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Lidl Rückruf: Fremdkörper in geriebenem Gouda von Milbona


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Der Hersteller Delicateur ruft den geriebenen Gouda der Lidl-Eigenmarke Milbona aus dem Handel zurück. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Produkt kleine Fremdkörper befinden. Bei uns erfahren Sie welche Charge vom Rückruf betroffen ist.

Häufig werden Lebensmittel zurückgerufen, weil diese mit Bakterien oder Fremdkörpern verunreinigt sind. Doch manchmal müssen Nahrungsmittel auch aufgrund von Verpackungsfehlern zurückgerufen werden, obwohl das Produkt einwandfrei ist. Denn auch nicht deklarierte Inhaltsstoffe können für manche Menschen gesundheitsschädlich oder sogar lebensgefährlich sein.

Vor kurzem haben wir von dem bei Aldi verkauften Mozarella berichtet. Hier konnte nicht ausgeschlossen werden, dass sich  in einzelnen Verpackungen weiße Plastikfremdkörper befinden. Und bei Lidl, Edeka und Marktkauf musste Oregano zurückgerufen werden, eine Gesundheitsgefahr durch erhöhte Werte von Pyrrolizidinalkaloiden (PA) nicht ausgeschlossen werden konnte. Auch Arzneimittel, wie Ibuprofen, können von einem Rückruf betroffen sein. 

Erneut ruft Lidl eines seiner Produkte aus den Filialen zurück. Fast auf den Tag genau vor einem Jahr, wurde schon einmal geriebener Gouda zurückgerufen. Betroffen ist nun wieder das gleiche Produkt der Eigenmarke „Milbona„. Beim „Milbona Gouda jung gerieben, mindestens 7 Wochen gereift“ gibt es wieder Probleme mit Fremdkörpern. Nach Angaben des Herstellers kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Produkt blaue Kunststofffremdkörper befinden. Hier besteht Gesundheitsgefahr. 

Welche Charge wird zurückgerufen?

Von diesem Rückruf ist der „Milbona Gouda jung gerieben, mindestens 7 Wochen gereift“ in der 250 g-Verpackung betroffen. Das Produkt ist mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 23.03.2020, der Losnummer 893839538051060191224 sowie dem Identitätskennzeichen NL Z 0507 i EG gekennzeichnet.

Lidl Rückruf Milbona Gouda
(Quelle: Screenshot Produktbild/lidl.de)

Der Käse wurde bei Lidl Deutschland verkauft. Er war in den Lidl-Filialen in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz erhältlich. Vom Rückruf sind ausschließlich das genannte Produkt mit der entsprechenden Kennzeichnung betroffen. Andere bei Lidl verkaufte Produkte des Herstellers Delicateur oder geriebener Käse mit anderen Kennzeichnungen ist nicht vom Rückruf betroffen. Die Firma Delicateur entschuldigt sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Was sollten Sie mit dem Käse tun?

Sie sollten auf keinen Fall den Käse (weiter) essen. Bringen Sie die Packung in eine Lidl-Filiale zurück. Dort wird Ihnen der Kaufpreis erstattet, auch wenn Sie keinen Kassenbon mehr vorlegen können.

Weitere wichtige Rückrufwarnungen finden Sie in unserem Übersichtsartikel. Außerdem sollten Sie uns auf Facebook oder Twitter folgen, um keine wichtige Warnung zu verpassen.

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