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Verbraucherzentrale warnt: Teure Haustürgeschäfte statt Umfrage mit Geschenk


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Per Telefon werden aktuell ahnungslose Verbraucher kontaktiert. Sie werden zu einer Umfrage eingeladen, für die sie als Dankeschön ein Geschenk erhalten sollen. Tatsächlich kommt jedoch ein Vertreter, der die Umfrageteilnehmer zum Kauf von Betten, Matratzen oder Lattenrosten überredet.

Umfragen eignen sich bei Verbrauchern seit Jahren als Eintrittskarte. Das gilt im Internet genauso wie am Telefon und an der Haustür. Freilich gibt es auch einige seriöse Umfragen, bei denen Sie im Anschluss wirklich etwas gewinnen können oder sogar ein geringwertiges Geschenk bekommen. Die meisten Umfragen sind jedoch sehr zwielichtig. So haben wir in der Vergangenheit beispielsweise über eine Umfrage im Namen von Vodafone per E-Mail gewarnt. Hier gab es statt Geschenken eine Abofalle.

Jetzt warnt die Verbraucherzentrale Brandenburg vor Umfragen an der Wohnungstür. Laut den Verbraucherschützern werden die Nutzer zunächst angerufen. Der Anrufer stellt sich als Mitarbeiter eines Unternehmens vor. Im Rahmen des Telefonats wird der Verbraucher zu einer Umfrage eingeladen. Dafür soll er ein Geschenk bekommen.

Statt Interviewer kommt ein Vertreter

Wenn es dann an der Haustür der freundlichen Verbraucher klingelt, die sich zur Teilnahme an der Umfrage bereiterklärt haben, dann steht ein Vertreter vor der Tür. Dieser verwickelt die gutgläubigen Menschen in ein Verkaufsgespräch und verkauft in diesem Zusammenhang diverse Produkte wie Matratzen, Betten, Lattenroste und Staubsauger. Ein Schnäppchen sind die Produkte allerdings nicht. Ganz im Gegenteil, wahrscheinlich bekommen Sie die Artikel im Handel deutlich günstiger.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Eine Verbraucherin hat sich bei der Verbraucherzentrale gemeldet und mitgeteilt, dass sie einen Kaufvertrag über 15.000 Euro unterzeichnet hat. Die Vertreter gehen sehr geschickt vor und kassieren auch gleich das Geld. Da kaum ein Kunde so viel Bargeld im Haus hat, nehmen die windigen Geschäftemacher gleich einen bereits ausgefüllten Überweisungsträger mit. Diesen lassen sie sich von dem Kunden unterzeichnen. Normalerweise steht den Verbrauchern ja ein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften zu. Doch wie verhält es sich eigentlich in diesem Fall?

Ist der Überweisungsträger einmal unterschrieben und herausgegeben, gibt es im Gegensatz zum Einzugsverfahren keine einfache Möglichkeit mehr, sich sein Geld zurückzuholenStefanie Kahnert von der Verbraucherzentrale Brandenburg am 06.05.2019

Gerade bei unseriösen Anbietern ist es für Verbraucher oft schwierig, von Verträgen zurückzutreten und ihre Verbraucherrechte geltend zu machen. Und wenn das Geld einmal weg ist, wird es sehr schwer dieses zurückzuholen. Zeitdruck ist ein schlechter Berater. Deshalb sollten Sie sich nicht unter Druck setzen lassen und niemals vorschnell Rechnungen überweisen oder gar Überweisungsträger unterzeichnen. Der Rat der Verbraucherzentrale Brandenburg ist eindeutig:

Wir raten Verbrauchern, denen an der Haustür Waren angeboten werden, sich nicht einschüchtern zu lassen und den ungewollten Vertrag oder vorausgefüllten Überweisungsträger nicht zu unterzeichnen. Betroffene sollten außerdem keinesfalls vorschnell in bar oder per EC-Karte bezahlenStefanie Kahnert von der Verbraucherzentrale Brandenburg am 06.05.2019

Falls Sie ebenfalls Probleme mit unseriösen Haustürgeschäften haben, dann schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected] damit wir bei Bedarf davor warnen können. Außerdem können Sie sich zur Beratung im Einzelfall an die nächste Beratungsstelle der Verbraucherzentrale wenden.

Bitte sehen Sie sich auch unseren Warnungsticker mit weiteren aktuellen Verbraucherwarnungen an.

Quelle: Vorsicht vor unseriösen Haustürgeschäften

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