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Bundesverfassungsgericht erlaubt Sterbehilfe


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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erlaubt die geschäftsmäßige Sterbehilfe. Das Gericht hält den Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch als gesetzeswidrig. Jeder Mensch hat nach Auffassung des Gerichts ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

Im Jahr 2015 führte die Politik den Paragrafen 217 (auch Sterbehilfeparagraf) im Strafgesetzbuch ein. Darin wurde geregelt, dass die geschäftsmäßige Sterbehilfe gegen das Grundgesetz verstößt. Die Richter am Karlsruher Bundesverfassungsgericht sind nach dem Urteil BvR 2347/15 anderer Meinung. 

Nachdem Kranke, Sterbehelfer und Ärzte gegen den Paragrafen geklagt haben, kam es heute zu einer Rechtssprechung in Karlsruhe, die diesen Paragrafen kippt und den Menschen das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben wiedergibt.

Sterbehelfern drohen keine Haft oder Geldstrafen mehr

In dem Paragrafen 217 war festgelegt, dass Sterbehelfer bei geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung bestraft werden dürfen. Bis zu drei Jahre Haft oder diverse Geldstrafen drohten den Menschen, die andere auf ihrem Weg zum Tod unterstützt haben.

Das Recht auf selbstbestimmtes Leben schließt laut den Richtern in Karlsruhe ein, dass jeder die Freiheit hat, sich das Leben auch zu nehmen. Deshalb sollten Sterbehilfen auch erlaubt sein. 

Haben Sie das schon gesehen?

Rechtssicherheit für Mediziner

Gerade in der Palliativmedizin wollten Ärzte die Rechtssicherheit haben, dass sie sich nicht strafbar machen, wenn sie todkranke Menschen palliativmedizinisch behandeln. 

Doch aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) bleibt in Deutschland weiterhin verboten. Bei der assistierten Sterbehilfe sind Patienten noch in der Lage, die zur Verfügung gestellten Medikamente selbst zu nehmen.

Medikamente müssen bereitgestellt werden

Das Bundesverfasungsgericht begründet sein Urteil wie folgt:

Die selbstbestimmte Wahrung der eigenen Persönlichkeit setzt voraus, dass der Mensch über sich nach eigenen Maßstäben verfügen kann und nicht in Lebensformen gedrängt wird, die in unauflösbarem Widerspruch zum eigenen Selbstbild und Selbstverständnis stehen. Die Entscheidung, das eigene Leben zu beenden, ist von existentieller Bedeutung für die Persönlichkeit eines Menschen.

Laut tagesschau.de fordert die SPD Gesundheitsminister Spahn dazu auf, seinen Widerstand gegen die Abgabe der notwendigen Sterbehilfe-Medikamente aufzugeben. Man darf schwerstkranke Patienten, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, nicht allein lassen.

Wie denken Sie über das Urteil vom Bundesverfassungsgericht?

Was halten Sie von dem Urteil? Finden Sie, dass jeder Mensch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben hat? Oder sagen Sie, dass Sterbehilfe generell verboten gehört. Nutzen Sie die Kommentare unter dem Artikel, um mit anderen Lesern über dieses Thema zu diskutieren.

1 Gedanke zu „Bundesverfassungsgericht erlaubt Sterbehilfe“

  1. Richtig so, denn das voll veraltete Argument „Der Herr bestimmt allein über Leben und Tod“ führt bloß dazu, dass die Leute dann grad erst recht das tun, wonach ihnen grad lieb ist. Sprich, es wird Tod auf Verlangen praktiziert, heißt: Straftaten steigen wieder an, ja oder Selbstmorde werden wieder mehr. Bevor das passiert, erlaubt man lieber wieder mehr, anstatt bloß Verbote, Verbote und nochmal Verbote, die das Unerlaubte eben gerade deswegen interessant machen.

    Fazit: Wer gehen möchte, der soll auch gehen dürfen; es wird so seine Richtigkeit haben und da soll kein Gesetz und kein Gott und auch keine Kirche und kein Garnix einen Riegel vorschieben dürfen. Wir sind in Deutschland und somit in einer Demokratie – basta.

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