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Kinderzuschlag für alle: Falschmeldung löst Ansturm bei Familienkasse aus


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Eine Falschmeldung in den sozialen Netzwerken über den Kinderzuschlag löst einen direkten Ansturm bei den Familienkassen aus. Diverse Meldungen suggerieren, dass es den Kinderzuschlag für alle Familien gibt. Das ist jedoch nicht richtig.

Falschmeldungen können Reaktionen auslösen, mit denen keiner rechnet. In dem aktuellen Fall war es aber fast zu erwarten. Denn auf Geld möchte keiner verzichten, vor allem dann nicht, wenn es einem sowieso zusteht. Seit Januar 2020 können mehr Familien den Kinderzuschlag beantragen. In den sozialen Netzwerken wie Facebook und WhatsApp wird der Eindruck erweckt, dass den Antrag für den Kinderzuschlag ab 2020 jede Familie stellen kann. Die Botschaft war sicher gut gemeint, aber einige Nutzer haben diese falsch verstanden und sind der Meinung, dass der Kinderzuschlag 2020 einkommensunabhängig bezahlt wird. Das stimmt nicht.

Die Falschmeldung in den sozialen Netzwerken bringt derzeit die Bundesagentur für Arbeit, insbesondere die Familienkassen, an den Rand des Wahnsinns. Denn aufgrund der Meldungen strömen derzeit mehrere tausend Anträge auf Kinderzuschlag (manche verwenden auch den Begriff Kindergeldzuschlag) bei den Familienkassen ein.

Antragsflut für Kinderzuschlag bei Familienkassen

Aufgrund der Falschmeldung über den Kinderzuschlag haben sich deutlich mehr Antragsteller bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet. Normal hat die Familienkasse in Essen 300 Anträge pro Woche. Derzeit ist das Pensum auf 2.500 Kinderzuschlag-Anträge gestiegen.

Dabei erhalten das zusätzliche Geld nur Familien mit einem geringen Einkommen. Und auch nur dann, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Familie zu versorgen, aber genügend Einkommen da ist, dass die Grundversorgung der Eltern gewährleistet ist. Zum Jahreswechsel wurde die starre Höchsteinkommensgrenze für den Kinderzuschlag abgeschafft. Dadurch kommen nun deutlich mehr Familien in den Genuss des zusätzlichen Geldes.

Die hohe Antragsflut bringt ein Problem mit sich. Denn die Bearbeitung der Anträge dauert dadurch erheblich länger. Familien die auf das Geld angewiesen sind, müssen damit auch länger warten, bis der Antrag auf Kinderzuschlag genehmigt wurde.

Kinderzuschlag berechnen

Um den Kinderzuschlag zu berechnen, braucht die Familienkasse diverse Angaben. Mit dem KiZ-Lotsen der Bundesagentur können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Der KiZ-Lotse berechnet Ihnen aber nicht die Höhe für den Kinderzuschlag.

Nach der Antragstellung bei der Familienkasse erhalten Sie einen Bescheid, ob Ihnen der Kinderzuschlag zusteht. In diesem Schreiben steht dann auch die Höhe des Betrags des Kinderzuschlags.

Ebenfalls interessant für viele Verbraucher sind die Auszahlungstermine 2020 für das Kindergeld und den Kinderzuschlag. Diese finden Sie ebenfalls auf der Webseite der Arbeitsagentur.

Wie lange wird der Kinderzuschlag bezahlt?

Den Kinderzuschlag erhalten Familien immer dann, wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht. Eine automatische Zahlung gibt es nicht. Der Kinderzuschlag wird nur auf Antrag gezahlt. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 6 Monate. Danach müssen Sie die finanzielle Hilfe neu beantragen.

Kinderzuschlag beantragen – Wo gibt es Formulare?

Den Kinderzuschlag können Sie übrigens online auf der Webseite der Arbeitsagentur beantragen. Und selbst hier sind bei den Erläuterungen die Hinweise auf die Falschmeldungen zu finden.

Alternativ beantragen Sie den Kinderzuschlag mit diese Formblatt. Weitere Formulare, die Sie unter Umständen für den Antrag auf Kinderzuschlag als Anlage benötigen, finden Sie auf dieser Webseite zum Download.

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