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Apps und Datenschutz: Diese Risiken sollten Sie beachten.


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Apps machen den Verbraucher nicht nur aktiv, sondern auch transparent. Bei den oftmals kostenlosen Apps handelt es sich um Anwendungsprogramme, die vornehmlich im Bereich mobiler Betriebssysteme eingesetzt werden. Apps wie etwa WhatsApp sind oftmals kostenlos und können von App Stores runtergeladen werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf jedem Smartphone oder Tablet befinden sich in der heutigen Zeit verschiedene Apps, die den Alltag des Nutzers um ein Vielfaches erleichtern.
  • Viele Apps gibt zu unterschiedlichen Preisen in verschiedenen Stores herunterzuladen und sie bieten die verschiedensten Dienste an, von Fitnessberatern bis hin zu Einkaufshilfen.

Für jede Situation die passende App

Bei Apps handelt es sich um Programme, die für unzählige Gelegenheiten geeignet sind.

Apps zeigen nicht nur aktuelle Flug- und Bahnverbindungen an, sondern präsentieren in Windeseile aus Tankstellen und arbeiten als Messaging-Dienst. Sie eignen sich als Haushalts-, Fitness-, und Einkaufsberater. Die Apps gibt es in verschiedenen Stores, die auch als App-Stores bekannt sind. Darunter für Android der Google Play Store und für iOS der Apple App Store.

Preislich gibt es die Apps zu verschiedenen Kursen und auch bei kostenfreien Apps bedeutet es nicht, dass der komplette Dienst kostenlos angeboten wird. Es gibt dann immer noch Dienstleistungen, die gegen Gebühr angeboten werden.

Bei den Gratis-Apps muss es spezielle Finanzierungsmöglichkeiten geben, bei denen werden die personenbezogenen Daten des Nutzers und das Nutzungsverhalten ausgewertet. Die App verlangt Zugriff auf diverse Dienste und Daten, die auf dem Gerät zu finden sind, darunter meist auch Kontaktdaten, Fotos und Mails. Dabei ist für den Nutzer  nicht immer nachvollziehbar, warum der Zugriff notwendig ist und wofür die Daten verwendet werden.

Eine App kann beispielsweise Standort- und Bewegungsdaten eines Nutzers preisgeben, aber nur wenn die Ortungsfunktion eingeschaltet ist. Bei einer Navigations-App oder bei der Auskunft über öffentliche Verkehrsmittel ist die Übertragung des Standortes eine sinnvolle Sache, aber bei der Hausbank-App oder Kochbuch-Apps ist kein ersichtlicher Grund vorhanden.

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Die Bewegungsprofile

Firmen erstellen mit Hilfe der dauerhaften Übermittlung von Standorten der verschiedenen Nutzer detaillierte Bewegungsprofile und das ist für die Firmen sehr hilfreich.

Die Daten lassen sich gut auswerten und die Firma stellt fest, wo der Nutzer lebt, wo und wann er arbeitet und einkauft. Auch die Gestaltung der Freizeit lässt sich problemlos nachverfolgen. So entstehen umfangreiche Nutzerprofile, die zum Verkauf und zur Vermarktung dienen. Mit Hilfe der Kontakte zu speziellen Adressaten sind gezielte Werbeattacken möglich.

Die Daten-Zugriffe lassen sich auf dem Smartphone oder dem Tablet teilweise steuern, das hängt von der jeweiligen App und dem Hersteller ab. Der Nutzer muss nur die Berechtigung freigeben, das kann er direkt beim Download machen oder im Nachhinein. Es handelt sich um eine sehr wichtige Funktion, die sich im Menü der Apple- und iOS-Modelle unter der Kategorie „Einstellungen / Datenschutz“ befindet. In der Kategorie lässt sich festlegen, wer sich an den Fotos, den Standorten und den weiteren Daten bedienen darf. Seit der Android-Version 6.0 ist es bei Android-Geräten möglich, bei der ersten Anwendung der App einzelne Berechtigungen zu ermöglichen, aber auch nachträglich lassen sie sich gut verwalten. Im Menüpunkt „Apps“ lassen sich diese Berechtigungen durchführen.

