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Karneval feiern: Diese Rechte haben Jecken – Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz


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Helau und Alaaf – jedes Jahr wird Karneval gefeiert und dadurch, dass der Trubel meist direkt in die Woche fällt, kommen viele Fragen auf. Es gibt ein paar Dinge, die jeder Jecke beachten muss, damit die Karnevalstage nicht für Ärger auf der Arbeit sorgen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rosenmontag, Weiberfastnacht und Aschermittwoch sind keine gesetzlichen Feiertrage und frei hat somit nur der Arbeitnehmer, der sich rechtzeitig Urlaub genommen hat. Eine andere Möglichkeit ist, dass das Unternehmen über die Karnevalstage komplett zu macht.
  • Einen rechtlichen Anspruch verkleidet im Büro erscheinen zu dürfen haben Sie nicht, aber wenn Sie ein einer Karnevalshochburg leben, dann könnte der Arbeitgeber die Verkleidung ein wenig locker sehen.
  • Bei einer Karnevalsparty wird es laut und das müssen sich die Nachbars nicht gefallen lassen, aber Sie können vorab ein Gespräch führen und sie vielleicht einladen.

Jecken müssen wissen…

Jedes Jahr stehen die närrischen Tage vor der Tür, egal ob Karneval, Fastnacht oder Fasching und mit dieser Zeit kommen bei vielen Karnevalisten Fragen auf.

Habe ich das Recht an freie Tage zur Karnevalszeit oder darf ich am Arbeitsplatz in Verkleidung auftauchen? Die Karnevalsparty steht schon fest, aber gibt es eigentlich Beschränkungen? Für die fünfte Jahreszeit haben wir einen kleinen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten zusammengestellt.

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„arbeitsfrei“ zu Karneval

Um 11.11 Uhr am 11.11 fällt der Startschuss für das Treiben der Jecken, aber das gilt nicht für alle, denn in der Regel fällt der Startschuss in die normale Arbeitszeit.

Sie haben keine flexiblen Arbeitszeiten und wollen den Faschingsumzug nicht verpassen, dann dürfen Sie unter keinen Umständen einfach der Arbeit fernbleiben. Sie haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Freistellung während der Karnevalstage, egal ob Sie zu einer Party eingeladen sind oder einfach nur den Umzug besuchen möchten.

Rosenmontag, Weiberfastnacht und Aschermittwoch sind keine gesetzlichen Feiertage, auch nicht in den Karnevalshochburgen. Nur, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen ausdrücklich eine Genehmigung erteilt, können Sie ungestört Karneval feiern, denn ansonsten bekommen Sie eine Abmahnung. Das gleiche Prinzip gilt auch, wenn Sie am Vortag auf einer Karnevalsfeier waren und morgens alkoholisiert am Arbeitsplatz auftauchen.

Für ein gutes Betriebsklima ist es mit Sicherheit ein guter Punkt, wenn der Arbeitgeber über die närrischen Tage ein kleines Auge zudrückt, aber einen rechtlichen Anspruch haben Sie nicht. Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber keine konkrete Verabredung haben, dann müssen Sie sich für die Zeit Urlaub nehmen oder durch das Abfeiern von Überstunden ausgleichen.

In Karnevalshochburgen sieht es meist ein wenig anders aus, denn einige Unternehmen arbeiten zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch gar nicht.

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Karneval am Arbeitsplatz

Fasching im Büro oder kostümiert zum Job erscheinen, dass ist nicht einfach so möglich, denn Ihr Arbeitgeber darf erwarten, dass Sie in branchenüblicher Kleidung erscheinen.

Laut Arbeitsrecht hängt eine mögliche Verkleidung zu Karneval von den Kleidungsvorschriften und vom Job selber ab. Ein Bankberater darf an den närrischen Tagen mit Sicherheit auch mal mit einer roten Nase arbeiten, wenn das Unternehmen sich in einer Karnevalshochburg befindet. Allerdings haben Sie keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass Sie kostümiert zur Arbeit erscheinen können.

