Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Einstufung in Pflegegrade: Wie funktioniert das in der Corona-Krise? Telefoninterview statt persönlichem Kontakt


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Die Beantragung eines Pflegegrads ist nicht mehr so einfach, denn aufgrund der Corona-Pandemie finden nur Telefoninterviews oder Schriftverkehr statt. Stellen Sie sich auf ungewöhnliche Verfahren ein und bereiten Sie sich gut vor. Beachten Sie, dass es bis zum Bescheid deutlich länger dauern kann als üblich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein direkter Kontakt zwischen dem MDK und dem Pflegebedürftigen gibt es in der Corona-Pandemie nicht.
  • Mittlerweile ist ein Gesetz erlassen, dass Hausbesuche durch den MDK endlich wieder möglich sind. Allerdings unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen und mit Nasen-Mund-Maske.
  • Eine telefonische Einschätzung findet nur noch in Ausnahmefällen statt.

Die Beantragung des Pflegegrads wird schriftlich bei der Pflegekasse beantragt und diese schaltet den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, kurz auch MDK, ein. Der MDK stellt den Pflegegrad fest und dazu macht er einen Hausbesuch. Der Hausbesuch wird schriftlich angekündigt. Der Gutachterdienst Medicproof übernimmt die Feststellung bei privaten Pflegeversicherten.

Seit dem 1. Oktober 2020 ist ein Gesetz aktiv, das erlaubt, dass der MDK auch in Zeiten von Corona wieder Hausbesuche machen darf. Eine Begutachtung über das Telefon ist nur in Ausnahmefällen möglich und findet zum Schutz der Betroffenen oder des Gutachters statt. Eine Telefonbegutachtung ist bis zum 31.März 2021 möglich.

Corona: Interpol warnt vor falschen Impfstoffen

Großbritannien hat als erstes Land in Europa einen Corona-Impfstoff  zugelassen. Bald sollen weitere Länder, auch Deutschland folgen. Interpol warnt derweil vor einer unmittelbar bevorstehenden Bedrohung durch gefälschte Präparate. Die Organisation sieht die öffentliche Sicherheit als

0 Kommentare

Die telefonische Begutachtung

Begutachtungen für den Pflegegrad werden ab dem 1. Oktober 2020 endlich wieder persönlich durchgeführt.

Telefoninterviews werden auch weiterhin durchgeführt, aber dann nur zum Schutz der pflegebedürftigen Person. Auch weiterhin bekommen die Pflegepersonen und Versicherte durch den MDK einen Termin mitgeteilt und dieser gilt auch, wenn ein Telefoninterview geplant ist.

Zum angekündigten Termin führt der Gutachter ein Telefoninterview mit dem Pflegebedürftigen und den Angehörigen. Es gibt es dafür einen Fragebogen, der im Vorfeld zugeschickt wird. Er wird immer an die Adresse des Versicherten geschickt und soll bei der Vorbereitung auf den Termin helfen. Jeder MDK hat in Bezug auf den Fragebogen eine andere Regelung. Entweder muss er zurückgesendet werden oder er liegt beim Telefonat bereit. Fragen sorgt jedenfalls für Aufklärung.

Anhand der vorhandenen Informationen, wie der Bescheinigung von Ärzten oder den Medikamentenplänen, findet die Einstufung des Pflegegrades statt.

Die Bedeutung für Pflegebedürftige

Wie der Name Telefoninterview schon vermuten lässt, erhält der Gutachter alle wichtigen Informationen nur über das Telefon.

Der Gutachter betritt die Wohnung der pflegebedürftigen Person nicht und bekommt alle Informationen entweder schriftlich oder durch das Telefoninterview.

Bereiten Sie sich gut auf den Termin vor und teilen Sie dem Gutachter die Situation so genau wie möglich mit.

Google Maps Update: Kartendetails zu COVID-19-Fällen

Google Maps bekommt eine neue Karte. Diese soll Ihnen die aktuellen Fallzahlen zu Covid-19-Fällen in einem Gebiet anzeigen. Praktisch ist das neue Tool vor allem für Reisende. Diese können besser abwägen, ob sie in ein

0 Kommentare

Die Teilnahme am Telefonat

Der Pflegebedürftige nimmt auf dem Telefoninterview auf keinen Fall alleine teil, denn er selber kann seine Einschränkungen meist unklar schildern.

