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Statt Stornierung: So übertragen Sie Pauschalreisen auf jemand anderen und sparen die hohen Stornokosten


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Hohe Stornokosten kommen auf Sie zu, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben und diese nicht antreten möchten. Ein Grund kann dabei die Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus sein, aber es gibt auch eine Lösung. Sie suchen sich einfach eine andere Person und diese übernimmt die Reise.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Regel bucht eine Person eine Pauschalreise und dabei wird die Reise auf diese eine Person gebucht, dazu gehören Flug, Hotel und eventuell sogar ein Mietwagen. Sie haben die Möglichkeit diese Reise zu verkaufen, wenn Sie nicht teilnehmen möchten.
  • Für die Umschreibung entstehen zwar Kosten, aber sie sind deutlich geringer als die Stornokosten, wenn Sie eine Reise stornieren.
  • Wir weisen Sie nicht nur auf die möglichen Risiken hin, sondern zeigen Ihnen, wie Sie eine Reise tauschen können.

Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts sind für die meisten europäischen Urlaubsländer wieder aufgehoben und aus dem Grund ist eine kostenlose Stornierung nur noch unter bestimmten Umständen möglich, obwohl der Coronavirus die Menschen immer noch im Griff hat. Bei einer gebuchten Reise, die jetzt storniert werden soll, kommt es aus dem Grund zu großen Problemen, denn die Reiseveranstalter verlangen hohe Stornogebühren, wenn Sie die Reise nicht antreten möchte. Teilweise handelt es sich bei den Stornokosten um einen Großteil des Reisepreises und das ist eine Menge Geld.

Die gebuchte Reise soll laut Veranstalter durchgeführt werden, aber Sie sind nicht in der Lage die Reise anzutreten, dann sollten Sie frühzeitig mit dem Reiseveranstalter in Kontakt treten. Mit viel Glück erhalten Sie eine kostenfreie Umbuchung oder einen Gutschein, aber einen Anspruch haben Sie nicht.

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Stellen Sie einen Ersatzteilnehmer

Sie haben die Möglichkeit die Reise vor Beginn auf eine andere Person zu übertragen und das wissen viele Reisende überhaupt nicht.

Die Person wird als Ersatzreisender bezeichnet und diese Möglichkeit ist sogar gesetzlich verankert (§ 651e BGB). Bei der Übernahme einer Reise durch eine andere Person handelt es sich um eine kostengünstige Alternative zur bekannten Stornierung.

Diese Alternative ist nicht nur während der Corona-Pandemie eine Möglichkeit, sondern auch vorher und auch danach. Der Reisende möchte aufgrund des Coronavirus nicht verreisen oder hat einen anderen wichtigen Grund, so dass die Reise auf wackeligen Beinen steht. Vielleicht ist der Reisende auch an Covid-19 erkrankt und kann die Reise einfach nicht antreten und zu allem Überfluss greift die Reiserücktrittsversicherung nicht, dann ist eine Übertragung machbar.

Dabei müssen Sie auf ein paar Kernpunkte achten, damit Sie die Reise übertragen können:

  • Sie können nur eine Pauschalreise an eine andere Person übertragen. Sie haben bei einem Reiseveranstalter mehrere Reiseleistungen gebucht, dann handelt es sich in der Regel um eine Pauschalreise. Die Pauschalreise besteht meist aus einem Flug, dem Hotel und einem Mietwagen. Es handelt sich nicht um eine Pauschalreise, wenn Sie einen Flug und das Hotel einzeln gebucht haben und dann besteht auch die Möglichkeit der Übertragung nicht.
  • Sieben Tage vor Reisebeginn teilen Sie dem Reiseveranstalter spätestens mit, dass Sie die Reise übertragen wollen und er muss die Übertragung durchführen. Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Veranstalter in Verbindung, damit Sie sich sein können, dass auch wirklich alles klappt.
  • Es handelt sich nicht um einen Automatismus, denn der Reiseveranstalter kann die Übertragung ablehnen, wenn bestimmte Gründe vorliegen.
  • Der alte und der neue Reisende haften zusammen für den ganzen Reisepreis und eventuelle Mehrkosten.

