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Auslandsurlaub mit dem Mietwagen: So vermeiden Sie Ärger und Fallen – Ein Übergabeprotokoll kann unnötige Streitigkeiten verhindern


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Urlaub ist heute nicht einfach nur ein paar Tage im Hotel oder am Strand zu verbringen, auch das Anschauen von Sehenswürdigkeiten oder das Besuchen der bekannten Städte gehört dazu. Damit Sie auch im Urlaub unabhängig sind, sollten Sie sich einen Mietwagen buchen. Der Mietwagen sorgt dafür, dass Sie Ihre Zeit frei einteilen können, aber vermeiden Sie Ärger und achten Sie auf Fallen bei der Mietwagenmietung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Buchen Sie Ihren Mietwagen im besten Fall schon in Deutschland, so dass Sie sich frühzeitig drum gekümmert haben und denken Sie daran, dass Sie das Kleingedruckte aufmerksam lesen.
  • Schauen Sie bei den angebotenen Versicherungen genau hin, denn Sie brauchen auf jeden Fall eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Allerdings sollten Sie auf die Deckungssumme achten, denn viele Anbieter setzen den Betrag zu niedrig an und im Schadensfall haben Sie das Nachsehen.
  • Bei der Übergabe des Fahrzeugs sind alle Mängel zu dokumentieren und Sie sollten sich das Protokoll vom Anbieter unbedingt unterschreiben lassen.

Frühzeitig reservieren und buchen

Ein Mietwagen sollte frühzeitig gebucht werden, denn das schont nicht nur die Nerven, sondern kann Ihnen auch eine Menge Rabatte, Sonderkonditionen und somit bares Geld sparen.

Genau wie bei allen anderen Dingen auch, zählt beim Mietwagen die Devise, vergleichen kann sich lohnen. Achten Sie beim Preis unbedingt darauf, dass alle Kosten enthalten sind. Zudem sollten Sie nur einen Vertrag nehmen, welchen Sie auch noch kurz vor Reiseantritt stornieren können. Sie haben eine Rundreise geplant, dann vereinbaren Sie unbegrenzte Kilometer, aber für kurze Trips kann die Begrenzung der Kilometer durchaus einen Sinn machen.

Bevor Sie den Mietwagenvertrag unterschreiben, sollten Sie alle Seiten genau lesen und sich alle Unterlagen aushändigen lassen. Dazu gehören die Bestätigung der Reservierung, aber auch die Vertragsbedingungen. Sie können die Papiere auch ausdrucken. Aber wichtig ist, dass Sie den Vertrag auf keinen Fall unterschreiben, wenn es Passagen gibt, die Sie nicht verstehen.

Das Recht nach den Ortsbestimmungen gilt, wenn es zu Streitigkeiten kommen. Der Bestimmungsort ist der Ort, an dem der Mietwagen übergeben und der schriftliche Vertrag geschlossen wird. Anhand des Ortes wird auch der Ort für einen eventuellen Prozess ausgesucht. Das deutsche Recht gilt bei einem deutschen Mietwagenvermittler.

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Teure Fallen bei den Versicherungen

Die Versicherung ist für einen Mietwagen immens wichtig und diese gilt es zu prüfen, so dass Sie sich die Mietwagen- und Versicherungsbedingungen genau anschauen sollten.

Sie haben den Mietwagen im Ausland gebucht, dann richtet sich der Versicherungsschutz nach den Vorschriften des Landes. Im Mietpreis enthalten ist die wichtige und notwendige Kfz-Haftpflichtversicherung. Allerdings gelten in einigen Ländern ziemlich niedrige Deckungssummen und diese reichen für einen Personenschaden nicht aus. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Deckungssumme mindestens 1 Million Euro hat.

Zusätzlich können Sie eine Mallorca-Police abschließen. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Kfz-Versicherung. Sie verfügen vielleicht schon über diesen Schutz, wenn Sie beispielsweise den Mietwagen mit Hilfe der Kreditkarte gebucht haben. Auch ein Autoschutzbrief oder eine Kfz-Versicherung kann schon enthalten sein. Schließen Sie eine Traveller-Police ab, wenn Sie außerhalb der EU einen Mietwagen buchen.

In der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung sind die selbst verschuldeten Schäden nicht abgedeckt und auch der Diebstahls des Fahrzeugs ist nicht eingerechnet. Experten empfehlen, dass Sie eine Vollkaskoversicherung abschließen und zwar ohne Selbstbeteiligung. Zudem sollte Diebstahl, Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden und Dach, sowie Steinschlag abgedeckt sein.

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Die abgeschlossenen Versicherungen gelten nur für die angemeldeten Fahrer und wenn ein an anderer Führerscheinbesitzer fährt, dann erlischt der Versicherungsschutz.

