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Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch – keine Gefahr für Menschen, dennoch ist Prävention wichtig!


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Seit September 2020 ist die Afrikanische Schweinepest, kurz ASP, auch bei einer großen Anzahl an Wildschweinen in Brandenburg nachgewiesen worden. Auch in Sachen gibt es einige amtlich nachgewiesene Fälle, so dass die Länder Maßnahmen ergriffen haben, um die Betriebe mit Schweinehaltung zu schützen und die Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine sehr schwere Virusinfektion von der nur Wild- und Hausschweine betroffen sind. Die Erkrankung endet in der Regel mit dem Tod.
  • Die ASP stellt dagegen für Menschen und andere Haustiere keine Gefährdung dar.
  • Die Krankheit hat allerdings im September 2020 auch Deutschland erreicht. Sie konnte inzwischen an einem toten Wildschwein im Spree-Neiße-Kreis (Brandenburg) nachgewiesen werden. Seit dem Zeitpunkt konnte die Virusinfektion schon an mehr als 300 Wildschweinen nachgewiesen werden. Das gefährdete Gebiet liegt an der Grenze zu Polen und weitet sich zudem immer mehr aus.
  • In Sachsen konnte der erste Fall Ende Oktober 2020 nachgewiesen werden. Der Landkreis Görlitz war betroffen und nachdem Restriktionszonen eingerichtet wurden konnte eine Fallwildsuche zu weiteren positiven Befunden führen.
  • Mitte Juli 2021 konnte in Brandenburg auch ein erster Fall bei Hausschweinen nachgewiesen werden.
  • Lebensmittelabfälle (Fleisch und Wurstwaren) sollten nicht offen, sondern nur in geschlossenen Behältern entsorgt werden, dann damit lässt sich eine Ausbruchsvermeidung der Tierseuche verhindern.

Die Afrikanische Schweinepest auch in Deutschland

Im September 2020 hat die Afrikanische Schweinepest auch Deutschland erreicht, denn das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mehrere Fälle nah der deutsch-polnischen Grenze nachgewiesen.

Am 9. September 2020 ging das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einigen Verdachtsfällen nach und diese Fälle haben sich bestätigt. Auch in Sachsen konnten infizierte Wildschweine gefunden werden und zwar schon im Oktober 2020. Die zuständigen Ministerien und das Bundesministerium haben sofort Krisenstäbe eingerichtet, um der Lage Herr zu werden.

Schon im Jahr 2020 gab es mehrere bestätigte Fälle in benachbarten Polen und Experten befürchten, dass die Afrikanische Schweinepest auch auf die Hausschweine und Wildschweine übertragen werden. Das Ergebnis wäre ein erheblicher, wirtschaftlicher Schaden. Mitte Juli 2021 konnte das Virus in Brandenburg schon bei einigen Hausschweinen nachgewiesen werden.

Allerdings ist die ASP für Menschen und andere Haustiere ungefährlich. Auf die wichtigsten Fragen geben wir die Antworten.

2020 traten Fälle nahe der deutschen Grenze auf

Allein zwischen dem 1. und 14 Januar 2020 wurden in EU-Ländern 327 Fälle gemeldet, die sich auf 284 Wildschweine und 43 Hausschweine aufteilen. Zwei Fälle sind in West-Polen aufgetaucht und zwar nur wenige Kilometer von Brandenburg entfernt. Es handelte sich um amtlich festgestellte Fälle und nicht um einen reinen Verdacht.

Seit 2007 werden immer wieder neue Fälle aus Russland gemeldet und von dort aus verbreitet sich der Virus nach Nordwesten, aber auch in Richtung Süden. Der Iran wurde 2013 erreicht und 2014 hat die Virusinfektion auch Europa erreicht. Zu den besonders betroffenen Gebieten zählen:

  • Bulgarien
  • Rumänien
  • Polen
  • Ungarn
  • das Baltikum

Was ist die Afrikanische Schweinepest (ASP)?

Bei der Afrikanischen Schweinepest, auch unter dem Kürzel ASP bekannt, handelt es sich um eine Viruserkrankung.

Diese Viruserkrankung breitet sich unter Wild- und Hausschweinen aus, so dass auch die Minischweine in Privathaushalten betroffen sein können. Die Inkubationszeit liegt bei wenigen Tagen, aber kann auch mehrere Wochen betragen. Die betroffenen Tiere bekommen hohes Fieber, Magen-Darm-Beschwerden und verlieren schnell Gewicht. Dazu kommen noch weitere Symptome wie Husten und Atemnot, sowie Verfärbungen der Haut.

