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SEPA: Europaweite Regeln im Zahlungsverkehr – Das SEPA-Verfahren zur schnellen und kostengünstigen Überweisung


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Zahlungen innerhalb eines Landes lassen sich mit dem SEPA-Verfahren beschleunigen und das nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch in ein anderes Land. Die Übergangsfrist endet am 1. Februar 2016, denn bis zu diesem Datum gab es noch Kontonummern und Bankleitzahlen für die Zahlungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das SEPA-Verfahren ist eine einfache und schnelle Art und Weise Geld innerhalb der EU zu überweisen.
  • Kontonummern und Bankleitzahlen sind nicht mehr notwendig, um eine Überweisung zu tätigen.
  • Eine Überweisung kostet Geld, aber unbegrenzt kassieren dürfen die Banken nicht.

Die Überweisung kostet ein paar Euros und das hängt von der jeweiligen Bank ab, aber die Banken dürfen keine unnötig hohen Kosten verlangen.

Banken und Sparkassen dürfen seit dem Stichtag keine Zahlungsaufträge mit Kontonummer und Bankleitzahl mehr entgegennehmen. Die Kontoinhaber müssen jetzt die IBAN angeben und wenn Sie die IBAN des Empfängers nicht kennen, dann schauen Sie sich den IBAN-Rechner im Internet an. Für Überweisungen ins Inland und ins Ausland ist keine BIC mehr notwendig, so dass hier nur noch die IBAN ausreicht.

Urteil: Aufpreis für Zahlung per SEPA-Überweisung ist unzulässig

Einige Unternehmen verlangen für die Zahlung per Überweisung eine zusätzliche Gebühr. Damit wollen die Anbieter Ihre Kunden wohl zur Zahlung per Lastschrift zwingen. Das Landgericht München hat entschieden, dass SEPA-Überweisungen kostenfrei sein müssen.

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Welche Länder zählen zu SEPA?

Single Euro Payments Area bedeutet SEPA und das bedeutet, dass grenzüberschreitende und inländische Zahlungen in Euro schneller und günstiger sind.

Nach dem Willen der EU werden die Zahlungen für den Verbraucher schneller und günstiger mit Hilfe des SEPA-Verfahrens. Sämtliche Zahlungen im Sepa-Raum sollen mit nur einem Konto abgewickelt werden können und das ist nicht nur einfach, sondern auch schnell. An dem System nehmen nicht nur die EU-Länder teil, sondern auch Länder aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, so dass auch Monaco und Schweiz teilnehmen.

IBAN – Was ist das?

IBAN ist die Abkürzung für „Internation Bank Account Nummer“ und dabei handelt es sich um eine neue, international gültige Kontonummer.

In Deutschland ist die IBAN folgend aufgebaut:

IBAN: DE98 9876 5432 1234 5678 9

DE ist das Länderkennzeichen, 98 die individuelle Prüfziffer, 98765432 die Bankleitzahl und 1123456789 die Kontonummer.

Die IBAN besteht also eigentlich aus den alten Bankdaten und diese wurden nur durch das Länderkennzeichen und die Prüfziffer ergänzt. Eine Kontonummer, die keine zehn Stellen hat, wird mit Nullen am Anfang vervollständigt. Die Prüfziffer korrespondiert mit der Bankleitzahl, so dass ein Zahlendreher entweder bei der Bankleitzahl oder bei der Kontonummer zu einer komplett anderen Prüfziffer führt. In der Mehrheit solcher Fälle kommt es dazu, dass die Überweisung nicht ausgeführt, wenn eine abweichende Prüfziffer vorhanden ist.

Die IBAN finden Sie seit ein paar Jahren auf dem Kontoauszug und in der Regel auch auf den Bankkarten.

Die IBAN weicht nur in sehr seltenen Fällen von den oben genannten Aufbau ab und das ist meist nur der Fall, wenn die Bank fusioniert wurde. Dann stimmen Kontonummer und Bankleitzahl nicht mehr mit den Daten überein. Aus dem Grund empfehlen wir, dass Sie die Kontoangaben nicht selber umrechnen, auch wenn Sie mathematische Kenntnisse mitbringen.

