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Rückruf von Schiller Leberwürstchen aus EDEKA-Filialen – Fremdkörper


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Die Firma Albert Schiller KG  ruft derzeit ihr Produkt „Schiller Leberwürstchen frisch“ aus bestimmten EDEKA-Filialen zurück. Es besteht eine Gefahr für Ihre Gesundheit. Erfahren Sie, was zu beachten ist und was Sie mit den Leberwürstchen machen sollen.

Qualitätskontrolle wird bei Lebensmitteln groß geschrieben. Was zum Verzehr bestimmt ist, sollte auch frei von Fremdkörpern sein. Gerade hier ist das Verletzungsrisiko enorm. Doch leider kommt es ab und zu vor, dass während des Produktionsprozesses nicht alles rund läuft. Falsche Etiketten oder falsche Angaben beim Mindesthaltbarkeitsdatum, sind dabei die harmloseren Gründe für einen Rückruf. Doch wenn sich Fremdkörper in Lebensmitteln befinden, wird es schnell lebensgefährlich.

Im Produkt „Schiller Leberwürstchen frisch“  (Einzelgewicht ca. 150g) wurde ein rotes Plastikteil von ca. 5 mm Breite und 7 mm Länge gefunden. Nach Angaben des Herstellers  handelt es sich dabei um einen Einzelfund. Trotzdem werden alle Leberwürste der betroffenen Charge vorsorglich zurückgerufen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in weiteren Leberwürstchen Fremdkörper befinden.

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Welche Chargen der „Schiller Leberwürstchen frisch“ sind betroffen?

Laut Herstellerfirma sind alle im Zeitraum vom 29.01.2018 bis 02.02.2018 über die Bedientheken bei EDEKA verkauften Schiller Leberwürstchen frisch vom Rückruf betroffen. Weiterhin konnte eingegrenzt werden, wo die betroffenen Produkte in den Verkauft gelangt sind. Es gibt eine abschließende Liste von insgesamt 19 EDEKA-Filialen in Baden Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen.

Das Unternehmen hat bereits reagiert und den betroffenen Artikel aus dem Verkauf nehmen lassen. Andere Produkte in den betroffenen Filialen oder die gleiche Produkte in anderen Filialen sind nicht vom Rückruf betroffen.

Rückgabe in den jeweiligen EDEKA-Filialen

Sollten Sie das betroffene Produkt zu Hause haben, dürfen Sie dieses nicht mehr essen. Bringen Sie es in Ihre EDEKA-Filiale zurück. Dort wird Ihnen der Kaufpreis zurückerstattet, selbstverständlich auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Für die entstehenden Unannehmlichkeiten möchte sich die Albert Schiller KG Fleischwarenfabrik bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern entschuldigen.

Nützliche Links zu diesem Thema

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