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Nebenjob im Studium – was Studierende beachten und wissen müssen


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Heute entscheiden sich immer mehr Menschen für ein Studium, denn sie verbinden eine erfolgreiche Zukunft mit einem guten Schulabschluss. In der Regel müssen Studenten sich um einen Nebenjob kümmern, damit sie finanziell unabhängig werden. Allerdings kann ein Nebenjob auch dafür sorgen, dass einige Vergünstigungen wegfallen, wenn der Student sich für eine Arbeit nebenbei entscheidet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Studierende dürfen während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, denn ansonsten verlieren sie andere Vergünstigungen.
  • Das Gesamteinkommen muss unter 455 Euro im Monat (6.460 Euro im Jahr) liegen, denn ansonsten muss sich jeder Student selber krankenversichern und zudem Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen.
  • Der sogenannte Mini-Job bildet eine Ausnahme, denn hier gilt die 450-Euro-Grenze.
  • Die BAföG-Empfänger müssen einen Teil des Einkommens mit der staatlichen Förderung verrechnen, wenn sie mehr als 450 Euro im Monat verdienen.
  • Deutlich mehr Spielraum haben die Studenten in den vorlesungsfreien Zeiträumen.

Heute müssen viele Studierende einen Nebenjob annehmen, um sich finanziell über Wasser halten zu kommen. Zwar macht ein Nebenjob während des Studium finanziell unabhängig, aber fordert auch gleichzeitig einen hohen Preis. Schließlich bleibt deutlich weniger Zeit für das Studium, aber auch die Erholung bleibt auf der Strecke. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass die Studenten ein paar Vergünstigungen verlieren, wenn Sie neben dem Studium viel arbeiten und Geld verdienen.

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Nebenjobs während des Studiums

Studenten müssen für ein Vollzeitstudium im Durchschnitt bis zu 40 Stunden in der Woche aktiv sein, denn es finden Präsenzveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und AGs statt.

Diese Veranstaltungen müssen eigenständig vor- und nachbearbeitet werden, so dass eigentlich nicht viel Zeit für einen Job bleibt. Aber das ist noch kein Grund keinen Job zu machen, denn rund 1/3 aller Studierenden haben einen Nebenjob. Sie investieren bis zu 20 Stunden in der Woche während der Vorlesungszeit und das ist auch durchaus möglich. In so einem Fall gilt der Student als Werkstudent und muss für die Beschäftigung weder Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bezahlen. Wenn der Student sich dazu entscheidet mehr zu arbeiten, dann kann er seinen Status als Student verlieren.

Hierbei handelt es sich um die 20-Stunden-Regelung, aber die gilt nicht in der vorlesungsfreien Zeit. Die Versicherungsfreiheit ist bei einer Beschäftigung von mehr als 20 Stunden in der Woche, innerhalb der vorlesungsfreien Zeit, ausgeschlossen. Das gilt besonders, wenn die Beschäftigung zeitlich unbefristet in der Woche ist oder der Zeitraum auf mehr als 26 Wochen befristet ist.

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450 Euro gelten als Einkommensgrenze

Das Einkommen spielt neben der Arbeitszeit natürlich auch eine sehr wichtige Rolle, denn viele Studenten sind bis zu ihrem 25. Geburtstag kostenfrei bei den Eltern krankenversichert.

Das ändert sich, wenn das Gesamteinkommen über 450 Euro im Monat liegt, denn dann müssen sie sich selber krankenversichern und zudem Beiträge zur Pflegeversicherung bezahlen.

Zu dem Einkommen zählen auch Einkünfte aus Kapitalerträgen, aber die Minijobs bilden eine Ausnahme. Wenn der Student bis zu 450 Euro im Monat verdient und keine weiteren Einnahmen hat, dann bleibt die Familienversicherung bestehen.

Überschreitet der Student die Einkommensgrenze der Familienversicherung, dann muss eine studentische Krankenversicherung in Angriff genommen werden. Preislich liegt sie bei etwa 76 Euro im Monat und dazu kommen 20 Euro für die Pflegeversicherung (Stand März 2020). Des Weiteren kommt ein Zusatzbetrag hinzu.

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Gut zu wissen

Wenn nicht mehr als 20 Stunden in der Woche gearbeitet werden, dann gelten diese Beiträge normalerweise unabhängig vom Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung. Wenn es allerdings während des Studiums zu anderen Einnahmen kommt, wie aus einer selbstständigen Tätigkeit, dann können Beiträge darauf anfallen.

