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streamoro.de/flixago.de/streamago.de/boboflix.com/streamnox.com/kinolox.de: Rechnung über 238.80 € pro Jahr – Was ist das?


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Wer auf der Suche nach Streaming-Anbietern für Kinofilme ist, könnte aktuell auf die Webseiten streamdome.de, flixago.de, streamoro.de, StreamGogo.de, streamago.de, boboflix.com, kinolox.de oder streamnox.com stoßen. Doch wer die Dienste nutzt, wird nach wenigen Tagen mit einer Rechnung über 238,80 Euro überrascht. Viele Nutzer fragen, ob es sich hier um Betrug handelt und was das eigentlich ist? Wir erklären, wie es zu den Rechnungen des Streaming-Portals kommt.

Neue Streaming-Portale sprießen seit einiger Zeit wie Pilze aus dem Boden. Allerdings handelt es sich scheinbar immer um den gleichen Anbieter. Denn optisch unterscheiden sich die Portale nicht. Dafür verschwinden einige Streamingportale genauso schnell, wie sie aufgetaucht sind. Wir haben beispielsweise schon über iMaxFilme.com, mexkino.com, cinemadome.net und kinopalast24.com berichtet. Auch flexkino.com war bei uns schon ein Thema. Allenfalls die Domain und teils die verantwortliche Firma weicht ab. Das Geschäftsprinzip bleibt allerdings gleich und führt immer wieder zu bösen Überraschungen. Diese Überraschungen sind für den Nutzer meist nicht positiv. 

Kostenlose Streaming-Dienste im Internet sind sehr beliebt. Schließlich können Sie damit Kinofilme per Video-on-demand direkt auf Ihr Smartphone, den Computer oder einen Smart-TV streamen. Doch Streaming ist nicht gleich Streaming. Es gibt einige Fallen. So könnte es beispielsweise passieren, dass Sie sich strafbar machen, wenn Sie Kinofilme auf illegalen Portalen ansehen. Andererseits ist nicht alles kostenlos, was es im Internet gibt. Letzteres trifft auch auf die Webseiten streamago.de, boboflix.com und streamnox.com zu. 

  • Die Streamingportale Flixago.de, StreamGogo.de, streamago.de, boboflix.com, kinolox.de, streamdome.de und streamnox.com stellen Kinofilme aus dem Erscheinungsjahr 2002 bis 2017 zum Abruf zur Verfügung.
  • Kostenlos sind die Portale allerdings nicht. Im Gegenteil: Wer sich registriert, muss nach der 5-tägigen Testphase den Preis für ein einjähriges Abonnement bezahlen. 238,80 Euro werden laut Nutzungsbedingungen fällig.
  • Wer die Webseite StreamGogo.de oder streamdome.de nutzt, soll sogar 358,80 Euro pro Jahr bezahlen.
  • Innerhalb der ersten 5 Tage können Sie das Abo abbestellen und Ihre Daten auf dem Portal löschen lassen. Erst danach beginnt das kostenpflichtige Abonnement.
  • Von einer Abofalle kann aus unserer Sicht auf streamdome.de, StreamGogo.de, boboflix.com und streamnox.com nicht gesprochen werden, da bei der Registrierung der Preis genannt wird und der Nutzer einen Button „Jetzt Kostenpflichtig Registrieren“ bestätigen muss. Auch deutschsprachige Nutzungsbedingungen mit Hervorhebung der Kostenpflichtigkeit sind auf streamdome.de, StreamGogo.de, boboflix.com und streamnox.com vorhanden.
  • Lediglich auf dem Portal streamago.de sind die Nutzungsbedingungen in englischer Sprache und der Preis wird verschwiegen. Das dürfte eindeutig gegen deutsche Gesetze verstoßen.
  • Fraglich ist dennoch, ob die Nennung des monatlichen Preises und die Nutzungsbedingungen nach der deutschen Gesetzgebung ausreichend und zulässig sind. Urteile zu diesen Portalen gibt es bisher noch nicht.
  • Die in den AGB genannten Unternehmen haben teilweise nichts mit der Webseite zutun. Es handelt sich vielmehr um einen Datenmissbrauch. Aufgrund dieser Tatsache ist es unwahrscheinlich, dass der Betreiber der Webseite jemals rechtlich gegen den jeweiligen Nutzer des Streamingportals vorgeht. 
  • Wenn Sie überraschend eine Rechnung bekommen haben, dann sollten sich bei der nächsten Beratungsstelle der Verbraucherzentrale oder bei einem Rechtsanwalt rechtlich beraten lassen. 

