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Was tun, wenn das Konto teurer wird? – Akzeptieren Sie die Erhöhung, schreiben Sie einen Widerruf oder suchen Sie einen neuen Anbieter


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Jeder Verbraucher benötigt ein Konto, um Zahlungen zu veranlassen oder Überweisungen zu tätigen. Die Auswahl an Banken und Sparkassen ist groß, so dass auch die Institute an der Kostenschraube drehen und das Konto schnell teurer wird. Sie haben die Möglichkeit sich nach einem günstigeren Anbieter umzuschauen, wenn dieser Fall eintritt. Im schlimmsten Fall kündigt Ihnen die Bank, wenn Sie einen Widerspruch schreiben. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Ihr Konto wird teurer, dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können die neuen Gebühren akzeptieren, kündigen oder ihnen widersprechen.
  • Sie haben bis zum Stichtag Zeit eine Reaktion zu tätigen, ansonsten wird eine Nichtreaktion einer Zustimmung gleichgesetzt und Sie müssen die neuen Gebühren zahlen.
  • Günstigere Kontomodelle oder andere Anbieter können Ihnen dabei helfen, Geld zu sparen. Gerade Direktbanken ermöglichen Ihnen nicht nur ein günstiges, sondern manchmal auch ein kostenloses Konto.

Die Bank verlangt auf einmal mehr Geld für das Konto. Die Geldinstitute haben vor einigen Jahren kostenlose Girokonten angeboten, aber jetzt entdecken sie die Kontogebühren wieder und verlangen von den Kunden Kontoentgelte. Einige Anbieter erhöhen die vorhandenen Gebühren nur um ein paar Euro im Monat oder sie führen einfach neue Gebühren ein.

Dieser Schritt wird mit den niedrigen Zinsen zurzeit begründet, denn viele Banken haben ein großes Problem. Nach eigenen Angaben können sie mit dem Bereich kaum Geld verdienen, denn mit anderen Geschäftsbereichen ist einfach mehr Geld drin.

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Keine Reaktion bedeutet Zustimmung

Sie nutzen ein kostenloses Konto oder es sind nur geringe Gebühren vorhanden und die Bank will die Gebühren erhöhen, dann müssen Sie mindestens zwei Monate vor Änderung eine schriftliche Mitteilung bekommen.

Die Mitteilung muss in Textform sein, denn das ist gesetzlich vorgeschrieben. Aber hier sollten Sie genau hinschauen, denn unter Umständen reicht auch eine Information auf dem Kontoauszug aus. Auch eine Mitteilung per Mail ist möglich, wenn Sie sich für den elektronischen Kommunikationsweg entschieden haben.

Seitens der Sparkassen und Banken kommt es immer wieder zu fehlerhaften Informationen, so dass die Verbraucherzentrale Sachen die Sparkasse schon erfolgreich abgemahnt hat, weil der Hinweis auf das kostenlose Kündigungsrecht nicht vorhanden war. Im Zweifel sollten Sie das Schreiben ruhig von der Verbraucherzentrale kontrollieren lassen, denn gesetzwidrige Informationen führen nicht automatisch zu einer Erhöhung des Entgeltes. Die Bank hat aber die Möglichkeit den Fehler auszubessern und ein korrektes Preiserhöhungsschreiben zu versenden.

Achtung:

Sie müssen der Preisänderung bis zum angegebenen Stichtag widersprechen, denn ansonsten haben Sie eine stille Zustimmung gegeben, so dass die neuen Gebühren wirksam sind. Das Ergebnis ist, dass Sie zahlen müssen. Allerdings muss die Bank in ihrer Mitteilung Sie auch über Ihr Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündigung hinweisen. In der Regel nutzen die Banken Formulierungen wie

„Ihre Zustimmung zur den AGB-Änderungen gilt als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht bis zum … anzeigen. Sie können den bestehenden Zahlungsdienstrahmenvertrag auch zum bis … fristlos und kostenfrei kündigen.“

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Die Möglichkeiten bei Gebührenänderungen

Die Bank hat Ihnen schriftlich die Änderung der Gebühren bis zu einem festen Datum mitgeteilt, dann haben Sie die folgenden Möglichkeiten.

