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Riester-Rentenversicherungen bieten finanzielle Sicherheit im Alter


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Die Rente ist seit Jahren mehr als unsicher und viele Verbraucher haben Angst, dass sie im Rentenalter zum Sozialamt müssen. Die Riester-Rentenversicherung soll die Angst nehmen und im Grunde ist sie genauso aufgebaut, wie die konventionellen Rentenversicherungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Prinzipiell ist die Riester-Rentenversicherung genauso aufgebaut wie die bekannten anderen Rentenversicherungen und ist eine Zusatzrente.
  • Vertrieben wird sie als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung von Banken, Sparkassen und Versicherungsgesellschaften. Die einzelnen Produkte unterscheiden sich nur anhand der Sparbeiträge.
  • Der Sicherheitsaspekt überwiegt bei der klassischen Rentenversicherung, denn die fondsgebundene Variante setzt eher auf Rendite.

Die Riester-Rentenversicherung gibt es entweder als klassische oder als fondsgebundene Rentenversicherung und angeboten wird sie von Banken, Sparkassen und von Versicherungsgesellschaften. Anhand der Sparbeiträge unterscheiden sich die einzelnen Produkte.

Wichtig:

Das bedeutet, dass Sie bei einer Bank oder der Versicherung einen Vertrag abschließen. Sie zahlen monatlich einen Beitrag ein und sparen. Der Vertrag hat eine lange Laufzeit und nach der Laufzeit kommt die Auszahlungsphase. Sie erhalten jeden Monat einen festen Betrag und können damit den Lebensunterhalt bestreiten. Jeder Verbraucher kann eine Zusatzrente abschließen und die Höhe nach dem Einkommen selber bestimmen. Die Möglichkeiten sind umfangreich und eine gute Beratung ist das A und O. Lassen Sie sich von den fachkundigen Beratern ausführlich beraten und treffen Sie eine gute Wahl.

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Allgemeine Informationen zur Riester-Rentenversicherung

Das Thema Leibrente ist allgegenwärtig und unter dieser Rente versteht man, dass eine Person eine regelmäßig wiederkehrende Leistung bis zum Tod bekommt.

Das Kapital stammt aus einem großen Topf, in den alle Versicherten einzahlen und wenn die Person in der Rentenphase verstirbt, dann landet das Geld wieder in diesem Topf der Versichertengemeinschaft. Sie können eine Rentengarantiezeit vereinbaren, um die Hinterbliebenen abzusichern und das bedeutet, dass die Rente auch nach dem Tod weiterhin bezahlt wird.

Beispiel:

Der Versicherte hat eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren vereinbart und nach 6 Jahren stirbt er. In dem Fall können die Hinterbliebenen noch 4 weitere Jahre Geld erhalten.

In der Regel wird der Beginn der Rentenzahlung in einem Vertrag schriftlich festgehalten. Es gibt zwei Arten, die sofort beginnende Rente und die aufgeschobene Rente. Bei der ersten Art setzt die Rentenzahlung sofort ein, wenn Sie einen Einmalbetrag gezahlt haben und bei der zweiten Art beginnt die Rentenzahlung nach der so genannten Ansparphase, so dass Sie im Rentenalter eine Zusatzrente bekommen.

Die Versicherungsgesellschaft nimmt die Sparbeiträge an und legt sie an, so dass am Ende eine so genannte garantierte Rente rauskommt.

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Die klassische Riester-Rentenversicherung

Die klassische Riester-Rentenversicherung ist eine Anlageform, aber bei ihr spielt die Sicherheit eine wichtige Rolle. Für diese Anlageform sieht der Gesetzgeber eine Mischung aus festverzinslichen Wertpapieren mit bester Bonität, Immobilien und Aktien vor.

Bis Ende 2015 durfte der Aktienanteil eine Größenordnung von 35% nicht überschreiten und in der Vergangenheit lag der Anteil deutlich unter der gesetzlichen Vorgabe. In seltenen Fällen erreichte der Aktienanteil mehr als 10%, so dass eine gewisse Sicherheit vorhanden war.

Die klassische Riester-Rentenversicherung muss den Anlegern bei einem Neuabschluss nach dem 1. Januar 2017 eine Maximalverzinsung von 0,9% garantieren. Aus diesem Modell wird klar, dass es heute die garantierte Rente gibt, die dann auch festgeschrieben ist und je nach Entwicklung des Kapitalmarkts und des Anlagegeschicks können sogar höhere Erträge erzielt werden. Das Ergebnis ist dann die Überschussrente und diese wird zusätzlich ausgezahlt.