Der Zugriff auf Daten darf nur begrenzt erlaubt sein und sollte nur erlaubt werden, wenn ansonsten die Funktionalität der App immens eingeschränkt wird. Im Grunde ist ein voller Zugriff also nur bei einer Navigations-App oder einer Ortungsapp notwendig. Lassen sich die Berechtigungen nicht eingeschränkt aktivieren, dann ist zu überlegen, ob die App wirklich benötigt wird.

Wichtig

  • Die Apps sind nur in offiziellen Stores herunterzuladen. Bei Apple handelt es sich um den App Store und bei den Android-Smartphones um den Google Play Store.
  • Die Berechtigung auf den Zugriff der Apps ist zu beschränken, wenn das möglich ist. Der Zugriff ist nur auf Informationen erlaubt, die für den Dienst der App unbedingt notwendig sind.
  • Der Zugriff auf den Standort ist immer dann abzuschalten, wenn keine Notwendigkeit besteht. Die Apps sind so einzuschränken, dass ein Zugriff nur während der Nutzung stattfindet. Im Kurzfilm des Landespräventationsrates NRW gibt es dazu eine anschauliche Darstellung.

Die Abo-Fallen bei den Apps

Es hat sich eine besondere Abzockmasche entwickelt, die bei der Werbefinanzierung zur Anwendung kommt. In der Anwendung blenden sich Werbebanner ein.

Bei einem Klick auf den vorhandenen Werbebanner gibt es, ohne weitere Nachfrage oder einer zusätzlichen Bestätigung, eine Mobilfunkrechnung eines anderen Anbieters. 3 bis 60 Euro stehen pro Monat zusätzlich auf der Rechnung.

Hier wird von dem WAP-Billing-Verfahren gesprochen und für die Abzockart wird dieses Verfahren sehr häufig verwendet. Es gibt eine präparierte Internetseite und die eigene Rufnummer wird an das Unternehmen gesendet, die Abrechnung wird dann von dem eigenen Mobilfunkanbieter übernommen.

Apple App Store Phishing: Rechnung / Bestellbestätigung / Kaufbeleg per E-Mail für Apps und Spiele ist Betrug

Wir warnen vor einer E-Mail im Namen von Apple. Angeblich erhalten Sie eine Rechnung des App Stores für den Kauf einer iTunes Geschenkkarte, verschiedener Apps wie Hotspot Shield VPN, Marvel Contest of Champions oder ein

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Durch das Antippen des Werbebanners haben Sie, laut der Auffassung des Mobilfunkanbieters, einen rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Dieser angebliche Vertrag hält allerdings keiner Überprüfung stand, denn nur mit dem Klick auf ein Werbebanner kann kein Vertrag zustande kommen. Im Internet ist ein Vertrag nur rechtlich gültig, wenn ein Button vorhanden ist, der die Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen“ beinhaltet. Ein vergleichbarer, aber eindeutiger Wortlaut reicht auch aus, muss aber auch angeklickt werden. Der Anbieter hat meist aber schon abgerechnet und somit ist der Widerspruch inklusive einer Betragsrückzahlung schwierig.

Die Drittanbietersperre ist von den Mobilfunkanbietern kostenfrei einzurichten, dazu sind sie verpflichtet.

Gegen unberechtigte Rechnungen vorgehen

Befindet sich ein ungewolltes Abo auf der Handyrechnung, dann schreiben Sie sofort ihrem Mobilfunkanbieter und bestreiten, dass Sie das Abo abgeschlossen haben. Eine Bezahlung findet nicht statt, aber die restliche Rechnung ist auszugleichen.

In der heutigen Zeit bezahlen viele Verbraucher ihre Rechnungen mit Hilfe des Lastschriftverfahrens, aber dann besteht die Möglichkeit, den Betrag mit Hilfe der Bank umgehend zurückzufordern. Der unstreitige Betrag muss aber Fristgemäß bezahlt werden, um eine Sperrung des Anschlusses zu vermeiden.