  • Sie haben die Möglichkeit die Änderung der Gebühren zu akzeptieren und in diesem Fall tun Sie einfach nichts. Allerdings kann es sich durchaus lohnen, wenn Sie auf ein anderes Kontomodell bei derselben Bank zurückgreifen. Die reinen Online-Konten sind bei vielen Anbietern deutlich preiswerter als das klassische Girokonto. Sie können eine Menge Geld sparen, wenn Sie in Zukunft Ihre Geldgeschäfte über das Internet erledigen. Es gibt sogar Preisanpassungen, die nur von Kunden mit bestimmtem Nutzungsverhalten wahrgenommen werden müssen. Eine Preiserhöhung für Kontoauszüge fällt nicht an, wenn Sie ein Online-Konto nutzen und keine Kontoauszüge erhalten.
  • Sie haben die Möglichkeit der Kündigung, wenn Sie mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind. Wechseln Sie einfach zu einem anderen Anbieter, wobei die Direktbanken eine ausgezeichnete Alternative zu den normalen Banken sind. Dort haben Sie gute Chancen auf ein günstiges oder sogar kostenloses Konto.
  • Eine weitere Möglichkeit ist der Widerspruch, wenn Sie mit der Anpassung des Entgeltes nicht einverstanden sind. Ihr Konto wird dann zu den bekannten Konditionen weitergeführt. Allerdings hat die Bank die Möglichkeit Ihnen eine Kündigung auszusprechen, wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Bank hat eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monate, so dass Sie ausreichend Zeit haben sich ein neues Konto zu suchen. Ein einfaches Schreiben reicht für den Widerspruch komplett aus – „Hiermit widerspreche ich der mit Ihrem Schreiben vom … angekündigten Preiserhöhung.“ Sie brauchen kein Einschreiben zu verwenden, aber wenn Sie befürchten, dass die Bank den Zugang des Schreibens leugnet, dann sollten Sie ruhig auf ein Einschreiben zurückgreifen.
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Fordern Sie Kulanz ein!

Die Banken zeigen sich bei einigen Kundengruppen durchaus kulant, denn gerade bei Senioren achten sie nicht so genau.

Die Erfahrung hat gezeigt, dann wenn die Kunden Kulanz einfordern, dass die Banken durchaus bereit sind, Kulanz zu zeigen. Die Postbank hat bei den älteren Kunden auf die Entgelte für Überweisungen per Papierauftrag verzichtet.

Wichtig ist aber, dass die Kunden selber aktiv werden müssen, damit die Bank Kulanz zeigen kann.

Sonderfall: Werbeversprechen und besondere Vertragsklauseln

Ein neues Entgelt oder eine Preiserhöhung müssen Kunden nicht akzeptieren, wenn die Banken mit einem lebenslang kostenlosen Konto geworben haben.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Postbank erfolgreich abgemahnt. Diese Verpflichtung ist noch mehr gültig, wenn in dem Vertrag auch noch eine solche Passage vorhanden ist.

Allerdings hat die Erfahrung gezeigt, dass die Kunden selber aktiv werden müssen, um die Bank an das Werbeversprechen zu erinnern. Die genaue Formulierung der Werbung spielt eine entscheidende Rolle und bei der Formulierung „lebenslang kostenlos“ sollte es keine Missverständnisse geben. Etwas mehr Aufwand ist notwendig, wenn die Formulierung nicht ganz so eindeutig ist. Aber auch der Aufwand kann dazu führen, dass die Bank einlenkt.

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Preiserhöhung bei den Banken

Grundsätzlich sind Banken und Sparkassen im Recht, wenn Sie die Preise erhöhen.

