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Solarstromanlage: Garantie- und Versicherungsbedingungen genau lesen und immer schriftlich aushändigen lassen


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Der Kauf einer Photovoltaikanlage ist eine Entscheidung für eine lange Zeit und zudem ist eine solche Anlage sehr kostenintensiv. Achten Sie beim Kauf unbedingt auf die Qualitätsstandards und auf das Gütesiegel, denn ansonsten kommt es zu Problemen mit der Garantie. Auch das Thema Versicherungen sollten Sie genau überdenken, aber auch im Kleingedruckten können sich Stolpersteine befinden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Photovoltaikanlage haben Sie eine Gewährleistungspflicht von zwei bis fünf Jahren und die Unterscheidung hängt von der jeweiligen Einbausituation ab.
  • Freiwillige Garantien sind heute keine Seltenheit, denn viele Hersteller geben diese Garantien, aber wichtig ist immer was im Kleingedruckten steht.
  • Die Photovoltaikanlagen lassen sich in die Wohngebäudeversicherung aufnehmen oder mit Hilfe einer speziellen Photovoltaikversicherung absichern.

Zwei oder fünf Jahre Gewährleistung bei Photovoltaikanlagen

Wie jede andere Ware auch müssen die Photovoltaikmodule und der Batteriespeicher fehlerfrei sein, wenn Sie den Kauf abschließen.

Die Gewährleistungsfrist für diese Produkte liegt inzwischen zwischen zwei und fünf Jahren. Sie wird aber im Einzelfall durch die Einbausituation festgelegt. Das bedeutet z.B., dass der Verkäufer innerhalb dieser Frist für Sachmängel haften muss. Leider ist rechtlich nicht festgelegt, welche Frist wirklich gilt. Daher sollten Sie auf jeden Fall nach zwei Jahren eine Anlagenkontrolle durchführen. Prüfen Sie außerdem, ob die Anlage die volle Leistungsfähigkeit hat, ohne Mängel installiert ist und die versprochenen Erträge erzielt.

Zudem haben Sie ein Recht auf ein Produkt ohne Mängel. Dabei spielt die Frist erst einmal keine Rolle, denn nach der Übergabe und der Inbetriebnahme muss die Photovoltaikanlage funktionieren. Der Verkäufer steht stattdessen dafür gerade. Dies ist in den meisten Fällen das Unternehmen, welches die Anlage und alle Geräte installiert hat.

Wichtig:

Sie haben das Recht eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung zu verlangen, wenn die Anlage zu streiken beginnt. In beiden Fällen muss der Verkäufer alle anfallenden Kosten tragen und dazu gehören nicht nur die Materialien und die Arbeitsleistung, sondern auch der Transport.

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7 comments

Seien Sie bei den Garantiebedingungen vorsichtig

Die meisten Garantien räumt der Hersteller freiwillig ein und das steht komplett zum Gegensatz zu den verbrieften Gewährleistungsrechten.

Die freiwilligen Garantien räumen die Hersteller weitgehend selbst ein und die Bedingungen werden ebenfalls von ihnen festgelegt. Allerdings gelten zum Schutz des Verbrauchers auch in der Hinsicht Grenzen und das gilt für den Solarstromspeicher und den Wechselrichter, aber auch für die Solarmodule und die anderen Anlagekomponenten. Bei diesen Einzelteilen besteht die Möglichkeit, dass die Lebensdauern kurz sind und dann ist es wichtig, dass Garantieleistungen und ein zugesicherter Service vorhanden ist.

Verlangen Sie immer eine schriftliche Urkunde in der alle exakten Garantiebedingungen nachzulesen sind, denn gerade die Module, der Speicher und der Wechselrichter sind bei der Anlage sehr wichtig. Überprüfen Sie die Angaben des Garantiegebers sehr genau und achten Sie auch auf die Dauer und den Inhalt der Garantie.

