenn ein Schaden am Haus durch einen Sturm entstanden ist.

3. Welche Versicherung zahlt, wenn die Keller mit Wasser vollgelaufen sind?

Grundsätzlich greift die Gebäudeversicherung, wenn es sich um einen vollgelaufenen Keller durch Regenwasser oder ähnliches handelt.

4. Welche Versicherung ist für eine abgerissene Markise zuständig?

Bei einer abgerissenen Markise durch einen Sturm kommt die Hausratversicherung zum Einsatz, aber nur wenn es sich um die Markise des Versicherungsnehmers handelt.

5. Was kostet eine Zusatzversicherung für Elementarschäden?

Sie können eine Zusatzversicherung für Elementarschäden abschließen und müssen dann einen zusätzlichen Beitrag zahlen. Die Höhe wird anhand der Versicherung und der Leistung bestimmt.

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Fazit

Versicherungen sind heute sehr wichtig, denn gerade bei einem Sturm, Hagel oder Gewitter kann es am Gebäude zu einem erheblichen Schaden kommen. Es gibt unzählige Versicherungen, die eintreten, aber durch die Vielzahl der Versicherungen steigt man kaum durch. Aus dem Grund sollten Sie den Text aufmerksam lesen und sich über die verschiedenen Möglichkeit informieren, bevor Sie Ihr Versicherungspaket zusammenstellen.

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