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Hautkrebs-Früherkennung – ein Muss ab dem 35. Lebensjahr


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Die Hautkrebs-Früherkennung dient der Erkennung von bösartigen Erkrankungen der Haut und soll über die möglichen Risiken aufklären. Für gesetzlich Versicherte ist das Screening-Programm kostenlos, aber bei der Untersuchung mit den Auflichtmikroskop kommt es oft zu Streitpunkten, denn die Ärzte rechnen die Untersuchung als IGel-Leistung ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzlich Krankenversicherten ab 35 haben in Deutschland einen Anspruch auf eine kostenlose Hautkrebs-Früherkennung und das alle zwei Jahre.
  • Durchgeführt wird die Früherkennungs-Untersuchung von Hausärzten und Dermatologen, aber sie müssen sich für das Screening qualifiziert haben.
  • Der Arzt führt die Untersuchung zur Früherkennung für gesetzlich Versicherte mit dem bloßen Auge durch. Die Untersuchung mit dem Auflichtmikroskop wird als IGel-Leistung bezeichnet und privat abgerechnet.
  • In der Regel bieten die Krankenkassen den Versicherten Zusatzleistungen an, aber vor der Untersuchung sollten Sie sich ausführlich bei der Krankenkasse informieren.

Das Krankheitsbild

Jedes Jahr erkranken mehr als 30.000 Menschen in Deutschland an schwarzem Hautkrebs, das behauptet das Deutsche Krebsforschungszentrum.

Der schwarze Hautkrebs ist die gefährlichste Form des Hautkrebsen, denn er breitet sich über die Lymph- und Blutbahnen schnell im ganzen Körper aus. Die Krebsart wächst sehr früh und beginnt in den Organen Metastasen zu bilden. Im Gegensatz dazu steht der weiße Hautkrebs. Er tritt deutlich seltener aus, verläuft meist weniger aggressiv und ist viel besser zu behandeln.

In fast allen Fällen lässt sich Hautkrebs behandeln, wenn er rechtzeitig erkannt wird. Die Haut- und Hausärzte führen regelmäßige Untersuchungen durch und schauen sich auffällige Stellen und Veränderungen der Haut an. Dadurch erkennen sie den Hautkrebs frühzeitig und die Sterberate lässt sich verringern.

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Der Untersuchungsablauf

Mittlerweile gibt es ein bundesweites Programm zur Hautkrebs-Früherkennung und das gilt seit Juli 2008.

Seit dem haben alle gesetzlich Krankenversicherten ab 35 die Möglichkeit sich alle zwei Jahre kostenfrei einer Ganzkörperuntersuchung zu unterziehen. Haut- und Hausärzte übernehmen diese Untersuchung. Da Angebot gilt für alle und ist verdachtsunabhängig und dadurch spricht man von einem Screening.

Der Arzt erkundigt sich in der Regel zuerst nach Vorerkrankungen oder möglichen Risikofaktoren. Danach kommt es zu einer intensiven Untersuchung der ganzen Haut und dafür schaut sich der Arzt nicht nur die gut sichtbaren Stellen am Kopf, Armen, Beinen und Körper an, sondern schaut auch in die versteckten Bereiche, wie Ohren, Mundschleimhaut, Kopfhaut, Zehenzwischenräume und den äußeren Genitalbereich.

Der Arzt braucht für die Untersuchung keine Instrumente, sondern verwendet in der Regel nur eine helle Lampe und sein Auge. Bei auffälligen Hautveränderungen kommt es zur Entnahme einer Gewebeprobe, um die Diagnose zu klären. Der Arzt gibt gleichzeitig wertvolle Tipps im Umgang mit der Sonne.

  • Alle zwei Jahre ist die Teilnahme an einer Früherkennung kostenlos, wenn Sie 35 Jahre alt sind. Es handelt sich nicht um eine IGel-Leistung.
  • Gehen Sie nicht automatisch davon aus, dass jeder Arzt ein kostenloses Hautkrebsscreening macht. Viele Praxen vergeben keinen Termin oder bieten die Leistung nur für Selbstzahler an.
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Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Das geschulte Auge des Arztes ist Grundvoraussetzung für eine normale Hautuntersuchung, aber oft benutzen die Ärzte im Früherkennungsprogramm ein Auflichtmikroskop (Dermatoskop).

Damit werden die tieferen Schichten der Haut begutachtet. Mit Hilfe des Mikroskops lassen sich die Hautveränderungen, insbesondere Pigmentflecken um das Zehnfache vergrößern und dadurch lässt sich eine bessere und genauere Diagnose stellen.

Im Screening-Programm der gesetzlichen Krankenkassen ist die Untersuchung mit dem Mikroskop nicht vorgesehen und wird in der Regel auch nicht von den Krankenkassen übernommen. Unter Umständen zahlt die Krankenkasse die Untersuchung, wenn damit nur eine gezielte Stelle untersucht wird, die verdächtig ist.

Die einzelnen Krankenkassen bieten ihren Versicherten bei der Hautkrebs-Früherkennung verschiedene Vorteile. Die Mehrkosten für den Einsatz des Dermatoskops werden von einigen Krankenkassen übernommen und einige Kassen übernehmen auch die Früherkennung vor dem 35. Lebensjahr oder es gibt die Möglichkeit einmal im Jahr zur Untersuchung zu kommen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, denn es kann sich lohnen.

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Was ist eine Privatleistung?

