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Telemedizin – was die Fernsprechstunde für Patienten möglich macht und wo die Grenzen liegen


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Eben mal schnell dem Arzt über Video die geröteten Augen zeigen und mit ihm darüber sprechen. Ein sehr gutes Beispiel für Telemedizin. Arzt und Patienten finden zueinander und müssen sich nicht persönlich gegenüber sitzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Telemedizin ist es dann, wenn Arzt und Patienten trotz Kontakt räumlich getrennt sind. Hier kann es sich um ein Video-Telefonat handeln, aber auch um Ihre Messgeräte, auf die der Arzt von der Ferne zugreifen kann.
  • Die Telemedizin erleichtert es bei einem Fachärztemangel die Patienten zu betreuen. Jedoch ist die Infrastruktur noch nicht ausreichend ausgebaut.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ab 2021 eine elektronische Patientenakte ausstellen.

Telemedizin Beispiele

Die Videosprechstunden sind äußerst praktisch.

Seit 2018 sind diese für Ärzte erlaubt. Jedoch müssen Sie ärztlich vertretbar sein und die ärztliche Sorgfalt darf nicht vergessen werden. Zwar kann der persönliche Kontakt nicht ersetzt werden, doch in den ländlichen Regionen ist es eine gute Lösung, um dem Fachärztemangel entgegenzuwirken.

Zweitmeinungsportale

Im Internet finden Sie einige Portale, auf denen Sie eine kostenpflichtige Zweitmeinung erhalten. Meist haben die Anbieter mit ein paar Krankenkassen Kooperationen. Sofern das bei Ihrer Versicherung der Fall ist, übernimmt diese die Kosten für die Zweitmeinung.

Fragen Sie deshalb vorab bei Ihrer Krankenkasse nach. In der Regel erhalten Sie die Zweitmeinung so: Geben Sie Ihre Unterlagen per Post oder online ab, füllen Sie den Fragebogen aus und der Spezialist wird eine Auswertung machen. Am Ende erhalten Sie Ihre Behandlungsempfehlung. Sie können sich alternativ auch noch telefonisch beraten lassen.

Portal-Beispiele sind Medexo, 2.te Zahnarztmeinung oder Krebszweitmeinung.

Videokonferenz

Selbst wenn Ärzte miteinander per Video kommunizieren, spricht man von Telemedizin. Das bundesweite Schlaganfallnetz ist hier ein Beispiel: Kliniken mit neurologischem Fachwissen helfen hier anderen Krankenhäusern, die nicht über Spezialwissen verfügen und das über eine Videokonferenz.

Hierbei hat der Neurologe auch Zugriff auf die CT-Bilder und kann den behandelnden Arzt während seiner Arbeit am Patienten über eine Kamera unterstützen.

Überwachung von Patienten

Ferner gibt es die Betreuung von chronisch kranken Patienten über die Telemedizin. Zum Beispiel werden Patienten mit einer chronischen Herzschwäche zu Hause überwacht.

Wobei der Arzt auf die Messgeräte von der Ferne zugreifen kann. Auf diese Weise lässt sich eine Verschlechterung des Zustandes erkennen.

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Die Telematikinfrastruktur

Damit der Austausch der Daten auch sicher erfolgt, muss die gematik GmbH sorgen.

Sie ist dafür zuständig, das Telematiknetz in Deutschland weiter auszubauen. Es entsteht eine elektronische Datenautobahn, auf der die Daten sicher und geschützt ausgetauscht werden.

Leider war der Ausbau sehr schleppend. 2019 wurde jedoch das Bundesministerium für Gesundheit involviert und nun verläuft der Ausbau zügiger.

Die elektronische Gesundheitskarte

Die Krankenkassenkarte wurde von der elektronischen Gesundheitskarte abgelöst.

