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Kein Geoblocking mehr beim europaweiten Onlineshopping dank neuer Verordnung


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Vielen Verbrauchern ist es nicht aufgefallen, aber beim Online-Shopping gibt es Seiten, bei denen Sie auf andere Shops geleitet werden. Diese Shops befinden sich meist im Ausland. Geoblocking ist das Thema, aber mittlerweile ist Geoblocking nicht mehr gestattet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Internet ist das automatische Weiterleiten auf Länder-Shops nicht mehr gestattet.
  • Die Onlineshops haben kein Recht von den Kunden aus den EU-Ländern unterschiedliche Preise zu verlangen. Es ist rechtlich vorgeschrieben, dass die Zahlungsbedingungen für alle Kunden gleich sein muss.
  • Mittlerweile gibt es die Geoblocking-Verordnung, so dass alle wichtigen Punkte festgehalten sind und sich alle Händler dran halten können.

Geoblocking-Verordnung seit 3. Dezember 2018

Sie sitzen an Ihrem Computer in Deutschland und haben Interesse an einem Produkt auf einem spanischen Onlineshop.

Allerdings werden Sie nicht zum Warenkorb geleitet, sondern immer wieder auf eine deutsche Internetseite. Das nennt man Geoblocking und ist seit dem 3. Dezember 2018 in der EU verboten. Ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis dürfen die Händler Sie nicht auf eine Seite in ein anderes Land schicken. Vor der Verordnung hatten die Händler die Möglichkeit Sie als Kunden zur Internetseite Ihres Landes zu schicken, in dem Sie entweder leben oder sich im Moment des Einkaufs aufhalten. Sie haben das Recht auf an andere Länder-Shops und -Apps zurückzugreifen.

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Wichtig

Preisunterschiede aufgrund der Herkunft oder des Wohnortes nicht nicht erlaubt!

Die Preise im Onlineshop dürfen sich nicht aufgrund des Landes unterscheiden, denn für alle Kunden muss der Preis für ein Produkt gleich sein. Wenn Sie also in Deutschland beheimatet sind und in einem französischen Shop bestellen, dann darf der Händler nur den Preis verlangen, den er auch von einem französischen Käufer verlangen würde. Allerdings darf der Händler höhere Versandkosten verlangen, wenn er die ausgesuchte Ware an Sie versendet. Der Händler hat aber auch die Möglichkeit die Lieferung zu verweigern, denn er ist nicht verpflichtet in ein anderes Land zu liefern. Auch die Verordnung wird daran nichts ändern.

Onlineshopping Schuh Kauf Symbolbild
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Oftmals je nach Land unterschiedliche Preise

Auch mit der Verordnung dürfen die Händler in Zukunft verschiedene Länder-Shops betreiben und in ihnen unterschiedliche Preise anbieten. Dadurch ist es möglich, dass auf der polnischen Seite das gleiche Produkt deutlich günstiger zum Verkauf steht als wenn Sie sich für den österreichischen Shop entscheiden. Anders sieht es aus, wenn der Kunde aus Österreich sich für den Kauf in einem polnischen Shop entscheidet, dann muss der Preis gleich sein. Sollte der Shop eine Abholung ermöglichen, dann darf der Kunde aus dem EU-Ausland auch auf die Abholung bestehen. Im Grunde bedeutet es, dass der Händler die Abholung nicht verbieten kann, wenn der Kunde in einem anderen EU-Land wohnt. Ein solches Kaufverhalten kann sich durchaus lohnen, wenn Sie an einem Grenzgebiet wohnen oder vielleicht in naher Zukunft in den Bestellort fahren, um Urlaub zu machen.

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Gleiche Bedingungen für Alle

Alle Verbraucher der EU müssen gleich behandelt werden und das gilt auch für die Bezahlung. Auch bei Dienstleistungen gilt das gleiche Prinzip.

Autovermietungen, Hotels und Freizeitparks dürfen keine unterschiedlichen Bedingungen festlegen, nur weil der Kunde an einem anderen Wohnort ist oder eine andere Herkunft hat. Die Achterbahnfahrt in Frankreich oder der Mietwagen auf Mallorca sind preislich gesehen für alle Kunden aus der EU gleich. Unterschiede bei den Preisen sind jetzt nicht mehr erlaubt.

