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So kommt es zu den Zulagen auf Riester-Verträgen


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Heute zählen die Riester-Versicherung zu den am meisten abgeschlossenen Vorsorgeversicherung und das hat verschiedene Gründe. In erster Linie dient die Riester-Versicherung der Altersvorsorge und sorgen für ein bisschen finanzielle Sicherheit im Rentenalter, aber die staatlichen Zulagen spielen auch eine Rolle. Allerdings werden die Zulagen nicht automatisch auf den Riester-Vertrag überwiesen, so dass der Sparer aktiv werden muss. Spätestens bis zum Ende des 2. Kalenderjahres nach dem jeweiligen Beitragsjahr müssen die Zulagen beantragt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Riester-Versicherungen werben mit staatlichen Zulagen, welche das Sparen interessanter machen, aber Sie müssen aktiv werden, um die Zulagen zu erhalten.
  • In erster Linie sind Sie für die Beantragung der Zulagen zuständig, aber viele Versicherungen übernehmen diesen Part und Sie brauchen sich um nichts kümmern.
  • Wichtig ist, dass Sie den Zeitpunkt zur Beantragung der staatlichen Zulagen nicht verpassen, denn ansonsten gehen Sie leer aus und sparen nur mit den eigenen eingezahlten Beiträgen.

Zulageantrag ausfüllen und unterschreiben

Grundsätzlich besteht ein Riester-Vertrag aus verschiedenen Dokumenten, in denen alle Informationen zum ausgewählten Vertrag enthalten sind.

Dazu gehört auch der sogenannte Zulageantrag, aber diesen erhalten Sie nicht direkt bei Vertragsabschluss, sondern erst zum Anfang des Folgejahres. Das bedeutet, wenn Sie Zulagen für den Riestervertrag des Jahres 2019 erhalten wollen, dann müssen Sie diese bis zum 31. Dezember 2021 beantragen. Dieser Zeitpunkt ist immens wichtig und sollte auf keinen Fall in Vergessenheit geraten.

Grundsätzlich schickt Ihnen der Anbieter den Zulageantrag via Mail oder per Post zu und Sie müssen ihn dann nur noch ordentlich ausfüllen, unterschreiben und im Anschluss an den Anbieter zurücksenden. Es spielt meist keine Rolle, ob Sie den Antrag einscannen und via Mail zurücksenden oder per Post an den Anbieter senden. Hauptsache er kommt bis zum genannten Datum beim Anbieter an, so dass die staatlichen Zulagen als beantragt gelten.

Erst, wenn der Zulagenantrag mit allen Informationen und der Unterschrift versehen ist, ist er auch gültig. Dann werden die staatlichen Zulagen an den Anbieter ausgezahlt und passend zum Sparvertrag überwiesen, so dass das Sparkonto ein Plus durch die staatlichen Zulagen erhält.

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Förderberechtigte haben Zulageantrag vergessen

In der Vergangenheit ist es sehr häufig vorgekommen, dass einige der Förderberechtigten vergessen haben, die staatlichen Zulagen rechtzeitig zu beantragen.

Entweder haben die Förderberechtigten gar keinen Antrag auf staatliche Zulagen gestellt oder den Antrag nicht rechtzeitig eingereicht. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern dadurch verschenken Sie auch eine Menge Geld und das sollte nicht der Fall sein. Schließlich sparen Sie für das Alter und sollten auf keinen Cent verzichten, so dass die rechtzeitige Beantragung der Zulagen wichtig ist.

Der Gesetzgeber hat auf die Vergangenheit reagiert und im Jahr 2005 eine zusätzliche Option ins Leben gerufen. Sie brauchen die staatlichen Zulagen nicht mehr selber beantragen, obwohl es Ihre Pflicht ist, um die Zulagen zu erhalten. Mittlerweile können Sie ihrem Anbieter eine Art Vollmacht erteilen und dann hat der Anbieter das Recht, die staatlichen Zulagen in Ihrem Namen zu beantragen. Dabei wird die Vollmacht von Ihnen bis auf Widerruf erteilt. Es gibt dafür sogar einen Begriff, der in der Fachsprache als Dauerzulageantrag bekannt ist.