Wer betreibt die Streaming-Portale eigentlich?

Die Streaming-Portale StreamGogo.de, boboflix.com und streamnox.com werden aktuell von der BIZCON LTD betrieben, die ihren Sitz beispielsweise in 47 St. Fagans Street, Caerphilly, Mid Glamorgan, Wales, CF83 1FZ, United Kingdom hat. Teilweise werden auch andere Adresse im Ausland als Sitz angegeben. Dagegen ist die Lovelust Ltd. aus Wales als Vertragspartner auf der Webseite streamago.de angegeben.

09.12.2017 Das Streamingportal streamdome.de wird laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Firma ANMAMA LIMITED, 299 Amhurst Road,, London, England, N16 7UX betrieben. Doch das stimmt nicht. Onlinewarnungen.de hat mit dem Unternehmen gesprochen. Die Daten des existierenden Unternehmens ANMAMA LIMITED werden missbräuchlich verwendet. Das Unternehmen hat weder mit der Webseite etwas zutun, noch fordert dieses Unternehmen Geld von den Nutzern. Vielmehr ist die ANMAMA LIMITED durch den Datenmissbrauch selbst geschädigt. Das Unternehmen geht rechtlich gegen den Seitenbetreiber vor und versucht den Namen aus der Webseite zu entfernen.

Es ist nicht sinnvoll, dass Sie die ANMAMA LIMITED anrufen oder schriftlich per E-Mail oder Brief kontaktieren. Die Inhaber des Unternehmen können Ihnen nicht helfen.

Sind streamdome.de, StreamGogo.de, streamago.de, boboflix.com, kinolox.de und streamnox.com legal und ist hier alles rechtens?

Grundsätzlich stellt sich bei Streamingportalen immer auch die Frage, ob die angebotenen Filme legal angeboten werden oder ob es sich um ein illegales Portal handelt. Ganz eindeutig ist das für den Nutzer in vielen Fällen nicht. Letztlich geht es immer darum, ob der Nutzer von der Illegalität des Portals wissen musste. Wir haben dazu in der Vergangenheit zu mexkino.com mit Rechtsanwalt Florian Schuh von der Kanzlei elixir rechtsanwälte | martens & partner gesprochen. Seine Auskunft lässt sich aufgrund der vergleichbaren Aufmachung und Bedingungen wie mexkino.com aus unserer Sicht auf die aktuellen Portale übertragen. Er ist folgender Meinung:

Man sollte kurz darüber nachdenken, ob das legal ist und Abmahnungen drohen. Angesichts der Kosten, die höher sind als gängige Streaming-Dienste, gehe ich aber nicht davon aus, da es sich nicht um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt. Darauf kommt es bei der Verletzung von Urheberrechten an.

Rechtsanwalt Florian Schuh von elixir rechtsanwälte | martens & partner

Weiter stellt sich die Frage, ob die Firma die Kosten für das Abo einklagen kann und ob der Vertragsabschluss legal ist. Dazu meint Rechtsanwalt Schuh im Fall von mexkino.com:

Einen wirksamen Vertragsschluss sehe ich kritisch. Die Nutzungsbedingungen sind sehr einschränkend für den Verbraucher. Der Anbieter behält sich das Recht vor, während der Vertragslaufzeit fast alles zu ändern. Rechte des Nutzers werden dabei aber nicht begründet (Kündigung, Geld zurück…). Ziff. 9 und 12 sind völlig unverständlich und mE unwirksam. Ebenso die Haftungsausschlüsse. Die Teilnichtigkeit von Vereinbarungen führt bei Verbrauchern schnell zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages.

Rechtsanwalt Florian Schuh von elixir rechtsanwälte | martens & partner

Wer eine Rechnung vorliegen hat, sollte diese also in jedem Fall rechtlich prüfen lassen. Unter Umständen ist die Abwehr der Forderung durch einen Rechtsanwalt deutlich günstiger, als die Zahlung der Abokosten. Letztlich sollten Sie das jedoch individuell prüfen lassen. Neben Rechtsanwälten wie der Kanzlei elixir rechtsanwälte | martens & partner stehen auch die Verbraucherzentralen für eine kostenpflichtige Beratung zur Verfügung.

Unser Tipp: Lesen Sie die Nutzungsbedingungen vor der Registrierung auf einer unbekannten Webseite immer sehr genau. Informieren Sie sich über die Kosten, bevor Sie persönliche Daten eingeben. Dann bleiben böse Überraschungen erspart.

