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Hilfsmittel im Heim: Wer was zahlt – Pflegeheim und Krankenkasse sind individuell zuständig


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Pflegebedürftige Menschen brauchen in vielerlei Hinsicht Unterstützung und das beginnt bei der Schnabeltasse führt über die Gehhilfe bis hin zum Rollstuhl. Aber welche Hilfsmittel stellt das Pflegeheim und wann kommt die Krankenkasse ins Spiel?

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewisse Hilfsmittel muss das Pflegeheim zur Verfügung stellen. Diese gehören zur Grundversorgung und stehen daher kostenfrei bereit.
  • In die Zuständigkeit der Krankenkasse fallen aber auch alle individuellen, medizinisch notwendigen Hilfsmittel.
  • Der Weg über das Sozialgericht bleibt Ihnen nicht erspart, wenn das beantragte Hilfsmittel abgelehnt wird.

In den Pflegeheimen werden die pflegebedürftigen Menschen gut versorgt. Dafür aber sind spezielle Hilfsmittel notwendig, die als Pflegehilfsmittel bezeichnet werden. Dazu gehören

  • Duschstühle
  • Schnabeltassen
  • Rollstühle
  • Gehilfen
  • Matratzenauflagen

und die Liste ist deutlich länger, denn diese Hilfsmittel erleichtern den älteren und bewegungseingeschränkten Menschen das Leben. Hier lesen Sie, welche Hilfsmittel das Pflegeheim bereitstellen muss und auch, für welche Mittel die Krankenkasse aufkommt.

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Die Hilfsmittel im Pflegeheim

Das Gesetz legt fest, dass die Pflegeheime einige Hilfsmittel bereitstellen müssen. Die Hilfsmittel sind in den Heimen vorhanden und lassen sich von mehreren Personen nutzen.

Es handelt sich um Hilfsmittel, die bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Grundpflege für eine pflegebedürftige Person notwendig sind.

Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung handelt es um sich alle Handlungen, die von einem Menschen im Haushalt gemacht werden. Die Versorgung mit Essen und das Tragen von sauberer Kleidung gehören z.B. dazu. Das Essen stammt meist aus der hauseigenen Küche. Die hauseigene Wäscherei sorgt für die Reinigung der Kleidung. Sind die Bewohner allerdings nicht mehr in der Lage, das Zimmer sauber zu halten, dann fällt auch das in den Bereich.

Anders sieht es in der Grundpflege aus, denn sie dient zur Unterstützung der pflegebedürftigen Personen und beinhaltet alle alltäglichen Handlungen rund um die Fortbewegung und die Körperpflege.

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Erforderliche Pflegeheim-Grundausstattung

Zur Grundausstattung in einem Pflegeheim gehören die folgenden Hilfsmittel:

  • Hilfe beim Baden und Duschen (z.B. Wannenlifter, Haltegriffe im Bad und Duschrollstühle)
  • Mobilitätshilfen (z.B. Anziehhilfen, Gehstöcke, Lift, Rampen, Zimmerrollstühle, Hebebühnen, Rollatoren)
  • Hilfe beim Gang auf die Toilette (z.B. Toilettenstühle)
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (z.B. Schnabeltassen)
  • behindertengerechte Betten (z.B. Bettschutzauflagen, Lagerungsrollen und Auflagen gegen Wundliegen)

Diese Hilfsmittel gehören inzwischen in jedem Pflegeheim zur Grundausstattung. Sie dürfen von dem Pflegeheimbetreiber nicht extra in Rechnung gestellt werden. Informationen rund um die Leistungen der Pflegekasse lesen Sie in einem gesonderten Artikel.

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Die Hilfsmittel der Krankenkasse

Nicht in die Zuständigkeit des Pflegeheims fallen Hilfsmittel, die aufgrund einer individuellen Erkrankung oder einer Behinderung gebraucht werden.

In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten für diese Art der Hilfsmittel, zumindest bis zu einer Festbetragshöhe.

Die Krankenkasse zahlt für die folgenden Hilfsmittel:

  • Hilfsmittel für eine medizinische Behandlung oder die im Einzelfall notwendig sind (z.B. Windeln für Inkontinenz, Matratzenauflagen für Druckgeschwüre)
  • Hilfsmittel für eine Behinderung, welche die Mobilität und die Teilhabe am täglichen Leben ermöglichen (z.B. individuelle Anpassungen an einem Krankenfahrstuhl)
  • Hilfsmittel für allgemeine Grundbedürfnisse (z.B. eigener Rollstuhl für Aktivitäten außerhalb des Heims)

Die Hilfsmittel beantragen!

Sie brauchen eine Verordnung von dem behandelnden Arzt, wenn Sie ein individuelles Hilfsmittel beantragen. Die Krankenkasse entscheidet am Ende dann über eine Genehmigung oder die Ablehnung.

Der Abgrenzungskatalog

Die Grenzen sind in der Theorie ganz klar und deutlich, aber trotzdem gibt es immer wieder Probleme.

Grundsätzlich stellt das Pflegeheim alle Hilfsmittel zur Verfügung, die meist von mehreren Personen im Heim genutzt werden. Die Krankenkasse hingegen übernimmt alle medizinischen, individuellen Hilfsmittel, aber leider läuft es in der Praxis nicht immer so rund.

