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Was sagt das Gesetz zur Salzkennzeichnung? Die „Big 7“ müssen in der Nährwerttabelle enthalten sein


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Salz gehört zu den Grundgewürzen und kommt in vielen Lebensmitteln vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Fertigprodukte oder um zusammengestellte Gerichte handelt, denn jeder Hersteller ist verpflichtet, den Salzgehalt auf der Verpackung zu deklarieren. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Salz zählt zu den lebenswichtigen Stoffen und jeder Mensch muss täglich 6 Gramm Salz zu sich nehmen, um den Tagesbedarf zu decken.
  • Salz wird auch als das Gold der Erde bezeichnet und enthält nicht nur Natriumchlorid, sondern auch viele weitere Mineralstoffe und Spurenelemente.
  • Es wird nicht nur als Lebensmittel zur Aufwertung einer gesunden Ernährung verwendet, sondern kommt auch als linderndes Heilmittel für viele innere und äußere Krankheiten zum Einsatz.

„Big 7“ müssen auf der Verpackung stehen

Seit dem 13. Dezember 2016 sind Hersteller verpflichtet auf den Lebensmittelverpackung den Kaloriengehalt und die 6 Nährstoffe zu deklarieren.

Zu den 6 Nährstoffen gehören:

  • Fett
  • gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • Zucker
  • Eiweiß
  • Salz.

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Die „Big 7“

In der Regel werden die sogenannten „Big 7“ in einer übersichtlichen Tabelle dargestellt und befinden sich meist auf der Rückseite oder der Seite einer Verpackung. Hierbei handelt es sich um die Lebensmittel-Informationsverordnung, die für alle Mitgliedsstaaten der EU gleichermaßen gültig ist. Dabei werden die Nährstoffgehalten immer auf 100 Gramm oder 100 Milliliter des Produkts bezogen. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, das die Angaben auf eine Portion ausgelegt sind und auch das ist als Zusatzangabe durchaus zulässig.

Beispielkennzeichnung

Durchschnittliche Nährwertangaben je 100 g
Energie (kJ / kcal) 1.470 / 354
Fett 28 g
davon gesättigte Fettsäuren 19,0 g
Kohlenhydrate unter 0,5 g
davon Zucker unter 0,5 g
Eiweiß 25,0 g
Salz 1,7 g

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Ohne Salz kein Leben

Ein Leben ohne Salz ist nicht möglich, denn für jeden Vorgang des Körpers wird Salz gefordert. Also können wir ohne ausreichend Salz weder den Arm heben noch einen Schritt machen. 

Grundsätzlich reicht es aus, wenn wir einen Schluck aus dem Urmeer nehmen, um uns ausreichend mit naturbelassenem Salz zu versorgen, aber heute gibt es keine dieser Meere mehr. So mit müssen wir uns auf andere Weise mit Salz versorgen und das funktioniert mit Hilfe von unseren Speisen und Heil-Zubereitungen.

Das heutige Kochsalz hat nichts mehr mit den naturbelassenen Salzen zu tun, kann aber dafür in jedem Supermarkt erstanden werden. Zudem ist Kochsalz in fast allen fertigen Lebensmitteln vorhanden. Somit nehmen wir also allein durch das tägliche Essen ausreichend Salz zu uns, um den Körper ausreichend zu versorgen.

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Salzkennzeichnung reicht bei Jodsalz nicht

In vielen Lebensmitteln ist nicht nur einfaches Salz enthalten, sondern sogenanntes Jodsalz. Dabei reicht es nicht aus, wenn das Unternehmen die Kennzeichnung Salz hat.

Jodsalz besteht aus Speisesalz und Kalium- und Natriumjodat, so dass eine einfache Salzkennzeichnung auf den Lebensmittelverpackungen nicht ausreicht. Im Grunde handelt es sich bei Jodsalz um eine zusammengesetzte Zutat aus einzelnen Bestandteilen. Aus dem Grund muss die Kennzeichnung auch in dieser Hinsicht vorhanden sein. Auf der Verpackung muss dann Jodsalz (Salz, Kaliumjodat) stehen.