Aus den anderen SEPA-Ländern haben die IBANs teilweise nicht nur eine andere Struktur, sondern auch eine ganz andere Länge. Aber das Landeskennzeichen aus zwei Buchstaben und die zweistellige Prüfziffer ist immer vorhanden.

Lastschriften nur von Konten im Inland – Ist das zulässig?

Bei grenzüberschreitenden Lastschriften kommt es laut der BaFin immer wieder zu Problemen mit einzelnen Anbietern. Diese bieten zwar das SEPA-Lastschriftverfahren an, lassen dafür jedoch nur inländische Konten zu. Wer ein Konto im Ausland unterhält, wird

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SEPA-Überweisung nur für internationale Zahlungen?

In Deutschland ist das SEPA-Verfahren das einzige System für den nationalen Zahlungsverkehr und dazu kommt, dass es sich um ein grenzüberschreitendes Verfahren handelt.

Sie brauchen keine BIC-Angabe mehr machen, denn Sie ist nicht mehr notwendig. Die SEPA-Überweisung ist allerdings nicht für Zahlungen außerhalb des Euro-Raums oder für Zahlungen in Europa in einer anderen Währung nutzbar. In einem solchen Fall müssen Sie auf die teure Auslandsüberweisung zugreifen, denn die Sepa-Überweisungen werden nur in Euro gemacht.

Zahlendreher – was passiert dann?

Für einen Zahlendreher in der IBAN haftet der Kunde. Gibt der Kunde eine falsche Kontonummer oder eine falsche Bankleitzahl an und das Geld wird einem falschen Konto gutgeschrieben, dann haftet der Kunde.

Die Bank ist in einem solchen Fall nicht haftbar und Sie müssen sich auch das Geld von dem Empfänger eigenständig wiederholen. Banken und Sparkassen sind nicht in der Verpflichtung, dass Name und Kontodaten des Empfängers übereinstimmen. Die Kundenkennung zählt allein und das ist die IBAN.

GEZ: E-Mail von Beitragsservice zur SEPA-Umstellung ist ein Virus

Verbraucher werden mit einer E-Mail verunsichert, in der der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, ehemals GEZ, auf eine Gesetzesänderung hinweist. Angeblich müssen Verbraucher zukünftig die Rundfunkbeiträge ausschließlich per Lastschrift begleichen. Bei der E-Mail handelt es sich um Spam mit

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Überweisung auf falsches Konto und jetzt?

Sie haben die Möglichkeit, dass Sie ihrer Bank erlauben einen Versuch zur Rückholung zu unternehmen.

Aber mit dem Versuch gibt es keine Zahlungsgarantie, denn wenn der Empfänger sich weigert das Geld zu erstatten, dann ist die Bank verpflichtet die Information an Sie weiterzugeben. Alle weiteren Schritte wie ein gerichtliches Verfahren muss von Ihnen kommen. Ein Verletzung des Bankgeheimnisses ist damit nicht verbunden, aber die Institute dürfen sich die Hilfe nicht bezahlen lassen. Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig.

Was ist eigentlich das SEPA-Verfahren?

Früher hieß es Einzugsermächtigung und heute heißt es Sepa-Mandat. Der Kunde ist der Lastschriftschuldner und erteilt dem Vertragspartner Beiträge vom Konto abbuchen zu lassen.

Zugleich weist der Kunde die Bank dazu an, dass Geld an den Vertragspartner auszuzahlen. Sie müssen in dem Mandat angeben, ob es sich um eine einmalige Zahlung oder eine wiederkehrende Lastschrift handelt. Zu jedem Mandat gehören zwei Nummern, die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenznummer. Die erste Nummer zeigt wer den Einzug veranlasst und bei der zweiten Nummer wird das Mandat bezeichnet. In der Regel ist die Nummer auf dem Vordruck vorhanden, ansonsten muss Sie nachgetragen werden.