Das Gleiche gilt auch für die Zahlungsmitteln, denn durch die Verordnung dürfen die Händler aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Aufenthalts nicht mehr unterscheiden. Wenn ein Händler also Zahlung per Lastschrift anbietet, dann muss diese Art der Zahlung auch für alle Kunden aus den EU-Ländern gültig sein. Anders sieht es allgemein mit den Zahlungsmethoden aus, denn welche der Händler anbietet, bleibt ihm vollkommen selber überlassen.

Wichtig ist, dass mindestens eine Zahlungsmethode kostenlos angeboten wird!

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Die Ausnahmen der Geoblocking-Verordnung

Sie sollten allerdings wissen, dass die Geoblocking-Verordnung nicht für alle käuflichen Produkte zum Einsatz kommt.

Es gibt durchaus Ausnahmen, so dass

  • soziale Dienste
  • Finanzdienstleistungen
  • Dienstleistungen im Gesundheitsbereich
  • Buchungen von Flugtickets, Zugtickets, Schiffstickets und Bustickets

von der Verordnung ausgenommen sind. Zudem dürfen unterschiedliche Preise und Bedingungen auch für Kunden aus anderen EU-Ländern bei Streaming-Diensten und Download-Angeboten gemacht werden. Egal, ob es sich um Musik, TV-Übertragungen, Filme, Videospiele oder E-Books handelt, hier gibt es Ausnahmen. Verschiedene Bedingungen sind nicht erlaubt, wenn es um physische Datenträger geht und das sind Blurays, DVDs und CDs.

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Erläuterung von Geoblocking

Die Geoblocking-Verordnung ist nun schon seit einigen Jahren aktiv und sorgt für Gleichheit beim Onlineshopping, aber was ist Geoblocking überhaupt.

Bei Geoblocking handelt es sich um eine spezielle Technik, die im Internet zum Einsatz kommt. Mit dieser Technik können Internetinhalte von Anbietern gesperrt werden. In erster Linie kommt Geoblocking bei Filmen und Fernsehübertragungen zum Einsatz, wenn es um das Urheberschutzrecht geht.

Jeder Nutzer erhält bei der Internetnutzung eine IP-Adresse, durch die er einem Land und einem Ort zugeordnet werden kann. Dadurch können Dienstleister und Händler feststellen, wo das Endgerät sich gerade befindet. Bis zur Verordnung war es so, dass die Händler die potentiellen Kunden immer zu einer inländischen Internetseite weitergeleitet haben, aber das ist jetzt nicht mehr erlaubt. Die Kunden haben dank der Geoblocking-Verordnung die Möglichkeit auch im EU-Ausland problemlos zu den gleichen Preisen wie der inländische Nutzer zu kaufen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Geoblocking

1. Wie legal ist Geoblocking?

Im Grunde ist Geoblocking eine Form der Diskriminierung, denn die Online-Kunden bekommen nicht das Recht auf der Seite und zu dem Preis zu kaufen, welchen sie wollen. Aus dem Grund hat die EU eine Verordnung gegen das Geoblocking verfasst.

2. Wo kommt Geoblocking zum Einsatz?

Geoblocking kommt im Internet zum Einsatz, wenn es um audio-visuelle Medien im Internet geht oder beim Shoppen auf einer ausländischen Internetseite.

3. Wie kann ich Geoblocking umgehen?

In der Regel sollte es in der heutigen Zeit nicht mehr notwendig sein, das Geoblocking zu umgehen, denn dank der Verordnung sind alle Kunden im Internet gleich.

4. Darf ich meine gekaufte Ware aus dem EU-Land abholen, wenn der Verkäufer Abholung anbietet?

Ja, denn der Verkäufer muss Ihnen als EU-Kunde das gleiche Recht zugestehen wie dem Kunden aus dem eigenen Land. Wenn der Verkäufer also die Abholung anbietet, dann können Sie auch auf eine Abholung bestehen.

5. Wie lange wird es Geoblocking noch geben?

Die Geoblocking-Verordnung gibt es seit Ende 2018 und seit dem 1. April ist das Geoblocking in der EU endlich Geschichte und sollte nicht mehr vorhanden sein.

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Fazit

Bis vor einigen Jahren war das Thema Geoblocking noch sehr bekannt, aber seit der Geoblocking-Verordnung müssen Händler alle Kunden innerhalb der EU komplett gleich behandeln. Es gibt keine unterschiedlichen Angebote, Preise oder Lieferbedingungen mehr. Zudem sind die Zahlungsmethoden für alle EU-Kunden gleich und das sorgt für Chancengleichheit beim Onlineshopping.

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