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Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)? Definition


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Individuelle Gesundheitsleistungen, auch IGeL genannt, können ärztliche, psychotherapeutische, aber auch zahnärztliche Leistungen sein. Diese sind von den Patienten privat zu bezahlen. Sie gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Leider sind die IGeL-Angebote für Patienten meist sehr unübersichtlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • IGeL, Selbstzahlerleistungen oder Individuelle Gesundheitsleistungen. Sie stehen alle für Untersuchungen, die der Patienten selbst zahlen muss.
  • Bei IGeL handelt es sich nur um ein Angebot vom Arzt. Sie müssen es nicht annehmen.
  • Die Zahl der IGeL ist groß. Hierzu gehören Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Schönheitsoperationen und viele andere. Jedoch hat nicht jede Untersuchung einen belegten Nutzen.
  • Da es so viele IGeL gibt, sollten Sie sich vorab gut informieren.

Was heißt IGeL?

Die Abkürzung steht für Individuelle Gesundheitsleistungen und diese werden von Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten angeboten.

Die IGeL bietet unterschiedliche Behandlungs- und Diagnosemethoden, die jedoch das medizinisch notwendige Maß übersteigen. Auch gehören sie nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Die IGeL müssen Sie immer selbst zahlen.

Seit Jahren werden es mehr und mehr IGeL-Angebote. Wie viele genau, weiß man nicht, weil es bei den Selbstzahlerleistungen keine Erfassung gibt. Jedoch besagen Hochrechnungen der Krankenkassen, dass seit 2018 etwa 15 Millionen IGeL von den gesetzlich versicherten Patienten genutzt wurden. Dafür haben sie etwa eine Milliarde Euro bezahlt. (Quelle: WidO-Monitor 2019)

Die IGeL-Arten

Es gibt viele verschiedene IGeL-Leistungen wie zum Beispiel den PSA-Test oder die Augeninnendruckmessung.

Ferner können ein Attest oder eine Extra-Ultraschalluntersuchung sowie ein neues medizinisches Diagnose-Verfahren beim Augenarzt zum IGeL-Angebot zählen. Sie können unter zwei IGeL-Arten unterscheiden:

1. Eine nicht medizinisch notwendige Leistung, die im Einzelfall jedoch ratsam ist

Manche Untersuchungen, aber auch Beratungen sind auf Wunsch des Patienten, haben aber keine medizinische Notwendigkeit. Sie behandeln weder eine Krankheit noch lässt sich mit ihnen eine Erkrankung vorzeitig erkennen. Aus diesem Grund zahlen die gesetzlichen Krankenkassen diese auch nicht. Jedoch kann das Angebot je nach Einzelfall auch medizinisch ratsam sein. Zum Beispiel:

  • Atteste oder Serviceleistungen für Urlaub, Sport und Freizeit. Zum Beispiel: Reiseimpfberatung, sportmedizinische Untersuchungen oder eine Untersuchung oder Bescheinigung für Reiserücktritt
  • Medizinisch-kosmetische Leistungen sind in der Regel nicht notwendig. Zum Beispiel Schönheitsoperation oder Entfernung einer Tätowierung
  • Psychotherapeutische Leistungen wie eine Paartherapie

2. Ärztliche Leistungen die mit innovativen Behandlungsmethoden oder ohne Krankheitsverdacht gemacht werden

Heute werden in den Praxen meist Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsuntersuchungen als IGeL durchgeführt. So zum Beispiel der Brustultraschall, die Glaukom-Früherkennung oder der Eierstockultraschall sowie der Ultraschall der Halsschlagader. Sofern es sich um einen Risikofall handelt, könnten die Krankenkasse sogar manche IGeL übernehmen. Wohingegen der Patient selbst bezahlen muss, wenn er die Untersuchung auf eigenen Wunsch möchte und diese nicht medizinisch notwendig war.

Erkundigen Sie sich vor der Untersuchung, ob diese für sie Sinn macht. Haben Sie erst bezahlt, erstattet Ihnen die Krankenkasse auch kein Geld zurück. Der IGeL-Monitor ist für Sie eine gute Anlaufstelle, um wissenschaftliche und geprüfte Fachinformationen zu erhalten.

Weshalb zahlen die Krankenkassen nicht?

Als gesetzlich Versicherter haben Sie Anspruch auf Leistungen zur Früherkennung, Verhütung und Behandlung von Krankheiten.