Wir empfehlen einen Blick in unseren Übersichtsartikel mit legalen Streamingdiensten, die Sie kostenlos oder kostenpflichtig nutzen können. Hier ist das Risiko böser Überraschungen deutlich geringer. 

Auch auf streamtime.de und streamoro.de werden Abos verkauft und Verbraucher abgezockt

13.11.2017 Auch bei der Webseite streamoro.de wird kräftig getrickst. Denn auf der Registrierungsseite erfahren Sie nichts von zusätzlichen Kosten. Die aus den Nutzungsbedingungen hervorgehende Firma BIZCON LTD aus England verrät nur in den selbigen, dass nach einer 5-tägigen kostenfreien Nutzung, der Account in einen Premiumaccount umgewandelt wird. Sollten Sie eine Rechnung von diesem Anbieter erhalten, sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen. 

01.11.2017 Das gleiche Filmangebot finden Sie mit der gleichen Aufmachung auch auf streamtime.de. Allerdings wird auf dieser Seite tatsächlich mächtig getrickst. Zwar wirbt der Anbieter, die Lovelust Ltd. aus Wales, nicht direkt mit einem kostenlosen Streamingangebot. Allerdings wird bei der zwingend notwendigen Registrierung aktuell verschwiegen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Das dürfte nach dem deutschen Verbraucherrecht unzulässig sein, weshalb Sie vor der Zahlung unbedingt rechtlichen Rat einholen sollten. Bisher ist uns noch kein Fall bekannt, wo diese Unternehmen ihre Forderung auf dem Rechtsweg geltend gemacht haben.

Haben Sie eine Rechnung bekommen?

Bitte berichten Sie in den Kommentaren unter dem Artikel über Ihre Erfahrungen und stellen Sie Ihre Fragen. Sie kommen so mit anderen Lesern in Kontakt. 

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4.14 (7 Stimmen)

64 Gedanken zu „streamoro.de/flixago.de/streamago.de/boboflix.com/streamnox.com/kinolox.de: Rechnung über 238.80 € pro Jahr – Was ist das?“

  1. Ist trotzdem eine Abofalle, auch wenn der Preis auf der ersten Seite steht.
    Denn auf der letzten Seite müssen die Konditionen aufgeführt werden, was sie nicht werden.
    (Button Lösung)
    Somit kann der Verbraucher nicht zur Zahlung gezwungen werden.

    Antworten
  2. Hallo
    Ich habe heute auch eine Rechnung in höhe von 358,80€ bekommen.
    Ich vermute mal das das streamingportal neu ist es nennt sich MoroFlix.de .
    Anmaß Limited wird auch erwähnt.
    Das witzige ist das am selben Tag der Rechnung auch ein Video bei YouTube erschienen ist, wo behauptet wird das alles rechtens ist und man bezahlen müsse.
    Über moroflix existiert bis heute 10.12.2017 22:20 bis auf das Video nichts .

    Antworten
  3. Hey,
    auch ich bin Opfer von Wowflix.de geworden und habe am 30.11. Mail von Alexander Schwarz bekommen. Soll nach 5 Tage Testphase 358,80€ bezahlen.
    Habe schriftl. widerrufen, aufgrund gesetzlicher Widerrufsfrist 14 Tage und hoffe das es damit erledigt ist.

    Antworten
  4. Hallo,
    auch ich bin Opfer von StreamGoGo geworden und erhielt eine Rechnung.
    Ich habe anschl. von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch gemacht, eine Mail gesendet, ein Fax und
    ein Einschreiben nach Coventry, UK, geschickt.
    Fax ging nie durch, Post kam heute zurück ( nicht abgeholt … ), auf die Mailkam nie eine Antwort.
    Ich habe aber seitdem auch nichts mehr von denen gehört.

    Antworten
    • Hallo Dirk,

      mir ist das selbe passiert. Hat sich mittlerweile dass ganze erledigt nachdem du deinen Widerruf abgegeben hast und dann nicht mehr reagiert hast? Oder haben die sich wieder gemeldet und du hast doch noch zahlen müssen?

      Über eine antwort wäre ich dir mega Dankbar :)liebe Grüße Lena

      Antworten
  5. Und mit diesem schreiben wurde ich eben kontaktiert. Bitte um antworten,

    Sie müssen Ihre Rechnung bezahlen wegen dem Auswärtsgeschäfte – Gesetz (“ FAGG“) da Sie aus mehreren gründen mit Uns einen gültigen Kaufvertrag haben.

    Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (“ FAGG“) regelt, dass eine Schaltfläche, die zu einem „Kostenpflichtig Registrieren“ oder einen gleichartigen eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein muss. „http://lexflix.de/join/“

    Die Schaltfläche, die auf der Streaming Anbieter zu einer Mitgliedschaft führt, ist mit „Kostenpflichtig Registrieren“ beschriftet. Damit gibt es einen gültigen Kaufvertrag.

    Antworten
    • Das hat er auch zu mir geschrieben gehabt.

      Bei einem Kaufvertrag bzw. Bei einem Rechtsgeschäft sollte man sich auch an die Richtlinien halten. Das heißt auch das man einen Widrrufsrecht hat.

      Antworten
  6. „http://Lexflix.de“

    Mir ist das gleich passiert. Ebenfalls taucht ein Alexander Schwartz auf.

    Hat jemand schon was von einem Anwalt oder Inkasso bekommen?

    Antworten
  7. Hallöchen,

    Ich hab das gleiche Problem auf der Internetseite Lexflix.

    Da ist auch ein Alexander Schwarz und der ist sehr unfreundlich und fängt direkt an mit Anwalt und Inkasso zu drohen.
    Auf das Thema Widerrufsrecht stößt man bei ihm auf taube Ohren. Da kommt nur der Satz „Sie bekommen Post.

    Meine Frage ist, hat jemand schon was von einem Anwalt etc erhalten in irgendeiner Art und Weise?

    Antworten
  8. Hallo Ihr Lieben,
    ich bin auch geprellt worden und habe eine Aufforderung zur Begleichung i.H. von 358,80€ erhalten. Androhung von Anwalt und Inkasso ,sowie einem äußerst „netten“ Anruf aus Berlin am selben Tag inklusive. Das dubiose ist, und deswegen wurde ich stutzig, ich habe die 5-Tage-Testphase gar nicht zu 100% nutzen können, da mir die Deaktivierung des Accounts im Laufe des 5. Tages schon verwehrt wurde. Zum Nachrechnen: Registriert am 18.11.17 (steht auch so in der netten Mail), schriftl. Kündigung und Widerspruch gegen die Rechnung per Email am 23.11.17. Also 23-18=5 ! Am Telefon verklickert mir die Frau jedoch es wären 6 Tage! Habe der gar nicht mehr zugehört und aufgelegt. Also fing ich an, etwas zu googeln und bin auch hier gelandet.
    Vielen Dank an Beate Quosig, die den § 312i BGB eingebracht hat. Sehr nützlich sind ebenfalls die Beiträge unter „https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/205.html“ und die Auskunft unter VIES. Die angegebenen Steuer- und Handelsregisternummmern der Fa. BIZCON Ltd. sind einfach nach MIAS der Europäischen Kommission ungültig, gibt es also gar nicht. Kein Unternehmen – kein Vertrag – keine Rechnung. Ergo, der Rechnung widersprechen, fristlos kündigen, Account sofort löschen lassen, Verbraucherzentrale informieren und bloß nicht zahlen.
    Ciao und Gruß
    Michael

    Antworten
  9. Moin Ihr Lieben,

    meine Nichte (16) ist in die gleiche Falle getappt.

    Die Zahlungsaufforderung inkl. Mahnung ist in der gleichen Mail gewesen, man hat somit nicht mal die Möglichkeit erst einmal die Rechnung zu prüfen oder sonstiges, sondern wird gleichzeitig mit einer Mahnung konfrontiert.

    Als ich da angerufen habe, sagte der besagte Alexander Schwarz, dass die Kosten sofort zu bezahlen wären. Nach der Frage, ob man als Kulanz das ganze stornieren kann, wurde sofort hingewiesen, dass der KOMPLETTE Betrag zu bezahlen wäre, ansonsten INKASSO-Büro. Der Herr ist darauf geschult und auf Krawall gebürstet. Meine Aussage dazu war „Dann lassen wir es darauf mal ankommen!“.
    Nach dem Telefonat habe ich im Internet recherchiert und folgendes herausgefunden: Die Firma ist angeblich in England registriert. Nach einer VIES-Prüfung habe ich festgestellt, dass die UST-ID weder in Deutschland, noch in England gibt, die Nummer 32473525 ist UNGÜLTIG. Habe dort nochmal angerufen und der Herr Schwarz und gefragt, wo die Firma registriert wäre, woraufhin die Antwort England war. Ich habe Ihn darauf hingewiesen, dass die VIES-Prüfung (darauf kann man 100% vertrauen) ergeben hat, dass diese ungültig ist. Herr Schwarz sagte „Wollen Sie mich hier erpressen? Die geführten Telefonate werden aufgezeichnet, sie brauchen mir hier nicht zu drohen, das kann ganz böse für Sie enden!“ und hat aufgelegt.