Legen Sie ihr Augenmerk auf die garantierte Rente, wenn Sie einen Vergleich der Angebote machen. Bei der Überschussrente handelt es sich nur um eine Prognose, so dass die Prognose vielleicht eintritt oder vielleicht auch nicht.

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Höchstrechnungszins / Garantiezins

Zurzeit muss die Versicherung bei Vertragsabschluss einen Maximalzins von 0,9 % garantieren und dieser wird als Höchstrechnungszins bezeichnet. Umgangssprachlich wird auch von dem so genannten Garantiezins gesprochen, aber wichtig ist, dass die Versicherer die 0,9% nicht zahlen müssen und weniger bieten können. Außerdem ist der Maximalzins nicht auf Dauer vorhanden und kann sich auch ändern, denn die Höhe wird durch den Gesetzgeber vorgeschrieben, so dass im Laufe der Zeit eine Veränderung mehr als wahrscheinlich ist.

Der Höchstrechnungszins hatte in der Zeit zwischen 1994 und 2000 eine Spitze erreicht und lag bei 4%. Seit dieser Zeit sinkt er stetig, so dass heute keine 4% mehr zu bekommen sind. Der Garantiezins wird vom Gesetzgeber anhand der Entwicklung auf den Kapitalmärkten festgelegt und je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gibt es unterschiedliche Verzinsungen, so dass ein niedriger Zins heute keine Seltenheit mehr ist.

Beispiel:

Im Jahr 2001 ist ein Vertrag abgeschlossen worden und so muss dieser auch heute noch mit 3,25% verzinst werden, wenn in dem damaligen Vertrag diese Höchstgrenze vereinbart wurde.

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Die dreigeteilte Prämie

Bei der dreigeteilten Prämie spricht man von Sparen, Risikoschutz und Kosten. Die gesamte Prämie wird nicht verzinst, denn der gezahlte Beitrag des Versicherten setzt sich aus drei Teilen zusammen, dem Sparen, dem Risiko und den Kosten. Zum Beispiel kann das versicherte Risiko die Absicherung für den Angehörigen sein, wenn der Sparer stirbt. Die Versicherung zieht von dem Betrag die Verwaltungskosten und die Provision ab. Der größte Teil des Sparbetrags dient dazu, dass Kapital für die Rente angespart wird und da spricht man von dem Deckungskapital. Das Guthaben wird dann mit dem Höchstrechnungszins oder dem Garantiezins verzinst.

Sicherheit an erster Stelle

Sicherheit steht bei der klassischen Riester-Rentenversicherung immer an erster Stelle und aus dem Grund eignet sie sich auch für Sparer, die Sicherheit brauchen. Kommt es zu einer Insolvenz bei der Versicherungsgesellschaft, dann übernimmt die Sicherungseinrichtung für Lebensversicherer in Deutschland die Verträge und führt diese weiter. Der Lebensversicherer in Deutschland ist die Protektor Lebensversicherung-AG.

In Bezug auf die Rendite ist die Riester-Rentenversicherung mit den Riester-Banksparplänen zu vergleichen. Sie hat in der Regel allerdings deutlich höhere Kosten und die ergeben sich aus den Abschluss- und Verwaltungskosten der Versicherungsgesellschaft, so dass am Ende weniger übrig bleibt.

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Die neue Klassik gibt es seit 2017

Im Jahr 2017 kam es zu einer neuen Form der Riester-Rentenversicherung und diese wird mittlerweile vermehrt angeboten. Sie hat den Namen neue Klassik und sie hat ein paar Gemeinsamkeiten mit der klassischen Rentenversicherung, so dass sie auf den ersten Blick an die Rentenversicherung erinnert. Die gezahlten Beiträge werden sicher angelegt, aber meist in festverzinsliche Wertpapiere, so dass eine gewisse Sicherheit vorhanden ist. Die Überschüsse fließen in Indexbeteiligungen und Fonds und bei denen hängt die Renditechance von der Kursentwicklung ab, so dass nur ein kleiner Teil zum Spekulieren verwendet wird.

Es gibt aber auch eindeutige Unterschiede zur klassischen Rentenversicherung und vor allen Dingen gibt es keine oder nur geringe Garantiezinsen. Somit ist die Höhe der Rente in Zukunft eher ungewiss. Zum Rentenbeginn wird das gebildete Kapital angeschaut und auf dessen Basis findet eine Rentenberechnung statt. Es kommt sogar vor, dass nur die gezahlten Beiträge und die erhaltenen Zulagen garantiert sind.

Allein aus dem Grund ist der neue Klassiker schon nicht mit der klassischen Rentenversicherung zu vergleichen. Es handelt es eher um eine neue Form zwischen der klassischen Rentenversicherung und der fondsgebundenen Rentenversicherung.