Stimmung aus der närrischen Party

Auf einer Karnevalsparty kann es schon einmal ein wenig lauter werden, denn es wird mitgesungen, geschunkelt und die Begrüßung findet mit lauten Narrenrufen statt.

Auch für die Jeckenfeier gelten klare Lärmschutzregeln und die besagen, dass zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr Nachtruhe herrscht. In dieser Zeit darf die Zimmerlautstärke nicht überschritten werden. Die Nachbarn können die Polizei rufen, wenn Sie die fünfte Jahreszeit sehr laut zelebrieren.

Idealerweise planen Sie die Karnevalsparty ein paar Tage im Vorfeld und sprechen sich mit den Nachbarn ab. Gerade in der Faschingszeit sind einige Menschen viel toleranter und lassen auch mal die Zimmerlautstärke Zimmerlautstärke sein. Sie und Ihre Gäste dürfen allerdings nur in den eigenen Räumen feiern, so dass das Treppenhaus tabu ist. Zudem sollten Sie aufpassen, dass Ihre Gäste nicht lärmend vor der Haustür stehen.

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Das Thema Rauchen

Sie treffen selber die Entscheidung, ob und wo Ihre Karnevals-Freunde rauchen dürfen.

Das kann in den Innenräumen sein oder auf dem Balkon, aber schicken Sie die rauchenden Partygäste nicht den ganzen Tag durch den Hausflur vor die Tür, denn das ständige Rein und Raus kann laut sein. Die Nachbars könnten sich dann beschweren.

Achtung bei Karnevals-Hits

Die passende Karnevalsmusik ist das A und O für eine gute Party und nur mit den richtigen Hits bringt es doppelt so viel Spaß.

Wenn Sie eine Party als öffentliche Feier planen, dann sollten Sie daran denken, dass eine Gebührenpflicht entsteht, wenn Sie GEMA-pflichtige Musik spielen. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) bietet für Karnevalisten gesonderte Tarife an. Für eine private Feier müssen Sie keine Gebühren bezahlen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Karneval

1. Hab ich im Karneval Anspruch auf Urlaub?

Grundsätzlich können Sie sich über die Karnevalszeit Urlaub nehmen, aber es kommt auf die Urlaubssituation des Unternehmens an. Wenn ein Kollege schneller war, dann kann es sein, dass Sie das nachsehen haben. Anspruch auf Urlaub zu Karneval haben Sie nicht.

2. Wie lange kann ich mir zu Karneval Urlaub nehmen?

Im Grunde können Sie Ihren ganzen Urlaub in die Karnevalszeit legen, wenn der Arbeitgeber die Zustimmung gibt.

3. Wann muss ich den Karnevalsurlaub einreichen?

Reichen Sie den Urlaub über die närrischen Tage frühzeitig ein, denn schließlich gibt es noch andere Mitarbeiter und auch diese könnten Interesse an den freien Tagen haben.

4. Darf mein Arbeitgeber mich zu einer Verkleidung zwingen?

Zwingen darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht, aber wenn es im Arbeitsvertrag steht und sich in Grenzen hält, dann kann der Arbeitgeber, vielleicht auf gegen einen Bonus, eine Verkleidung verlangen.

5. Wie viel Verkleidung ist Verkleidung?

Das kommt ganz auf den Beruf an, denn wenn Sie in einer seriösen Branche als Bankberater mit hochrangigen Kunden arbeiten, dann kann auch schon eine rote Clownsnase zu viel Verkleidung sein.

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Fazit

Jedes Jahr stehen die närrischen Tage an und viele Menschen nutzen diese Zeit, um sich die Karnevalsumzüge anzusehen, teilzunehmen oder sich auf einer Party verkleidet sehen zu lassen. In der Regel fallen die närrischen Tage in die Woche also in die reguläre Arbeitszeit und wenn Sie frei möchten, dann müssen Sie mit Ihrem Chef sprechen oder sich frühzeitig Urlaub nehmen.

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