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Die Übertragung des Vertrages

Damit die Übertragung greift, setzen Sie sich innerhalb einer angemessenen Frist mit dem Veranstalter in Verbindung.

Grundsätzlich verlangt der Veranstalter eine Mindestfrist von sieben Tagen vor Beginn der Reise, damit alle Änderungen rechtzeitig fertig sind. Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben und ist in jedem Fall einzuhalten.

Teilen Sie dem Reiseveranstalter die Änderung auf jeden Fall schriftlich mit und das machen Sie entweder per Brief, per Mail, Fax oder über ein Online-Portal. Ein Anruf reicht für die Übertragung nicht aus und achten Sie immer darauf, dass der Zugang bestätigt ist.

Der Reiseveranstalter muss der Übertragung nicht zustimmen, aber er hat die Möglichkeit zu widersprechen. Das ist aber nur möglich, wenn der neue Reisende einige Anforderungen nicht erfüllt, wie zum Beispiel eine erforderliche Tropenfähigkeit, Bergsteigererfahrung oder es fehlt vielleicht ein Visum.

Die Vertragsübertragung ist wirksam, wenn der Reiseveranstalter nicht unverzüglich einen Widerspruch einlegt.

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Die Reiseübertragung und deren rechtliche Folgen

Die Reise wird an eine andere Person übertragen und dann wird diese Person zum neuen Vertragspartner.

Das bedeutet, dass der neue Reisende nicht nur die Rechte des gebuchten Reisevertrags übernimmt, sondern auch die Pflichten.

Der Ersatzreisende ist verpflichtet den Reisepreis zu zahlen, denn das ist der wichtigste Aspekt. Kommt es zu Problemen mit der Bezahlung, dann hat der Veranstalter das Recht sich auch noch an den alten Reisenden zu wenden. Im Grunde hat der Reiseveranstalter gegenüber dem alten und dem neuen Vertragspartner das Recht den Reisepreis einzufordern.

Es kann zu unterschiedlichen Konstellationen kommen:

  • Der Preis für die Reise ist vollständig von dem alten Reisenden bezahlt und damit sind alle Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter beglichen. Der Verkäufer der Reise muss sich selbstständig darum kümmern, dass er das Geld von dem Käufer bekommt.
  • Der alte Reisende hat nur eine Anzahlung geleistet und dann ist der Restbetrag noch zu leisten. Der Rest wird entweder von dem alten oder dem neuen Reisenden an den Veranstalter gezahlt. Auch hier muss sich der Verkäufer der Reise darum kümmern, dass der Käufer das Geld bezahlt.
  • Der alte Reisende hat noch keine Zahlung geleistet, dann muss der komplette Preis noch bezahlt werden. Entweder übernimmt er die Zahlung oder der neue Reisende.

Wichtig ist, dass Sie vor der Übertragung genau regeln, wie teuer die Reise ist und welche Partei die offenen Zahlungen übernimmt.

Beachten Sie:

  • Der alte und der neue Reisende sind sich im Klaren darüber, dass Sie die Gesamtschuld für den Reisepreis tragen und für mögliche Mehrkosten aufkommen. Das bedeutet, wenn der neue Reisende die Zahlung nicht tätigt, dann muss der alte Reisende den offenen Reisepreis zahlen.
  • Eventuell entstehen Mehrkosten durch die Vertragsübertragung, wenn zum Beispiel ein neues Flug-Ticket erstellt werden muss oder eine neue Buchungsbestätigung notwendig ist. Allerdings müssen die Mehrkosten wirklich anfallen und auch angemessen sein. Der Veranstalter kann nicht einfach eine Pauschale festlegen ohne einen Nachweis über die Kosten zu geben. Der Reiseveranstalter verlangt zudem in der Regel eine Bearbeitungsgebühr. Informationen dazu finden Sie in den AGBs.