In der Regel handelt es sich beim Einsatz der Dermatoskopie im Rahmen einer Früherkennung um eine Selbstzahlerleistung.

Bei der Methode handelt es sich nicht um eine gesetzliche Kassenleistung und zählt nicht zum Hautkrebs-Screening. Die Dermatoskopie wird als Privatleistung angesehen und nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet.

Zwischen den Ärzten und den Krankenkassen ist die Abrechnung ein sehr großer Streitpunkt, denn sobald der Arzt eine verdächtige Hautstelle mit dem bloßen Auge erkannt hat, wird er den Verdacht abklären und das Dermatoskop zur Hilfe nehmen. Die Kassen haben sich ein Argument zurechtgelegt und sind der Meinung, dass schon die Abklärung einer verdächtigen Stelle eine auf Heilung ausgerichtete Leistung ist und somit von der Kasse zu zahlen ist. Aber der Arzt bekommt für den Einsatz des Dermatoskops keine gesonderte Vergütung, denn das Gerät gehört schließlich zum Handwerkszeug des Hautarztes. Die Dermatoskopie ist keine vertragsärztliche Leistung, so dass sie unter die IGel-Leistung fällt und vom Patienten zu tragen ist.

Wichtig:

Die Dokumentation der Hautuntersuchung per Video ist auf jeden Fall privat zu bezahlen. Auch die Entfernung eines gutartigen, kosmetisch störenden Muttermals und die Entfernung von altersbedingten Hautunregelmäßigkeiten wird in der Regel nicht von der Krankenkasse bezahlt. Dazu gehören auch altersbedingte Blutschwämmchen und Altersflecken.

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Wichtige Patiententipps
  • Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie die Leistung übernehmen, wenn Sie sich für ein Hautkrebsscreening entscheiden. Zudem müssen Sie herausfinden, ob Ihr Arzt das Screening überhaupt anbietet.
  • Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Zusatzleistungen sie übernimmt, die im Rahmen der Hautkrebsfrüherkennung liegen.
  • Führen Sie einen Preisvergleich der verschiedenen Ärzte durch, wenn Sie eine Selbstzahlerleistung durchführen lassen.
  • Schauen Sie sich Ihre Haut regelmäßig an und achten Sie auf jede Veränderung. Die so genannte ABCDE-Regel kann Ihnen bei der Untersuchung helfen, denn hierbei handelt es sich um die Daumenregel, die auch in der Dermatologie zum Einsatz kommt. Sie dient zur Beurteilung von Pigmentflecken, die auch als Muttermal bekannt sind. Für eine Diagnose wenden Sie sich an einen Hautarzt, wenn Sie einen oder mehrere Kriterien feststellen:
  • – A: Asymmetrie – Normalerweise ist ein gutartiges Muttermal oval, rund oder länglich, aber der schwarze Hautkrebs hat eine ungleichmäßige eher asymmetrische Form.
  • – B: Begrenzung – Ein Hinweis auf einen Tumor können unregelmäßig, gezackte oder verwaschene Ränderbegrenzungen sein.
  • – C: Color – Das Muttermal hat eigentlich immer einen einheitlichen Farbton, aber auffällig wird es, wenn das Muttermal einen helleren oder dunkleren Ton hat.
  • – D: Durchmesser – In der Regel hat ein Muttermal eine Größe von bis zu 5 mm und wenn es größer ist, dann suchen Sie einen Arzt auf.
  • – E: Entwicklung – Seit dem letzten Arztbesuch hat sich das Muttermal verändert.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Hautkrebs-Früherkennung

1. Kann der Hausarzt Hautkrebs erkennen?

Grundsätzlich kann ein Hausarzt Hautkrebs erkennen, aber für eine genaue Untersuchung sollten Sie auf jeden Fall einen Hautarzt aufsuchen.

2. Wie merke ich, dass ich Hautkrebs habe?

In der Regel lässt sich Hautkrebs von Laien kaum erkennen, denn die Hautveränderungen sind anfangs minimal und mit unerfahrenem bloßen Auge kaum zu sehen.

3. Wie oft sollte ich die Haut auf Hautkrebs untersuchen lassen?

In der Regel wird empfohlen, dass eine Früherkennung ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre durchgeführt werden soll.

4. Wer übernimmt die Kosten für eine Hautkrebs-Früherkennung?

Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, denn es handelt sich um eine Leistung aus dem Leistungskatalog.

5. Wie sinnvoll ist eine Hautkrebs-Früherkennung?

Der schwarze Hautkrebs ist eine sehr aggressive Form und ist der häufigste Hautkrebs in Deutschland. Nur mit einer frühzeitigen Behandlung lässt sich der Krebs heilen und aus dem Grund sind die Hautkrebs-Früherkennungen eine sinnvolle Sache.

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Fazit

Krebs ist eine Krankheit, die nicht nur sehr weit verbreitet ist, sondern auch zum Tod führen kann. Aus dem Grund ist eine Hautkrebs-Früherkennung ein Muss. Ab dem 35. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre die Kosten. Die Untersuchung findet beim Hausarzt oder beim Hautarzt statt und er nutzt sein bloßes Auge, um die Haut zu untersuchen. Ein Dermatoskop kommt nur zum Einsatz, wenn er verdächtige Stellen findet und eine genaue Abklärung notwendig ist. Allerdings wird die Untersuchung mit dem Dermatoskop nicht von der Krankenkasse übernommen. Informieren Sie sich vor der Untersuchungen, welche Leistungen Ihre Krankenkasse übernimmt.

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