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Handyvertrag kündigen: Rückruf beim Anbieter unnötig, denn die schriftliche Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist reicht


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Telefongesellschaften versuchen mit ein paar Tricks die Kunden zu halten, denn heute ist die Auswahl an Telefongesellschaften sehr groß und ein Wechsel beinah schon an der Tagesordnung. Kunden müssen sich nicht auf die Tricks einlassen und können ihre Telefongesellschaft kündigen, denn im Internet finden Sie Musterbriefe, die Ihnen helfen können. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben sich entschieden den Vertrag bei Ihrer Telefongesellschaft zu kündigen, dann müssen Sie die Kündigung nicht mit einem zusätzlichen Anruf bestätigen.
  • Die einzige Ausnahme stellen die Kündigungsvormerkungen an, aber die Unternehmen weisen dann auf der jeweiligen Internetseite darauf hin.
  • Eine sichere Möglichkeit, um die Kündigung auf den Weg zu bringen ist per Einschreiben oder per Fax, denn wenn es zu einem Streitfall kommt, können Sie problemlos belegen, dass eine Zustellung erfolgt ist.

Einige Mobilfunkkunden sind der Meinung, dass sie ihren Telefonanbieter nach Zustellung einer Kündigung noch einmal anrufen müssen, damit Sie die Bestätigung telefonisch erhalten oder den Eingang der Kündigung erfragen. Einige Telefonunternehmen lassen das vermuten, denn sie verlangen nicht nur eine schriftliche Kündigung, sondern verlangen gleichzeitig, dass Sie als Kunde noch einmal anrufen sollen, damit die Kündigung bearbeiten werden kann. In der Regel ist das nicht notwendig, auch wenn viele Unternehmen mit diesem Trick arbeiten.

Das Landgericht Kiel hat in einem Verfahren durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Mobilcom-Debitel ein Urteil erhalten (Az.14 HKO 42/2). Mit dem fristgerechten Zugang bei dem Unternehmen ist die Kündigung wirksam und das bedeutet, dass die Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist bei dem Unternehmen auf dem Tisch liegen muss. Sie müssen im Streitfall den Zugang der Kündigung nachweisen, so dass Sie auf ein Einschreiben mit Unterschrift oder einem Fax mit Sendebericht achten sollten. Bei einem Fax gibt es einen Statusbericht und der ist eine verkleinerte Ansicht der gefaxten Seite. Sie sollten auf Nummer sicher gehen und beide Optionen nutzen, aber die Belege müssen Sie auch gut aufbewahren.

Die Bitte des Unternehmens um Rückruf ist meist nur eine Werbung, denn das Unternehmen hat die Hoffnung, dass durch ein Telefonat und ein gutes Angebot der Kunden bleiben kann.

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Achten Sie auf Kündigungsvormerkung

Die Kündigungsvormerkung scheint ein bequemer Weg für den Kunden zu sein und viele Unternehmen bieten ihren Kunden diesen Weg an, aber hier müssen Sie vorsichtig sein!

Sie kündigen mit der Kündigungsvormerkung den Vertrag nicht, denn Sie müssen dann zusätzlich anrufen und die Kündigung telefonisch durchgeben, so dass am Ende deutlich mehr Arbeit auf Sie zukommt.

Das Problem ist, dass Sie im Streitfall leider nur sehr schwer beweisen können, dass Sie auch tatsächlich gekündigt haben. Diese Art der Kündigung ist meist sogar noch sehr unsicher, denn das Vormerkungsverfahren ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entweder gar nicht erwähnt oder dieser Art wird sogar widersprochen. Eine Kündigung bedarf immer der schriftlichen Textform, auch wenn die Kündigungsvormerkung als ein angebotener Vorteil scheint. Auch wenn es heißt, dass die Vormerkung eine gute Möglichkeit sei, auch nach der Kündigungsfrist zu kündigen, gibt es keine Grundlage in den AGBs.

Kurz vor dem Ablauf des Vertrages melden sich die Unternehmen auf einmal mit exklusiven Angeboten, wenn die Kündigung wirksam ist. Der Grund ist einfach, denn sie versuchen den Künden zurückzugewinnen. Sie sollten das Unternehmen mit dem Kündigungsschreiben darauf hinweisen, dass Sie solche Anrufe nicht erhalten wollen, wenn Sie keine Werbetelefonate führen wollen.

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Kündigung und dann folgt Werbung

Sie haben den Vertrag fristgerecht gekündigt und der Vertrag ist beendet, dann setzen viele Unternehmen auf Anrufe, E-Mails oder Post, denn sie teilen Ihnen „exklusive“ Angebote mit.

Die Nutzung der persönlichen Daten erlöscht nicht automatisch mit der Kündigung, denn die Nutzung wird bei Vertragsabschluss unterschrieben. Unter bestimmten Umständen dürfen Namen und Anschriften auch weiterhin genutzt werden und dann kommt es meist zu Werbungen in allen Varianten. Dazu ist keine weitere Einwilligung von Ihnen notwendig, denn Sie müssen widersprechen, damit Sie Ruhe haben. Sie haben sich für eine Kündigung entschlossen, dann sollten Sie auch daran denken, dass Sie die Einverständniserklärung zum Ende des Vertrages ebenfalls widerrufen, so dass Sie von Werbung des Anbieters verschont bleiben.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Handyvertrag kündigen

1. Kann ich meinen Handyvertrag einfach kündigen?

Der Handyvertrag läuft aus und Sie haben das Recht vor Ablauf der Kündigungsfrist zu kündigen, aber achten Sie darauf, dass Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder Fex mit Sendebericht verschicken.

2. Muss ich nach der Kündigung bei dem Anbieter noch einmal telefonisch kündigen?

Sie müssen nicht noch einmal telefonisch kündigen, wenn Sie die Kündigung fristgerecht, in Textform und mit Beleg verschickt haben.

3. Warum erhalte ich immer noch Werbung von keinem alten Anbieter?

Der Grund ist einfach, denn bei dem Vertragsabschluss haben Sie eine Einverständniserklärung zur Datennutzung unterschrieben. Bei der Kündigung der Nutzung nicht widersprochen, so dass der Anbieter Ihre Daten auch weiterhin nutzen darf.

4. Muss eine Kündigung immer schriftlich erfolgen?

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann sollten Sie immer in schriftlicher Form und mit Beleg kündigen.

5. Wie ist die Kündigungsfrist bei Handyverträgen?

Die Kündigungsfrist liegt im Normalfall bei drei Monaten vor Ende des aktiven Vertrages. Das bedeutet, wenn der Vertag bis zum 31. August läuft, dann sollten Sie bis zum 31. Mai gekündigt haben. Informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter, welche Kündigungsfristen er hat.

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Fazit

Heute gibt es sehr viele Mobilfunkanbieter, so dass die Auswahl richtig schwierig ist und Sie sich das beste Angebot heraussuchen können. So ist es auch kein Wunder, dass viele Kündigungen ausgesprochen werden. Aber immer mehr Anbieter verlangen, dass Sie nach einer Kündigung noch einmal anrufen, um die Kündigung telefonisch zu bestätigen. Sie müssen Ihren Anbieter nicht anrufen, denn es reicht eine schriftliche Kündigung innerhalb der Kündigunsfrist per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit Sendebericht. Achten Sie zusätzlich darauf, dass Sie dem Anbieter die Nutzungserlaubnis der Daten entziehen, ansonsten erhalten Sie Werbeanrufe, Mails oder Post.

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