Bis zur Geltung der EU-Lebensmittelinformationsversordnung war die Angabe von jodiertem Speisesalz oder jodiertes Nitritpökelsalz in Deutschland ausreichend. Die Angab von Kalium- und Natriumjodat gab für den Verbraucher keine zusätzlichen Informationen preis, zumindest war der Gesetzgeber dieser Meinung.

Allerdings sieht die LMIV eine solche Ausnahme nicht vor und verlangt eine ordentliche Kennzeichnung, auch wenn es sich um Jodsalz handelt.

Wichtig

Es gibt aktuell eine Ausnahmeregelung, die immer dann zum Tragen kommt, wenn weniger als 2% Jodsalz in dem Lebensmittel enthalten ist. Dann reicht die Angabe jodiertes Speisesalz (enthält Kaliumjodat und / oder Natriumjodat.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Salz

1. Handelt es sich bei Speisesalz um Jodsalz?

Jodsalz wird auch als jodiertes Speisesalz bezeichnet, wobei das Salz mit Kaliumjodat angereichert ist. Pro Kilogramm enthält es zwischen 15 und 25 mg Jod. Mittlerweile gibt es auch Meersalz mit Jod. Somit handelt es sich bei Speisesalz nicht um Jodsalz, sondern es müssen erst Zusätze beigefügt werden.

2. Welches Salz enthält kein Jod?

Kein Jod ist im Himalaya-Salz enthalten, aber leider ist es aktuell so, dass viele Menschen nicht ausreichend Jod zu sich nehmen. Aus dem Grund sollten Sie eher aus ein jodiertes Salz zum Würzen Ihrer Speisen verwenden. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt jod- und fluoridhaltiges Speisesalz.

3. Muss Salz in der Kennzeichnungstabelle immer enthalten sein?

Laut der deutschen Rechtsprechung muss in der Kennzeichnungstabelle auf den Lebensmitteln auch der Salzgehalt enthalten sein. Salz gehört zu den „Big7“ und gilt als Kennzeichnungspflichtig.

4. Gibt es in Deutschland einen Salzmangel?

In Deutschland gibt es keinen Salzmangel. In vielen Lebensmitteln ist ausreichend Salz enthalten. Zudem gilt Salz als eines der beliebtesten und am meisten verwendeten Gewürze. Im Grunde nimmt also jeder Deutsche ausreichend Salz zu sich und das auch mit Hilfe der Kennzeichnungstabelle für Lebensmittel.

5. Gibt es die Nährwertkennzeichnung auf allen Lebensmitteln?

Die Nährwertkennzeichnung ist bei allen vorverpackten Lebensmitteln seit dem 13. Dezember 2016 Pflicht. Sie ist in tabellarischer Form dazustellen und muss alle wichtigen Inhaltsstoffe enthalten. Dabei sind die Angaben immer auf 100g oder 100ml bezogen, aber auch Portionsangaben sind als Zusatz erlaubt.

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Fazit

Die Nährwertkennzeichnung ist bei den vorverpackten Lebensmitteln aufgrund der Regelung von 2016 Pflicht. Dabei müssen die „Big7“ in tabellarischer Form enthalten sein. Zu den „Big7“ gehört auch Salz und das muss bezogen auf 100g oder 100ml vorhanden sein. Dadurch lassen sich die Nährwerte miteinander deutlich besser vergleichen. Es können auch zusätzliche Angaben wie Portionsangaben vorhanden sein, dann steht zudem noch Scheibe oder Stück in der Nährwertkennzeichnung. Wichtig ist, dass die Nährwertangaben deutlich auf der Verpackung nachzulesen sind und für jeden Verbraucher verständlich. Neben Salz müssen auch Zucker, Vitamine und andere Nährwerte in der Tabelle enthalten sein. So kann sich der Verbraucher anhand der Nährwertstofftabelle für das Lebensmittel entscheiden.

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