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Wie gefährlich ist ASP für Menschen?

Da es sich um eine Virusinfektion von Haus- und Wildschweinen handelt, sind Menschen nicht betroffen.

Auch andere Haustiere müssen nichts befürchten, denn der Erreger ist weder auf den Menschen noch auf Haustiere übertragbar. Sie müssen auch beim Verzehr von Schweinefleisch oder daraus hergestellten Produkten keine Befürchtung haben.

Wie wird die Afrikanische Schweinepest übertragen?

Die Afrikanische Schweinepest wird durch den direkten Kontakt der Schweine übertragen.

Allerdings ist auch eine indirekte Übertragung möglich, wenn tierische Produkte eines befallenen Schweins an ein anderes Schwein verfüttert werden. Sogar geräuchertes Fleisch könnte zu einer Ansteckung führen, aber erhitzte Fleischwaren stellen kein Gefahr dar. Bei Tiertransporten entsteht Schmutz und Kot, so dass eine indirekte Übertragung möglich ist. Auch verunreinigte Geräte können für eine Infektion sorgen.

Die Verbreitung ist in Afrika und im Mittelmeerraum sogar durch die Lederzecken möglich, aber dieser Übertragungsweg spielt in den mitteleuropäischen Ländern beziehungsweise in Deutschland gar keine Rolle.

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Gibt es eine Impfung gegen ASP?

Für viele Krankheiten gibt es Impfungen, die nicht nur den Verlauf minimieren, sondern auch eine Ansteckung verhindern können.

Anders sieht es bei ASP aus, denn derzeit ist keine Impfung möglich, sondern sogar verboten.

Wie findet eine Ausbruchsbekämpfung statt?

Ein Ausbruch der ASP ist anzeigepflichtig und das bedeutet, dass auffällige und tote Tiere umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden sind.

Die Bekämpfung erfolgt dann durch die Schweinepestverordnung, wo alle Maßnahmen geregelt sind. Unter anderem schreibt die Verordnung vor, dass eine schnelle Diagnose durch ein Labor notwendig ist, um die Erkrankung nachweisen zu können. Ist die Diagnose klar, dann muss die Behörde die Tötung der Tiere im betroffenen Betrieb anordnen.

Mittlerweile hat das brandenburgische Gesundheits- und Verbraucherschutzministerium Restriktionszonen rund um die Fundorte eingerichtet, so dass eine Fläche von mehr als 2.000 Quadratkilometern abgesichert ist. Derzeit erstreckt das festgelegte Seuchengebiet mehrere Landkreise und die Stadt Frankfurt / Oder entlang der polnischen Grenze.

Die jeweiligen Fundorte sind Kernzonen und es wurde ein Betretungsverbot im Radius von drei Kilometern eingerichtet. Es gibt zudem ein besonders gefährdetes Gebiet von 15 km und das reicht bis nach Polen.

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Die Maßnahmen zur Ausbreitungsverhinderung

In den betroffenen Gebieten sind folgende Maßnahmen zur Feststellung der Verbreitung und Verhinderung einer weiteren Ausbreitung angeordnet.

  • Verstärkt und flächendeckend kommt es zur Erlegung von Wildschweinen und zur Suche nach verendeten Wildschweinen. Diese Maßnahmen finden auch außerhalb der gefährdeten Gebiete statt.
  • Das vorläufige Jagdverbot für alle Tierarten verhindert ein Aufschrecken des infizierten Schwarzwildes.
  • Die ortsansässigen Jäger und geschultes Personal unternehmen intensive Fallwildsuchen.
  • Die Wildschweinkadaver werden geborgen und unter hygienischen Bedingungen entfernt. Es wurden sogar Sammelstellen für Unfallwild und Fallwild aufgestellt.
  • In den Betrieben mit Schweinehaltung wird sichergestellt, dass die Sicherheitsmaßnahmen im Bereich BIO eingehalten werden.
  • Es findet eine Prüfung der vorläufigen Nutzungsbeschränkungen für land- und forstwirtschaftlichen Flächen statt (Ernteverbot für Maisfelder).
  • Veranstaltungen mit Schweinen sind untersagt, so dass keine großen Mengen direkt aufeinandertreffen.
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Weitere Maßnahmen zur Seucheneindämmung

Im Dezember 2019 hat Brandenburg mobile Wildschutzzäune aufgestellt und mittlerweile sind feste wildschweinsichere Zäune darauf geworden, so dass die Seuche nicht durch andere Tiere eingeschleppt wird.