Sie brauchen unbedingt eine Haftpflichtversicherung, vor allen Dingen, wenn keine Mallorca-Police oder Traveller-Police vorhanden ist. In den Unterlagen sollte mindestens eine der folgenden Versicherungen stehen:

  • LIS (Liability Inurance Supplement) Erhöhung der Haftpflicht-Deckungssumme
  • EP (Extended Protection) Erhöhung der Haftpflicht-Deckungssumme
  • ALI (Additional Liability Insurance) höhere Haftpflicht-Deckungssumme
  • SLI (Supplemental Liability Insurance) höhere Haftpflicht-Deckungssumme
Auch bei den Vollkaskoversicherungen gibt es ein paar Kürzel:
  • LDW (Lose Damage Waiver) Vollkaskoversicherung mit Haftungsbefreiung für Schäden am Mietwagen, aber auch bei Diebstahl und Vandalismus
  • SCDW (Super CDW) Vollkaskoversicherung mit oder ohne geringem Selbstbehalt
  • CDW (Collision Damage Waiver) Vollkaskoversicherung mit Haftungsreduzierung, aber von Land zu Land wird unterschiedlich mit der Haftungsbefreiung umgegangen
Sie können auch eine Personeninsassenversicherung abschließen, aber diese ist nur im Ausnahmefall notwendig. Eine Möglichkeit ist, wenn es keine Auslandsreisekrankenversicherung gibt oder keine Unfallversicherung vorhanden ist.

Die Versicherungen sind unter den folgenden Namen bekannt

  • PAI (Personal Addicent Insurance) Personeninsassenversicherung bei Verletzung und Tod
  • PEC (Personal Effects Coverage) Personeninsassenversicherung
  • CPP (Carefree Personal Protection) Personeninsassenversicherung
  • PAE (Personal Accident and Affects Coverage) Personeninsassen- und Gepäckversicherung

Es gibt noch viele Versicherungsangebote, die auch im Einzelfall sehr wichtig sein können, aber nur wenn kein entsprechender Schutz vorhanden ist.

Die UMP (Unisured Motorist Protection) fällt in diesen Bereich, denn es handelt sich um eine Zusatzversicherung bei Verletzung oder Tod durch flüchtige oder unversicherte Unfallgegner. Eine solche Versicherung ist in dritte Welt Ländern und den USA wichtig. Die STP (Super TP) ist eine Diebstahlversicherung ohne oder mit einer geringen Selbstbeteiligung und kann sinnvoll sein, wenn Sie keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Auch die TP (Theft Protection) ist eine Diebstahlversicherung, aber sie ist meist mit Selbstbeteiligung versehen.

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Extrakosten gibt es fast immer

Es kommt immer wieder zu Zusatzkosten und diese fallen in erster Linie bei Sonderausstattungen an. Dazu gehören Kindersitze oder auch ein Navigationsgerät.

Auch auf die Einwegmiete müssen Sie achten, denn sie kann teuer werden. Das bedeutet, wenn Sie den Mietwagen an einem anderen Ort abgeben wollen. Der Einsatz von Schneeketten oder Winterreifen kann auch teuer werden.

Bei der Buchung des Mietwagens sollten Sie auf alle möglichen Zusatzkosten achten, ansonsten wird es für Sie sehr teuer. Es entstehen sogar Mehrkosten, wenn Sie einen Fahrer einschreiben, der jünger als 25 Jahre ist.

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Streit bei Kratzern oder anderen Schäden

Bei der Abgabe des Fahrzeugs kommt es oft zu Streit, denn der Anbieter ist der Meinung, dass der Kratzer noch nicht vorhanden war, aber Sie sagen, dass er schon da war.

Zwei unterschiedliche Meinungen sorgen immer für Streit und aus dem Grund sollten Sie den Mietwagen auch nie außerhalb der Öffnungszeiten abholen. Der Grund ist einfach, denn ein vorhandener Mitarbeiter kann Ihnen bei der Bestandsaufnahme von Kratzern oder Schäden helfen, so dass der Zustand des Fahrzeugs dokumentiert werden kann. Machen Sie Fotos der Gebrauchsspuren und auch von der Tankanzeige. Zudem halten Sie alle Mängel in einem Übergabeprotokoll fest.

Im Mietwagen sollte ein Warndreieck, Verbandskasten und Warnwesten enthalten sein. In einigen Ländern gehören auch Feuerlöscher, Alkoholschnelltester, Abschleppseil und Ersatzlampen-Sets zur Ausstattung.