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Die fondsgebundene Riester-Rentenversicherung

Im Vergleich zur klassischen Riester-Rentenversicherung ist die fondsgebundene Riester-Rentenversicherung eine Anlageform, die auf Sicherheit einen geringeren Wert legt und eher auf Chancen setzt.

Die Sparbeiträge legt die Versicherungsgesellschaft in einen oder mehrere Investmentfonds an, aber sie ziehen einen Teil für die Kosten ab und einen Teil für die gesetzlich vorgegebene Beitragsgarantie zum Laufzeitende. Mit einer höheren Rendite können Sie ein deutlich höheres Kapital für die spätere Rente erzielen. Im Grunde hängt die Höhe der künftigen Rente aber von der Wertentwicklung des Investmentfonds ab.

Zum Ende der Laufzeit gibt es nur die Garantie, dass die Summe der gesparten Beiträge und die Zulagen vorhanden sind.

Mittlerweile gibt es Versicherungsgesellschaften die eine garantiere Verzinsung von 0,9% anbieten, wenn Sie den Vertragsabschluss nach dem 1. Januar 2017 gemacht haben. Diese Möglichkeit erinnert an die klassische Rentenversicherung und nur die Überschüsse werden in Investmentfonds angelegt, wodurch höhere Erträge erzielt werden können.

Die fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen bieten im Gegensatz zu den Riester-Fondssparplänen eine größere Fondsauswahl an. Der Sparer kann die Fonds selber auswählen und auch in der Sparphase ändern, wenn es die Versicherungsgesellschaft zulässt.

Fondsgebundene Riester-Rentenversicherung lassen sich mit den Riester-Fondssparplänen gut vergleichen, aber sie haben viel höhere Kosten. Die Kosten belaufen sich auf die Abschluss- und Verwaltungskosten von der Versicherungsgesellschaft und dazu kommen die Kosten für den jeweiligen Fonds.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Riester-Rentenversicherung

1. Wann lohnt sich die Riester-Rente?

Mit der Riester-Rente können Sie für die Zukunft vorsorgen, aber nicht für jede Person eignet sie sich. Insbesondere Familien mit Kindern, Geringverdiener und gut verdienende Singles sollten sich mit der Riester-Rente befassen.

2. Welche Vorteile hat die Riester-Rentenversicherung?

Sie erhalten eine jährliche Grundzulage und eine Kinderzulage für jedes Kind, das Kindergeld bekommt. Dazu gibt es noch Steuervorteile. Die Riester-Rente dient nicht nur als lebenslange Rente, sondern Sie können sich bis zu 30% der angesparten Summe auf einen Schlag auszahlen lassen.

3. Wer zahlt die Riester-Rente aus?

Sie schließen einen Vertrag über die Riester-Rente bei einer Versicherung ab und beginnen zu sparen. Nach der Einsparphase beginnt die Versicherung die Rentenzahlungen aufzunehmen und zahlt Ihnen jeden Monat eine ausgemachte Rentenhöhe aus.

4. Wird die Riester-Rente auf die Grundrente angerechnet?

In Zukunft wird die Riester-Rente nicht mehr voll auf die Grundrente angerechnet und das ist vorteilhaft für jeden Versicherten.

5. Kann man sich die Riester-Rente im Vorfeld auszahlen lassen?

Sie haben die Möglichkeit einen Teil des angesparten Betrags in einem Stück ausgezahlt zu bekommen. In der Regel bietet die Versicherung eine Höhe von 30% zur einmaligen Auszahlung an.

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Fazit

Das Thema Rente beschäftigt die Arbeitnehmer schon sehr früh, denn es ist bekannt, dass im Alter viele Menschen mit der Grundrente nicht auskommen. Aus dem Grund bietet sich eine Zusatzversicherung wie die Riester-Rentenversicherung an. Die Riester-Rentenversicherung wird entweder bei einer Versicherung, bei der Sparkasse oder einer anderen Bank abgeschlossen. Die Beitragshöhe legen Sie fest und da spielt die aktuelle finanzielle Situation eine wichtige Rolle. Zudem erhalten Sie Zulagen und Zinsen auf den Sparbetrag, so dass Sie am Ende mehr ausgezahlt bekommen als Sie eingezahlt haben. Mit der Zusatzrente erhöhen Sie die Grundrente und sichern sich Ihren Lebensabend. Erkundigen Sie sich bei den Anbietern und vergleichen Sie die Angebote, um das beste Angebot zu den besten Konditionen zu bekommen.

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