Die Angehörigen sind meist in der Lage die Einschränkungen umfassender zu schildern als die Betroffenen selber. Die Rede ist in erster Linie von Menschen mit geistigen Einschränkungen und bei ihnen muss eine Vertrauensperson den Termin wahrnehmen. Ist die Vertrauensperson zum genannten Termin nicht verfügbar, verschieben Sie den Termin.

Die Vorbereitung auf das Telefoninterview

Der Grad der Selbstständigkeit wird bei dem Telefoninterview geklärt, denn es wurde ein Antrag auf Pflegeleistung gestellt.

Für eine bessere Vorbereitung notieren Sie im Vorfeld alle wichtigen Fakten rund um die Pflege und Betreuung:

  • Was fällt an einem Tag an?
  • Welche Arztbesuche sind notwendig?
  • Wie läuft die Medikamentengabe?
  • Wie verhält sich die pflegende Person?
  • Was fällt ihr besonders schwer und wobei benötigt sie Unterstützung?

Durch diese Fragen vermitteln Sie dem Gutachtern, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist oder nicht. Der Ratgeber „Das Pflegegutachten“ gibt Ihnen weitere Hinweise.

Vor dem Telefonat Unterlagen bereitlegen

Außerdem legen Sie die folgenden Unterlagen bereit, wenn es zu einem telefonischen Begutachtungstermin kommt:

  • aktuelle Berichte aller Ärzte
  • aktuelle Entlassungsberichte vom Krankenhaus oder der Reha-Einrichtung
  • Pflegedokumentation (bei einem ambulanten Pflegedienst)
  • Notizen zum Verkauf der Pflege und den Schwierigkeiten
  • Liste der Hilfsmittel (Brille, Rollator, Gehstock, Hörgerät,…)
  • Schwerbehindertenausweis, wenn vorhanden

Der MDK nutzt zudem Informationen, die bei der Pflegekasse bekannt sind und dafür brauchen Sie keine Unterlagen bereitlegen. Vor dem Telefoninterview wird der Gutachter bei der Pflegekasse alle notwendigen Unterlagen anfragen.

Vorsicht Betrug: Forderung der Rückzahlung von Corona-Hilfen per E-Mail

Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige müssen jetzt besonders wachsam sein. Aktuell werden unter Strafandrohung bereits durch Bund und Länder gezahlte Corona-Hilfen zurückgefordert. Dabei wird das Geld in den Unternehmen dringend zur Existenzsicherung benötigt. Wie hilfreich fanden

0 Kommentare

Der Umgang mit dem Fragebogen

Der Fragebogen vom MDK ist immer mit besonderer Sorgfalt auszufüllen.

Die Selbstständigkeit der betroffenen Person ist zu prüfen und genau das steht im Zentrum. Es werden verschiedene Lebensbereiche begutachtet, um herauszufinden, wie selbstständig die Person noch ist und welche Fähigkeiten der Betroffene hat.

  • Beweglichkeit (Mobilität)
  • kommunikative und kognitive Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Probleme
  • Selbstversorgung und soziale Kontakte
  • Alltagsleben
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderung und Belastungen

Die genannten Lebensbereiche sind in sechs Module unterteilt und fließen in die Gesamtbewertung ein. Am Ende richtet sich nach ihnen der Pflegegrad. Schauen Sie sich Lebensbereiche genau an und beantworten Sie alle Fragen gründlich.

Nachteile dieser Begutachtungsform

Wir müssen nicht erwähnen, dass eine persönliche Begutachtung viele Vorteile hat, denn bei einem direkten Gespräch kann der Gutachter die Betroffenen selber einschätzen.

Der Gutachter sieht das Umfeld und kann die Person selber einschätzen, das ist am Telefon natürlich so nicht möglich. Gerade, wenn es um Hilfsmittel geht ist der persönliche Kontakt besser. Die Empfehlung von Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl, Umbau zur barrierefreien Wohnung) lässt sich besser persönlich treffen. Prüfen Sie genau, ob Sie mit dem Endergebnis einverstanden sind. Sie können z.B. Widerspruch einlegen, wenn Sie mit der Begutachtung nicht einverstanden sind.

