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Öffentliche Warnungen – DMAA ist besonders gefährlich


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Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat die Substanz DMAA (Dimethylamylamin) als besonders gefährlich eingestuft. Diese Substanz befindet sich in vielen Produkten als Zutat und wird dann als Geranienextrakt oder Methylehanamin bezeichnet. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesinstitut für Risikobewertung kümmert sich im Inhaltsstoffe von Produkten und testet diese auf Herz und Nieren, so dass die Experten am Ende eine gute Einschätzung auf die Gesundheit für den Inhaltsstoff abgeben können.
  • Die Experten des Bundesinstituts für Risikobewertung arbeiten nach speziellen Richtlinien, so dass die Gesundheitsgefährdung des Inhaltsstoffes erkannt wird und im Anschluss eine Warnung rausgegeben werden kann.
  • Anhand dieser Richtlinien hat das Bundesinstitut für Risikobewertung rausgefunden, dass DMAA zu diesen gefährlichen Inhaltsstoffen zählt und sich unter verschiedenen Namen in den Produkten befinden.

DMAA sorgt für schwere Nebenwirkungen

Die Substanz DMAA gilt, laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung als besonders gefährlich für die menschlichen Gesundheit.

Dabei ist die Substanz nicht immer unter ihrem eigentlichen Namen Dimethylamylamin in den Produkten zu finden, sondern steht auch unter den Namen Methylhexanamin oder Geranienextrakt auf einigen Produkten. Gerade in einigen Nahrungsergänzungsmitteln ist das Extrakt enthalten und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat herausgefunden, dass die Einnahme zu schweren Nebenwirkungen führen kann. Das gilt ganz besonders für Nahrungsergänzungsmittel, die 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) enthalten.

Die Nahrungsergänzungsmittel mit diesem Inhaltsstoff werden in erster Linie über das Internet vertrieben, so dass jeder Verbraucher einen nahezu ungehinderten Zugriff auf diese Produkte hat.

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Die Werbung der Hersteller ist umfangreich

Die Nahrungsergänzungsmittel mit der Substanz werden von den Herstellern zur Leistungssteigerung beim Sport „Pre-Workout-Booster“ angeboten, aber das ist noch nicht alles.

Die Produkte sollen auch bei der Unterstützung der Gewichtsabnahme helfen oder werden zur Verbesserung der mentalen Leistungsfähigkeit angepriesen.

Bei der Substanz DMBA handelt es sich um einen synthetischen Inhaltsstoff, der keine Zulassung als Arzneimittel hat und zudem ist es auch nicht als Nahrungsergänzungsmittel erlaubt. Der Inhaltsstoff ist bisher noch nicht an Menschen getestet worden, zumindest nicht legal. DMBA wird in erster Linie als Nachfolger von Jack3D angeboten, welches mittlerweile als verbotene Substanz gilt. In erster Linie kommt DMBA in AMP Citrat-Produkten zum Einsatz. Seit 2015 gibt es aber mittlerweile wieder einen neuen Nachfolger dieser Substanzen, denn auch DMBA und DMHA (Dimethylhexylamine, 2-aminoisoheptan, Octadrin) sind verboten. Somit gibt es einen DMAA-Abkömmling.

Achtung:

Diese ganzen Substanzen werden zwar von den Herstellern mit zahlreichen positiven Effekten angeboten, aber es handelt sich um sogenannte Stimulanzien. Diese Stimulantien sind laut der WADA-Liste 2021 verboten, denn sie gelten als Dopingsubstanzen und dürfen im Wettkampfsport nicht zum Einsatz kommen. Eine Einnahme kann nicht nur zur Disqualifikation des Wettbewerbs führen, sondern auch zu einer jahrelangen Sperre und zu einer hohen Geldbuße. Davon abgesehen wird die Gesundheit durch die Einnahme maßgeblich in Mitleidenschaft gezogen.

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Der Verkauf und die Weitergabe

Bei diesen Substanzen handelt es sich um verbotene Wirkstoffe, deren Verkauf und auch Weitergabe in Deutschland offiziell verboten ist.

