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Basisinformationsblätter: Risiken und Kosten einer Geldanlage erkennen – Information ist alles


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Welche Risiken birgt eine Geldanlage und lohnt sich die Wertentwicklung? Finanzdienstleister sind seit 1. Januar 2018 dazu verpflichtet, Verbrauchern ein Basisinformationsblatt auszuhändigen. Dieses soll über wichtige Punkte bei der Geldanlage informieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Verordnung will mit den Basisinformationsblättern informieren. Sie sollen die unterschiedlichen Geldanlagemöglichkeiten unterscheiden und vergleichen können.
  • Marktwächter haben festgestellt, dass viele Anbieter Informationsblätter anbieten, die in die Irre führen. Sie sind für Anleger nicht immer hilfreich.
  • Wo Fallen sind, erfahren Sie gleich.

Anlageprodukte wie Sand am Meer

Für Kleinanleger ist es oftmals schwierig, die unterschiedlichen Anlagemöglichkeiten zu unterscheiden.

Wo können Sie Ihr Geld sicher anlegen und welche Erträge können Sie erwarten? Hier lohnt es sich, die Basisinformationsblätter der verschiedenen Anbieter zu lesen.

Die EU hat dafür gesorgt, dass Finanzdienstleister seit dem 1. Januar 2018 dazu verpflichtet sind, diese Grundinformationen herauszugeben. Bei den Basisinformationsblättern für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukten, kurz PRIIP genannt, handelt es sich um eine Verpflichtung. Anleger sollen sich erst informieren. Sie sollen dafür nicht investieren und auch nicht aufgefordert werden müssen.

Am Ende sollen Privatanleger die verschiedenen Produkte, Risiken und Kostenstrukturen besser unterscheiden können.

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Wann muss man sich informieren?

Die EU-Verordnung hat vorgesehen, dass sich Kleinanleger über die verpackten Anlageprodukte informieren sollen.

Hierbei handelt es sich um Versicherungsprodukte und Anlageprodukte, die gegebenenfalls eine Schwankung beim Rückzahlungsanspruch aufweisen können. Das bedeutet, dass die Wertschwankungen auch in Verbindung mit anderen Vermögenswerten stehen. Hierzu zählen:

  • Zertifikate und Optionsscheine die zu den strukturierten Finanzprodukten gehören
  • Fonds und Lebensversicherungen die indexgebunden sind
  • Publikumsfonds, aber erst seit 2020

Welcher Inhalt muss enthalten sein?

Um eine Einheit zu erzielen, gibt die PRIIPs-Verordnung vor, welchen Inhalt die Basisinformationsblätter enthalten müssen.

Vorgaben für die Form:

  • Sie müssen das Informationsblatt bekommen, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen.
  • Sie dürfen einen Ausdruck des Informationsblatts verlangen.
  • Als Überschrift muss das Dokument den Aufdruck Basisinformationsblatt enthalten.
  • Das Formular darf nur 3 DIN-A4-Seiten enthalten, damit es übersichtlich bleibt.
  • Die Informationen müssen klar und verständlich sein.
  • Es muss im Fragestil geschrieben sein. So zum Beispiel: Welches Produkt ist das?
  • Auf der Internetseite des Anbieters, müssen die Informationsblätter zu finden sein. Sie müssen immer einen aktuellen Stand haben.
  • Vorsicht, wenn der Anbieter sich nicht an die Pflicht zur Information hält oder sie verweigert. Zudem haben Sie die Möglichkeit dies der Bafin, der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Auch der Verbraucherschutz ist hier zuständig.

Vorgaben zum Inhalt:

  • Es muss über die Produktart und dessen Merkmale informiert werden.
  • Was bringt das Produkt am Ende?
  • Welche Risiken und Möglichkeiten bietet das Produkt? Achtung bei Produkten, die Ihnen hohe Erträge versprechen, denn die Verluste können ebenso hoch sein. Legen Sie in risikoreiche Produkte an, so sollten Sie sich das finanziell auch leisten können, falls es zu einem Ausfall kommt.
  • Welche laufenden, einmalige, direkte und indirekte Kosten entstehen Ihnen?
  • Es muss informiert werden, wie lange Sie anlegen können oder müssen.
  • Gibt es die Möglichkeit sich zu beschweren?
  • Informationen zu möglichen Szenarien. Zum Beispiel, wie sich die Anlage bei verschiedenen Laufzeiten ändern könnte. Achtung, denn Untersuchungen der Marktwächter haben ergeben, dass dies nicht immer eine gute Hilfestellung ist. Sollte sich Ihre Anlage gut entwickelt haben, kann das verlockend klingen. Doch gibt es keine Garantie, dass ein weiters Jahr ebenso gut läuft. Rechnen Sie bei manchen Anlageprodukten immer mit Schwankungen.