    1. Firma ungültig laut VIES-Prüfung
    2. Wenn man dort anruft, gibt es keinen Hinweis, dass vereinzelt Gespräche aufgezeichnet werden und wenn man dies nicht wünscht, wird gebeten zu Anfang des Gespräches diesem sofort zu widersprechen. Also schon mal ein dickes Minus für die obige Aussage.
    3. 14-tägige Widerrufsfrist wird in Deutschland groß geschrieben, die Webseite endet mit DE und deutsche Hotline, somit meiner Meinung nach gilt das deutsche BGB.

    Antworten
    • Nur mal so zur Info. Wir waren gestern bei der Polizei und Aussage der Polizei war „Ignorieren Sie sämtliche Schreiben von dieser Firma. Sollte ein Mahnbeschein oder ein Schreiben vom Amtsgericht kommen, wird dringendsten empfohlen ein Widerspruch einzulegen!“. Polizei rät von solchen Seiten sich fernzuhalten.

      Antworten
  10. Danke für eure ganzen hilfreichen Kommentare. Mir ist das gleiche passiert wie euch unter flixago.de. Auch dieser Mann heisst Alexander Schwarz, ich wurde angerufen von einer Frau. Als ich auf der Berliner Nummer zurückgerufen habe, wurde sofort aufgelegt, danach nicht mehr ans telefon gegangen. Ich kriege nun ständig Mails von Alexander Schwarz, meist mit einsilbigen „Sie müssen zahlen oder Inkasso“ Drohungen. Der Widerrufsbrief wäre noch hilfreich. Danke für eure Hilfe.

    Achja: auf ein whois kommt als Besitzer der website: Name Roser Thomas
    Adresse Rochibachstrasse 75
    PLZ 8037
    Ort Zurich
    Land DE
    Telefon +49.493188189617
    E-Mail [email protected]

    wenn man die daten vergleich, kommt da nur unsinn raus.
    weiss jemand über die gerichtsbarkeit einer englischen ltd in deutschland bescheid? lg

    Antworten
    • Ich habe auch eine Email bekommen, und finde das alles etwas dubios, meine Frage, ignoriere ich es? Oder was ratet ihr mir, denn laut vielen aussagen hier stimmt wohl einiges an den Seiten und der Firma nicht also hätte dies wohl vor Gericht alles kein Bestand meiner Meinung nach, ich benötige Hilfe!

      Antworten
  11. Ich bin ebenfalls betroffen, ich habe mich vor kurzer Zeit bei Kinolox registrieren lassen und habe eine Rechnung erhalten, die ich binnen 3 Tagen einzahlen sollte, ganze 358,80€.Diese Summe erscheint mir recht hoch ich bitte um Rat wie ich gegen das Unternehmen vorgehen sollte ich bin der Meinung diese Rechnung zu ignorieren wäre nicht richtig aber diesen Geldbetrag einzuzahlen halte ich ebenso für sehr bedenklich, aufgrund der Tatsache, dass es sich hierbei um ein sehr unseriöses Unternehmen handelt.Bitte um Rat!

    Antworten
  12. Yalastream gehört auch zu bizcon ltd
    Komplett das gleiche schreiben und die gleiche ansprechsperson.
    Habe mit meinem Anwalt gedroht und bin gespannt was dabei rauskommt

    Antworten
  13. Nur eine kurze Anmerkung meinerseits: bei streamago.de ändert sich gerade beständig die website (in meiner Vermutung je nach neuesten Hinweisen/Warnungen). Unter http://www.streamago.de/join/ finden Sie die jetzige Registrierung mit „jetzt kostenpflichtig registrieren“ und deutschen AGB, unter http://www.streamago.de/registrierung/ finden sie die ursprüngliche Seite mit „registrieren“ und englischen AGB (auf die auch ich hereingefallen bin). Falls diese Seiten sich in naher Zukunft nicht mehr öffnen lassen, wird wohl jemand die website erneut geändert haben…