Bei der Rückgabe des Fahrzeugs sollten Sie sich ein Protokoll unterschreiben lassen und stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen erhalten. Gerade die Unterlagen, welche Sie als Sicherheit hinterlegt haben wie zum Beispiel einen Kreditkarten-Zahlungsbeleg, den Sie unterschrieben haben.

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Kaution kostet bis zu 2.300 Euro

In der Regel müssen Sie mit einer Kaution rechnen, wenn Sie den Mietwagen abholen. Für die Mietdauer wird der Betrag auf der Kreditkarte geblockt, damit eventuelle Schäden am Fahrzeug abgedeckt sind.

Aus dem Grund sollten Sie darauf achten, dass Ihr Verfügungsrahmen nicht nur die Kaution, sondern auch die restlichen Tage des Urlaubs ausreicht. Die Kaution wird immer auf den Hauptfahrer ausgestellt und kann eine Höhe von bis zu 2.300 Euro haben. Sie müssen allerdings mit mindestens 300 Euro Kaution rechnen.

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Beim Unfall müssen Sie Folgendes beachten

Bei einem Unfall oder Diebstahl halten Sie sich unbedingt genau an die Versicherungsbedingungen und rufen Sie sofort den Autovermieter an.

Die Polizei informieren Sie, wenn es sich um einen Diebstahl handelt, damit ein Bericht erstellt wird. Sie sollten auf jeden Fall ein Unfallprotokoll erstellen. Ein solches Formular finden Sie in der Regel im Handschubfach des Mietwagens. Das ausgefüllte Formular legen Sie beim Autovermieter vor. Sie müssen zudem Fotos machen und zwar nicht nur von den entstandenen Schäden, sondern auch von der Unfallumgebung. Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Beteiligten und eventuellen Zeugen.

Ein Schadensbericht wird bei Fahrzeugrückgabe angefertigt und diesen müssen Sie unterschreiben, aber lassen Sie sich auch ein Exemplar geben. Alle Belege rund um den Automietvertrag bewahren Sie sorgfältig auf, darunter auch den Nachweis zur Kautionszahlung und den Unfallbericht. Die Schadensabwicklung wird in der Regel von dem Vermieter in Deutschland abgewickelt, wenn Sie dort einen Mietwagen gebucht haben.

In der Regel zahlen Sie den Schaden am Mietwagen selber und zwar direkt im Urlaubsland. Die Kontaktdaten und Meldefristen sind sehr unterschiedlich und variieren je nach Anbieter.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Mietwagen im Urlaub

1. Wie hoch ist die Kaution für einen Mietwagen?

Die Höhe der Kaution ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und kann zwischen 300 Euro und 2.300 Euro liegen.

2. Muss ich die Kaution in bar vorlegen?

Die meisten Anbieter arbeiten mit dem Blocken der Kreditkarte und das bedeutet, dass die Höhe der Kaution auf der Kreditkarte geblockt ist, damit Sie eventuelle Schäden direkt bezahlen können.

3. Wer darf mit dem Mietwagen fahren?

Bei der Reservierung müssen Sie die potentiellen Fahrer des Mietwagens angeben und dann dürfen auch nur die angemeldeten Fahrer den Mietwagen bewegen.

4. Dürfen 22 Jährige auch einen Mietwagen fahren?

Auch junge Menschen mit einem Führerschein dürfen den Mietwagen fahren, aber dann entstehen in der Regel Zusatzkosten.

5. Was ist eine Kilometerbegrenzung beim Mietwagen?

Mietwagen werden oft zu Pauschalpreisen angeboten und in den Preisen ist eine feste Kilometerzahl vorhanden. Das bedeutet, solange Sie unter dieser Zahl bleiben zahlen Sie keine Extrakosten. Fahren Sie mehr, dann müssen Sie auch tiefer in die Tasche greifen.

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Aktuell macht das Coronavirus vielen Verbrauchern auch in finanzieller Sicht Sorgen. Was wird aus der geplanten Urlaubsreise? Kann diese kostenfrei storniert werden? Oder müssen Sie die Reise bezahlen, ohne diese antreten zu können. Die Verbraucherzentrale

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Fazit

Heute ist der Mietwagen im Urlaub wichtig, denn die Unabhängigkeit und die Flexibilität ist den Urlaubers auch während des Urlaubs wichtig. Ein Mietwagen können Sie schon in Deutschland reservieren und müssen sich vor Ort nur noch um ein paar andere Dinge kümmern. Kontrollieren Sie immer das Fahrzeug auf Kratzer oder Schäden, damit es bei der Rückgabe keine Streitigkeiten gibt. Zudem sollten Sie ein Übergabeprotokoll schreiben und dieses von einem Mitarbeiter des Vermieters unterschreiben lassen. Achten Sie zudem auf eine ausreichende Versicherung, damit es am Ende keine bösen Überraschungen gibt.

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