Beispiel:

Die Krankenkasse übernimmt eigentlich die Kosten für Inkontinenzhilfen. Dienen die Inkontinenzhilfen aber der Pflegeerleichterung und sind nicht medizinisch notwendig, dann muss das Pflegeheim die Kosten übernehmen.

Es gibt also keine verbindliche Regelung, dass die Krankenkasse diese Kosten übernimmt und das Pflegeheim diese Hilfsmittel bereitstellt. Im Alltag ist das leider nicht so einfach möglich und am Ende kommt es zu einer Einzelfallentscheidung. Die Spitzenverbände der Kranken- und Pflegekassen haben im Jahr 2017 den Abgrenzungskatalog entwickelt, denn er soll eine einheitliche Entscheidungsgrundlage bieten und die Zuordnung der Hilfsmittel wird darin klar geregelt.

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Streitfall und was nun?

Trotz des neuen Katalogs kommt es immer wieder zum Streitfall und im schlimmsten Fall ist der Weg zum Sozialgericht notwendig.

Ein Hilfsmittel wird dringend benötigt und es kommt zu keiner Einigung mit der Krankenkasse, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie stellen einen Eilantrag beim Sozialgericht oder Sie zahlen das Hilfsmittel erst einmal aus der eigenen Tasche. Danach klagen Sie die Kosten beim Sozialgericht ein und im besten Fall bekommen Sie ihr Geld zurück, aber nur wenn das Sozialgericht zu Ihren Gunsten entscheidet. Aber vergessen Sie nicht, dass das Hilfsmittel vorab bei der Krankenkasse beantragt worden sein muss. In einigen Fällen konnte auf diesen Wegen eine Kostenerstattung erreicht werden, aber eine Erfolgsgarantie gibt es nicht und ein gewisses finanzielles Risiko bleibt bestehen.

Kommt das Pflegeheim seinen Pflichten in Bezug auf die Hilfsmittel nicht nach, dann haben Sie die Möglichkeit ein Zivilverfahren einzuleiten. Dafür ist das zuständige Amtsgericht verantwortlich, aber so ein Streit kann Monate dauern und ob ein Verfahren zum Erfolg führt ist fraglich.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kosten für Hilfsmittel

1. Was fällt unter den Begriff Hilfsmittel?

Zu den Hilfsmitteln gehören Rollstühle, Rollatoren, Hörhilfen, Sehhilfen und Körperersatzstücke, aber auch Kompressionsstrümpfe. Im Grunde auch alle Gegenstände, die medizinisch notwendig sind, um den Alltag weitgehendst allein zu bewerkstelligen.

2. Was sind Pflegemittel?

Bei den Pflegemitteln hilft die Definition weiter, denn es handelt sich um alle Materialien, die zum Schutz und zur Pflege einer Person verwendet werden. Zur Pflege einer Person brauchen Sie nicht nur Hygieneprodukte wie Seife, sondern auch die entsprechenden Zusatzprodukte wie Waschlappen oder ähnliches.

3. Wer kümmert sich um die Medikamente im Pflegeheim?

Im Pflegeheim bekommt jeder Bewohner die Medikamente, die er benötigt, entweder über den Heimarzt oder dem Vertragsapotheker. Sie sind dann auch die Ansprechpartner für die Bewohner und stehen Ihnen meist rund um die Uhr zur Verfügung.

4. Gehören Einmalwaschlappen zu den Pflegehilfsmitteln?

Zu den Pflegehilfsmittel gehören alle Körperpflegeprodukte wie Duschbad, Zahnpasta, Waschmittel und auch die Einmalwaschlappen. Aber auch Handtücher und Seifen zählen zu den Körperpflegeprodukten, wobei es zu diesem Thema oft Uneinigkeiten gibt.

5. Wo bekomme ich Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel bekommen Sie entweder in der Apotheke oder ein einem Sanitätshaus. Auch der behandelnde Arzt kann Ihnen bei der Suche nach dem Hilfsmittelanbieter helfen. Mittlerweile ist das Internet auch so weit, so dass einige Hilfsmittel online zu bestellen sind.

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Fazit

Pflegebedürftige Personen sind auf spezielle Hilfsmittel angewiesen. In einem Pflegeheim z.B. stehen gewisse Hilfsmittel als Grundlage zur Verfügung. Andere Hilfsmittel müssen inzwischen über die Krankenkasse beantragt werden. Eine genaue Definition, welche Hilfsmittel im Heim bereitstehen oder von der Krankenkasse übernommen werden gibt es schon. Aber es ist nicht immer so einfach. Stattdessen kommt es immer wieder zu Streitfällen, obwohl es den Abgrenzungskatalog gibt. Sie haben daher verschiedene Möglichkeiten, um die Hilfsmittel zu bekommen. Nutzen Sie die Pflegeheime. Führen Sie z.B. ein Gespräch mit der Leitung und setzen Sie sich mit der Krankenkasse in Verbindung. Die Mitarbeiter können z.B. viele Fragen schon im Vorfeld klären. Wenn es allerdings zu keiner Einigung kommt, dann müssen Sie selber zahlen oder vor Gericht ziehen. Bedenken Sie dabei, dass ein Verfahren zeitaufwendig und kostenintensiv ist. Wir empfehlen daher, immer eine friedliche Lösung zu suchen, mit der alle Parteien leben können.

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