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Elternunterhalt: Kinder zahlen erst ab 100.000 Euro Einkommen pro Jahr


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Wenn die Eltern im Alter nicht genug Geld haben, um Ihre Pflege zu bezahlen, so wird der Staat die Kinder mit höherem Einkommen zu Kasse bitten. Hier erfahren Sie, ab wann das der Fall ist und wie umfangreich Sie für die Pflege Ihrer Eltern sorgen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zum 1.1.2020 wurde beschlossen, dass Kinder erst dann für Ihre Eltern Unterhalt zahlen müssen, wenn sie ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro haben.
  • Grundsätzlich zählt nur das Einkommen des Kindes. Sind Sie verheiratet und haben Sie mit Ihrem Partner zusammen ein Jahreseinkommen ab 100.00o Euro, so sind Sie nicht zum Unterhalt verpflichtet.
  • In der Regel wird von den Sozialhilfeträgern verlangt, dass Kinder Ihren Eltern Unterhalt bezahlen. Hierfür müssen Sie Ihr ganzes Vermögen und Einkommen offen darlegen.
  • Sofern Sie nicht unterhaltspflichtig sind oder aber Ihr Unterhalt immer noch nicht für die Gesamtkosten der Pflege reicht, muss das Sozialamt dazu bezahlen.

Pflege kostet Geld

Früher oder später kommt die Zeit, in der ein Großteil der Senioren nicht mehr für sich alleine sorgen kann – sie gelten als pflegebedürftig.

Das Hauptproblem daran ist aber, dass eine gute Pflege viel Geld kostet. Zwar kommen die Pflegeversicherung, das eigene Vermögen und die Rente dafür auf, doch oftmals reicht das nicht, um alle Kosten zu decken. Spätestens dann sind die Kinder gefragt. Jetzt gilt: Kinder Haften für die eigenen Eltern.

Meist kümmern sich die Kinder dann um die Eltern und teilen sich die Aufgabe unter den Geschwistern. Vielleicht haben die Eltern auch schon in jungen Jahren für diesen Fall vorgesorgt. So könnten Sie zum Beispiel Ihr Haus verkauft haben und in ein altengerechtes Wohnen umgezogen sein. Da dies aber nicht immer der Fall ist, muss auch oft noch vom Sozialamt geklärt werden, wer denn nun für die Pflegebedürftigen Unterhalt bezahlen könnte.

Kinder werden dazu aufgefordert, ihren Eltern Unterhalt zu bezahlen. Doch seit Anfang 2020 gilt das nur noch dann, wenn das Jahreseinkommen mehr als 100.000 Euro im Jahr beträgt. Das Angehörigen-Entlastungsgesetzt hat dafür gesorgt, dass diese Grenze gesetzt wurde.

Das bedeutet: Wenn Ihre Eltern pflegebedürftig sind und ihr Geld nicht für die Gesamtkosten ausreicht, so werden Sie vom Sozialamt angeschrieben und müssen dort Ihr Einkommen und Ihr Vermögen darlegen.

Wer profitiert von der Entlastung?

Die 100.000 Euro Jahresbrutto Regelung gilt:

  1. Wenn Sie Ihren Eltern Unterhalt zahlen müssen.
  2. Wenn Eltern an Ihre pflegebedürftigen Kinder Unterhalt zahlen müssen, sofern diese schon volljährig sind.

Sie gilt aber auch nur dann, wenn die Pflegebedürftigen Ihre Kosten nicht komplett alleine zahlen können und sie auch keine Leistungen nach SGB XII erhalten (§ 94 SGB XII).

Achtung: Wenn sich das Sozialamt wegen Unterhalt meldet, dann nur bei den Kindern. Die Enkel, Geschwister, Cousinen, Cousins, Tanten und Onkel müssen keine finanzielle Unterstützung leisten.

Wer ist von dem Gesetzt ausgenommen?

Falls Sie für Ihren Ehepartner Unterhalt bezahlen müssen, gilt diese Regelung der 100.000 Euro Grenze nicht.

Das bedeutet, kommt Ihr Partner in ein Pflegheim, und bleiben Sie zu Hause, so müssen Sie mit für die Heimkosten aufkommen, wenn das Pflegegeld und die Rente nicht ausreichen.

Für Ehepaare ist somit keine Entlastung vorgesehen. Vom Gesetzgeber her wird die Ehe als gegenseitige Einstandspflicht angesehen. Aus diesem Grund müssen Sie auch dann Unterhalt bezahlen, wenn Sie unter 100.000 Euro Jahresgehalt haben. Somit müssten Sie dann notfalls auch Ihr Vermögen verwenden.

Jedoch gibt es laut Gesetz §90 SGB XII ein Schonvermögen. Hierzu zählt auch ein Schonbetrag von 5000 Euro. Das Gleiche gilt für Ihren Partner. Kommen Sie auf ein Vermögen von 10.000 Euro, so bleibt dieses nicht anrechnungsfähig.

