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Rabattverträge bei Arzneimitteln – Informatives


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Gesetzliche Krankenkassen und pharmazeutische Unternehmen dürfen Preisnachlässe auf Medikamente aushandeln. Hier erfahren Sie nun, was das für Sie als Patient bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Aut-idem-Regel steckt dahinter: Der Arzt gibt an, welchen Wirkstoff Sie benötigen und der Apotheker sucht das günstigste Produkt aus dem Sortiment aus.
  • Auch die Rabattverträge haben damit zu tun: Die Krankenkassen dürfen mit Pharmaherstellern Rabatte für ein paar festgelegte Medikamente verhandeln.
  • Ausnahmen gibt es jedoch auch: Der Arzt kann darauf bestehen, dass das Medikament nicht ausgetauscht wird, ebenso der Patient. Jedoch tragen Sie dann die Mehrkosten selbst.

Aut-idem

Aut-idem bedeutet „Gleiches“ und diese Regel besagt, dass der Apotheker den verordnete Wirkstoff durch ein passendes günstiges Präparat herausgeben darf.

Der Arzt darf dann aber auf das Rezept auch wirklich nur den Wirkstoff, die Dosierung und die Darreichungsform vermerken. Die Apotheke muss dann schauen, welches der vier billigsten Arzneimittel sie herausgibt. Das Medikament aus der Apotheke darf jedoch nicht teurer sein als das, welches der Arzt verordnet hat.

Gleiches Prinzip, wenn der Arzt ein spezielles Medikament verordnet und das Aut-idem-Feld nicht ankreuzt. Sofern es medizinisch notwendig ist, darf der Arzt darauf bestehen, dass nur dieses Medikament herausgegeben wird. In diesem Fall muss er aber in das Aut-idem-Feld ein Kreuz machen. Ferner gibt es Medikamente, die generell nicht ausgetauscht werden dürfen. Die Substitutionsausschlussliste zeigt Ihnen, welche das sind.

Rabattverträge

Die Krankenkassen haben das Recht, mit Pharmafirmen Preisnachlässe auf Medikamente zu vereinbaren.

Sofern der Arzt dieses Medikament verordnet, auf das es einen Rabattvertrag gibt, so erhält der Patient auch genau dieses. Sollte der Arzt jedoch ein Präparat verordnet haben, für das es keinen Rabattvertrag gibt, darf die Apotheke dieses gegen ein Rabattiertes austauschen. Es muss aber den gleichen Wirkstoff haben.

Die Krankenkassen können frei entscheiden, mit welchen Pharmaunternehmen sie die Rabattverträge machen. Somit ist es möglich, dass Sie mit der gleichen Erkrankung wie Ihr Bekannter ein ganz anderes Medikament bekommen. Vielleicht sind Sie bei verschiedenen Krankenkassen versichert. Es ist auch möglich, dass Sie ein Medikament gut vertragen haben und plötzlich ein anderes bekommen. Hier hat die Krankenkasse eventuell in der Zwischenzeit einen Preisnachlass mit einem Pharmaunternehmen ausgehandelt.

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Die Alternative

Möchten Sie unbedingt ein bestimmtes Medikament haben und ist dieses nicht im Rabattvertrag, so können Sie darauf bestehen, müssen die Mehrkosten jedoch selbst zahlen.

In diesem Fall zahlen Sie erst den kompletten Preis und später bekommen Sie von der Krankenkasse einen Teilbetrag zurück. Dieser ist jedoch nur bis zur Höhe des Preises des Rabattmittels. Zudem entstehen den Versicherungen Verwaltungskosten.

In Anbetracht dessen, dass Sie dennoch ein günstiges Arzneimittel zu Lasten der Krankenkasse bekommen können, sofern Ihr Arzt dies für nötig hält, ist die Kostenerstattung keine gute Alternative. Möchten Sie dies aber dennoch so haben, sprechen Sie erst mit Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich über Ihre Kosten informieren.

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Pro und Contra Medikamententausch

Um Kosten zu sparen, gibt es den Medikamententausch.

