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Autounfall: Versicherer muss Markenwerkstatt zahlen – Das Urteil sorgt für neue Möglichkeiten für Autobesitzer


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Autounfälle passieren in Deutschland ständig, aber es gibt sehr große Unterschiede in Hinsicht, ob die Versicherung die Kosten für die Reparatur am Fahrzeug zurückzahlt. Allerdings gibt es starke Unterschiede bei den Versicherungen, aber unter Umständen ist es möglich, wenn Sie eine Markenwerkstatt für die Autoreparatur aufsuchen. Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat hier eine Entscheidung getroffen (Az. IV ZR 426 / 14).

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einem Verkehrsunfall ist die Reparatur des Fahrzeugs sehr wichtig, aber ob die Kfz-Versicherung für die Kosten aufkommt, war bislang ungewiss.
  • Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat endlich Licht ins Dunkel gebracht und den Verunfallten eine kleine Hoffnung auf Kostenerstattung nach einem Verkehrsunfall gegeben.
  • Kfz-Versicherungen zahlen in der Regel nur die Reparaturen bei einer kostengünstigen Werkstatt, aber das ist jetzt nicht mehr der Fall.

Gericht entscheidet zu Gunsten des Antragstellers

Die Versicherung hatte vor Gericht keine Chance, denn das Gericht entschied zu Gunsten des Antragsstellers, weil das Gericht seiner Auffassung folgte.

Das Gericht erkannte, dass der Versicherte der Kfz-Versicherung bei fiktiv ermittelten Kosten nicht mit einer günstigen Werkstatt abfinden muss. Dabei geht es aber nur um die fiktiven und nicht um die tatsächlich entstandenen Kosten. Unter gewissen Umständen hat der Versicherte das Recht die Werkstatt seiner Wahl auszuwählen und die Versicherung muss dafür aufkommen. Die Versicherung sah das zwar komplett anders, aber das Gericht hat zu Gunsten des Antragstellers entschieden.

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Der Fall für das Urteil

Der Fahrzeughalter hatte einen Unfall mit seinem Mercedes, der am Ende einen Schaden aufwies und zur Reparatur musste. 

Allerdings hat sich der Halter nicht direkt in die Werkstatt begeben, sondern fordert von der Kfz-Versicherung eine vom Gutachter festgelegte Summe. Den Auftrag für den Gutachter hat der Halter selber gemacht und der Gutachter geht bei seiner Expertise von den Stundensätzen der Mercedes-Fachwerkstatt aus. Insgesamt kommt der Gutachter auf eine Schadenssumme von rund 9.400 Euro.

Die Kfz-Versicherung hat ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben und hier hat der Gutachter den Stundensatz einer Fachwerkstatt verwendet, aber ohne Markenanbindung. Der Gutachter kommt auf eine Schadenssumme von nur rund 6.400 Euro.

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Das Urteil des Bundesgerichtshofs

Nachdem der Bundesgerichtshof alle notwendigen Dokumente und Beweise genau geprüft hat, haben die Richter ein Urteil gesprochen.

Der Bundesgerichthof ist der Meinung, dass die Versicherung die Reparatur des Schadens in einer Markenwerkstatt nicht immer zustimmen muss, aber wenn

  • nur eine vollständige und fachgerechte Reparatur in dieser Werkstatt möglich ist
  • es sich um ein neues Fahrzeug handelt
  • oder das Fahrzeug nur von dieser Markenwerkstatt gewartet oder repariert wurde,

dann muss die Versicherung die Kosten für die Markenwerkstatt auch übernehmen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, dann muss der Kunde diese drei Voraussetzungen auf jeden Fall vorlegen und beweisen können. Ansonsten ist die Kfz-Versicherung im Recht.

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Augen auf bei der Werkstattwahl

Grundsätzlich hat der Geschädigte bei einem Unfall durchaus das Recht, dass er sich eine Werkstatt seiner Wahl zur Reparatur des Fahrzeugs aussuchen darf.

Allerdings nur, wenn er den Unfall nicht selber verschuldet hat, denn dann muss die gegnerische Haftpflichtversicherung für die Reparaturkosten aufkommen. Im Grunde können Sie also die Werkstatt vollkommen eigenständig aussuchen, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.