Jedoch darf die Krankenkasse nur das zahlen, was auch sinnvoll und wirtschaftlich ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss, der aus einem Gremium aus Vertretern von Krankenkassen und Ärzten besteht, entscheidet, welche medizinischen Leistungen im Leistungskatalog der Kassen aufgenommen werden.

Ehe die lasergestützten Augenuntersuchungen HRT und OCT von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, braucht es erst wissenschaftliche Studien zu deren Kosten, Nutzen und Schaden. Einen Antrag hierfür können Kassen und Ärzte stellen. Sieht man sich z.B. die Studienauswertung der OCT an, so war diese positiv. Somit beschloss der G-BA 2018, die Untersuchung als Kassenleistung aufzunehmen. Jedoch nur als diagnostische und therapiegesteuerte Maßnahme der neovaskulären altersbedingten Makuladegeneration und des Makulaödems bei einer diabetischen Retinopathie.

Werden Untersuchungs- und Behandlungsmethoden dagegen vom Gemeinsamen Bundesausschuss als negativ bewertet, sind sie auch keine Kassenleistung, als IGeL aber zulässig. Beispiel: Ozontherapie, Colon-Hydro-Therapie, Bioresonanztherapie oder Ultraviolettbestrahlung des Blutes. Wissenschaftliche Analysen zeigen, dass diese keinen Nutzen haben und somit nicht medizinisch wichtig oder gar wirtschaftlich sind.

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  • Es gibt IGeL, die bei klarem Krankheitsverdacht zur Kassenleistung werden.
  • Eine IGeL kann dem Patienten ohne Qualitätsprüfung angeboten werden.
  • Sofern die Untersuchungs- oder Behandlungsmethode durch das höchste Beschlussgremium als negativ eingestuft wird, kann sie keine Kassenleistung werden. Jedoch ist sie als IGeL erlaubt.
  • Der IGeL-Monitor gibt Ihnen wissenschaftlich geklärte und laienverständliche Informationen zu den IGeL.

Gibt es eine IGeL-Liste?

Der Begriff IGeL beinhaltet viele unterschiedliche Untersuchungen und Therapien.

Man schätzt, dass es mehrere Hundert sind. Somit gibt es auch keine spezielle Liste zu dem Spektrum. Es gibt jedoch für Ärzte eine Zusammenstellung aus dem Jahr 2011. Auch darf jeder Arzt Zusatzleistungen anbieten, die von ihm selbst stammen oder die er von auf IGeL spezialisierten Firmen übernommen hat. Es ist zu bedenken, dass die Bandbreite sehr groß ist und immer mehr wächst. Somit besteht für Patienten keine Möglichkeit, sich über Preis, Nutzen und Qualität vergleichend zu informieren.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)? – Infos

1. Warum sind IGeL medizinisch oft nicht notwendig?

Weil es sich hier in der Regel um Zusatzleistungen handelt. Zudem ergeben wissenschaftliche Studien, dass diese Untersuchungen oft keinen Belang zur Diagnostik haben.

2. Kann ich auf IGeL verzichten?

Sie müssen diese Untersuchungen nicht machen lassen. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie mit Ihrem Arzt, der Krankenkasse oder schauen Sie im IGeL-Monitor nach.

3. Warum übernimmt die Kasse manche IGeL doch?

Hier kommt es auf die Untersuchung an und darauf, ob Sie ein Risikopatient sind oder der Arzt einen dringenden Verdacht hat. Manchmal braucht es die ein oder andere Untersuchung, um den Verdacht des Arztes zu bestätigen oder auch nicht. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse auch.

4. Kann ich die IGeL auch nachträglich von der Kasse zahlen lassen?

Nein. Was sie bezahlt haben, erhalten Sie auch nicht erstattet. Sprechen Sie deshalb immer vorab mit der Krankenkasse.

5. Warum bewertet die Wissenschaft eine Untersuchung als negativ, wenn sie doch gut hilft?

Die Untersuchung wird in Studien an mehreren Patienten erforscht. Sind hier z.B. die Ergebnisse zum Großteil nicht ausreichend, so wird sie als negativ eingestuft. Zudem kommen hier noch weitere Forschungsreihen. Somit wird eine Untersuchung wirklich auf Herz und Nieren geprüft.

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Fazit

Inzwischen gibt es sehr viele IGeL und immer mehr kommen noch hinzu. Leider können Sie sich hier keine Übersicht verschaffen. Jedoch bietet Ihnen der IGeL-Monitor eine gute Beratung. Auch Ärzte und Krankenkassen können Ihnen hier beratend helfen.

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