Mit einem Einwurfeinschreiben teilen Sie dem Abo-Anbieter mit, dass die Forderung nicht anerkannt wird und der Vertrag widerrufen wird. In der Regel behauptet der Abo-Anbieter, dass er nur ein Vermittler ist, aber das spielt keine Rolle.

Das Abo beim Anbieter ist sofort zu stoppen, damit in Zukunft keine weiteren Beträge abgebucht werden.

Ein gerichtliches Mahnverfahren ist manchmal das Ergebnis, aber davon schrecken Sie nicht zurück. Innerhalb von zwei Wochen erheben Sie gegen das Mahnverfahren Einspruch und das in schriftlicher Form. In dem Widerspruch ist deutlich zu machen, in welchem Maß und ob der Forderung widersprochen wird. Der Widerspruch muss gut begründet sein.

App Store und Google Play – die Alternativen

Google Play und App Store sind die bekanntesten Stores für Apps, aber es gibt auch noch weitere Anbieter.

Samsung bietet den Galaxy Store an oder es gibt den Store F-Droid, bei dem es sich um eine ehrenamtliche Community handelt. Informationen lassen sich mit Hilfe der Zusammenstellung des Projektes Mobilsicher finden.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Apps

1. Was ist eine App?

Bei einer App handelt es sich um eine allgemeine Bezeichnung für ein Computer-Programm, die entweder auf dem Smartphone oder dem Tablet genutzt wird. Im Grunde handelt es bei allen Programmen um Apps, die sich auf dem Smartphone befinden, egal ob es sich um einen Wecker oder den Kalender handelt. Ohne die Apps ist ein Smartphone nur geringfügig einsetzbar.

2. Was kann die App auf dem Smartphone?

Jedes Smartphone hat eine spezielle Benutzeroberfläche und Apps, die vorinstalliert sind. Der Webbrowser und das Telefon funktionieren auch ohne App. Andere Funktionen sind nur mit Hilfe von Apps nutzbar, darunter auch der „WhatsApp“ Messenger. Apps stellen eine Erweiterung der Grundfunktionen des Smartphones dar und mit deren Hilfe wird das Smartphone auf die eigenen Bedürfnisse angepasst.

3. Was ist die Corona-Warn-App?

Die Corona-Warn-App ist ein Angebot von der Bundesregierung, welche zur Bekämpfung des Virus genutzt wird. Mit Hilfe der App sind Kontakte von infizierten Personen leichter finden und Infektionsketten schneller durchbrechbar. Die Nutzung und der Download ist kostenfrei, die App ist kostenlos bei Google Play und im App Store erhältlich.

4. Was kostet eine App?

Es gibt Apps, die stehen kostenlos zum Download bereit und es gibt die, für deren Download eine Zahlung fällig wird. Die Preise sind unterschiedlich und unterscheiden sich anhand der einzelnen Apps. In der Regel liegen die Preise für eine App zwischen 0,99 Euro und 9,99 Euro.

5. Wie sinnvoll sind Apps auf dem Smartphone?

Das Smartphone ist im Grunde in erster Linie ein Telefon, mit dem andere Nutzer angerufen werden. Hierbei handelt es sich um die Grundfunktion, damit das Smartphone einen weiteren Nutzen hat, gibt es Apps. Mit Hilfe von Apps werden Spiele gespielt, Messenger verwendet und der Zugriff auf Angebote und andere Aktionen ist einfacher.

Fazit

Das Smartphone ist ein elektronisches Gerät, das heute aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken ist. Ein gut ausgestattetes Smartphone enthält entsprechende Apps, damit alle Funktionen ausgereizt werden. Insofern bieten die Anbieter allerlei Apps an, die den Alltag erleichtern, von den Einkaufshilfen bis hin zu Fitnessapps, gibt es eine große Auswahl. Jede App hat einen Sinn, aber bei dem Berechtigungszugriff ist Vorsicht besser als Nachsicht. Sie sollten nur einzelne Berechtigungszugriffe erlauben und nur, wenn die App ansonsten keine Funktion hat. Bei einigen Apps lassen sich die Berechtigungen schon bei der Aktivierung festlegen, aber auch eine Nachberechtigung ist möglich.

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