Achtung wichtig!

Sie können hier eingehende Infos zu den Basisinformationsblättern bekommen. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Seite der Bafin.

Verlassen Sie sich nicht auf bestimmte Szenarien

Viele Beschwerden von Verbrauchern haben die Marktwächter auf den Plan gerufen. Diese haben sich die Basisinformationsblätter näher angesehen. Dabei wurde erkannt, dass die Renditen sich auf verschiedene Möglichkeiten beziehen. Doch diese sind keine Garantie für die Wertentwicklung, sollten deshalb nicht in die Entscheidung einfließen. Dies ist so, weil die Angaben anhand gesetzlich bestimmter Berechnungen gemacht wurden.

Marktwächter musste feststellen, dass die Berechnungen für die jährlichen Durchschnittsrendite selbst in einem schlechten Jahr bei gut 48 Prozent lagen. Solche Geldentwicklungen sind fast schon absurd.

Es gibt von der DZ Bank ein Basisinformationsblatt, das für ein Bonus-Zertifikat ganze 900,68 Prozent Rendite verspricht. Dies ist auf dem Kapitalmarkt fast unmöglich und es müsste schon sehr gut laufen. Bei der DekaBank gab es auch ein Basisinformationsblatt, das besagte, dass selbst in schlechten Zeiten die Rendite noch bei 48 Prozent läge.

Die Vergleichbarkeit

Bereits im Oktober 2018 mussten die Marktwächter feststellen, dass bei mehr als 20 Basisinformationsblättern Unklarheiten bestanden.

Hierbei handelte es sich um fondsgebundene Rentenversicherungen, die unterschiedliche Anbieter anboten. Es wurde bemängelt, dass die Angaben auf den Informationsblättern ungenau waren. Auch gab es keine Möglichkeit, einen Vergleich zu tätigen. Damit der Vergleich möglich ist, müssen die Informationsblätter auch eine einheitliche Ansicht haben. Leider war das in diesen Fällen nicht so.

Zahlen und Leistungsdaten ungenau

Es gab noch mehr zu bemängeln, und zwar im Bereich Zahlen und Leistungsdaten.

So fehlten auf den genannten Basisinformationsblättern auch Informationen zu Kostenspanne und Risikostufe. Hier konnten sich Kunden nur schlecht bis gar nicht orientieren. Fakten, also Zahlen währen hier wichtig gewesen. Wenn das Informationsblatt nicht auf ein Produkt abgestimmt ist, so bietet es auch nur wenig Hilfe. Leider war dies bei den ganzen Informationsblättern der Fall. Keines hatte Zahlen und Fakten für den Musterkunden geboten.

FAQs zum Thema Basisinformationsblätter: Risiken und Kosten einer Geldanlage erkennen – Information ist alles

1. Wo bekomme ich Basisinformationsblätter?

Bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, muss Ihnen der Finanzdienstleister das Basisinformationsblatt aushändigen. Sie haben ein Informationsrecht.

2. Kann man sich auf die angegebenen Szenarien verlassen?

Die Wertsteigerung hört sich anhand der Szenarien sensationell an, passen Sie jedoch auf. Sind die Versprechen sehr hoch, muss irgendwo auch ein Haken sein.

3. Was kann ich machen, wenn mir der Finanzdienstleister kein Basisinformationsblatt aushändigen möchte?

Sie können sich in diesem Fall an die zuständige Aufsichtsbehörde oder den Verbraucherschutz wenden.

4. Warum wurde ich vor Jahren nicht richtig informiert?

Die Informationspflicht wurde am 1. Januar 2018 von der EU eingeführt.

5. Sind alle Basisinformationsblätter gleich?

Sie alle müssen einer bestimmten Norm und eines bestimmten Inhalts entsprechen. Auch müssen sie gezielt über ein Produkt beraten.

Fazit

Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, nehmen Sie sich die Zeit, die Basisinformationsblätter zu lesen. Ein Vergleich der Produkte ist hier auch ratsam, damit Sie am Ende mit Ihrer Anlage auch zufrieden sind. Riskieren Sie nicht zu viel, außer, Sie können auch einen Verlust finanziell verschmerzen.

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