Die Sachlage sieht vollkommen anders aus, wenn die Teil- oder Vollkaskoversicherung für die Reparaturkosten aufkommen muss. Der Versicherungsnehmer kann zwischen einer freien Werkstatt und einer Werkstattbindung aussuchen. Allerdings muss in der Versicherungsvereinbarung eine entsprechende Information zu finden sein. Wenn Sie eine Kfz-Versicherung mit Werkstattbindung abgeschlossen haben, dann darf Ihr Fahrzeug nur in der entsprechenden Werkstatt repariert werden. Es kann sich um eine freie Werkstatt, eine Werkstattkette oder eine Markenwerkstatt handeln.

Bedenken Sie, wenn Sie eine Versicherung mit bindender Werkstatt nutzen, dann könnten die Beiträge deutlich geringer sein als bei anderen Modellen.

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Werkstattbindung und deren Vor- und Nachteile

Wenn Sie bei Ihrer Versicherung eine Werkstattbindung abgeschlossen haben, dann kann das nicht nur Vorteile mit sich bringen, sondern auch Nachteile haben.

Ein entscheidender Vorteil ist mit Sicherheit, dass Sie bei einer Werkstattbindung im Endeffekt deutlich niedrigere Beiträge zahlen müssen. Außerdem erfolgt die Abwicklung nach einem Unfall sehr schnell und Sie müssen sich nicht auf die lästige Suche nach einer Fachwerkstatt machen.

Zu den Nachteilen zählt auf jeden Fall die mangelnde Flexibilität, denn gerade in ländlichen Gegenden ist eine Partnerwerkstatt der Versicherung mit Sicherheit nicht in der näheren Umgebung zu finden, so dass Sie einige Fahrtwege in Anspruch nehmen müssen. In größeren Städten ist das in der Regel aber kein Problem. Ein weiterer Nachteil ist zudem, dass Sie sich auf eine Markenwerkstatt zurückgreifen können, denn in den meisten Fällen arbeiten die Versicherungen mit freien Werkstätten zusammen, die deutlich preiswerter sind als die Markenwerkstatt.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Autoreparatur 

1.Wann genau darf das Fahrzeug nach dem Unfall zur Reparatur?

Grundsätzlich wird ein Gutachter in Auftrag gegeben, der den Schaden am Fahrzeug ermittelt und wenn das der Fall war, dann darf das Fahrzeug in die Reparatur.

2. Brauche ich unbedingt einen Gutachter bei einem Autounfall?

In vielen Fällen zahlt die Versicherung den Schaden auch ohne einen Gutachter, wenn eine Werkstatt Ihnen einen Kostenvoranschlag ausstellt. Aber gerade bei höheren Summen ist meist ein Gutachter ein Muss.

3. Wer zahlt den Gutachter bei einem Autounfall?

Den Gutachter zahlt immer der Schuldige, also wenn Sie den Unfall verursacht haben, dann müssen Sie auch für die Kosten des Gutachters aufkommen. Wenn Sie keine Schuld haben, dann übernimmt die Kosten die Gegenpartei und dann meist die Versicherung.

4. Habe ich freie Werkstattwahl?

Das kann man pauschal nicht sagen, denn es kommt auf den Vertrag mit der Versicherung an. Einige Versicherungen ermöglichen Ihnen eine freie Werkstattwahl, aber es gibt auch Verträge, bei denen eine Werkstattbindung inbegriffen ist. Schauen Sie in Ihre Vertragsunterlagen, um Klarheit zu bekommen.

5. Wie sinnvoll ist eine Markenwerkstatt für die Reparatur?

Gerade bei den teuren Automarken spielt in Sachen Wert eine Markenwerkstatt eine wichtige Rolle, denn diese Werkstatt arbeitet nur mit den Originalteilen. Das ist gerade bei einem künftigen Verkauf oder für eine Liebhaber sehr wichtig.

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Fazit

Nach einem Autounfall kommen viele Aufgaben auf den Verunfallten zu und der erste Weg ist die Information der Autoversicherung. Die Autoversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Schadensreparatur. Grundsätzlich hat jeder Fahrzeugbesitzer die Wahl einer Werkstatt, aber es gibt Ausnahmen. Das Urteil des Bundesgerichtshofs macht aber auch deutlich, dass unter bestimmten Umständen der Versicherte auch auf eine Markenwerkstatt bestehen kann und dann muss die Kfz-Versicherung die Kosten übernehmen.

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