Meist bekommen Sie dann ein günstiges Nachahmerpräparat, auch Generika genannt, jedoch auch Originale zum günstigen Preis. Dies ist für die Krankenkassen eine Möglichkeit, die Beiträge niedrig zu halten. Sie müssen wissen, dass die Generika den gleichen Wirkstoff enthalten wie die Originale. Somit sind sie in Qualität und Wirksamkeit absolut unbedenklich. Jedoch haben Sie einen anderen Namen und die Verpackung sieht anders aus. Auch die Farbe und Form können anders aussehen. Ebenso unterscheiden sich die Geschmacks- und Konservierungsstoffe zum Original. Sollten Sie wissen, dass Sie auf bestimmte Stoffe empfindlich reagieren, so sollte der Arzt das mit auf das Rezept schreiben.

Sofern Sie ein neues Medikament nicht vertragen, gehen Sie zu Ihrem Arzt. Wenn dieser eine Unverträglichkeit feststellt, kann er Ihnen ein anderes Medikament verordnen und auf dem Rezept vermerken, dass die Apotheke einen Austausch machen soll.

Die Rabattverträge haben den Vorteil, dass die Krankenkassen Ihnen die Zuzahlung für die rabattierten Medikamente erlassen können. Es gibt hier jedoch keine einheitlichen Vorgaben. Somit kann jede Krankenkasse selbst entscheiden, ob Sie die Zuzahlung leisten müssen oder nicht oder vielleicht nur zum Teil.

Ein Nachteil der Rabattverträge liegt in der Logistik, weil dieser recht hoch ist, um die Apotheken zu beliefern. Es muss dafür gesorgt werden, dass ausreichend Medikamente vorhanden sind. Sofern nun ein Hersteller mit Rabattvertrag nicht liefern kann, tritt die Aut-idem-Regel in Kraft. Diese gilt auch bei akutem Bedarf, wenn der Patient zum Beispiel die Notapotheke aufsucht. Hier erhält der Patienten ein vergleichbares Medikament, wenn das Produkt mit dem Nachlass nicht vorhanden ist.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Rabattverträge bei Arzneimitteln – Informatives

1. Muss ich ein Medikament einer anderen Firma nehmen?

Wenn für diese Firma ein Rabattvertrag besteht, so muss die Apotheke Ihnen dieses Medikament anbieten. Sofern Sie dies nicht möchten, sprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob es einen Grund gibt, dies auf dem Rezept zu vermerken oder zahlen Sie die Differenz selbst dazu.

2. Warum muss ich für mein Medikament mal Rezeptgebühr bezahlen und mal nicht?

Das liegt am Rabattvertrag. Wenn Sie nichts bezahlen müssen, wird es gerade im Rabattvertrag sein. Es ist durchaus möglich, dass es aber ein paar Monate später nicht mehr im Rabattvertrag ist, dann müssen Sie dafür bezahlen, sofern es kein vergleichbares Präparat mit Rabattvertrag gibt.

3. Muss dieser ständige Wechsel sein?

Die gesetzlichen Krankenkassen versuchen Geld zu sparen, damit die Beiträge nicht erhöht werden müssen. Aus diesem Grund braucht es auch die Rabattverträge und diese laufen aber eben nach geraumer Zeit aus und müssen dann neu verhandelt werden.

4. Warum vertrage ich das Medikament von manchen Firmen nicht?

Das kann an der Zusammensetzung liegen. Zwar ist der Wirkstoff gleich, doch die Zusatzstoffe können variieren. Es kann sein, dass ein Stoff enthalten ist, den Sie nicht vertragen. In diesem Fall müssen Sie mit Ihrem Arzt sprechen.

5. Ich habe das Gefühl die Tabeltten der anderen Firma wirken schlechter, kann das sein?

Der Wirkstoff und die Stärke müssen gleich mit dem Original sein. Es kann jedoch minimale Abweichungen geben, welche sich aber nicht groß bemerkbar machen dürften. Die Zusammensetzung kann aber etwas anders sein. Vielleicht haben Sie von dem neuen Präparat öfter Durchfall. In diesem Fall kann es sein, dass die Wirkung nicht ganz so gut ist, weil Sie das Medikament zu schnell ausscheiden. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über das Problem.

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Fazit

Rabattverträge sind für Patienten mehr als lästig, weil sie ständig andere Medikamente bekommen. Gerade ältere Patienten, die sich an einen Namen und eine Verpackung gewöhnt haben, kommen schnell durcheinander, wenn das Medikament plötzlich anders aussieht und heißt. Leider muss das aber so sein, denn die gesetzlichen Krankenkassen müssen Geld sparen, damit die Beiträge stabil bleiben können.

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