Das bedeutet, wenn Sie einen Riester-Vertrag unterschreiben und sich für eine solche Art der Altersvorsorge entscheiden, dann haben Sie die Möglichkeit entweder selber die staatlichen Zulagen mit Hilfe des Zulagenantrags zu beantragen oder einen Dauerzulageantrag beim Anbieter zu unterschreiben.

Der Vorteil eines Dauerzulagenantrags ist, dass Sie sich um keine weiteren Papiere mehr kümmern müssen. Der Anbieter übernimmt die Beantragung der staatlichen Zulagen und Sie haben damit nichts mehr zu tun, aber am Ende sind die Zulagen auf Ihrem Sparkonto.

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Beantragen der Zulagen

Im Grunde hat der Gesetzgeber Ihnen die Möglichkeit gegeben, dass Sie die Zulagen auf zwei Wegen beantragen können. Entweder nutzen Sie die Möglichkeit der jährlichen Beantragung durch den Zulagenantrag oder mit Hilfe des Dauerzulagenantrags durch den Anbieter.

Experten empfehlen, dass Sie einen Dauerzulagenantrag stellen sollten, damit Ihnen die staatlichen Zulagen auf keinen Fall verloren gehen. Gerade im Bereich der Unterlagen kommt es immer wieder vor, dass einige Sachen aus den Augen verloren werden, wenn es nicht regelmäßig durchgeführt wird.

Wenn es zu Änderungen in der familiären Konstellation kommt, dann müssen Sie diese Änderungen dem Anbieter mitteilen. Bedenken Sie, dass der Eigenbedarf sich deutlich ändern kann und das ist sehr wichtig.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema staatliche Zulagen

1. Welche Zulagen erhalten ich bei einer Riester-Versicherung?

Wenn Sie mit der Riester-Rente für das Alter vorsorgen wollen, dann erhalten Sie eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr vom Staat, aber nur wenn Sie 4% des Bruttogehalts im Vorjahr eingezahlt haben. Dazu können Sie eine steuerliche Erleichterung von bis zu 2.100 Euro im Folgejahr erhalten. Familien mit Kindern erhalten eine besondere Förderung, so dass hier bis zu 300 Euro im Jahr möglich sind. Hier kommt es auf das Geburtsjahr an.

2. Wie erhalten ich die staatliche Zulagen für die Riester-Rente?

Die staatlichen Zulagen für die Riester-Rente erhalten Sie nicht automatisch, denn auch der Staat verschenkt kein Geld. Sie müssen rechtzeitig ein Zulagenantrag stellen und dann werden Ihnen die Zulagen auf dem Sparkonto gutgeschrieben. Sie können aber auch einen Dauerzulagenantrag bei Ihrem Versicherer unterschreiben.

3. Was sind die Vorteile des Dauerzulagenantrags?

Grundsätzlich müssen Sie jedes Jahr einen Zulagenantrag stellen, um die staatlichen Zulagen für die Riester-Rente zu erhalten. Anders sieht es mit einem Dauerzulagenantrag aus. Dieser wird beim Anbieter einmalig unterschrieben und danach kümmert er sich um die Beantragung der Zulagen. Sie brauchen sich um nichts mehr kümmern.

4. Wann muss der Zulagenantrag gestellt werden?

Der Zulagenantrag für die Riester-Rente muss einmal im Jahr ausgefüllt werden. Wenn Sie den Riester-Vertrag im Jahr 2019 abgeschlossen haben, dann müssen Sie den Zulagenantrag bis zum 31.12.2021 gestellt haben. Wichtig ist, dass der Antrag zu diesem Zeitpunkt vorliegt und nicht erst verfasst wird.

5. Woher bekomme ich den Zulagenantrag?

Der Zulagenantrag wird Ihnen automatisch zugesendet, so dass Sie ihn nur noch ausfüllen und unterschreiben müssen.

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Fazit

Die Riester-Rente ist die am häufigsten genutzte Altersvorsorge, denn die staatlichen Zulagen machen sie sehr interessant. Allerdings erhalten Sie die Zulagen nicht einfach so, denn Sie müssen rechtzeitig einen Zulagenantrag stellen. Entweder stellen Sie den Antrag selber oder Sie erteilen dem Anbieter einen Dauerzulageantrag, dann übernimmt er die Beantragung der staatlichen Zulagen. Sie werden dann auf dem Sparkonto gutgeschrieben und sie verschenken keinen Cent.

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