Wichtig für den alten Reisenden

Sie treten die Reise nicht selber an und sind auf der Suche nach einer Ersatzperson, dann achten Sie unbedingt auf die nachfolgenden Punkte:

  • Informieren Sie den Reiseveranstalter rechtzeitig über die Übertragung der Reise und auch über die Höhe der möglichen Mehrkosten. Nur wenn Sie alle Kosten vorliegen haben, können Sie mit dem neuen Reisenden einen akzeptablen Preis aushandeln.
  • Sie machen sich im Vorfeld Gedanken zum Preis für die Reise und dabei rechnen Sie die Mehrkosten unbedingt mit ein.
  • Regeln Sie genau, welche Partei welche Zahlung übernimmt und dazu nutzen Sie am besten einen schriftlichen Vertrag, denn er dient am Ende auch als Beweis.
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Es handelt sich um eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem alten und dem neuen Reisenden und das bedeutet, dass keine verbraucherrechtlichen Schutzvorschriften greifen. Der neue Reisende zahlt die vereinbarte Summe weder an Sie noch an den Reiseveranstalter, dann müssen Sie selber rechtlich gegen ihn vorgehen.

Wichtig für den neuen Reisenden

Ihnen bietet eine andere Person die Übernahme einer Reise an, dann achten Sie auf die folgenden Punkte:

  • Lesen Sie sich das Angebot genau durch und dafür nehmen Sie sich ausreichend Zeit. Sollten Angaben fehlen, dann fordern Sie diese nach und wenn Sie keine klare Auskunft erhalten, dann lassen Sie die Finger von der Reise.
  • Vergleichen Sie auf jeden Fall den Preis der angebotenen Reise mit anderen Angeboten für Pauschalreisen in die Region. Ein vermeintliches Schnäppchen muss kein Schnäppchen sein.
  • Sie zahlen den Preis erst, wenn Sie einen Vertrag vorliegen haben und alle Reisedetails bekannt sind.
  • Die Vertragsvereinbarung ist schriftlich zu machen und auf keinen Fall mündlich, denn schriftlich sind Sie auf der sicheren Seite und haben einen Beweis für die Vereinbarung.
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Fragen und Antworten

FAQs zum Thema Reiseübertragung

1. Was kostet die Namensänderung bei einer Pauschalreise?

In der Regel fallen für eine Namensänderung nur Gebühren in Höhe von um die 30 Euro an.

2. Wie hoch sind Storngebühren für eine Pauschalreise?

Die Stornogebühren fallen unterschiedlich hoch aus und hängen von der Zeitspanne vor dem Reiseantritt ab. 20% des Reisepreises sind fällig, wenn Sie vier Monate vorher die Reise stornieren. Zwischen 21 und 15 Tagen vor dem Reiseantritt sind 50% fällig und 14 Tage im Vorfeld werden mit bis zu 75% berechnet.

3. Was kostet eine Namensänderung beim Flugticket?

Eine Namensänderung bei einem Flugticket kann bis zu 160 Euro kosten.

4. Was kostet die Umbuchung einer Pauschalreise?

Grundsätzlich halten Experten eine Pauschale von 30 Euro als Umbuchungspreis als angemessen. Allerdings ist eine Umbuchung meist mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden und demnach verlangen einige Veranstalter deutlich mehr.

5. Was kosten die Stornogebühren bei einer Ferienwohnung?

Bei der Stornierung einer Ferienwohnung hängt der Preis von der Dauer vor dem Reisebeginn ab. Üblich sind 30% des Mietpreises, wenn Sie bis zu 35 Tagen vor Antritt stornieren. Sie stornieren zwischen dem 1 und 14 Tagen vor dem Antritt, dann verlangen die Veranstalter meist den komplett Mietpreis.

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Fazit

Gerade in der heutigen Zeit kommt es immer wieder vor, dass man eine Reise bucht und am Ende die lang ersehnte Reise nicht antreten kann. Aber das ist kein Problem, denn Sie müssen die Reise nicht teuer stornieren, sondern haben die Möglichkeit eine Pauschalreise zu übertragen. Verkaufen Sie die Pauschalreise einfach an eine andere Person, lassen Sie eine Übertragung stattfinden und Sie müssen keine hohen Stornogebühren bezahlen.

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