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Fünf Wege zum Erhalt der P-Konto-Bescheinigung und zur Sicherung des Existenzminimums


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Das P-Konto dient dem finanziellen Schutz, wenn Sie Schulden haben und Pfändungen des Girokontos drohen. Jede Person hat ein Anrecht auf ein solches Konto. Außerdem darf Sie einen Freibetrag von 1.178,59 Euro behalten, da dieser nicht pfändbar ist. Zudem können Sie mit Hilfe von P-Konto-Bescheinigungen den Grundfreibetrag erhöhen. Wir zeigen Ihnen die Wege auf, wie Sie schnell eine die entsprechende Bescheinigung gelangen und somit das Guthaben über den Grundfreibetrag hinaus sichern können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede Person hat einen pfändungsfreien Grundfreibetrag von 1.178,59 Euro und dieser Freibetrag dient der finanziellen Grundsicherung.
  • Mit Hilfe von P-Konto-Bescheinigungen können Sie den Grundfreibetrag erhöhen.
  • Es gibt fünf verschiedene Möglichkeiten, um eine P-Konto-Bescheinigung zu halten, für die Sie aber selber aktiv werden müssen.

P-Konto-Bescheinigungen durch eine gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle

Die erste Möglichkeit ist das Aufsuchen einer anerkannten, gemeinnützigen Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle.

In der Regel wird es kein Problem sein, dass Ihnen diese Stelle im Rahmen der Schuldnerberatung eine P-Konto-Bescheinigung zur Erhöhung des Grundfreibetrages ausstellt. Meistens verwenden die Beratungsstellen eine Musterbescheinigung. Diese ist in der Regel unverzüglich bei Ihrer Bank vorzulegen, so dass die Bank den Freibetrag für Ihr P-Konto erhöhen kann.

Sollten Sie kein Klient der Schuldnerberatung sein, dann haben Sie z.B. die Möglichkeit telefonisch nach einer P-Konto-Bescheinigung zu fragen. Allerdings sollten Sie bedanken, dass die Beratungsstellen zur Ausstellung nicht verpflichtet sind. Wenn sie die Ausstellung ablehnen, dann sollten Sie um eine kurze schriftliche Information bitten.

Mit diesem Schriftstück gehen Sie dann zum örtlichen Amtsgericht, welches in der Regel auch das Vollstreckungsgericht ist. Dort stellen Sie einen Antrag auf Bestimmung des Freibetrages nach §850 k Absatz 5 ZPO.

Die anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen finden Sie z.B. bei der örtlichen Verbraucherzentrale oder beim Sozialamt beziehungsweise dem Jobcenter.

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Ein Kommentar

P-Konto-Bescheinigung durch das Jobcenter oder Sozialamt

Sie können das Jobcenter beziehungsweise das Sozialamt um die Ausstellung der P-Konto-Bescheinigung bitten, wenn Sie Empfänger von Sozialleistungen sind.

Dazu gehören:

  • ALG I
  • ALG II
  • gesetzliche Rente
  • Sozialhilfe

In der Regel ist die Musterbescheinigung an den Sozialleistungsträgern bekannt. Zudem sollten Sie die entsprechende Stelle darauf hinweisen, dass Sie eventuell erneut Leistungen beantragen müssen. Durch die Pfändung kommt es z.B. vor, dass die Existenz gefährdet ist.

Auch die Sozialleistungsträger sind nicht verpflichtet Ihnen eine solche P-Konto-Bescheinigung auszustellen. Allerdings gibt es mittlerweile interne Anweisungen, so dass eine Bescheinigung mit Sicherheit kein Problem darstellen wird. Diese Anweisung gilt vor allen Dingen, wenn Ihre Bank die Anerkennung des Bescheides ablehnt.

Die Familienkassen bescheinigen meist nur den Bezug des Kindergeldes, aber Sie haben auch die Möglichkeit einen offiziellen Kindergeldbescheid einzufordern, so dass Sie diesen bei Ihrer Bank einreichen können.

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P-Konto-Bescheinigung durch Banken und Sparkassen

Sie können bei der Bank oder der Sparkasse den Leistungsbescheid über den Erhalt von Sozialleistungen einreichen, so dass der Bescheid als Bescheinigung gilt. 

Schon auf der ersten Seite lässt sich erkennen, wie hoch die Unterhaltsleistungen oder die Leistungsart sind. Auch einmalige Sozialleistungen wie eine Klassenfahrtbezuschussung stehen drauf. Dann brauchen Sie in der Regel keine weitere Bescheinigung mehr. Die Kontoführung zeigt, dass der Bezug von Kindergeld da ist. Eindeutige Bescheide müssen die Banken als Nachweis anerkennen und nur bei berechtigten Zweifeln können Sie vor Gericht ziehen und den Bescheid ablehnen.

Die Bank oder die Sparkasse will den Bescheid nicht anerkennen, dann sollten Sie sich eine schriftliche Bestätigung ausstellen lassen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Kreditinstitute zur Anerkennung von aussagefähigen Leistungsbescheiden bereit sind.

Mit der schriftlichen Bestätigung der Bank oder Sparkasse haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können den Sozialleistungsträger um die Ausstellung einer zusätzlichen P-Konto-Bescheinigung bitten.
  • Stellen Sie beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrages.
  • Die Bank oder Sparkasse hat den eindeutigen Bescheid unzulässigerweise abgelehnt, dann wenden Sie sich ans Gericht und stellen Sie einen Antrag auf Erhöhung des Grundfreibetrages, denn nur so können Sie die Auszahlung des zustehenden Guthabens verlangen.

