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Urlaubsgepäck per Paketdienst: So kommt es sicher am Ziel an


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Sie bleiben meist auf dem Schaden an Gepäckstücken sitzen, denn in der Regel kommen die Paketdienste für einen Transportmangel nicht auf. Das ist sehr ärgerlich, denn Sie mussten schließlich nicht nur auf Ihr Gepäck warten, sondern haben meist auch noch einen immensen Schaden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gepäck ist zu spät angekommen, dann können Sie kein Schadenersatz erwarten.
  • Kommt es zu einem Verlust, dann haben Sie Anspruch auf Schadenersatz, aber Sie müssen die Gegenstände und deren Wert nachweisen.
  • Melden Sie eventuelle Beschädigungen so früh wie möglich.

Der separate Gepäckversand steht seit einigen Jahren hoch im Kurs, denn damit sollen Erholungssuchende unbeschwert am Urlaubsort ankommen und auch das Gepäck soll rechtzeitig da sein. Mittlerweile bieten Paketdienstleister wie DHL und Hermes einen speziellen Bring-Service für Sperrgut an. Darunter fallen nicht nur Koffer, sondern auch Reisetaschen, Golfausrüstungen oder Surfbretter. Die Ausmaße der Transportgegenstände übersteigt die normalen Paketmaße bei weitem.

Der angebotene Transport fällt einigen Urlaubern im Endeffekt zur Last, wenn das Gepäck kommt beschädigt an oder manchmal auch mit mehreren Tagen Verspätung.

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Für Verspätung gibt es kein Schadenersatz

Planen Sie für den Transport Ihres Gepäcks ausreichend Zeit ein, denn nur dann kann das Gepäck auch pünktlich am Urlaubsort ankommen.

Kisten, Koffer, Reisetaschen, Kleidersäcke und Rucksäcke sind nicht nur sperrig, sondern auch deutlich umständlicher wie ein normales Paket. Die sperrigen Pakete müssen manuell sortiert werden und dadurch lässt sich die Beförderung nicht zu 100% kalkulieren.

Das Versandunternehmen zahlt in der Regel keinen Schadenersatz, wenn der Koffer oder ein anderen separat aufgegebenes Gepäckstück später als geplant am Urlaubsort ankommt. Gepäckversand erfolgt nur ohne garantierten Zustelltermin und das heiß, dass auch wenn das Gepäck später ankommt als angekündigt kommt es an und somit ist die Transportleistung erfüllt.

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Bei Verlust Schadenersatz

Ein Koffer gilt in der Regel als verloren, wenn er 20 Tage nach Aufgabe (Lieferung im Inland) oder 30 Tage (Lieferung ins Ausland) nicht an Wunschort ankommt, dann haben Sie das Recht auf Schadenersatz.

Sollte der Koffer dann irgendwann wieder auftauchen, dann dürfen Sie sich entscheiden, ob Sie den Koffer haben wollen oder den Schadenersatzanspruch weiterhin geltend machen wollen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 21. November 2007 entschieden (18 U 75/07).

Sie können über dem Weg des Schadenersatzes Kosten geltend machen, welche Ihnen wegen der Verspätung entstanden sind und das ist auch möglich, wenn Sie den Koffer wieder haben wollen. Allerdings muss hier ein verbindlicher Liefertermin vereinbart werden, denn die Regellaufzeit ist nicht ausreichend.

Je nach Anbieter können Sie einen Schadenersatz zwischen 500 und 1.000 Euro bekommen, wenn der Koffer tatsächlich nicht mehr auftaucht. Allerdings müssen Sie den eingetretenen Schaden nachweisen.

Es handelt sich nicht um eine pauschale Erstattungssumme, denn Sie müssen nachweisen, welche Gegenstände im Gepäck vorhanden sind und welchen Wert sie haben. Bei der Berechnung gilt immer nur der Zeitwert und nicht der Kaufpreis und in der Regel kommt es selten vor, dass die Betroffenen wirklich alle Belege der Gegenstände im Gepäck noch haben.

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Tipp:

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Die richtige Gepäckaufgabe

In der Regel geben die Versandunternehmen Empfehlungen zur Versandzeit ab und Sie sollten mindestens eine Woche vorher das Gepäck aufgeben. 

Im Idealfall schicken Sie nicht das ganze Gepäck mit dem Paketversand, denn meistens handelt es sich bei den Regellaufzeiten und diese sind nicht immer einzuhalten.

Packen Sie eine kleine Tasche mit den wichtigsten Dingen, mit denen Sie ein oder zwei Tage im Notfall auskommen. Dazu können Hygieneartikel und Sachen zum Wechseln gehören. Im Inneren des Gepäcks sollten Sie einen Zettel mit Absender- und Empfängeranschrift hinterlassen, denn im Ausnahmefall kommt das Gepäck dann wieder zu Ihnen zurück. Gepäckstücke ohne einen Namen landen nach aussichtsloser Odyssee meist in einer Versteigerung.

Direkt nach dem Eintreffen des Gepäcks müssen Sie alle erkennbaren Beschädigungen am Gepäckstück dokumentieren und dem Paketdienstleister mitteilen. Sie haben aber auch die Möglichkeit im Nachhinein Schäden zu melden, allerdings sollte das bis sieben Tage nach der Zustellung erledigt sein.

Im Beschwerdeportal können Sie nachlesen, dass trotz Meldung die meisten Verbraucher auf den Kosten sitzenbleiben, denn die Transportdienste wollen für den Schaden nicht aufkommen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Gepäck per Paketdienst

1. Was kostet die Versendung eines Koffers?

Die Kosten für eine Kofferversendung mit einem Paketdienst kann bis zu 30 Euro kosten, denn es handelt sich um einen speziellen Bring-Service, der von DHL und Hermes angeboten wird.

2. Kommt mein Koffer mit einem normalen Paketauto?

In der Regel kommen Koffer in einem Transporter oder einem LKW, denn es handelt sich um Sperrgut und das wird nicht mit dem normalen Paketauto ausgeliefert.

3. Wie lange dauert die Kofferlieferung mit einem Paketdienst?

Grundsätzlich dauert die Lieferung mit einem Paketdienst im Inland um die 5 Werktage und ins Ausland müssen Sie mit mindestens 7 Werktagen rechnen.

4. Reise in die Schweiz – wann muss ich meinen Koffer losschicken?

Wenn Sie eine Reise in die Schweiz planen, sollten Sie den Koffer ungefähr zwei Wochen im Vorfeld losschicken, denn dann sind Sie auf der sicheren Seite.

5. Meine Reisetasche ist nicht am Urlaubsort angekommen – wer kommt dafür aus?

Wenn die Reisetasche nicht am Urlaubsort ankommt, dann kommt in der Regel der Transportdienst für den Schaden auf.

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Fazit

Heute ist es üblich, dass Gepäckstücke auch gern über einen externen Transportdienst versendet werden. Dadurch erhoffen sich die Verbraucher mehr Sicherheit, dass das Gepäck rechtzeitig und vollständig am Ziel ankommt. Leider kommt es auch bei den Paketdiensten vor, dass das Gepäck Schaden nimmt oder verschwindet. Normalerweise ist der Transportdienst für Schadenersatz zuständig, aber leider sind die Dienstleister meist anderer Ansicht.

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