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Hilfsmittel: Was ist das eigentlich? – Antrag stellen, Genehmigung erhalten und Zuzahlung leisten für ein selbstständiges Leben


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Immer wieder hört man von sogenannten Hilfsmitteln. Es gibt daher Menschen, die auf solche Hilfsmittel angewiesen sind. Hilfsmittel gibt es inzwischen sogar leihweise. Voraussetzung dafür is, dass es sich um keine angefertigten Produkte wie Gehhilfen oder Rollatoren handelt. Es gibt allerdings auch eigene Hilfsmittel wie Sehhilfen oder Kompressionsstrümpfe. Hilfsmittel gibt es daher immer in Absprache mit dem Arzt. Die Kosten übernimmt inzwischen in der Regel die Krankenkasse.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten übernimmt die Krankenkasse nur bei wirklichen Hilfsmitteln und Dienstleistungen fallen nicht unter diese Kategorie.
  • Der Versicherte muss bei einigen Hilfsmittel einen Eigenanteil zahlen.
  • Die Krankenkassen sind nicht für Pflegehilfsmittel zuständig, denn dann kommt die Pflegeversicherung zum Tragen.

Rollatoren, Rollstühle, Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke, Kompressionsstrümpfe und andere Gegenstände zählen zu den sogenannten Hilfsmitteln. In Einzelfällen sind die Hilfsmittel medizinisch erforderlich, so dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Aber die Krankenkassen dürfen die Kosten nur übernehmen, wenn sie tatsächlich notwendig sind, damit der Erfolg der Behandlung gesichert ist. Sie dürfen die Kosten auch übernehmen, wenn eine Behinderung auszugleichen ist oder, wenn mit dem Hilfsmittel eine Behinderung verhindert wird.

Die Hilfsmittel sind immer nur bewegliche Gegenstände und das bedeutet, dass weder der Umbau einer Immobilie zu einer behindertengerechten Immobilie, noch Dienstleistungen unter die Kategorie fallen.

Wichtig:

Sie müssen mit der Zahlung eines Eigenanteils rechnen, wenn es sich um ein Hilfsmittel handelt, was für den täglichen Gebrauch geeignet ist und zum Ausgleich einer Behinderung dient. Auch zur Behandlungssicherung sind solche Hilfsmittel geeignet, wie zum Beispiel orthopädische Schuhe. Der Eigenanteil wird nur in einer bestimmten Höhe bezahlt und die Höhe richtet sich nach den Kosten für den Gebrauchsgegenstand und nicht nach dem therapeutischen Nutzen.

Es gibt zudem einige Hilfsmittel die den Alltag der Versicherten zwar deutlich einfacher und angenehmer gestalten, aber nicht zu den Hilfsmitteln gehören. Eine Heizdecke oder andere Haushaltsgeräte sind davon betroffen und dann zahlen die Krankenkassen die allgemeinen Gebrauchsgegenstände auch nicht. Es gibt zudem Gegenstände, die nur einen geringen therapeutischen Nutzen haben und somit auch nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel Wärmflaschen oder der Abgabepreis ist zu gering, darunter Alkoholtupfer zur Desinfizierung.

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Der Unterschied zu den Pflegehilfsmitteln

Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, gehören zu den sogenannten Pflegehilfsmitteln. Sie werden kostentechnisch nicht von der Krankenkasse, sondern von der Pflegekasse übernommen.

Diese Hilfsmittel erleichtern die Pflege und tragen dazu bei, dass die Beschwerden gelindert werden. Zudem können sie dafür sorgen, dass dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung möglich ist. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Notrufsysteme, Pflegebetten oder auch Betteinlagen. Gewährt werden diese Hilfsmittel von der Pflegeversicherung, aber dafür müssen Sie Pflegebedürftig sein und brauchen einen Pflegegrad.

Der Anspruch

Sie haben im Einzelfall einen Anspruch auf:

  • eine individuelle Anpassung
  • eine mehrfache Ausstattung aufgrund von hygienischen Gründen (Kompressionsstrümpfen)
  • die Lieferung von notwendigem Zubehör
  • die Kostenübernahme von Betriebskosten (Stromkosten, Haftpflichtversicherung für Elektro- oder Straßenrollstühle)

Nicht nur die Anschaffung von Hilfsmittel ist wichtig, denn auch die Versorgung, sowie Änderungen und Anpassung sind umfangreich und sehr wichtig. Es kommt zu Reparaturen oder es muss Ersatz beschafft werden, aber auch die Einweisung in den Gebrauch ist dazu zu rechnen. Es gibt zudem Hilfsmittel, bei denen es auf technische Kontrolle und regelmäßige Wartung ankommt, darunter in erster Linie die lebenswichtigen medizinischen Geräte wie elektronische Infusionspumpen. Durch die Kontrolle und die Wartung wird die Sicherheit der Geräte garantiert und der Schutz des Versicherten gewährleistet.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Hilfsmittel

1. Was ist ein medizinisches Hilfsmittel?

Bei einem medizinischen Hilfsmittel handelt es sich beispielsweise um Hörhilfen oder Sehhilfen, aber auch orthopädische Hilfsmittel und die Zubehörteile zählen zu dieser Kategorie.

2. Was fällt alles unter Hilfsmittel?

Rollatoren, Rollstühle, aber auch Körperersatzstücke und Kompressionsstrümpfe zählen zu den medizinisch wichtigen Hilfsmitteln. Wichtig ist zudem, dass nur bewegliche Gegenstände zu den Hilfsmitteln gehören.

3. Wie wird ein Hilfsmittel beantragt?

Zuerst müssen Sie mit dem Arzt über den Einsatz des gewünschten Hilfsmittels sprechen. Wenn der Arzt einen Bedarf erkennt, dann stellt er eine Verordnung oder ein Rezept aus. Zudem erhalten Sie eine ausführliche Stellungnahme des Arztes und füllen den Antrag für die Krankenkasse aus. Zusammen mit dem Kostenvoranschlag wird alles bei der Krankenkasse eingereicht und danach müssen Sie auf eine Entscheidung warten.

4. Wie lange braucht die Krankenkasse, um über ein Hilfsmittel zu entscheiden?

Im Normalfall braucht die Krankenkasse inzwischen drei Wochen bis zur Genehmigung oder Ablehnung. In seltenen Fällen dauert es allerdings auch bis zu 5 Wochen, wenn ein Gutachten notwendig ist.

5. Gibt es Hilfsmittel immer auf Rezept?

Sie erhalten z.B. ein Rezept, wenn der Arzt die Notwendigkeit des Hilfsmittels feststellt. Aber auch wenn der Arzt ein Rezept ausstellt, bedeutet es nicht, dass die Krankenkasse die vollen Kosten übernimmt. Ein Eigenanteil von bis zu 10 Euro müssen Sie daher meist selber zahlen.

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Fazit

Hilfsmittel sind in einigen Fällen mehr als notwendig. Sie dienen z.B. der Unterstützung und Heilung, aber auch damit ein Pflegebedürftiger sein Leben eigenständig führen kann. Der Arzt muss jedoch die Notwendigkeit eines Hilfsmittels bestätigen. Er stellt z.B. ein Rezept aus. Zusammen mit dem Kostenvoranschlag und einer Information des Patienten wird der dann Antrag gestellt. Die Kosten zahlt zwar die Krankenkasse, aber einen Eigenanteil müssen Sie dennoch selber tragen.

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