Wichtig ist, dass die 450-Euro-Marke auch beim BAföG zählt, denn wenn der Student mehr verdient, dann muss ein Teil des Einkommens mit dem BAföG verrechnet werden.

Kleiner Tipp am Ende

Stipendiaten oder Geförderte eines sogenannten Bildungsfonds stoßen schnell auf Ablehnung, wenn sie sich dazu entscheiden, im nennenswerten Umgang einen Nebenjob anzufangen. In erster Linie sollte das Studium an erster Stelle stehen. Wenn der Student sich für einen Urlaub oder eine teure Anschaffung Geld dazu verdienen möchte, dann sollte ein Gespräch mit dem Ansprechpartner des Förderwerks geführt werden.

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Selbstständigkeit im Studium

Mittlerweile gibt es zahlreiche Jobs für Studenten und bei einigen Jobs bietet sich sogar die Möglichkeit, dass selbständig auf Rechnung gearbeitet wird.

Diese Möglichkeit haben in erster Linie Grafikdesigner, die neben dem Studium Webseiten gestalten. Auch Musikstudenten können neben dem Studium Instrumentalunterricht geben. Umzugshelfer und Messe-Hostessen sind in vielen Bereichen auch selbstständig tätig. Im Grunde gibt es kein Problem, denn solange der Student nebenberuflich arbeitet und sein Gehalt nicht mehr als 450 Euro im Monat beträgt ist alles in Ordnung und auch die Familienversicherung bleibt erhalten.

Die Krankenkasse entscheidet, ob es sich bei der selbstständigen Tätigkeit um einen Nebenjob handelt oder nicht. Entscheidend sind die Arbeitszeiten und natürlich auch das Einkommen. Der Student darf nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten oder das monatliche Einkommen darf nicht mehr als 2/3 der Bezugsgröße für eine Krankenversicherung (3.185 Euro – Stand 2020) betragen. Kommt es zu einer Überschreitung, dass handelt es sich um ein untrügliches Zeichen, dass der Student hauptberuflich arbeitet.

Neben der Krankenversicherung spielt als Selbstständiger auch die Rentenversicherung eine wichtige Rolle. Nur bei bestimmten Tätigkeiten müssen Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Idealerweise wenden Sie sich an die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung am Wohnort.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Nebenjob im Studium

1. Wie hoch darf das Einkommen eines Studenten sein?

Grundsätzlich darf ein Student bis zu 450 Euro im Monat verdienen, ohne dass er mit Einschränkungen rechnen muss.

2. Wie viele Stunden darf ein Student in der Woche arbeiten?

Ein Student darf in der Woche bis zu 20 Stunden arbeiten, wenn die Zeiten im Vorlesungszeitraum liegen. Außerhalb des Vorlesezeitraums können es ach ein paar Stunden mehr sein.

3. Wo kann ein Student am meisten Geld verdienen?

Mittlerweile gibt es zahlreiche Jobs für Studenten, in denen sie gutes Geld verdienen können. Studentenjob werden in den Großstädten deutlich besser bezahlt als in einem kleinen Vorort.

4. Wie viel Geld benötigt ein Student monatlich?

Ein Student, der noch im Haushalt der Eltern lebt, braucht zwischen 596 Euro und 1.250 Euro im Monat. Wenn der Student eine eigene Wohnung hat, dann muss mit finanziellen Mitteln von um die 920 Euro gerechnet werden.

5. Wie sinnvoll ist es neben dem Studium arbeiten zu gehen?

Ein Studium ist eigentlich eine Vollzeitstelle und somit sollte das Studium auch immer an erster Stelle stehen. Allerdings bleibt vielen Studenten keine andere Möglichkeit, denn finanzielle Unabhängigkeit ist nur mit einem Nebenjob möglich.

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Fazit

Das Leben kostet eine Menge Geld und das merken auch Studenten. Auch wenn ein Studium mit einer Vollzeitstelle zu vergleichen ist, müssen viele Studenten arbeiten gehen, um sich finanziell über Wasser zu halten. Allerdings gibt es Einschränkungen, so dass in der Vorlesezeit bis zu 20 Stunden und ein Einkommen von 450 Euro im Monat erlaubt sind, ohne dass es Einschränkungen gibt.

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