Verbraucherschutz möchte Ihnen Push-Benachrichtigungen schicken.

Bitte wählen Sie Kategorien die Sie abonnieren möchten.



Gurtpflicht: Nicht angelegter Sicherheitsgurt kostet Opfer 13.500 Euro


Bitte unterstützen Sie uns

Mit einmalig 3 € tragen Sie zur Erhaltung von Verbraucherschutz.com bei und erkennen unsere Leistung an. Jetzt 3,00 Euro per PayPal senden. So können Sie uns außerdem unterstützen.

Mit einem freiwilligen Leser-Abo sagen Sie Betrügern den Kampf an, unterstützen die Redaktion und bekommen einen direkten Draht zu uns.

Kein Sicherheitsgurt angelegt? Das kann teuer werden, und damit ist nicht nur das Bußgeld gemeint. Im Falle eines Unfalls bekommen Sie womöglich eine Teilschuld, obwohl der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde. Und das kann richtig teuer werden.

Ein Verkehrsunfall ist ein Ereignis, das sich niemand wünscht. Dennoch passieren auf Deutschlands Straßen jeden Tag mehrere Tausend Unfälle. Zum Glück kommt es bei den meisten Unfällen nur zu Blechschäden. Das liegt auch an den vorgeschriebenen Sicherheits- und Rückhalteeinrichtungen im Fahrzeug und die Pflicht, diese zu nutzen. 

Doch es gibt immer wieder Fahrzeugnutzer, dabei ist es egal, ob Fahrer oder Mitfahrer, die sich als sogenannte Gurtmuffel erweisen. Sie sehen es einfach nicht ein, den Sicherheitsgurt während der Fahrt anzulegen. Gerade Fahrzeuge der neueren Generation haben ein eingebautes Warnsystem, das auf den nicht angelegten Sicherheitsgurt hinweist. Doch auch dieses wird ausgetrickst. Dabei ist es wichtig, den Gurt anzulegen. Er schützt nicht nur vor Verletzungen bei einem Unfall. Er schützt auch vor Strafen und finanziellem Verlust. 

Teilschuld durch nicht angelegten Sicherheitsgurt

Nach einem Verkehrsunfall wird der Schaden durch die Kfz-Versicherung reguliert. Dazu gehört auch das Schmerzensgeld, wenn Personen verletzt wurden. Doch es kann dem Geschädigten eine Teilschuld zugewiesen werden, wenn sich dieser nicht ausreichend gesichert und so zu den Verletzungen indirekt beigetragen hat? 

Was war geschehen: Wie die Stiftung Warentest berichtet, war es zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen. Dabei erlitt das Unfallopfer schwere Verletzungen an seinen Knien. Diese waren durch den Aufprall an des Armaturenbrett gedrückt worden. Der Fahrzeugführer forderte von der Versicherung ein Schmerzensgeld in Höhe von 45.000 Euro. Das Landgericht (LG) Passau folgte dem Antrag und sprach ihm die Summe zu. Doch die nächst höhere Instanz sah den Fall anders. Im Gerichtsurteil durch das Oberlandesgericht (OLG) München (Az. 10 U 3171/18), wurde dem Fahrzeugführer eine Teilschuld angerechnet. 

Zum Zeitpunkt des Unfalles war das Unfallopfer nicht angeschnallt. Wie das OLG in seiner Begründung anführt, wären der Fahrzeugführer erheblich geringer verletzt worden, hätte er den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt getragen. Auch wenn er den Unfall nicht verursacht hat, wurde ihm aus dem genannten Grund eine Teilschuld von 30 Prozent angerechnet. Somit wurde das Schmerzensgeld gekürzt. 

Falsch geparkt: Wann darf abgeschleppt werden – Stiftung Warentest klärt auf

Wenn das Fahrzeug plötzlich weg ist, dann muss es nicht gestohlen sein. Immer häufiger wird bei Parkverstößen abgeschleppt. Zu Recht? Beim Parken kommt es immer häufiger zu Meinungsverschiedenheiten. Bußgelder sind da noch der geringste Ärger.

0 Kommentare

Welche Strafen gibt es für Gurtmuffel?

Die Gurtpflicht ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Im § 21a StVO ist geregelt, dass vorhandene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt werden müssen. Es gibt natürlich auch Ausnahmen. Fahrzeugnutzer, die der Gurtpflicht nicht nachkommen begehen eine Ordnungswidrigkeit. Für diese sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro vor. 

Nehmen Sie in Ihrem Fahrzeug Kinder mit, müssen Sie auch für deren Sicherheit sorgen. Tun Sie dies nicht, kostet Sie das ebenfalls 30 Euro Verwarngeld. Bei mehreren Kindern sind es dann schon 35 Euro. Sorgen Sie bei einem Kind, das in einen Kindersitz gehört, nicht für ausreichende Sicherung, wird ein Bußgeld ih Höhe von 60 Euro fällig und Sie erhalten einen Punkt in Flensburg.

Viele der  Gurtmuffel argumentieren oft mit dem Fallbeispiel Unfall. Es geht darum, dass sie sich nicht schnell genug vom Gurt befreien und das Kfz verlassen könnten. Statistisch gesehen ist das Verletzungsrisiko ohne Gurt höher, als die Gefahr durch den angelegten Gurt das Fahrzeug nicht schnell genug verlassen zu können und sich dadurch zu verletzten. Ein mitgeführtes Gurtmesser wäre da ein schlagendes Argument. Eine Mitführpflicht für Gurtmesser in Kraftfahrzeugen gibt es nicht. Es kann allerdings bei Bedarf nützlich sein.

Was halten Sie von der Gurtpflicht und dem Urteil?

An dieser Stelle sind Sie und Ihre Meinung gefragt. Was halten Sie von der Gurtpflicht und was sagen Sie zu dem Urteil?  Teilen Sie uns Ihre Meinung mit und diskutieren Sie mit anderen Lesern in den Kommentaren unter dem Artikel. 

Haben Sie das schon gesehen?

3 Gedanken zu „Gurtpflicht: Nicht angelegter Sicherheitsgurt kostet Opfer 13.500 Euro“

  1. Es besteht Gurtpflicht in Deutschland, somit hat der Nichtangeschnallte eine Teilschuld zu tragen. Hätte er sich angeschnallt, wären die Verletzungen nicht so schwer gewesen, spricht, deutlich geringer. Wer nicht angeschnallt ist im Pkw, der riskiert bewusst schwere Verletzungen oder sogar den eigenen Tod bei einem Unfall.

    Antworten
  2. Ich finde das richtig so. Die Gurtpflicht ist keine Empfehlung, sondern ein Muß. Wenn einem Unfallopfer nachgewiesen werden kann, dass durch Anlegen des Gurtes die Folgen geringer gewesen wären, sollte der Schandensersatz und/oder Schmerzensgeld angemessen gekürzt werden.
    Es gibt aber wohl auch Fälle, in denen die Verletzungen durch den Gurt verschlimmert wurden oder überhaupt erst entstanden sind. In solchen Fällen wäre dann fairerweise auch ein höheres Schmerzensgeld richtig.
    Sind Gurtmesser eigentlich inzwischen ebenfalls Pflicht?

    Antworten

Schreibe einen Kommentar