Sie müssen bei der SEPA-Lastschrift wissen, wann die Abbuchung erfolgt und das wird meist in den Rechnungen angegeben. Bei einer gleichbleibenden Lastschrift, dann reicht es aus, wenn das Geld bis zum 3. des Monats abgebucht wird.

Die SEPA-Mandate lassen sich nur schriftlich erteilen, aber in Deutschland wird das Lastschriftverfahren auch im Internet angeboten. Im deutschen Sepa-Rat gibt es eine Übereinstimmung und somit werden die Lastschriften durch das Internet toleriert und das bedeutet, dass bei ordnungsgemäßen Zahlungen auch in Zukunft auf diese Weise überwiesen werden darf. Allerdings ist der Verbraucher auch geschützt, wenn ein Missbrauch durch Dritte stattfindet.

Erfolgt eine nicht autorisierte Lastschrift dann muss der Kontoinhaber sich sofort bei der Bank melden und eine Anzeige erstatten. Achten Sie dabei immer auf die 13-Monats-Frist für unbefugte Buchungen. Der Anbieter trägt allein das Risiko, wenn ein Unbefugter ein Mandat im Internet abgibt. Diese Regelung war auch bei den bisherigen Lastschriften im Internet zuständig.

PayPal-Phishing: „Wichtige Information zu Ihrem Konto!“ (Update)

Eine E-Mail mit dem Inhalt „SEPA-Umstellung erforderlich“ sorgt bei PayPal-Kunden für Unruhe. Eigentlich gehört die SEPA-Umstellung längst der Vergangenheit an. Kriminelle nehmen die Änderung von Bankleitzahl und Kontonummer immer noch zum Anlass, um ahnungslose Nutzer in

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Mündliche Einzugsermächtigungen möglich?

Mündliche Einzugsermächtigungen sieht das SEPA-Lastschriftverfahren nicht mehr vor.

Das Mandat muss immer schriftlich erfolgen und wenn keine schriftliche Erteilung vorhanden ist, aber trotzdem ein Einzug erfolgt, dann handelt es sich um einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang.

Beitrag zurückbuchen?

Ohne Angabe von Gründen hat der Kontoinhaber die Möglichkeit die Lastschrift zurückzugeben, wenn ein Mandat vorliegt.

Allerdings muss der Vorgang innerhalb einer achtwöchigen Frist stattfinden. Die damit verbundenen Kosten sind von Ihnen zu tragen, wenn Sie einen zu Recht eingezogenen Betrag zurückverlangen. Das gleiche Prinzip gilt auch, wenn Sie einen Lastschriftauftrag gemacht haben und das Konto keine ausreichende Deckung hat.

Sollten Sie die Lastschrift als Kontoinhaber nicht autorisiert haben, dann haben Sie keine acht Wochen Frist, sondern eine 13 Monatsfrist. Dabei handelt es sich dann aber auch nicht mehr um eine normale Erstattung, sondern um eine unbefugte Buchung. Sie als Kontoinhaber zeigen die Buchung bei dem kontoführenden Institut an und dann ist die Frist gewahrt. Eine Anzeige muss sofort nach der Entdeckung erfolgen und das bedeutet, dass Sie auf keinen Fall warten sollen, nur weil Sie ja noch Zeit haben. Entdecken Sie die Buchung aber erst sehr spät oder verwechseln Sie mit einer anderen Buchung, dann haben Sie die Möglichkeit die Buchung auch nach den 13 Monaten zu beanstanden.

Stromvertrag nur mit Lastschrift und Bankverbindung: Ist das zulässig?

Wenn Sie heute einen Vertrag mit einem Energieversorger abschließen möchten, verlangt dieser oft die Angabe der Bankverbindung. Zusätzlich wird meist die Bezahlung via Lastschriftverfahren vorgegeben. Dürfen die Energieversorger das oder müssen diese auch andere Zahlungswege

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Das elektrische Lastschriftverfahren – was passiert damit?

Die elektronische Lastschrift wird auch in Zukunft weiterhin ohne Probleme möglich sein.