Im Landkreis Görlitz gibt es Restriktionszonen und Krisengremien, so dass in der Restriktionszone ein Jagdverbot dafür sorgt, dass keine anderen Tiere aufgeschreckt werden. Zudem wird intensiv nach toten Tieren gesucht. Hunde führen Sie dauerhaft an der Leine und Schweine kommen nicht ins Freiland. Für das Gebiet gilt eine besondere Allgemeinverfügung und durch die Pufferzone, rund um die Restriktionszone wird das Gebiet ausgeweitet.

In der Allgemeinverfügung der Landesdirektion sind alle erforderlichen Restriktionen geregelt. An der Grenze zu Polten steht ein 56 km langer Metallzaun, rund um das gefährdete Gebiet und mittlerweile ist der Zaunschluss mit Brandenburg vollzogen. Dadurch ist die Strecke von der brandenburgischen Landesgrenze im Norden bis zu Autobahn A4 bei Görlitz mit einem festen Zaun ausgestattet.

Die aktuellen Daten und die Angaben zu den Restriktionszonen können Sie in den Allgemeinverfügungen nachlesen.

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Was kann ich selber tun?

Natürlich können Sie selber auch Maßnahmen ergreifen, um eine Seuchenausbreitung zu verhindern.

  • Die Übertragung durch Fleisch- und Fleischwaren gilt als indirekte Übertragung des Virus von Wild- auf Hausschweinen, so dass Sie besser keine tierischen Lebensmittel aus dem betroffenen Land einführen sollen. In der EU ist es sowieso verboten Produkte aus dem Risikogebiet einzuführen. Außerdem dürfen Sie Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern generell nicht einführen.
  • Grundsätzlich sollten Sie Speiseabfälle nicht an Rastplätzen oder anderen öffentlichen Abfallbehältern zurücklassen. Gerade gekühltes Fleisch und Reiseproviant sind besonders gefährlich, denn der Virus kann in solchen Produkten teilweise monatelang überleben. Die Abfälle werden von den Wildschweinen gefressen und somit kann der Virus sich schnell verbreiten. Entsorgen Sie die Abfälle immer nur in geschlossenen Behältern.
  • Verfüttern Sie Speise- und Küchenabfälle nicht an Wild- oder Hausschweine und auch nicht an andere Nutztiere. Diese Aktion ist schon seit Jahrzehnten verboten und auch das Wegwerfen eines Butterbrots bei der Wanderung ist verboten. Hinterlassen Sie zudem keine Wurstreste, wenn Sie die Grillstelle im Wald verlassen.
  • Wenn Sie bei einem Waldspaziergang ein verendetes Wildschwein finden, dann fassen Sie den Kadaver nicht an und rufen Sie besser das zuständige Veterinäramt oder die Polizei an.

Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nachlesen. Auch auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts, dem Sächsischen Sozialministerium und dem Brandenburgischem Verbraucherschutzministerium können Sie die Informationen finden.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Afrikanische Schweinepest

1. Wie schütze ich mein Hausschwein vor der ASP?

Ihr Hausschwein können Sie am besten schützen, indem Sie es im Stall halten und auf Auslauf im Freiland verzichten. Zudem sollten Sie den Kontakt mit anderen Schweinen vermeiden, um die Gefahr zu minimieren.

2. Was passiert mit den betroffenen Schweinen?

Wenn ASP nachgewiesen ist, dann werden die betroffenen Schweine getötet, so dass eine Verbreitung ausgeschlossen wird.

3. Woran erkenne ich ASP beim Schwein?

Das Schwein bekommt hohes Fieber und Magen-Darm-Probleme. Zudem kommt es manchmal zur Hautverfärbungen und es reduziert schnell sein Gewicht.

4. Wie verhalte ich mich bei einem Verdachtsfall von ASP?

Zuerst rufen Sie das zuständige Veterinäramt oder die Polizei an. Wichtig ist, dass Sie das Tier nicht anfassen und im Idealfall von anderen Schweinen trennen.

5. Wie lang ist die Inkubationszeit der ASP?

Eine genaue Inkubationszeit von ASP ist nicht bekannt, so dass der Zeitraum zwischen ein paar Tagen und einigen Wochen liegen kann.

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Fazit

Die Afrikanische Schweinepest ist mittlerweile auch in Deutschland angekommen, aber Sie brauchen sich keine Sorgen machen. Der Virus kann nicht auf einen Menschen oder andere Haustiere übergehen und die Bundesländer ergreifen entsprechende Maßnahmen, um eine Ausbreitung zu verhindern. Ergreifen Sie selber Schutzmaßnahmen und dann bleiben Ihre Schweine von der Afrikanischen Schweinepest verschont.

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