Allerdings beschweren sich die Verbraucher meist über die Verhältnismäßigkeit, denn die Preissteigerungen sind teilweise sehr hoch und liegen bei über 200%. Allein diese Höhe ist unzulässig, aber die Voraussetzungen für Wucher oder sittenwidriges Rechtsgeschäft sind nicht gegeben.

Beim Wechsel helfen die Banken

Gesetzlich sind die alten und die neuen Banken dazu verpflichtet Ihnen bei einem Wechsel zu helfen. Sie müssen Lastschriften und Daueraufträge umstellen.

Natürlich können Sie den Wechsel auch eigenständig vornehmen, denn Tipps, Musterbriefe und Checklisten finden Sie im Internet. Sie können sogar auf eine Checkliste zurückgreifen, die Ihnen bei der Wahl des richtigen Kontos helfen kann. Auch für die Kündigung des alten Kontos können Sie einen kostenlosen Musterbrief nutzen.

Die Konditionen der anderen Anbieter und die verschiedenen Kontomodelle im Auge zu behalten, lohnt sich in der Regel immer. Allerdings ist ein Kontowechsel keine Garantie dafür, dass Sie auch in Zukunft von niedrigen Gebühren profitieren können. In Zukunft werden auch die anderen Anbieter nachziehen und eine Preiserhöhung durchführen, denn der Kostendruck der Institute ist sehr hoch. Sie sollten also auf jeden Fall den tatsächlichen Bedarf ermitteln und sich nicht von den Mehrwertleistungen wie Rabatten oder zusätzlichen Versicherungsleistungen locken lassen.

Aufgepasst: Falsche Bankmitarbeiter sammeln EC-Karten ein

Die Polizei warnt vor falschen Bankmitarbeitern, die von ahnungslosen Bankkunden die EC-Karten samt PIN einsammeln. Damit können die Trickbetrüger das Konto plündern. Zielgruppe sind vor allem ältere Bürger. Besonders aktiv sind die Ganoven aktuell in

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Fragen und Antworten

FAQs zum Thema Konto wird teurer

1. Wie teuer darf ein Girokonto sein?

Die Stiftung Warentest hat die Kosten für ein normales Girokonto auf 60 Euro im Jahr festgelegt.

2. Wie teuer darf ein Basiskonto heute sein?

Für ein Basiskonto darf eine Gebühr von bis zu 8,99 Euro im Monat erhoben werden, denn das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Höhere Gebühren sind nicht zulässig.

3. Kann ich einfach kündigen, wenn meine Bank eine Gebührenerhöhung plant?

Sie haben die Möglichkeit einen neuen Anbieter und ein neues Konto zu suchen, wenn Ihre Bank eine Preiserhöhung plant.

4. Wie schreibe ich die Kündigung für mein Girokonto?

Für die Kündigung des Girokontos können Sie eine einfache Kündigung wählen, denn es reicht aus, wenn Sie in Textform eine kurze Mitteilung verfassen. Achten Sie darauf, dass alle wichtigen Informationen wie Datum, Kontoinformationen und Namen in der Mitteilung stehen.

5. Was passiert, wenn ich einen Widerruf zur Preiserhöhung schreibe?

Wenn Sie einen Widerruf schreiben, dann müssen Sie die Gebühren erst einmal nicht zahlen. Die Bank kann Ihnen aber kündigen, so dass Sie sich einen neuen Anbieter suchen müssen.

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Fazit

Der Markt rund um die Banken und Sparkassen wird immer voller, denn es gibt unzählige Anbieter. Manche Anbieter müssen die Gebühren anheben, damit sie auch weiterhin überleben können, aber Sie müssen eine Preiserhöhung nicht einfach hinnehmen. Sie können entweder die Erhöhung akzeptieren und bezahlen, einen Widerruf schreiben und erst einmal nicht zahlen oder direkt einen neuen Anbieter suchen.

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