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Versicherungsschutz in der Flüchtlingshilfe – jede Organisation hat eine gesetzliche Unfallversicherung


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Bei allen ehrenamtlichen Tätigkeiten kommen die Helfer in den Genuss der gesetzlichen Unfallversicherung und zwar kostenlos und automatisch. Das Gleiche gilt auch für die Flüchtlingshelfer, denn auch sie arbeiten ehrenamtlich. In der Regel springt das Land ein, wenn es um das privaten Engagement geht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Versicherungsschutz ist in jedem Bereich wichtig, so dass auch die ehrenamtlichen Flüchtlingshelfern auf ihren Versicherungsschutz achten sollten.
  • Grundsätzlich sind ehrenamtliche Helfer automatisch mit einer kostenlosen Unfallversicherungen versehen, so dass sie sich über den Versicherungsschutz keine Sorgen machen müssen.
  • Im Bereich der Unfallversicherungen gibt es verschiedene Typen, so dass die unterschiedlichen Versicherungen je nach Tätigkeit greifen.

Tausende Menschen packen mit an, wenn die Flüchtlinge unser Land erreichen, um ihnen das Ankommen so leicht wie möglich zu machen. Dabei geht es nicht nur darum, gespendete Kleidung zu sortieren oder Nahrungsmittelpakete zusammenzustellen, denn auch das Organisieren von Möbeln oder das Unterrichten der deutschen Sprache gehören dazu. Wenn Sie hilfsbereit sind, dann bleiben Sie manchmal einfach der Strecke und wissen gar nicht, wer Ihnen eigentlich hilft, wenn etwas passiert. Mittlerweile gibt es verschiedene Unfallversicherung, die greifen, wenn Ihnen beim Organisieren oder rein privaten Handeln etwas passiert.

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Der gesetzliche Versicherungsschutz

Bei allen ehrenamtlichen Tätigkeiten genießen Sie automatisch und kostenlos den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einfach nur im Elternrat sitzen, bei der freiwilligen Feuerwehr tätig sind oder als Flüchtlingshelfer arbeiten. Allerdings gibt es dafür eine Voraussetzung und das bedeutet, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur aktiv ist, wenn die Hilfe über die Kommunen oder Wohlfahrtsverbände organisiert ist. Im Endeffekt heißt das, dass von ihnen die Einsätze und -orte festgelegt werden und es Verantwortliche gibt, welche die Aufgaben verteilen. Sie übernehmen die Einteilung, aber auch die Koordination und sind für die Übernahme der Kosten verantwortlich. Im Endeffekt tragen sie auch die komplette Verantwortung. Bekannt ist, dass es Listen gibt, in denen jeder Flüchtlingshelfer eingetragen wird. Im Fall der Fälle werden mit den Listen unnötige Nachforschungen gespart, denn sie können mitteilen, ob Sie wirklich aktiv als Flüchtlingshelfer gearbeitet haben.

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Der Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn Sie sich als ehrenamtlicher Helfer während des Einsatzes oder auf den Hin- und Rückweg zwischen dem Einsatzort und dem eigenen Wohnort verletzen.

Grundsätzlich übernimmt die Versicherung nicht nur die Kosten für die Behandlung, sondern auch für notwendige Reha-Maßnahmen. Sie bekommen sogar eine monatliche Verletztenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn Sie durch den Unfall eine Erwerbsunfähigkeit von mindestens 20% haben.

Die Haftung bei Schäden dritter Parteien

Sie müssen in der Regel nicht für Forderungen nach Schadenersatz aufkommen, wenn Sie als Flüchtlingshelfer einer dritten Partei einen Schaden zufügen.

In so einem Fall kommt die Haftpflichtversicherung der Trägerorganisation für den Schaden auf, denn diese wird in der Regel von den Städten und Kommunen bezahlt. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Sie in der Organisation abgesichert sind, wenn sie als ehrenamtliche Tätigkeit einen leitenten Posten haben und für die oben genannte Tätigkeit verantwortlich sind. Aber auch in einem Verein können Sie mit Hilfe der Vereinshaftpflichtversicherung abgesichert sein.