Ebenso gilt als Schonvermögen ein annehmbarer Geldbetrag, den Sie für Ihre Bestattung sowie die Pflege des Grabes auf die Seite gelegt haben. Dies ist in einem Bestattungsvorsorgevertrag festgelegt.

Sobald aber das Vermögen und das Einkommen nicht ausreichend sind, wird das Sozialamt die Kosten tragen.

Gut zu wissen: Der Partner, der im Heim lebt, bekommt vom Sozialamt ein sogenanntes Taschengeld. Dieses betrug 2020 114,48 Euro monatlich. Jedes Jahr am 1. Januar wird dieses Taschengeld neu angepasst. Auch haben Sie natürlich einen Anspruch auf eine sogenannte Bekleidungshilfe. Die Höhe dafür hängt aber vom jeweiligen Bundesland ab. Den Antrag dafür müssen Sie im Sozialamt stellen.

Wer muss Elternunterhalt zahlen?

Der Sozialstaat wird die Kosten auslegen, wenn die Rente, das Vermögen und das Geld der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung nicht für die Pflege ausreichen.

Jedoch wird der auch prüfen, ob die Kinder ausreichend Geld zur Verfügung haben und dieses dann von den Kindern zurückfordern.

Somit stellen nicht die Eltern einen Antrag auf Elternunterhalt, sondern der Sozialhilfeträger.

  • Wer ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro verdient und im ersten Grad zum Pflegebedürftigen steht, also sein Kind ist, wird vom Sozialamt aufgefordert, Elternunterhalt zu bezahlen.
  • Da Schwiegerkinder mit den Schwiegereltern in keinem Verwandtschaftsverhältnis stehen, müssen diese keinen Unterhalt bezahlen.

Ausnahmen gibt es immer

Sofern die Eltern eine erhebliche Verfehlung gegen das Kind oder die Kinder gemacht haben, haben Sie auch keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Unterhalt. Dies gilt vor allen Dingen für die Zeiten, in denen Sie für die Kinder verantwortlich waren. Dazu gehören Fälle von Misshandlung, grober Vernachlässigung oder mehr. Wurde lediglich der Kontakt abgebrochen, ist dies aber kein ausreichender Grund.

Die Berechnung

Das Sozialamt prüft die Unterhaltspflicht nur dann, wenn es den Verdacht oder einen Hinweis darauf hat, dass Sie genug Geld haben.

Sollten Sie vom Sozialamt einen Brief erhalten, in dem sie den Verdacht äußern, so müssen Sie Ihre Finanzen auch offenlegen.

Berechnet wird der Unterhaltsanspruch nach dem Zivilrecht. Falls das Kind ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro hat, so wird die Unterhaltshöhe nach den Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle berechnet.

Sofern es aber mehr Kinder gibt und nur eines hat ein dementsprechend hohes Jahresgehalt, wird die Berechnung etwas schwieriger:

  1. Zu Beginn wird eine Berechnung erstellt, welchen Unterhalt jedes Kind anteilig bezahlen müsste. Das wird natürlich unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse gemacht. Somit wird die Unterhaltspflicht unter den Kindern aufgeteilt und zwar so, dass es nicht die finanziellen Möglichkeiten eines jeden Kindes überschreitet. So kann es natürlich passieren, dass ein gut verdienendes Kind mehr bezahlen muss als ein schlechter verdienendes.
  2. Am Ende erfolgt die Überprüfung, ob eines der Kinder mehr als 100.000 Euro Jahresbrutto verdient. Somit muss der Unterhalt aus Punkt 1 nur von dem bezahlt werden, der auch unterhaltspflichtig ist. Verdienen Ihre Geschwister unter 100.000 Euro Jahresbrutto, so müssen diese keinen Unterhalt bezahlen, Sie mit dem hohen Gehalt aber schon.

Sollte das Geld nun immer noch nicht komplett für die Pflege ausreichen, so übernimmt das Sozialamt die Restkosten.

Das Jahresbruttoeinkommen

Das Einkommen besteht nicht nur aus Arbeitsentgelt.

Dazu können auch noch andere Einkünfte wie Vermietung oder Verpackung kommen. So ist es im §16 SGB IV festgelegt. Somit berechnet sich das Gesamteinkommen aus allen Einkünften, die Sie erzielen. Lediglich Ihr Vermögen wird hier nicht mit einbezogen.

Haben Sie einen Kinderfreibetrag, so wird auch dieser nicht berücksichtigt, wenn es um die Berechnung des Gesamteinkommens geht.

Sie können jedoch unter Umständen manche Ausgaben anrechnen lassen, um Ihr Einkommen etwas niedriger zu gestalten.

Es ist ratsam, einen Rechtsexperten zurate zu ziehen, wenn es um die Berechnung des Gesamteinkommens geht, da dies immer vom Einzelfall abhängt. Fragen Sie einen Anwalt, sobald das Sozialamt einen Nachweis über Ihr Einkommen haben möchte.

Worüber muss ich Auskunft geben?

Hier geht es um die Auskunftspflicht der Eltern und der Kinder.

