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Rufmord: Polizei entfernt Warnungen vor Drogendealer


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Im Drogenmillieu geht es heiß her. Das weiß auch die Polizei. Diese entfernte jetzt Plakate eines privaten Fahndungsaufrufes mit der Warnung vor einem Drogendealer und Pädophilen. Wieso? Die Antwort finden Sie im Artikel.

In Dresden laufen Ermittlungen in der Drogenszene, an denen zwei Männer beteiligt sind. Die beiden sind sich nicht grün und versuchen sich gegenseitig bloßzustellen. Dazu hat einer der Männer jetzt eine Aktion gestartet, die von der Polizei wieder gestoppt wurde, berichtet die Sächsische Zeitung.

Die Auseinandersetzung der beiden Männer gelangte in die Öffentlichkeit, weil in der sächsischen Landeshauptstadt unlängst Plakate mit einer Warnmeldung auftauchten. Auf dieser ist ein Mann mit Vollbart und Halbglatze zu sehen. Unter dem Bild wird gewarnt, dass dieser Mann „gefährliche Drogen“ verkaufe und eine „pädophile Ader“ habe. Er soll bereits mehrere Kinder sexuell belästigt und angefasst haben. Die Polizei dürfe nicht eingeschaltet werden, weil der Mann die Kinder mit Videos erpresst. 

Polizei nimmt Suchmeldung wieder ab

Die Polizei unterstützt diese Suchmeldung nicht, welche auch vor einer Grundschule auftauchte. Sie nahm die privaten Fahndungsaufrufe wieder ab und stellte die Plakate sicher. Die private Fehde der zwei Männer aus dem Drogenmillieu hat in der Öffentlichkeit nichts zu suchen. Denn der eine Mann will seinen Kontrahenten mit den Behauptungen auf dem Plakat in der Öffentlichkeit bloßstellen.

Die Polizei teilte mit, dass von dem Mann, der auf dem Plakat abgebildet ist, keine Gefahr (auch nicht für Kinder) ausgeht.

Private Fahndungsaufrufe sind nicht erlaubt

Schnell werden solche Suchaufrufe auch in den sozialen Medien wie Facebook, Instagram und WhatsApp geteilt. In diesem Fall wäre das klar Rufmord. Denn hier hat sich jemand eine Geschichte ausgedacht, die nicht stimmt. Und jeder, der den Fahndungsaufruf teilt, macht sich strafbar.

Sollten Sie diese Meldung also irgendwo geteilt haben, löschen Sie diese umgehend wieder! Auch wenn Sie die Meldung irgendwo entdecken, sollten Sie den Nutzer darauf hinweisen, dass er sich hier strafbar macht und lieber den Post löschen sollte.

Wie wir bereits in einem weiteren Artikel erklärt haben, ist es generell nicht sinnvoll, Fahndungsaufrufe ohne Prüfung zu teilen. Gibt es keine offizielle Quelle der Polizei, ist das sogar untersagt. Und teilen Sie Zeugenaufrufe der Polizei, müssen Sie ebenfalls bestimmte Auflagen beachten.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Haben Sie Fahndungsaufrufe schon geteilt?

Haben Sie schon einmal einen Fahndungsaufruf geteilt? Haben Sie die Quelle geprüft oder dachten Sie, dass Sie sich für etwas Gutes einsetzen? In den Kommentaren unter diesem Artikel können Sie mit anderen Lesern über den Umgang mit Zeugenaufrufen diskutieren. Bitte bleiben Sie dabei sachlich.

Weitere Meldungen der Polizei finden Sie auf Onlinewarnungen an dieser Stelle.

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