Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Gebrauchtwagen: Unfall bei Probefahrt – Wer bezahlt den Schaden


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Sie möchten einen günstigen Gebrauchtwagen von einem privaten Verkäufer erwerben. Natürlich gehört eine kurze Probefahrt dazu. Doch was ist, wenn auf dieser Probefahrt ein Unfall passiert. Wer muss bezahlen? Diese Frage beschäftigt Käufer wie Verkäufer und wird dennoch viel zu selten bedacht.

Es spielt keine Rolle, ob Sie ein Auto von einem Händler oder von privat erwerben. Eine Probefahrt gehört auf jeden Fall dazu. Schließlich möchten Sie nicht nur nach der Beschreibung des Verkäufers kaufen, sondern sich selbst ein Bild vom Fahrgefühl machen. Häufig finden Probefahrten ganz unkompliziert statt.  Bei privaten Fahrzeugverkäufen fährt der Verkäufer in der Regel ohnehin mit.

Die wenigsten Käufer und Verkäufer machen sich über einen möglichen Unfall Gedanken. Doch dieser ist schneller passiert als gedacht. Denn der Interessent fährt in der Regel ein ihm unbekanntes Auto. Bei der Begutachtung von Armaturenbrett und Co. ist der Fahrer schnell abgelenkt und es kann zu einem Unfall kommen. Schnell stellt sich dann die Frage, welche Kosten anfallen und wer diese zu tragen hat.

Finanzielles Risiko für den Probefahrer

Da bei jeder Testfahrt, wie bei jeder normalen Fahrt auch, ein Unfall passieren kann, sollten Sie sich darüber im Vorfeld Gedanken machen. Zu empfehlen ist der Abschluss eines Probefahrt-Vertrages. Händler schließen derartige Vereinbarungen oft schon im eigenen Interesse ab. Doch bei privaten Verkäufen wird das gern eingespart. Schließlich sitzt der Verkäufer in der Regel mit im PKW.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Fahrer für alle verschuldeten Unfälle verantwortlich ist und für den Schaden haften muss. Das bedeutet natürlich nicht, dass Sie als Probefahrer nun alles aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Vielmehr sind Sie als Testfahrer in der Regel über die Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters versichert. Doch genau an dieser Stelle sind einige Fallen versteckt, weshalb Käufer und Verkäufer unbedingt einen Probefahrt-Vertrag abschließen sollten. Dann gibt es im Nachhinein keine Unklarheiten.

Das gehört in den Probefahrt-Vertrag

Was eigentlich klar ist, wird in der Praxis nur sehr selten gemacht. Der Verkäufer sollte sich von Antritt der Probefahrt in jedem Fall den Führerschein des potenziellen Käufers zeigen lassen. Außerdem sollte vereinbart werden, dass die Probefahrt kostenfrei ist. Ganz wichtig ist, dass im Vertrag festgehalten wird, wie das Fahrzeug versichert ist und welche Selbstbeteiligung im Falle eines Unfalls für den Testfahrer fällig wird.

Ein häufiger Streitpunkt ist auch die mögliche Rückstufung des Fahrzeughalters, wenn während der Probefahrt ein Unfall passiert und die Versicherung den Schaden reguliert. In der Vereinbarung zur Probefahrt sollte geregelt werden, wie damit umgegangen wird.

Tipp: Prüfen Sie als Verkäufer vor einer möglichen Probefahrt, ob fremde Fahrer zugelassen und versichert sind. Es gibt Versicherungsverträge, die nur einen bestimmten im Versicherungsvertrag benannten Fahrer zulassen oder Einschränkungen beim Alter des Fahrers vorsehen.

Download der Probefahrt-Vereinbarung

Den Inhalt einer Vereinbarung für die Probefahrt müssen Sie sich nicht selbst ausdenken. Vielmehr ist es nur wichtig, dass Sie vor Aushändigung des Autoschlüssels an einen Interessenten an den Abschluss des Vertrages denken. Lassen Sie sich in jedem Fall den Personalausweis und den Führerschein zeigen. Vertrauen Sie nicht darauf, dass der Interessent Ihnen die richtigen Daten angibt. Eine Vereinbarung über die Probefahrt mit einem gebrauchten Kraftfahrzeug können Sie hier beim ADAC herunterladen.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?
Wie hilfreich fanden Sie den Artikel?
Sende
Benutzer-Bewertung
0 (0 Stimmen)

3 Gedanken zu „Gebrauchtwagen: Unfall bei Probefahrt – Wer bezahlt den Schaden“

Schreibe einen Kommentar