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Privates Engagement und der Versicherungsschutz

Jetzt haben Sie einen kleinen Überblick über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, aber sie springt nicht nur in den oben genannten Fällen ein.

Eine privat abgeschlossene Versicherung, wie eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung kann in diesen Fällen ebenfalls einspringen.

Fast alle Bundesländer haben private Unfall- und Haftpflicht-Sammelversicherungsverträge abgeschlossen, um die ehrenamtlichen Helfer abzusichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Helfer ein rein privat organisiertes Engagement ohne Anbindung zur Institution zeigt oder in einer Organisation direkt vor Ort tätig ist. Allerdings kommt es bei einem rein privat organisierten Engagement vor, dass Sie beweisen müssen ehrenamtlich tätig zu sein.

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Worauf kommt´s an?

Aus genanntem Grund ist es extrem wichtig, dass Sie sich im Vorfeld in eine Liste der Organisation oder des Trägers einschreiben. Das ist nicht möglich? Dann sorgen Sie dafür, dass mehrere Personen über Ihre Tätigkeit Bescheid wissen. Es kommt dabei nicht darauf an, welche Personen Bescheid wissen. Aber Sie sollten ein paar Menschen von der Organisation in Kenntnis setzen. Auch Menschen aus dem privaten Umfeld können eine beweiskräftige Aussage machen.

Des Weiteren ist sehr wichtig, dass nur der Hin- und Rückweg zum Einsatzort dabei ist. Wenn Sie zwischendurch einen Abstecher in einen Supermarkt oder in ein nahgelegenes Café machen, dann sind Sie nicht mehr versichert. Das bedeutet, Sie sind nur versichert, wenn Sie den direkten Weg nehmen. Alle anderen Wege zählen zur Freizeit und somit kann die gesetzliche Unfallversicherung nicht greifen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Versicherungsschutz für ehrenamtliche Helfer

1. Wie ist man bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert?

Wenn Sie regelmäßig in einer Organisation ehrenamtliche Tätigkeiten übernehmen, dann haben Sie einen gesetzlichen Versicherungsschutz. Allerdings sollten Sie wissen, dass er nicht alle Probleme abdeckt. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie gleichzeitig noch eine private Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

2. Wenn ich in einem Verein aktiv bin, bin ich dann über den Verein auch versichert?

Jeder Verein hat eine sogenannte Vereinshaftpflicht und wenn Sie als eingetragenes Mitglied aktiv sind, dann greift diese Versicherung im Notfall auch. Die Privathaftpflicht der einzelnen Vereinsmitglieder greift bei einer Vereinsveranstaltung nicht.

3. Was heißt eigentlich ehrenamtliches Engagement?

Wenn Sie ehrenamtliches Engagement zeigen, dann leisten Sie für eine Organisation freiwillig und ohne Bezahlung eine gewisse Arbeit. Je nach Organisation können diese Arbeiten recht unterschiedlich sein und reichen vom Sortieren von Spenden bis hin zu Telefonanrufen. Die Aufgaben sind sehr umfangreich.

4. Wie sind Nachbarschaftshelfer versichert?

Im Rahmen freundschaftlicher, bekanntschaftlicher und nachbarschaftlicher Beziehungen sind Tätigkeiten als Nachbarschaftshelfer durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Das steht im §2 Abs. 2 SGB VII und kann von jedem Interessierten nachgelesen werden.

5. Wie lange ist man bei der ehrenamtlichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert?

Sie sind solange in der gesetzlichen Unfallversicherung der jeweiligen Organisation, solange Sie auch für die Organisation tätig sind. Die Versicherung greift nicht mehr, wenn Sie sich im privaten Umfeld bewegen und nicht der ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen.

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Fazit

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, wie wichtig die ehrenamtlichen Helfer in verschiedenen Bereichen sind. Aber die Frage der Sicherheit der ehrenamtlichen Helfer ist dabei nie wirklich angesprochen worden. Für die Helfer ist es wichtig, dass ein gesetzlicher Versicherungsschutz vorhanden ist. Der Versicherungsschutz beginnt mit Aufnahme der Tätigkeit und endet mit Beendigung der Tätigkeit. Jede Organisation hat eine entsprechende Versicherung, um die Helfer abzusichern.

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