Achtung:

Auf die Batteriespeicher gab es bisher eine Zweitersatz-Garantie und diese war 10 Jahre gültig und bei einer Inanspruchnahme wurde nicht der tatsächliche Kaufpreis der Garantie erstattet, sondern der tatsächliche Zeitwert. Diese Garantie war eine Voraussetzung für die Förderungen, aber diese sind 2018 ausgelaufen. Mittlerweile gibt es die sogenannten Vollgarantien und diese gehen über den Zeitwert der einzelnen Komponenten hinaus. Im Grunde gibt es die Produkt- und die Leistungsgarantie.

Bei der Produktgarantie handelt es sich in der Regel um Fehler beim Material und bei der Leistungsgarantie kommt es auf die Kapazität der Batterie an. Achten Sie also immer genau darauf, worauf die Garantie sich tatsächlich bezieht.

Der Umfang der Garantieleistungen ist meist recht unterschiedlich, denn einige Hersteller setzen bei dem Anlagen auf eine Kombination von verschiedenen Herstellern und für jedes Gerät gilt eine andere Garantie. Im besten Fall bekommen Sie eine Garantie für alle Komponenten.

Im Kleingedruckten sind Stolpersteine zu finden

Heute geben viele Hersteller freiwillige Produktgarantien auf Material- und Verarbeitungsfehler und diese sind bis zu 10 Jahren gültig.

Dazu versprechen einige Unternehmen, dass die Solarmodule eine garantierte Leistung aufweisen und dafür geben sie eine Garantie von bis zu 30 Jahren. Allerdings weisen die Module Leistungstoleranzen auf und das hängt auch an der Herstellung, so dass Sie überprüfen sollten, für welchen Zeitraum die Garantie gilt.

Im Kleingedruckten finden Sie in der Regel große Stolpersteine und das sorgt für Schwierigkeiten, wenn Sie bei abfallender Leistung Ihre Ansprüche durchsetzen möchten:

  • Einige Hersteller schließen eine Garantieleistung bei Nachlässigkeit aus und das ist nicht erlaubt, denn meist gibt es keine genauen Angaben dazu. Manchmal räumen sie auch eine zweiwöchige Frist ein und nur innerhalb dieser Zeit ist der Mangel zu melden.
  • Es gibt sogar Kleingedrucktes, in denen eine sechsmonatige Frist für eine Klage besteht und auch Gerichtsorte wie New York oder Madrid sind unzulässig.
  • Einen großen Teil oder manchmal sogar den ganzen Teil der Kosten wälzen die Unternehmen auch gern auf die Kunden ab.

Aber man muss auch sagen, dass es auf dem Markt mittlerweile auch einige Unternehmen gibt, die in Sachen Garantien deutlich verbraucherfreundlicher sind.

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Ansprechpartner bei Garantieleistungen

Der erste Ansprechpartner im Fall einer Garantieleistung ist immer der Garantiegeber und er steht in den Garantiebedingungen.

In den meisten Fällen handelt es sich um den Hersteller und in den Unterlagen finden Sie alle Informationen zu dem Garantiegeber, so dass Sie sich jederzeit an ihn wenden können. Adresse, Telefonnummer, Fax- und E-Mail-Adresse sollten vorhanden sein. Zudem ist wichtig, dass ein Verweis auf den Verkäufer unzulässig ist. Die einzige Ausnahme besteht darin, wenn der Verbraucher die Wahl zwischen dem Garantiegeber und dem Verkäufer hat.

Mindestschutz muss bei den PH-Anlagen sein

Es gibt auch in der heutigen Zeit keine Versicherungspflicht für Photovoltaikanlagen, aber einige Schäden können mitunter sehr teuer werden.

Aus dem Grund empfehlen wir, dass Sie die Anlage absichern. Dafür können Sie die Photovoltaikanlage in die Wohngebäudeversicherung oder Elementarschadenversicherung aufnehmen lassen. Aber es gibt auch spezielle Photovoltaikversicherungen. Diese sind sehr teuer und lohnen sich in der Regel nur bei den großen Anlagen mit mindestens 10 Kilowatt Leistung und mehr.

