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Lehrer auf Instagram gepostet: Schüler suspendiert


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Im Schulunterricht heimliche Aufnahmen von Lehrern machen und dann veröffentlichen? So etwas geht nicht. Selbst wenn die Schüler für die Veröffentlichung gar nicht verantwortlich sind. So hat es ein Gericht in Berlin entschieden.

Smartphones gibt es mittlerweile an jeder Schule. Zu verhindern ist das auch nicht. Deswegen gibt es Schulregeln. Und die meisten besagen, dass Smartphones und Handys nichts im Unterricht zu suchen haben. Wenn sich die Schüler nicht an die Regeln halten, kann das zum Ausschluss vom Unterricht und in schlimmeren Fällen gar zu einer Schulsuspendierung führen.

Genau das ist in Berlin passiert. In der Landeshauptstadt durften sich zwei Schüler die Schule von außen ansehen. Dabei hatten die beiden gar keine Fotos und Videos auf Instagram hochgeladen. Unschuldig waren sie jedoch auch nicht. Schließlich hatten die beiden die Aufnahmen offenbar heimlich im Unterricht angefertigt. Der Schulleiterin reichte das und Sie schloss die Schüler für 9 Tage vom Unterricht aus. Zu Recht?

Was war mit den Lehreraufnahmen passiert?

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Eine integrierte Gesamtschule in Berlin. Zwei Schüler einer zehnten Klasse machen im Unterricht heimlich Fotos und Videos der Lehrer. Diese leiten die Schüler an eine dritte Person weiter. Diese veröffentlicht die Aufnahmen auf dem eigenen Instagram-Account und versieht diese mit teils sexistischen und beleidigenden Kommentaren.

Dieses Szenario hat es so wirklich gegeben. Und das Verwaltungsgericht Berlin hat deswegen Anfang Juni 2019 in zwei Eilverfahren (Az. 3 L 357.19 und 3 L 363.19) entschieden, die beiden Schüler für neun Tage vom Unterricht zu suspendieren ist rechtens.

Lehrkräfte bloßstellen – das geht nicht!

Jeder Mensch der fotografiert wird, hat das Recht am eigenen Bild. Nur er kann und darf entscheiden, ob dieses Bild mit seiner Aufnahme im Internet oder anderen Medien veröffentlicht werden darf. Genau genommen, hätten die Schüler ihre Lehrer also fragen müssen und die Einwilligung für die Veröffentlichung einholen müssen.

Dumm, dass die Schüler ihren Lehrern einen Streich spielen wollten und dabei nicht an die Folgen gedacht haben. Das Verwaltungsgericht in Berlin war jedenfalls der Auffassung, dass die Schüler bereits bei der Weiterleitung der Bilder und Videos an die Folgen hätten denken müssen. Wahrscheinlich war ihnen auch klar, dass die Aufnahmen auf Instagram veröffentlicht werden. Vermutlich wurden die Aufnahmen mit dem Ziel angefertigt, die Lehrer bloßzustellen.

Durch die Veröffentlichung wurde das geordnete Schulleben beeinträchtigt und deswegen hat das Verwaltungsgericht die Suspendierung der beiden Schüler gestützt.

Was lernen wir daraus?

Als erste Maßnahme sollte man vielleicht überlegen, ob das Smartphone wirklich in der Schule dabei sein muss. Sind die Kinder größer, lässt sich das oftmals nicht vermeiden. Dann muss man mit den Kindern aber über die Nutzung sprechen. Damit eben solche Sachen nicht passieren.

Polizei beschlagnahmt Handys von Schülern wegen kinderpornographischem Chat

In einer Stuttgarter Schule musste die Polizei eingreifen, weil der Klassenchat über einen Messenger ausartete. Insgesamt 24 Schülerhandys wurden beschlagnahmt. In dem Chat wurden kinderpornographische Bilder ausgetauscht, was eine Straftat ist.

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Wir haben für Sie einen Artikel verfasst, wo wir Sie auf die größten Gefahren für Kinder im Netz hinweisen.

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Wie stehen Sie zum Thema Handy und Schule?

Uns interessiert Ihre Meinung zum Thema Smartphone in der Schule. Sollten die Kinder das Gerät dabei haben? Sollte es lieber zuhause bleiben? In den Kommentaren unter diesem Artikel können Sie das Thema mit anderen Lesern diskutieren.

Kennen Sie schon unsere Anleitungen zum Thema Instagram?

Quelle: test.de

Soziale Netzwerke sind voller Kinderfotos. Doch dürfen Eltern ihre Kinder eigentlich bei Facebook, Instagram und Co. zeigen? Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Artikel, ob Sie als Eltern Kinderfotos im Internet posten dürfen.

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