Bisher standen nur Ihr Name, Ihre Versichertennummer und Ihr Foto auf der Karte. Nun sollten aber zusätzliche freiwillige Angaben erfolgen:

  • Notfalldaten wie Allergien, Blutgruppe, Vorerkrankungen
  • elektronische Rezepte, die Sie nur noch in der Apotheke einlösen müssen
  • elektronischer Medikationsplan
  • Patientenakte in elektronischer Form. So kann jeder Arzt, der Sie behandelt, darauf einsehen und es bleiben keine Fragen offen.

Ferndiagnose mit Krankschreibung per Videosprechstunde möglich (Video)

Zukünftig können sich Patienten auch per Videosprechstunde von der Arbeit befreien lassen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen und längst nicht jeder Arzt hat die notwendige technische Ausstattung. Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Krankschreibung

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Die elektronische Patientenakte

Seit 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Ihnen eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen und Sie darüber zu belehren.

Für Sie als Versicherten ist die Nutzung der elektronischen Patientenkarte freiwillig. Zudem haben Sie die Rechte über Ihre Akte. Angedacht ist, dass Sie selbst Eintragungen auf Ihrer Karte vornehmen können. Einfach über PC oder Smartphone. Ebenso entscheiden Sie, welcher Arzt darauf einsehen darf.

Ferner sollen darauf Befunde, Diagnosen, Notfalldaten, Behandlungsmaßnahmen und Medikationspläne.

Gut oder Schlecht?

Generell stellt die Digitalisierung eine Verbesserung der Medizin dar.

Zudem werden Patienten umfassender versorgt, was gerade in ländlichen Regionen praktisch ist.

Studien des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale zufolge finden Patienten die Digitalisierung gut. Jedoch gibt es auch Sorgen bezüglich der Datensicherheit. Selbst Experten sind sich unschlüssig, ob die Datensicherheit gewährleistet werden kann.

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In der privaten Krankenversicherung sind die Beträge immer wieder gestiegen und viele Verbraucher ärgern sich darüber. Dabei müssen Sie das nicht einfach hinnehmen, denn Sie haben die Möglichkeit einen Wechsel durchzuführen. Wir zeigen Ihnen nicht

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Telemedizin – was die Fernsprechstunde für Patienten möglich macht – Eine super Möglichkeit

1. Bietet die Videosprechstunde eine adäquate Behandlung?

In erster Linie kommt es immer darauf an, weshalb Sie sich an den Arzt wenden. Sofern er Sie jedoch körperlich untersuchen muss, wird er Sie um einen Termin in der Praxis bitten. Für eine banale Erkältung ist diese Form jedoch ausreichend.

2. Wie sicher sind meine Daten im Internet?

Sie kommunizieren mit dem Arzt über eine spezielle Plattform. Diese ist auch geschützt. Dennoch bestehen natürlich immer Risiken, dass auch einmal Daten verloren gehen.

3. Muss ich die elektronische Patientenakte nutzen?

Bis jetzt ist kein Patient dazu verpflichtet. Sofern Sie unsicher sind, können Sie somit auch noch mit der Nutzung warten.

4. Kann jeder Arzt einfach auf meine elektronische Patientenakte zugreifen?

Sie entscheiden, wer darauf zugreifen kann und darf. Somit besteht nicht die Gefahr, dass ein Arzt sich schon über Sie informiert, während Sie noch im Wartezimmer sitzen.

5. Warum brauche ich die elektronische Patientenakte?

Generell soll die elektronische Patientenakte den Patienten gläsern machen. Der Arzt kann ersehen, was Ihnen alles fehlt und wie Sie bisher behandelt wurden. Das erleichtert die Diagnostik und kann auch Fehlbehandlungen vermeiden.

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Fazit

Die Telemedizin ist ein Fluch und Segen zugleich. Wohingegen viele Patienten davon überzeugt sind, weil die Kommunikation mit dem Arzt durchaus erleichtert. Sie entscheiden jedoch selbst, ob Sie diese moderne Form der Behandlung schon nutzen möchten.

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