  1. Eltern: Damit die Kinder auch sicher sein können, dass die Eltern Unterhalt benötigen und in welcher Höhe, müssen diese den Kindern ihre finanziellen Verhältnisse offen legen.
  2. Kinder: Damit das Sozialamt den Unterhaltsanspruch berechnen kann, braucht das Amt einen Einblick zum Einkommen und den Vermögensverhältnissen. Unter Umständen muss auch der Ehepartner seine Finanzen offen legen.

Was, wenn ich schon Unterhalt bezahle?

Sofern Sie weniger als 100.000 Euro Jahresbrutto verdienen, sind Sie ab dem 1.1.2020 nicht mehr unterhaltspflichtig.

Hat das Sozialamt jedoch einen Verdacht, so kann es die Unterhaltspflicht erneut prüfen. Wenn aber kein Verdacht besteht, geht es davon aus, dass Sie weniger als die 100.000 Euro verdienen.

Können meine Eltern auf Unterhalt verzichten?

Hier wird die Sache etwas schwierig.

  • Senioren haben in dem Moment, in dem sie Pflegeleistungen erhalten, keine Wahl. Der Staat muss den Unterhalt von den Kindern fordern, ob die Eltern das wollen oder nicht.
  • Jegliche Vereinbarungen oder Abfindungen, um die Unterhaltsansprüche zu minimieren, sind nicht zulässig.
  • Die Eltern können nur dann auf Unterhalt verzichten, wenn Sie bereits welchen bezahlt haben und die Eltern davon Rücklagen gebildet haben.

Das Sonderproblem

Wenn ein verarmter Mensch in den letzten 10 Jahren etwas verschenkt hat, als es ihm finanziell noch gut ging, so darf der das laut Gesetz zurückholen.

Warum ist das so? Weil dadurch verhindert werden soll, dass diese Person ihre Wohnung verliert oder nichts mehr zu essen hat. Meist wird aber niemand das Geschenk zurückfordern. Genaugenommen wissen viel nicht, dass es diesen Anspruch überhaupt gibt.

Sollte nun aber der Staat für den verarmten Menschen aufkommen und dieser schon ein Pflegefall sein, so sieht die Sache schon anders aus. Der Staat kann und wird das Geschenk einfordern. Somit kann das auch heißen, dass Sie das geschenkte Haus wieder abgeben müssen. Hat die Oma für das Enkelkind innerhalb der letzten 10 Jahre Geld angespart, so muss die Enkelin auch dieses Geld zurückgeben.

Ausnahme ist die privilegierte Schenkung. Handelt es sich um ein eine Anstandsschenkung oder Pflichtschenkung, so darf die Person das Geschenk behalten.

Sieht das Gericht bei Taschengeldzahlung der Oma an die Enkelin eine Anstandsschenkung, so hat der Staat kein Anrecht darauf, das Geld einzufordern.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Elternunterhalt: Kinder zahlen erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen – gut zu wissen

1. Frage Zählt unser Gehalt zusammen?

Wenn Ihr Partner sehr gut verdient und Sie lediglich die kleine Differenz auf die 100.000 Euro Jahreseinkommen, so sind Sie nicht unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht gilt nur für das Einkommen der Kinder.

2. Frage Bisher habe ich Unterhalt bezahlt, warum jetzt nicht mehr?

Zum 1.1.2020 wurde das Gesetz geändert und es sind nur noch Kinder mit einem Jahresgehalt von 100.000 Euro unterhaltspflichtig. Vermutlich haben Sie ein niedrigeres Jahresgehalt. Sofern das Sozialamt aber einen dringenden Verdacht hegt, dass Ihr Einkommen doch höher ist, wird es Sie anschreiben.

3. Frage Was zählt alles zum Einkommen?

Alle Einnahmen, die Sie regelmäßig erzielen. Somit Ihr Gehalt aber auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

4. Frage Wie sieht es bei mehreren Kindern aus?

Haben Sie noch Geschwister wird anhand der einzelnen finanziellen Möglichkeiten berechnet, wer welchen Betrag bezahlen könnte. Verdienen aber alle Geschwister weniger als 100.000 Euro Jahresgehalt, muss keiner von Ihnen Unterhalt bezahlen.

5. Frage Was, wenn mein Unterhalt immer noch nicht die Kosten für die Pflege deckt?

In diesem Fall wird das Sozialamt für die Restkosten aufkommen.

Fazit

Nicht nur Eltern müssen für ihre Kinder Unterhalt bezahlen, auch die Kinder können bei pflegebedürftigen Eltern dazu aufgefordert werden. Sind die finanziellen Mittel der Eltern nicht ausreichend, um für ihre Pflege aufzukommen, wird das Sozialamt nachforschen, ob die Kinder Unterhalt zahlen können. Jedoch gilt dies nur, wenn Sie mehr als 100.000 Jahresgehalt verdienen und zwar nur Sie. Das Gehalt Ihres Ehepartners zählt hier nicht dazu. Somit müssten Sie schon sehr gut verdienen, damit Sie überhaupt in die Unterhaltspflicht fallen.

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