    Antworten
  14. Ich würde sagen das Chaos bei Streamingangeboten ist seit der letzten Gesetzgebung nun wirklich Perfekt! Anstatt dass man ordentlich und Zeitnah, vor allem VERSTÄNDLICH, die Nutzer aufklärt, lese ich immer noch auf so vielen Seiten… vielleicht, … wenn und aber…! Viele dieser Seiten sind außerdem auf dem Stand VOR der letzten Gesetzesänderung! Ich finde das Skandalös; – selbst renomierte Seiten halten eine Aktualisierung Ihrer Inhalte nicht für Notwendig und verunsichern… ja, sind sogar irreführend und Gefährlich für all jene die nicht explizit auf das Datum schauen…; – andere Inhalte wiederum besitzen kein Erstellungsdatum oder es ist irgendwo versteckt…
    Insgesamt empfinde ich diese neue Politik der Umverteilung von legalen Streamingdiensten zutiefst Beschämend. Ehemals kostenlose Video Plattformen wie MyVideo, werden einfach aufgekauft um künftig dafür zu kassieren(Maxdome).
    Ist das die Alternative für ein faires Internet? – oder vielleicht doch vielmehr der Anfang vom Ende der legalen kostelosen Videoportale??!!
    Es ist erstaunlich wenn man aktuell bei MediaMarkt oder Saturn nach Filmen ausschau hält. Die Verkaufspreise sind in den letzten Monaten vielerorts regelrecht explodiert… nur Zufall? Auch inhaltlich haben sich sie Angebote stark verändert; – hat man bis vor kurzem noch die Schwerpunkte noch auf aktuelle Filme gelegt, kann mann dagegen jetzt digitalisierte VHS Klassiker zu eben solchen horrenten Preisen erwerben…
    Film – Klassiker die kein mensch scherte, welche Jahrzehnte lang im Regal verstaubten verschwinden z.B., nun auch aus Youtube… alles nur Zufall?
    Mir kommt es so vor dass man Niemandem mehr etwas gönnt, wenn man die Möglichkeit hat es ihm teuer verkaufen zu können…
    Diese ganze Rechtedebatte stellt für mich nur einen weiteren Ausverkauf dieser Gesellschaft dar …

    Antworten
  15. Hallo ich bin es nochmal ich habe außerdem am Telefon gesagt bekommen das die meine Internet IP Adresse habe und alles andere. Ich habe angst das die Rechnung auf meine nächste Handy Rechnung rauf geht. Was soll ich tuen soll ich die einfach ignorieren?

    Antworten
    • Ich habe gerade vom Internetombudsmann die Antwort bekommen, dass ich nicht zahlen muss, da kein gültiger Vertrag vorliegt. Die machen das Geschäft mit der Angst, nach dem ersten Tag habe ich gar nichts mehr von streamgogo gehört. Da ist definitiv was „faul“!

      Antworten
  16. Hallo mein Name ist yannick Albrecht und ich bin 16.
    Heute bekamm ich ein Anruf von streammago das ich eine rechen ungefähr von über 350€ habe aber es dort hieß das es komplett kostenlos sei. Ich musste mein Namen,E Mail addresse und Wohnort und Straße angegeben. Ich habe bei der angebe mit der straße eine andere angeben aber im gleichen ort. Das heisst jegliche Briefe von denen kann ich ,icht bekommen und ich weiss jetzt nicht was ich machen soll weil meine Eltern meinten nur mit schriftlichen beweis. Außerdem hat mein Vater keine 350€ und mehr mal so. Ich bitte schnell um Hilfe!!!

    Antworten
  17. Guten Tag Unsere minderjährige Tochter ist bei streamgogo.de in die Abofalle getappt(ohne unsere Zustimmung). Schon am ersten Tag der dreitäggen Zahlungsfrist, wurde sie per Telefon belästigt, auch nachdem bekannt wurde, dass sie minderjährig ist. Ich konnte streamgogo.de als Homepage nicht googeln, die Zahlung wäre nicht möglich über eine Kreditkarte, was ich in der heutigen Zeit sehr befremdlich halte. Meine Tochter konnte nie einen Film sehen. Alle mails, die meine Tochter erhalten hat, sind nicht weiter zu senden. Ich habe bereits unseren Rechtsschutz eingeschaltet, der mir empfohlen hat nicht zu zahlen. Die Registrierseite habe ich über ein anderes Portal schlussendlich gefunden, es steht, dass es nach fünf Tage zahlungspflichtig wird, jedoch die Nutzungsbedingungen hätte ich erst nach der zahlungspflichtigen Registration lesen können. Meiner Meinung nach ein unseriöser Anbieter. Und vorallem am Telefon agressiver Anbieter. Ich habe den Konsumentendienst zusätzlich informiert.