Sie können mit der Karte und der Unterschrift ohne Schwierigkeiten in jedem Geschäft zahlen.

Konto hat keine Deckung und dann?

Die Bank oder die Sparkasse lösen die Lastschrift nicht ein, wenn keine ausreichende Deckung auf dem Konto vorhanden ist.

Die einzige Ausnahme gibt es, wenn eine Überziehung eingeräumt oder geduldet wird. Aber die Kosten für eine Überziehung muss der Kontoinhaber dann auf jeden Fall selber tragen. Die Bank darf dem Kontoinhaber ein Entgelt in Rechnung stellen, auch für die Benachrichtigung.

Zum Schutz des Verbrauchers – welche Regelungen gelten?

Verbraucher können bei Lastschriften so genannte „white lists“ oder „black lists“ anfertigen und das bedeutet, dass Sie als Kontoinhaber der Bank vorgeben, wer mit Hilfe der Lastschrift auf Ihr Konto Zugriff hat.

Die „white list“ beinhaltet alle Personen, die Zugriff haben und die „black list“ beinhaltet alle Personen, die keinen Zugriff haben. Wichtig ist, dass die Listen immer gut gepflegt und auf dem neusten Stand sind, damit es nicht zu Verwechselungen kommt. Ein Wechsel des Energieversorgers oder eines Telekommunikationsunternehmen muss sofort bekannt gegeben werden, damit es am Ende zu keinen Problemen kommt. Ist die Liste nicht aktuell, dann kann im schlimmsten Fall die Zahlung nicht durchgeführt werden und Sie geraten in Verzug.

Beim Umgang mit Lastschriften in Deutschland ist das Führen einer Liste nicht zu empfehlen, vor allen Dingen nicht, wenn Sie mit der Girokarte und der Unterschrift bezahlen. Die einzige sinnvolle Möglichkeit besteht darin, dass Sie wirklich alle Einziehenden mit Namen benennen können und das ist meist nicht möglich.

Sie haben sogar die Möglichkeit Ihr Konto für Lastschriften komplett zu sperren, wenn Sie das möchten.

Vodafone.de: Vorsicht Fake-Mail und SMS „Wir schulden dir eine Entschuldigung“ ist Phishing

Wir warnen vor einer gefälschten E-Mails und SMS im Namen von Vodafone. Angeblich geht es um eine Kündigung oder Sie sollen die SEPA-Einzugsermächtigung erneuern. Tatsächlich geht es hier jedoch um einen Datendiebstahl. Kriminelle möchten Ihre

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema SEPA-Verfahren

1. Was ist ein SEPA-Verfahren?

Das Sepa-Verfahren ist eine Zahlungsmöglichkeit innerhalb Deutschland, der EU und allen Ländern im Europäischen Wirtschaftsraum.

2. Wo werden Sepa-Überweisungen abgegeben?

Die Sepa-Überweisung wird bei der kontoführenden Bank abgegeben.

3. Was kosten Sepa-Überweisungen?

Sie zahlen für jede Überweisung eine Gebühr und die Sepa-Überweisung ist eine normale Überweisung. Die Gebühren unterscheiden sich anhand der Banken.

4. Ist eine Auslandsüberweisung eine Sepa-Überweisung?

Sepa-Überweisungen finden nur in Euro statt und somit sind alle anderen Überweisungen Auslandsüberweisungen, die nicht im europäischen Wirtschaftsraum liegen.

5. Zählt die Schweiz zur Sepa?

Die Schweiz gehört zwar nicht zur EU, aber zum Europäischen Wirtschaftsraum und aus dem Grund können Sie auch hier mit der Sepa-Überweisung arbeiten.

Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

Die Sepa-Überweisung ist die normale Form der Überweisung innerhalb Deutschlands, der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum. Alle Überweisungen in Euro werden innerhalb der Regionen mit dem Sepa-Verfahren durchgeführt. Die kontoführende Bank überweist das Geld und das zu sehr günstigen Konditionen.

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