Thema Krankenkasse

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Unsere Beiträge zum Thema Krankenkasse

Hilfsmittel

Hilfsmittel: Was ist das eigentlich? – Antrag stellen, Genehmigung erhalten und Zuzahlung leisten für ein selbstständiges Leben

Immer wieder hört man von sogenannten Hilfsmitteln. Es gibt daher Menschen, die auf solche Hilfsmittel angewiesen sind. Hilfsmittel gibt es inzwischen sogar leihweise. Voraussetzung dafür is, dass es sich um keine angefertigten Produkte wie Gehhilfen oder Rollatoren handelt. Es gibt allerdings auch eigene Hilfsmittel wie Sehhilfen oder Kompressionsstrümpfe. Hilfsmittel gibt es daher immer in Absprache mit dem Arzt. Die Kosten übernimmt inzwischen in der Regel die Krankenkasse.

Knochendichtemessung

Knochendichtemessung: Wann zahlt die Kasse? Alle 5 Jahre haben Sie das Recht auf die Untersuchung

Die Knochendichtemessung wird in vielen Fällen als IGel-Leistung bezeichnet und auch genauso abgerechnet. Aber eigentlich ist Sie auch schon vor einem Knochenbruch eine Kassenleistung. 2013 ist daher ein Beschluss entstanden. Der besagt u. A. , dass die Leistung von der Krankenkasse übernommen werden. Dies gilt dann, wenn ein konkreter Befund für Knochenschwung vorliegt und er mit Medikamenten zu behandeln ist.

Arztkosten

Häufige Fragen (FAQs) zu IGel, Privatversicherten und der Gebührenordnung für Ärzte

Bei den IGel-Leistungen handelt es sich um individuelle Gesundheitsleistungen von Zahnärzten, Ärzten und Psychotherapeuten. Sie sind inzwischen auch unter dem Namen Selbstzahlerleistungen bekannt und gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse. Die häufigsten Antworten zu den am meisten gestellten Fragen haben wir daher zusammen getragen.

Krankenkassenwechsel

Wann darf ich meinen Leistungsanbieter wechseln? – Wechsel nur mit schriftlicher Zusage der Krankenkasse möglich

Die Krankenkassen arbeiten mit Leistungsanbietern zusammen, um die Versorgung mit Hilfsmittel für Patienten zu gewährleisten. Gerade in der heutigen Zeit hat beinah jede Krankenversicherung eigene Leistungsanbieter, so dass Sie als Patient immer zu dem jeweiligen Leistungsanbieter der eigenen Krankenkasse geschickt werden. Sie können den Leistungsanbieter nur wechseln, wenn Sie nicht mit ihm zurechtkommen. Außerdem muss der neue Leistungsanbieter auch ein Vertragspartner der Krankenkasse sein.