AProof Corona-Antikörpertest in Apotheken erhältlich: Das müssen Sie wissen

Mitten in der Corona-Pandemie beschäftigt viele Menschen ein Thema: Hatte ich das Coronavirus oder bin ich gar an Covid-19 erkrankt. Das Pharmaunternehmen Adversis Pharma aus Leipzig bietet einen Corona-Antikörpertest an. Dieser soll auch über Apotheken

0 Kommentare

Weitere Hilfen

Bei dem MDK Ihres Wohnortes erhalten Sie weitere Informationen.

Vergewissern Sie sich, dass Sie den richtigen Ansprechpartner für Ihren Wohnort haben, denn meistens hat jedes Bundesland einen eigenen MDK. Die Dinge werden von den Organisationen immer unterschiedlich gehandhabt.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Einstufung in Pflegegrade

1. Wie kann ich einen Pflegegrad in der Corona-Pandemie beantragen?

Zuerst rufen Sie die Pflegekasse an und beantragen Pflegeleistungen. Anschließend füllen Sie den Antrag aus und senden ihn unterzeichnet an die Pflegekasse zurück. Danach erhalten Sie einen Termin zur telefonischen Begutachtung und einen Fragebogen. Ein Gutachter des MDK ruft zum Termin an und führt mit Ihnen ein Interview durch. Der Bescheid erfolgt anschließend nach etwa zwei bis vier Werktagen.

2. Wie findet eine Pflegegraderhöhung während der Corona-Pandemie statt?

Eine Höherstellung nimmt keine Rücksicht auf eine Pandemie und ist notwendig. Wenn die Maßnahmen nicht gelockert sind, dann muss auch hier ein telefonisches Gespräch ausreichen. Sie bekommen einen Höherstufungsantrag. Beim Gespräch müssen Sie z.B. alle wichtigen Gründe angeben, warum eine Höherstufung notwendig ist.

3. Wie stelle ich einen Widerspruch gegen den Pflegegrad?

Sie sind mit dem Pflegegrad nicht einverstanden? Dann haben Sie inzwischen die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen einen Widerspruch einzulegen. Auch während der Corona-Pandemie ist diese Frist daher unbedingt einzuhalten.

4. Findet während der Corona-Pandemie Beratungseinsätze statt?

Die Beratungseinsätze gehören bei der häuslichen Pflege zur Notwendigkeit, aber eigentlich sind sie nicht notwendig. Sie nutzen die Beratungseinsätze vielmehr, um wichtige Fragen zu klären oder z.B. Informationen zu bekommen. Während der Pandemie sind Beratungseinsätze nicht möglich.

5. Wie wichtig ist der Pflegegrad für Betroffene?

Der Pflegegrad ist auch während der Corona-Pandemie sehr wichtig. Viele Betroffene können die einfachsten Dinge nicht mehr alleine erledigen und dann müssen Angehörige oder ein Pflegedienst einspringen. Nur mit dem Pflegegrad kann daher festgelegt werden, welche Hilfe der Betroffene bezahlt bekommt.

Flug oder Pauschalreise wegen Corona storniert – Das sind Ihre Rechte

Ihre Pauschalreise wurde aufgrund von Corona abgesagt oder der gebuchte Flug konnte nicht stattfinden. In diesem Fall möchten Sie das im Voraus bezahlte Geld natürlich zurückhaben. Doch viele Anbieter möchten kein Geld auszahlen. Dafür bieten

0 Kommentare

Fazit

Die Beantragung des Pflegegrads ist für pflegebedürftige Personen sehr wichtig und entscheidet über die Unterstützung, die ihnen zusteht. Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich in der Beantragung einiges verändern. Bis zum Frühjahr 2020 fanden nämlich die Begutachtungen in den eigenen vier Wänden statt. In diesem Fall kam der MDK zu einem Termin vorbei. Der Termin wurde frühzeitig angekündigt und fand zusammen mit einem Angehörigen statt. Seit Beginn der Pandemie hat sich daher auch hier einiges verändert. Heute finden inzwischen telefonische Einschätzungen statt. Bereiten Sie sich jedenfalls gut vor. Legen Sie sich z.B. alle wichtigen Unterlagen bereit, damit eine realistische Einschätzung des MDK stattfinden kann.

Schreibe einen Kommentar