Setzen Sie auf eine spezielle Anlagenversicherung, wenn Sie die Photovoltaikanlage mit Hilfe einer Finanzierung erstanden haben. Das macht gerade in der Anfangszeit viel Sinn und in der Regel ist eine solche Versicherung auch vorgeschrieben.

In der Police sollten Sie die folgenden Schäden abdecken lassen:

  • Diebstahl
  • Wasser
  • Frost
  • Sturm
  • Hagel
  • Elementargefahren (Schneedruck, Lawinen)
  • Ertragsausfall
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Überspannung durch einen Blitz
  • Bedienungsfehler
  • Kurzschluss
  • grobe Fahrlässigkeit bis mind. 2.500 Euro
  • Tierbisse bis mind. 1.000 Euro

Achtung:

Bei Ihrem Vertragsentwurf sollten Sie auf jeden Fall darauf achten, welche Schäden nicht erfasst oder sogar komplett ausgeschlossen sind. Melden Sie der Versicherung immer zuerst die Installation und das vor Arbeitsbeginn, denn es gibt Versicherungen, die eine solche Installation mit einer anzeigenpflichtigen Gefahrenerhöhung betrachten. Wenn Sie die Police schon vor der Lieferung und der Montage abgeschlossen haben, dann ist auch die Installationsphase mitversichert.

Sie haften für den Schaden, wenn er Ursache bei einem Schaden bei dritten Parteien ist. Das bedeutet, wenn ein Feuer auf das Nachbardach übergreift oder das Solarmodul vom Dach gerissen wurde und auf ein Auto fällt, dann haften Sie als Betreiber. Prüfen Sie auf jeden Fall, ob die Anlagen auch in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten ist und lassen Sie sich eine Bestätigung der Versicherung schicken. Als Alternative können Sie die Photovoltaikanlage auch über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht absichern lassen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Garantie- und Versicherungsbedingungen bei Photovoltaikanlagen

1. Ein Solarmodul hat sich gelöst und hat ein Loch in das Garagendach des Nachbars gerissen – wer kommt dafür auf?

Sie sind der Betreiber der Photovoltaikanlage und somit kommen Sie auch für den entstandenen Schaden beim Nachbarn auf.

2. Wann tritt die Wohngebäudeversicherung bei der Photovoltaikanlage ein?

Die Wohngebäudeversicherung tritt nur ein, wenn die Photovoltaikanlage inbegriffen ist. Wenden Sie sich an Ihre Versicherung und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung schicken.

3. Wie lange habe ich eine Garantie auf die Photovoltaikanlage?

Die Garantiezeit für Photovoltaikanlagen liegt zwischen zwei und fünf Jahren, aber es kommt auf die Einbausituation im Einzelfall an.

4. Wie lange hält der Wechselrichter einer Photovoltaikanlage?

Die Lebensdauer eines Wechselrichters liegt bei knapp 20 Jahren, aber es kann auch vorkommen, dass er deutlich länger arbeitet.

5. Was bedeutet Produktgarantie bei den Photovoltaikanlagen?

Bei der Produktgarantie handelt es sich um eine freiwillige Garantieleistung, die meist vom Hersteller oder Verkäufer gewährt wird.

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Fazit

Eine Photovoltaikanlage kostet eine Menge Geld und da ist es nicht verwunderlich, dass eine Absicherung notwendig ist. Grundsätzlich liegt die Garantie bei den Photovoltaikanlagen zwischen zwei und fünf Jahren, aber es gibt auch freiwillige Garantien vom Hersteller oder dem Verkäufer. Achten Sie immer darauf, dass die Garantiebedingungen und der Garantiezeitraum schriftlich festgehalten sind.

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