Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Was Pflegegrade bedeuten und wie die Einstufung funktioniert – Der Gutachter übernimmt die Einstufung des Pflegegrads


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Für die Einstufung in einem Pflegegrad ist der Grad der Selbstständigkeit einer Person entscheidend. Die ganze Person wird dabei betrachtet. Folglich spielen nicht nur die körperlichen, sondern auch die geistigen Einschränkungen eine Rolle. Der MDK übernimmt daher die Einstufung des Pflegegrades und teilt der Pflegekasse sein Ergebnis mit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade.
  • Anhand eines detaillierten Fragenkatalogs wird die Pflegebedürftigkeit einer Person ermittelt und das erfolgt nach einer Anzahl von Punkten.
  • Sechs Lebensbereiche werden begutachtet und der Gutachter fragt 64 Kriterien ab.

Was bedeutet pflegebedürftig?

Verschiedene Prozesse führen dazu, dass ein Mensch als pflegebedürftig gilt und das können chronische Erkrankungen, nachlassende Kräfte und der Alterungsprozess sein.

Die Pflegebedürftigkeit kann sich nicht nur schleichend entwickeln, sondern auch aufgrund einer akuten Aktion eintreten. Zum Beispiel ein Unfall kann eine solche Aktion sein, bei dem sich eine ältere Person eine Oberschenkelhalsfraktur zuzieht. Oder es kommt zu einer plötzlich auftretenden Erkrankungen wie beispielsweise ein Schlaganfall.

Die Pflegekassen zahlen daher Leistungen, wenn eine Person als pflegebedürftig eingestuft wird. Das geschieht inzwischen immer durch die Einschätzung eines Gutachters. Er nutzt zur Einschätzung einen umfangreichen Fragenkatalog. Entscheidend ist immer, ob jemand den Alltag noch selbstständig bewältigen kann und welche Fähigkeiten noch vorhanden sind. Die Beeinträchtigung ist nicht nur körperlich möglich, sondern auch psychisch oder geistig. Der Fragenkatalog wird auch als Begutachtungsassessment bezeichnet und dreckt alle drei Bereiche ab. In den unterschiedlichen Bereichen gibt es für jede Frage eine Punkteskale und für jede Frage vergibt der Gutachter Punkte. Anhand der Gesamtpunktzahl wird dann die Einstufung in den Pflegegrad durchgeführt, die früher als Pflegestufe bezeichnet wurden.

Wichtig:

Die Pflegebedürftigkeit der Person muss voraussichtlich länger als 6 Monate bestehen, damit sie anschließend als „auf Dauer bestehend“ bezeichnet wird.

Verstoß gegen Datenschutz: AOK muss 1,2 Millionen Euro Bußgeld bezahlen

Die AOK Baden-Württemberg hat gegen den Datenschutz verstoßen und unerlaubt Werbung versendet. Deshalb wird ein erhebliches Bußgeld für die gesetzliche Krankenkasse fällig. Im Video erfahren Sie, was passiert ist.

0 Kommentare

Begutachtung zur Pflegebedüftigkeitsfeststellung

Die sechs Bereiche einer Person werden betrachtet und die körperlichen, geistigen und psychischen Einschränkungen erfasst, um die Selbstständigkeit einer Person zu bestimmen.

Die sechs Lebensbereiche sind auch unter dem Begriff Module bekannt. Sie fließen auf jeden Fall mit unterschiedlicher Gewichtung in die Bewertung der Gesamtsituation ein:

  • 2. Modul  – Die Mobilität (Beweglichkeit)

Bei der Mobilität schaut der Gutachter, ob die betroffene Person sich selbstständig und ohne Unterstützung durch eine weitere Person die Körperhaltung ändert. Auch das Fortbewegen ohne Hilfe spielt eine Rolle und es wird auch nur die Beweglichkeit im 1. Modul bewertet. Die Person kann einige Abläufe in Sachen Bewegung aufgrund einer geistigen Beeinträchtigung nicht wahrnehmen, dann fließt die Bewertung im 2. Modul ein.

  • 2. Modul – Die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten (reden und verstehen)

Das Verstehen und Reden sind die Hauptpunkte im 2.Modul und dabei geht es zum Beispiel darum, ob die Menschen Personen aus dem Umfeld erkennen. Zudem wird geschaut, ob die betroffene Person sich in der Umgebung auskennt und zielgerichtete Handlungen ausführen kann. Zu diesen Handlungen gehören unter anderen Anziehen und das auch in der richtigen Reihenfolge. Das Auswählen der Kleidung entsprechend dem Wetter ist auch wichtig. Die motorischen Fähigkeiten spielen in diesem Modul keine Rolle, sondern nur, ob die geistig in der Lage sind.

  • 3. Modul – Die Verhaltensweisen und die psychischen Problemlagen

Verschiedene Verhaltensweisen spielen in diesem Modul eine wichtige Rolle, wie zielloses Herumlaufen oder herausforderndes Verhalten und Aggressionen. Diese Punkte sind nicht nur für die betroffene Person belastend, sondern auch für das Pflegepersonal. Schlagen, treten und mündliche Beleidigungen sind anstrengend und auch das Ablehnen der pflegerischen Hilfe ist schlimm. Nächtliche Unruhe und Wahnvorstellungen sind belastet und es muss geschaut werden, ob und wie häufig diese Verhaltensweisen auftreten.

