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Bausparkassen: Verrechnungsschecks nicht vorschnell einlösen – Weisen Sie die Kündigung schriftlich zurück


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Viele Bausparkassen schicken den Kunden mit gut verzinsten Bausparverträgen nicht nur die Kündigung, sondern auch einen Verrechnungsscheck. Allerdings ist nun bekannt geworden, dass Sie einen solchen Scheck auf keinen Fall einfach so hinnehmen sollten. Auch die Kündigung müssen Sie nicht ohne eine Reaktion hinnehmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Verrechnungsscheck der Bausparkasse sollten Sie auf keinen Fall hinnehmen, wenn Sie einen gut verzinsten Bausparvertrag besitzen.
  • Informieren Sie die Bausparkasse darüber, dass Sie weder mit der Kündigung noch mit dem Scheck einverstanden sind.
  • Wenn Sie den Scheck aber einlösen möchten, dann sollten Sie im Vorfeld die Bausparkasse darüber informieren.
  • Haben Sie sich entschieden, den Scheck nicht einzulösen, dann verwahren Sie in sicher und schicken ihn auf keinen Fall einfach zurück.

Möglicher Verzicht auf gute Konditionen

In der letzten Zeit verschicken die Bausparkassen Verrechnungsscheck zu den gut verzinsten Kunden und das hat einen guten Grund.

Wenn Sie den Verrechnungsscheck annehmen und einlösen, dann besteht die Möglichkeit, dass Sie unter Umständen auf eine Möglichkeit verzichten, Ihr hart verdientes Geld auch weiterhin zu besonders guten Konditionen anzulegen. Gerade bei den Altverträgen sind bis zu 4,25% möglich. Bei den neuen Verträgen ist von solchen Summen nur noch zu träumen.

Die Bausparkassen haben schon Ende 2014 mit der Kündigung solcher rentablen Anlagen gedroht und inzwischen ist eine neue Kündigungswelle der Kreditinstitute unterwegs. Die Postbank-Tochter BHW hat versucht, mit dem Versand von Verrechnungsschecks die Auflösung der Verträge zu erreichen. Auch andere Bausparkassen können in Zukunft auf eine solche Weise reagieren.

Abschlussgebühr der Bausparkassen: Zustimmung durch den Bundesgerichtshof

Abschlussgebühren der Bausparkassen sind schon seit Jahren ein großes Thema und mittlerweile ist bekannt, dass die Bausparkassen Abschlussgebühren verlangen dürfen. Es spielt keine Rolle, ob sie dafür eine explizierte Leistung für den Kunden erbracht haben.

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Untätigkeit führt zur Kündigung

Wenn Sie einen solchen Vertrag haben und erhalten von der BHW oder einer anderen Bausparkasse einen Verrechnungsscheck, dann dürfen Sie nicht untätig sein.

Die Kündigung, die durch den Verrechnungsscheck erzwungen wird, ist in vielen Fällen unrechtmäßig. Aus dem Grund kann es sich lohnen, wenn Sie sich zur Wehr setzen.

Die Banken nutzen die unterschiedlichsten Gründe für die Kündigung und somit gibt es auch zahlreiche rechtliche Einschätzungen.

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Das richtige Vorgehen

Es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen, wenn Sie einen Verrechnungsscheck von Ihrer Bausparkasse erhalten. 

Grundsätzlich lösen Sie den Scheck nicht direkt ein, denn ein Einlösen kann als Zustimmung zur Auflösung des Bausparvertrages führen. Damit wäre die Bausparkasse dann sogar im Recht. Idealerweise setzen Sie sich hin und schreiben an Ihre Bausparkasse, dass die Kündigung und der Scheck nicht akzeptiert werden. Zudem sollten Sie die Bank informieren, dass das Einlösen des Schecks nicht als Anerkenntnis der Kündigung gültig ist. Das Schreiben schicken Sie per Einschreiben mit Rückschein nur kurze Zeit nach der Schecksendung raus. Entsprechende Musterbriefe lassen sich im Internet finden.

Sie haben aber auch die Möglichkeit den Scheck einzulösen, aber dann informieren Sie die Bausparkasse im Vorfeld von Ihrem Vorhaben. Damit beugen Sie der Verlustgefahr vor. Außerdem fordern Sie von Ihrer Bausparkasse entsprechende Kontodaten für eine Rückzahlung. Zudem soll das Geld anhand der Bausparvertragsvereinbarung verbucht werden. Danach lässt sich der Scheck problemlos einlösen. Idealerweise legen Sie das Geld auf einem sogenannten Tagesgeldkonto an, denn dann lässt sich das Geld umgehend an die Bausparkasse zurückzahlen, wenn Sie die Bankdaten erhalten haben. Wenn die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt dann als unwirksam erklärt wird, dann können Sie das Geld ganz einfach wieder in den Bausparvertrag einzahlen. Gerade in der heutigen Zeit gibt es in der Hinsicht viele Urteile von Bundesgerichtshöfen.