    Antworten
  18. Interessanter Beitrag. Frage mich jedoch, ob die hier vom Autor im Artikel vom 13. Oktober 2017 angegebene Adresse von BIZCON Ltd korrekt bzw. aktuell ist. Vergleiche einfach mal mit dem Impressum von streamtox.com (angeblich von BIZCON Ltd, seit März 2016 registriert), der möglw. aktuellsten Abo-Falle aus diesem dubiosen Geflecht. streamtox.com wurde am vergangenen Mittwoch 10. Oktober 2017 auf den Bahamas anonym registriert. Lustig, wenn einfach mal die im Impressum von streamtox.com angegebene Berliner Telefonnummer – mit der Arbeitsthese: Bei den beiden letzten Ziffern „-70“ handelt es sich um eine Durchwahl – bei Google gegencheckt. Empfehlung/Einschätzung: Die Fallensteller mit nicht wasserdichten Nutzungsbedingungen scheuen Gerichte, wie der Teufel das Weihwasser. Das BIZCON Geschäftsmodell ist offensichtlich das Geschäft mit der Angst und sie pokern darauf, dass „Vorauskasse“-Forderungen umgehend beglichen werden. – Ist jedoch wie mit Fahrraddieben. Alles was nicht umgehend knackbar (also eingetreiben werden kann) ist, wird unbeschadet liegen gelassen. Auch kalkulieren die Abo-Fallensteller mit dem schlechten Gewissen und Unwissenheit der in die Falle geratenen, da diese einen möglicherweise illegalen Filmstream genutzt haben und nun noch von ganz anderer Seite Probleme bekommen könnten… Bemerkenswert dazu auch das – möglw. von BIZCON lancierte (?) – Guerilla-Marketing auf youtube veröffentlicht am 11.10.2017 mit letztendlich der Empfehlung zu zahlen… https://www.youtube.com/channel/UCmSFhfCZXb3vqtMwIPe0AUA

    Antworten
    • Sehr geehrte Viona Boos
      Ich habe eine Rechnung am 17.10.17 über 358,91€ erhalten. Rechnung und Mahnung alles in einer Mail, ich soll in drei Tagen zahlen.
      Ich habe sofort einen Musterbrief an besagtes Online- Unternehmen gesendet.
      Bin Frührentnerin, weis nicht wie ich das bezahlen soll! Zumal ich ja auch keinen Abschluss für ein 12 Monate Premium Abo zugestimmt habe. Nun zwingen die mich die Kosten für ein Jahr zu bezahlen. Können Sie mir bitte helfen? Ich bin so schon krank und jetzt kann ich vor Angst nicht mehr schlafen.
      Liebe Grüße Frau Richter

      Antworten
        • Hallo . Meine Tochter hat sich mit meiner e Mail aber mit falschen Daten dort angemeldet aber nie genutzt. Jetzt kam die Rechnung 238 Euro soll ich bezahlen oder nicht ??bekommen die eigentlich meine richtige Adresse raus ???mein Kind ist 11 Jahre !! Muss ich dafür haften ?? Danke für eine Antwort

          Antworten
          • Bei mir auch passiert.. was sollen wir machen ? meine Tochter 6 Jahre Alt, und meine Computer füllt das Formular automatisch aus wenn man rein klickt.

          • Meine Tochter musste auch die Adresse und Telefon (Natel) angeben. Sie hatte danach Panikattaken, aber das wollen die ja gerade, und dadurch die Eltern unter Druck setzen. Sie haben sie am ersten Tag sechs Mal angerufen über verschiedene Nummern, wir haben jede Nummer blockiert. Als ich vom Festnetz auf die Nummer angerufen habe, kam die Antwort, diese Mailbox ist nicht mehr in Betrieb. Ich habe meine Tochter angewiesen auf gar keinen Fall einen Anruf entgegenzunehmen. Sie haben ihr auch eine Karte gesendet, und einen blinkenden Punkt, wo wir wohnen, war zwar nicht richtig, aber meine Tochter ist fast durchgedreht. Würde ich nicht bezahlen, ein Kind kann nur im Rahmen seines Taschengeldes Käufe tätigen, sonst braucht es die Zustimmung der Eltern, ist natürlich ungünstig, dass ihre Tochter, dass über ihre mailadresse gemacht hat. Ich glaube, die hätten relativ viele Strafverfahren, unsere Konsumentenstelle sagt, dass sie noch nie ein Verfahren wegen so etwas gesehen haben. Ich habe das Ganze auch der Polizei gemeldet. Wenn alle nicht zahlen, haben sie wahrscheinlich viel Arbeit! Meine Beratungsstelle meinte, ich solle das Ganze entspannt ansehen und vor allem nicht zu viel Zeit investieren. Ich habe die Zahlung per Mail abgelehnt, und sie darauf hingewiesen, wenn sie mich betreiben, ich einen Rechtsvorschlag mache und in den Zivilprozess gehe. Informieren Sie sich doch bei einer Konsumentenstelle, das hat mir geholfen. Meine Tochter hat sicher etwas daraus gelernt.