  • 4. Modul – Die Selbstversorgung

Die Tätigkeiten zur Körperversorgung werden im 4. Modul erfasst. Duschen, waschen, anziehen, essen, trinken und das Benutzen der Toilette gehören zu diesen Tätigkeiten und hier spielt der Maßstab der Selbstständigkeit eine Rolle.

  • 5. Modul – Der Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

In der Regel verordnet der Arzt spezielle Maßnahmen und in dem 4. Modul wird deutlich, ob die Person die Maßnahmen auch selbstständig umsetzt oder ob Unterstützung notwendig ist.

  • 6. Modul – Die Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Kann die betroffene Person den Alltag selbstständig gestalten und soziale Kontakte pflegen. Dazu gehört nicht nur das Telefonieren, sondern auch das Verlassen des Hauses.

In jedem Modul vergibt der Gutachter Punkte und am Ende rechnet er alle Punkte zusammen und anschließend kommt der Pflegegrad raus. In den Modulen 2 und 3 vergibt er übrigens immer höhere Punktzahlen als bei den anderen Modulen.

Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

0 Kommentare

Die Pflegegrade

Fünf Pflegegrade gibt es und sie richten sich nach dem ermittelten Punktewert des Gutachters. Sie zeigen an wie Selbstständig die betroffene Person noch ist.

Die Beantragung des Pflegegrads

Sie bereiten sich auf den Besuch des Gutachters gut vor und erhalten im Vorfeld schon einen Fragenkatalog von der Pflegekasse.

Die Begutachtung findet in den eigenen vier Wänden mit Terminabsprache statt. Unterstützung finden Sie in den Pflegeberatungsstellen in der näheren Umgebung.

Wie hoch ist die neue Grundrente und wer bekommt sie? – Fragen und Antworten zu dem Thema Grundrente

Jetzt ist sie beschlossen. Die Rede ist von der Grundrente ab 2021. Die Bundesregierung hat die Weichen für das zusätzliche Geld der Rentner gestellt. Doch wer hat Anspruch auf die Grundrente und wie hoch ist

27 comments

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Pflegegrade

1. Wie läuft eine Begutachtung der Pflegegrade an?

Sie stellen zuerst einen Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse und diese schickt einen Gutachter. Der Gutachter macht einen Termin mit der betroffenen Person und begutachtet die Situation. Vorher bekommen Sie schon einen Fragenkatalog und diesen können Sie in Ruhe durchgehen. Sechs Bereiche des Lebens werden vom Gutachter mit Punkte bewertet und am Ende entsteht eine eine Punktezahl. Das Endergebnis sorgt für die Feststellung des Pflegegrads und danach erhält der Betroffene Leistungen.

2. Wie viele Pflegegrade gibt es?

Es gibt fünf Pflegegrade.

3. Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?

Pflegegrade und Pflegestufen sind gleich, denn bis vor einigen Jahren wurden die heutigen Pflegegrade als Pflegestufe bezeichnet.

4. Wer macht das Guthaben für den Pflegegrad?

Das Gutachten für die Pflegegrade wird von dem MDK durchgeführt und dieser wird von der Pflegekasse beauftragt.

5. Wie viel Geld bekomme ich für die Pflegegrade?

Die Leistungen beziehen sich auf den jeweiligen Pflegegrad und können unterschiedlich hoch sein. Die meisten Leistungen erhalten Sie, wenn Sie Pflegegrad 5 haben. Die wenigsten Leistungen erhalten Sie mit Pflegegrad 1. Sie erhalten immer einen Leistungszuschuss von 125 Euro und diesen Zuschuss verwenden Sie für Pflegeleistungen oder Hilfen im Alltag.

Geld vom Staat: Das müssen Rentner über die Grundsicherung wissen

Eine niedrige Rente können sich Senioren mit der staatlichen Grundsicherung aufbessern lassen. Doch viele Rentner wissen gar nicht was ihnen zusteht, welches Vermögen sie haben dürfen und was die Voraussetzungen für den staatlichen Zuschuss sind.

0 Kommentare

Fazit

Pflegebedürftige Personen haben die Möglichkeit einen Antrag auf Leistung bei der Pflegekasse zu stellen und dazu gibt es bei der Pflegekasse einen entsprechenden Antrag. Nach Antragsstellung wird ein Gutachter beauftragt, der die Situation in den eigenen vier Wänden bewertet. Anhand der Bewertung wird der Pflegegrad festgelegt und die Leistung der Pflegekasse bestimmt. Es gibt in Deutschland fünf Pflegegrade und diese beziehen sich auf die Selbstständigkeit der Person, von der geistigen bis zur körperlichen Gesundheit. Der Gutachter arbeitet nach einem Fragenkatalog und dieser dient als Grundlage für eine Punktebewertung. Je unselbstständiger eine Person ist desto höher ist der Pflegegrad.

Schreibe einen Kommentar