Knochendichtemessung

Knochendichtemessung: Wann zahlt die Kasse? Alle 5 Jahre haben Sie das Recht auf die Untersuchung

Die Knochendichtemessung wird in vielen Fällen als IGel-Leistung bezeichnet und auch genauso abgerechnet. Aber eigentlich ist Sie auch schon vor einem Knochenbruch eine Kassenleistung. 2013 ist daher ein Beschluss entstanden. Der besagt u. A. , dass die Leistung von der Krankenkasse übernommen werden. Dies gilt dann, wenn ein konkreter Befund für Knochenschwung vorliegt und er mit Medikamenten zu behandeln ist.

To-Go-Müll

Coffee to go: Einwegbecher vermeiden und auf Mehrwegbecher setzen

In den letzten Jahren sind die To-go-Getränke immer mehr in den Fokus geraten und Limo, Bier, Kaffee und Tee werden in den Einwegbechern ausgegeben. Die Daten des Umweltbundesamtes für Deutschland besagen, dass Verbraucher, die solche Getränke to-go zu sich nehmen etwa 70 Einwegbecher pro Jahr zu sich nehmen. Die Einwegverpackungen eignen sich für Snacks oder Getränke unterwegs und sie sind eine Ursache für die große Menge an Verpackungsmüll. Seit Jahren wächst die Menge bedenklich an.