Allerdings gibt es mittlerweile immer wieder neue Labore, die in Sachen Experimentierfreudigkeit ganz vorn dabei sind und Arzneimittel mit nachempfundenen Substanzen herstellen. Diese Produkte können dann im Internet gefunden und erstanden werden. Sie sollten aber wissen, dass es für diese Produkte keine Sicherheitsprüfungen gibt und somit ein gesundheitliches Risiko durch die Einnahme nicht ausgeschlossen werden kann.

Die Vertreiber solcher Produkte sitzen in der Regel im Ausland und können nicht belangt werden. Es kommt zu jahrelangen Untersuchungen und vielleicht auch zu Gerichtsverfahren, aber am Ende ist das Ergebnis kaum nennenswert. Die Vertriebe haben in der Zeit schon neue Methoden und Substanzen entwickelt, so dass es neue Produkte mit annähernd den gleichen Substanzen auf dem Markt gibt.

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Nicht zugelassene neuartige Lebensmittel

In einigen Fällen handelt es sich um nicht zugelassene Lebensmittel und darunter fällt auch die Substanz DMHA. 

Nicht zugelassene Lebensmittel sind spezielle Lebensmittel, die vor dem Jahr 1997 innerhalb von Europa nicht in großen Mengen eingenommen wurden oder schon zum damaligen Zeitpunkt ein Teil von Nahrungsergänzungsmittel waren.

Bevor die Inhaltsstoffe in den offiziellen Verkauf dürfen, müssen sie verschiedene Zulassungsverfahren durchlaufen und dazu gehört auch, dass sie ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit nachweisen.

Im Internet wird der Fatburner DNP (Dinitrophenol) vor allen Dingen für Bodybuilder angeboten. Käuflich lässt sich das Produkt über das Internet erwerben und dabei handelt es sich um ein wirklich lebensgefährliches Produkt. Experten sind der Ansicht, dass Sie auf die Einnahme unbedingt verzichten sollten, denn in Sachen Gesundheit hat der Wirkstoff nur negative Auswirkungen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema verbotene Substanzen

1. Warum sind Beta-Blocker verboten?

Bei den Beta-Blockern handelt es sich um spezielle Substanzen, die bei bestimmten Sportarten verboten sind. In der WADA-Liste können Sie nachlesen, welche Beta-Blockern für welche Sportart verboten sind, denn Beta-Blocker haben eine Wettkampf-verzerrende, beruhigende Wirkung.

2. Was ist NADAmed?

Bei NADAmed handelt es sich um die Medikamenten-Datenbank und darin steht, welches Medikament oder Wirkstoff beim Training oder im Wettkampf verboten sind. Der Zugriff ist 24 Stunden am Tag möglich und mittlerweile gibt es sogar die NADA-App für den mobilen Zugriff.

3. Was sind eigentlich illegale Dopingmittel?

Bei den illegalen Dopingmitteln handelt es sich um Wirkstoffe, die nicht zugelassene Arzneimittel, die meist im Internet erstanden werden können. Sie können mit verschiedenen Dopingmethoden herausgefunden werden, wobei Urin- und Blutdoping die bekanntesten Methoden sind.

4. Ist die Einnahme von Dopingmitteln strafbar?

Grundsätzlich gibt es in Deutschland kein gültiges Recht, laut dem die Einnahme von Dopingmitteln eine Straftat darstellt. Allerdings sieht es anders aus, wenn ein Sportler das Doping an einen anderen Sportler weitergibt. Damit macht er sich strafbar und kann wegen Körperverletzung belangt werden.

5. Warum nutzen viele Sportler verbotene Substanzen?

Im Leistungssport stehen die Sportler unter einem sehr hohen Druck und die verbotenen Substanzen sollen die Leistung steigern und Ruhe reinbringen. Aus dem Grund nehmen Sportler die verbotenen Substanzen ein. Wobei einige Sportler nicht wissen, dass es sich um verbotene Substanzen handelt.

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Fazit

In vielen Nahrungsergänzungsmitteln sind Substanzen enthalten, welche nicht nur gesundheitsschädlich sind, sondern deren Einnahme auch verboten ist. Gerade Leistungssportler müssen aufpassen, denn wenn sie beim Doping erwischt werden, dann sind sie gesperrt. Außerdem schädigen sie mit der Einnahme die eigene Gesundheit. Gerade die DMAA-Substanz ist verboten, so dass sogar das Bundesinstitut für Risikobewertung eine gefährdende Einstufung vorgenommen hat.

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