P-Konto-Bescheinigung durch den Arbeitgeber

Auch Ihr Arbeitgeber kann Ihnen eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen, aber auch er ist dazu nicht verpflichtet.

Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass die meisten Arbeitgeber nicht bereit sind eine solche Bescheinigung auszustellen. Der Grund ist einfach, denn Sie kennen die gesetzliche Regelung nach §850 k Absatz 5 ZPO nicht.

Eine Nachfrage lohnt sich aber immer. Vor allen Dingen wenn schon eine Lohnpfändung vorliegt und Ihre finanzielle Situation bei der Lohnbuchhaltung bekannt ist. Sie müssen Geburts- oder Heiratsurkunden vorlegen oder einen Unterhaltstitel, damit Sie gesetzliche Unterhaltspflichten nachweisen können.

Versuchen Sie es erst auf einem anderen Weg, wenn Ihnen diese Möglichkeit unangenehm ist.

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P-Konto-Bescheinigung durch ein Vollstreckungsgericht

Das Vollstreckungsgericht kann die Höhe des Freibetrages festlegen, wenn Sie als Kontoinhaber keine Bescheinigungen bekommen haben oder die Bank diese nicht akzeptiert hat.

Grundvoraussetzung ist, dass alle anderen Stellen eine Bescheinigung entweder abgelehnt haben oder die Bank die ausgestellten Bescheinigungen nicht akzeptiert. Zudem muss die Betragserhöhung aus den vorgelegten Unterlagen eindeutig nachgewiesen werden können. Sie müssen einen Antrag nach §850 k Absatz 5 ZPO stellen, wenn Sie eine Bescheinigung vom Vollstreckungsgericht erhalten möchten. Es kommt dann zu einem Beschluss und diesen legen Sie dann der Bank oder Sparkasse vor, so dass eine Erhöhung des Freibetrages umgehend durchgeführt wird.

Die Gerichte verlangen teilweise eine oder mehrere Bestätigungen, dass Sie versucht haben, auf eine andere Art und Weise an P-Konto-Bescheinigungen zu kommen. Allerdings sind wir der Meinung, dass eine Ablehnung oder nicht akzeptierte Bestätigung durch die Bank nicht gerechtfertigt ist. Grundsätzlich kann die Bank höchstens nach einzelnen Bestätigungsversuchen verlangen, denn mittlerweile wollen die Gesetzgeber auch für Schuldner das Verfahren erleichtern und unbürokratisch dafür sorgen, dass das Existenzminimum gesichert ist.

Bestehen Sie unbedingt auf einen schriftlichen Beschluss, wenn das Gericht oder die Vollstreckungsstelle mehr als nur eine Bestätigung verlangt. Zusätzlich sollten Sie sich bei der Verbraucherzentrale informieren und einen Anwalt ins Boot holen. Zuerst muss das Gericht aber eine Entscheidung treffen, so dass Sie auch weitere Schritte einleiten können und das ist nur mit einer schriftlichen Entscheidung möglich.

Achtung:

Laut Gesetzgeber dürfen auch Rechtsanwälte und Steuerberater P-Konto-Bescheinigungen ausstellen, aber dafür verlangen Sie eine Gebühr. Bei den gewerblich anerkannten Schuldnerberatungsstellen wird die P-Konto-Bescheinigung auch mit Gebühren belastet.

Trotz der vorhandenen Bescheinigungen reichen die Freibeträge nicht aus, um das persönliche Existenzminimum zu schützen, dann können Sie eine weitere Erhöhung beim Vollstreckungsgericht oder der vollstreckenden Behörde erreichen. Hierbei handelt es sich um eine individuelle Festsetzung, die nur auf Antrag erfolgt. Eine solche individuelle Festsetzung kommt auch zum Tragen, wenn es in Hinsicht auf Unterhaltspflichten Zweifel gibt.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema P-Konto-Bescheinigung

1. Was kostet eine P-Konto-Bescheinigung?

Eine P-Konto-Bescheinigung kann Ihnen kostenfrei ausgestellt werden, aber einige Stellen verlangen Gebühren. Die Gebühren liegen bei etwa 14,00 Euro pro Bescheinigung.

2. Welche Unterlagen braucht man für eine P-Konto-Bescheinigung?

Sie brauchen Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, die letzten Kindergeldbescheide, Kontoauszüge und die Bankverbindung.

3. Wo lässt sich der P-Konto-Freibetrag erhöhen?

Der P-Konto-Freibetrag lässt sich bei Ihrer Bank erhöhen, wenn Sie die richtigen P-Konto-Bescheinigungen vorlegen.

4. Muss die Bank die Bescheinigungen akzeptieren?

Die Bank entscheidet eigenständig, ob sie die Bescheinigungen akzeptieren. Eine Verpflichtung besteht nicht.

5. Muss ich den Arbeitsaufwand bei der Bank bezahlen?

Grundsätzlich ist die Eröffnung eines P-Kontos und die Erhöhung des Freibetrages ein Servicepunkt der Banken, so dass Sie den Arbeitsaufwand nicht zusätzlich bezahlen müssen.

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Fazit

Das P-Konto ist heute keine Seltenheit mehr, denn mehr als 40% der Deutschen sind verschuldet und einige davon sind mit Pfändungen behaftet. Damit Sie trotzdem leben und Ihre Rechnungen bezahlen können, gibt es das P-Konto mit dem Freibetrag. Zusätzlich zum Grundfreibetrag lässt sich das pfändungsfreie Guthaben erhöhen. Dafür müssen Sie an den oben aufgelisteten Stellen eine P-Konto-Bescheinigung verlangen und bei Ihrer Bank einreichen.

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