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Achtung!

Zudem haben Sie die Möglichkeit den Scheck der Bausparkasse nicht einzulösen, dann senden Sie den Verrechnungsscheck aber nicht an die Bausparkasse zurück. Verwahren Sie den Scheck an einem sicheren Ort, dazu eignet sich ein Tresor oder ein Schließfach bei der Bank. Achten Sie immer darauf, dass der Scheck von jedem Menschen eingelöst werden kann. Er darf also auf keinen Fall in falsche Hände geraten, denn dann ist das Geld verloren. Sie tragen dafür sogar das Risiko, auch wenn Sie keine Schuld tragen, denn das besagt die aktuelle Rechtsprechung.

Kündigungen sind rechtmäßig behaupten die Bausparkassen

Einige Bausparkassen haben ihre Kunden schon im Dezember des Jahres 2014 angeschrieben und um eine aktuelle Kontoverbindung gebeten.

Die Bausparkassen haben nur Kunden angeschrieben, deren Verträge zuteilungsreif sind oder schon mehr als zehn Jahre laufen. Aus dem Grund sind sie der Ansicht, dass eine Kündigung durchaus rechtmäßig ist. Außerdem wird ein Verrechnungsscheck nur verschickt, wenn der Kunde bis zum aktuellen Zeitpunkt keine Kontoverbindung eingereicht hat.

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Die aktuelle Lage

Zurzeit bekommen Tausende von Bausparern wieder Post von ihrer Bausparkasse und in der Post sind Verrechnungsschecks und Kündigungen.

Nach aktuellen Informationen handelt es sich um Kunden der Wüstenrot Bausparkasse und auch die Landesbausparkasse Baden-Württemberg. Sie teilen den Kunden mit, dass eine Kündigung erfolgen soll und somit verschicken Sie Verrechnungsschecks, wenn keine Bankverbindung vorhanden ist. Auch hier berufen sich die Banken auf die Zuteilungsreife der Verträge. Für diese Verträge kann ein Darlehen nicht mehr in Anspruch genommen werden und somit ist eine Kündigung durchaus möglich. Auch die Bausparkasse BHW folgt dieser Auffassung und hat mittlerweile mehr als 25.000 Verträge gekündigt, wenn die Kunden nach mehr als 10 Jahren kein Darlehen verwendet haben.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kündigung der Bausparkassen

1. Wie viele Bausparer sind von der Kündigungswelle betroffen?

Die Zahlen schwanken sehr stark, aber Experten sind der Meinung, dass mittlerweile mehr als 40.000 zuteilungsfreie Verträge in den letzten Jahren gekündigt wurden. Andere Medien sind der Meinung, dass es schon mehr als 120.000 Kündigungen sind. Bei Bausparkasse, die in der der Öffentlichkeit bekannt wurden, handelt es sich zwischen 0,1 und 2% der Kunden.

2. Welche Bausparer sind von einer Kündigung betroffen?

Betroffen sind in erster Linie Kunden, die das Darlehen nicht nutzen oder die Sparsumme schon überschritten haben und deren Geld im Bausparvertrag liegt.

3. Lohnt sich heute ein Bausparvertrag noch?

Auch heute ist ein Bausparvertrag noch eine gute Idee, denn Menschen die innerhalb der nächsten 10 Jahre bauen wollen, können heute von den niedrigen Zinsen profitieren.

4. Sind die Kündigungen der Bausparkassen rechtlich einwandfrei?

Diese Frage lässt sich nicht leicht beantworten, denn auch die Experten sind sich nicht einig. Die Kündigungen sind rechtens wenn die Bausparsumme erreicht ist und nicht für den Kauf oder Bau einer Immobilie verwendet wird. Allerdings fehlt eine höchstrichterliche Rechtsprechung bis heute.

5. Kann ich mich gegen die Kündigung der Bausparkasse wehren?

Sie können sich auf das Stuttgarter Urteil berufen, wenn Sie eine Kündigung erhalten und die Bausparsumme noch nicht erreicht haben. Zumindest können Sie verlangen, dass der Vertrag noch bis zur angesparten Summe weiterläuft.

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Fazit

Der Bausparvertrag ist eine sinnvolle Entscheidung, wenn Sie sich in Zukunft für den Bau oder Kauf einer Immobilie entscheiden. Wenn die Bausparsumme erreicht ist, dann können Sie sich das Darlehen auszahlen lassen und zum Bauherr werden. Aber in der heutigen Zeit versuchen die Bausparkassen die zuteilungsreifen Verträge mit Hilfe von Verrechnungsscheck zu kündigen. Das müssen Sie nicht hinnehmen und können sich mit den oben genannten Aktionen zur Wehr setzen.

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