          • Hallo,
            mir wurde mit Inkasso und Anwalt gedroht, habe Herrn Schwarz auf das Fernabsatzgesetz aufmerksam gemacht und siehe da seitdem ist Ruhe, das war vor 3 Monaten, also keine Angst;)

      • Hallo,
        habe heute von momoStream genau das selbe bekommen, habe dort hingeschrieben, die Antwort kam prompt:
        Hallo,
        Sie müssen zahlen sonst geht an Unser Rechtsanwalt und Inkasso
        Sie bekommen Post
        Der Herr heisst Alexander Schwarz und ist der deutschen Rechtschreibung nicht mächtig, ich warte einfach ab, mach dich nicht verrückt
        L.G
        Bea

        Antworten
        • Hallo Beate Quosig,

          habe heute von JuhuStream.de die gleiche Antwort bekommen. Der Mann heisst auch Alexander Schwarz. Wissen Sie etwas neues dazu ? Ich weiß nicht weiter. Vielen Dank

          Antworten
          • Das ist ja der Hammer, Ich weiß nur das die ganze Geschichte über England läuft, machen sie sich keine Gedanken, Ich habe dem Herrn eine Mail geschickt die sich gewaschen hat.
            Wenn Sie mir ihre Email-Adresse schicken sende ich es Ihnen zu, der Herr ist restlos überfordert
            L.G

          • Die Mail die ich geschickt habe beruht auf dem Fernabsatzgesetz und ist sehr hilfreich zumal sie hilfsweise den Widerruf fordern
            können und somit die Fa.der Beweispflicht nachkommen muss dazu gibt es den Paragraphen 312j Absatz 4 BGB

          • Hallo Beate,

            vielen Dank für die Auskünfte. Ehrlich gesagt habe schon Angst meine Daten zu veröffentlichen 😀 Können Sie das Schreiben einfach hier als Kommentar hinterlassen ?

            MfG

          • Hallo Mike,
            leider funktioniert das nicht da der Text zu lang ist

            Sehr geehrte Damen und Herren,

            mit Schreiben vom ….per Email machten sie einen Betrag in Höhe von 358 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internetserviceleistung gegen mich geltend.
            Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, Das ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann, wie und zu welchen Bedingungen es zu einem Abschluss gekommen sein soll.
            Ich bestreite, dass der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages auf der betroffen Internetseite überhaupt hinreichend kenntlich gemacht war, da ich in Kenntnis dieser Hinweise keine Bestellung getätigt hätte

            Es ist einfach zu lang um es hier zu Posten

            L.G
            Bea

      • Hallo Frau Richter,
        Es passiert rein gar nichts.
        HERR Alexander Schwarz ist für sämtliche Portale da und hat von nichts Ahnung, ich warte auch seit November darauf das er seine Drohungen wahr macht.
        Habe ihm einige Sachen um die Ohren gehauen und siehe da seitdem ist Ruhe, also keine Panik
        Liebe Grüße
        Bea

        Antworten
        • Hallo liebe Leute,
          ich bin Polizistin und ermittle in diesem Fall. Auch mein Opfer hat über 300 € überwiesen und nie wieder gesehen.
          Ich bitte alle, die bereits Geld an diese Betrüger überwiesen haben, bei ihrer zuständigen Polizeiinspektion Anzeige wegen Betrugs zu erstatten. Nur so ist es möglich, die Täter tatsächlich auszuforschen!
          Vielen Dank!

          Antworten
          • Hab eben auch eine Mail bekommen mit der Aufforderung über die 358,80€. Diesmal von Noxflix.de. Ähnlicher Inhalt wie bei allen hier beschriebenen Kommentaren. Werde nichts unternehmen.Sarah,ich mach keine Anzeige hier. Würde Ihnen aber gerne die Email schicken,für Ihre Recherche.

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